Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten

ShortId
93.3213
Id
19933213
Updated
10.04.2024 12:28
Language
de
Title
Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bei der Beratung des Bundesbeschlusses vom 9. März 1993 über den Rahmenkredit zur Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten im Ständerat habe ich auf die prekäre Situation und die gravierenden Probleme in den drei unabhängigen baltischen Republiken Litauen, Lettland, Estland hingewiesen, die sich aus der nach wie vor grossen Präsenz russischer Besatzungstruppen in diesen drei Ländern ergeben. Der mehrfach versprochene, rasche Abzug nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit und Souveränität wird entgegen den abgegebenen Zusicherungen immer wieder verschleppt. Dies ist Ausfluss russischer Machtpolitik.</p><p>Meine Forderung war und ist es weiterhin: kein Geld aus der eidgenössischen Staatskasse für Russland, insbesondere nicht aus dem vom Parlament bewilligten Rahmenkredit in der Höhe von 1,4 Milliarden Franken, ohne vorherigen, vollständigen Truppenabzug der Russen aus dem Baltikum.</p><p>In der erwähnten Debatte (3. Dezember 1992, Protokoll S. 11 43) sicherte der damalige Vorsteher des EDA, Bundespräsident Felber, zu, der Bundesrat werde sich insbesondere im Rahmen der KSZE für die Durchsetzung dieser Forderung verwenden. Konkret wurde der Ministerrat der KSZE vom Dezember 1992 erwähnt.</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Sind bereits Kredite (nicht rückzahlbare Zuschüsse), Darlehen, Garantien (gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 9. März 1993) für die russische Föderation bewilligt worden?</p><p>2. Wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen?</p><p>3. Welche Unterstützungsmassnahmen sind aus dem Rahmenkredit für die Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten bislang für die drei baltischen Staaten bewilligt worden? Welche Projekte wurden bis heute vom Bund aus unterstützt beziehungsweise begleitet?</p><p>4. Welche konkreten Schritte zur endlichen Durchsetzung des Abzuges der russischen Truppen aus dem Baltikum hat der Bundesrat seit Dezember 1992 unternommen? Was hat er insbesondere zur Erfüllung der am 3. Dezember 1992 im Ständerat abgegebenen Zusicherungen unternommen?</p><p>5. Bis wann kann nach dem Informationsstand des Bundesrates der vollständige Abzug der russischen Besatzungstruppen aus dem Baltikum erwartet werden, und ist der Bundesrat willens, bis dann mit konkreten Hilfszusagen an die Russische Föderation zuzuwarten?</p>
  • Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Beratung des Bundesbeschlusses vom 9. März 1993 über den Rahmenkredit zur Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten im Ständerat habe ich auf die prekäre Situation und die gravierenden Probleme in den drei unabhängigen baltischen Republiken Litauen, Lettland, Estland hingewiesen, die sich aus der nach wie vor grossen Präsenz russischer Besatzungstruppen in diesen drei Ländern ergeben. Der mehrfach versprochene, rasche Abzug nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit und Souveränität wird entgegen den abgegebenen Zusicherungen immer wieder verschleppt. Dies ist Ausfluss russischer Machtpolitik.</p><p>Meine Forderung war und ist es weiterhin: kein Geld aus der eidgenössischen Staatskasse für Russland, insbesondere nicht aus dem vom Parlament bewilligten Rahmenkredit in der Höhe von 1,4 Milliarden Franken, ohne vorherigen, vollständigen Truppenabzug der Russen aus dem Baltikum.</p><p>In der erwähnten Debatte (3. Dezember 1992, Protokoll S. 11 43) sicherte der damalige Vorsteher des EDA, Bundespräsident Felber, zu, der Bundesrat werde sich insbesondere im Rahmen der KSZE für die Durchsetzung dieser Forderung verwenden. Konkret wurde der Ministerrat der KSZE vom Dezember 1992 erwähnt.</p><p>Meine Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Sind bereits Kredite (nicht rückzahlbare Zuschüsse), Darlehen, Garantien (gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 9. März 1993) für die russische Föderation bewilligt worden?</p><p>2. Wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen?</p><p>3. Welche Unterstützungsmassnahmen sind aus dem Rahmenkredit für die Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten bislang für die drei baltischen Staaten bewilligt worden? Welche Projekte wurden bis heute vom Bund aus unterstützt beziehungsweise begleitet?</p><p>4. Welche konkreten Schritte zur endlichen Durchsetzung des Abzuges der russischen Truppen aus dem Baltikum hat der Bundesrat seit Dezember 1992 unternommen? Was hat er insbesondere zur Erfüllung der am 3. Dezember 1992 im Ständerat abgegebenen Zusicherungen unternommen?</p><p>5. Bis wann kann nach dem Informationsstand des Bundesrates der vollständige Abzug der russischen Besatzungstruppen aus dem Baltikum erwartet werden, und ist der Bundesrat willens, bis dann mit konkreten Hilfszusagen an die Russische Föderation zuzuwarten?</p>
    • Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten

Back to List