Deklarationspflicht für Hölzer und Holzprodukte
- ShortId
-
93.3220
- Id
-
19933220
- Updated
-
10.04.2024 14:43
- Language
-
de
- Title
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Deklarationspflicht für Hölzer und Holzprodukte
- AdditionalIndexing
-
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Weltweit, insbesondere in den Tropen, werden seit einigen Jahren grösste Waldflächen gerodet. Damit verschwinden Tausende von Hektaren Wald, was in zweierlei Hinsicht verhängnisvolle Folgen nach sich zieht.</p><p>1. Bäume absorbieren in hohem Mass Kohlendioxid und tragen so zu einer Verminderung der Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre bei. Ein Verschwinden grosser Waldflächen vermindert die Absorptionskraft und leistet damit dem Treibhauseffekt Vorschub.</p><p>2. Verschwindet die Pflanzendecke, so ist der Boden schutzlos der Erosion preisgegeben, was innert weniger Jahre zur Versteppung und Unfruchtbarkeit führt.</p><p>Die Konsequenzen der Abholzung sind weltweit und verlangen nach weltweiten Gegenmassnahmen. Die Schweiz kennt für ihr Gebiet seit langem das Gebot der nachhaltigen Nutzung ihrer Wälder, festgelegt in Artikel 20 des Waldgesetzes. Diese Bestimmung wurde erstmals vor einem Jahrhundert als Folge der schlechten Erfahrung mit forcierter Abholzung erlassen. Die Resultate der nachhaltigen Nutzung in der Schweiz sind überzeugend.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt die mit der Motion verfolgte Zielsetzung, die Wälder zu schützen, insbesondere auch die Tropenwälder. Er hält hingegen die darin vorgeschlagene Massnahme - eine obligatorische Deklaration - aus nachstehenden Gründen für ungeeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen:</p><p>- Die Deklarationspflicht von Holz und Holzprodukten macht keine Unterscheidung zwischen Holz aus nachhaltig und nicht nachhaltig genutzten Wäldern. Die Massnahme enthält daher keinerlei Anreiz für eine nachhaltige Nutzung und damit für die Walderhaltung.</p><p>- Bei einer obligatorischen Deklaration von Holzart und Herkunft sind Kontrollen notwendig. Diese Kontrollen wären entweder sehr kostspielig oder sind gar nicht durchführbar.</p><p>- Für Rund- und Schnittholz (Positionen 4401 bis 4409 im schweizerischen Zolltarif) ist eine Kontrolle der Holzart noch möglich, wenn auch verhältnismässig teuer. Die Korrektheit der Angaben über den Ursprung könnte aber einzig ein internationales Kontrollsystem garantieren.</p><p>- Bei Holzprodukten, die verschiedene Verarbeitungsstufen in einem oder mehreren Ländern durchlaufen haben, ist eine staatliche Kontrolle unmöglich. Gerade in dieser Kategorie werden aber die grössten Mengen Holz in die Schweiz importiert (über 70 Prozent). Im weiteren würde die Deklarationspflicht beim inländischen Holz zu einem beträchtlichen administrativen Aufwand führen, vor allem wegen der komplexen und dezentralisierten (autorisierten) Marktstruktur. Die Eidgenössische Forstdirektion des Buwal wäre nicht in der Lage, eine lückenlose Kontrolle sicherzustellen.</p><p>- Die Deklarationspflicht könnte als ein technisches Handelshemmnis bezeichnet werden, das den Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 2.1 des Kodex über technische Handelshemmnisse sowie Art. XX des Gatt) verletzt. Das Gatt toleriert derartige Hemmnisse nur, wenn das verfolgte Ziel legitim ist - was für die vorliegende Fragestellung der Fall wäre. Zu beweisen bliebe, dass die angestrebten Ziele durch die gewählte Massnahme mit einem vertretbaren Aufwand erreicht würden und diese nicht auf andere, den Handel weniger beeinträchtigende Weise ebenso angestrebt werden könnten. All diese Bedingungen sind nicht erfüllt. Die Deklarationspflicht kann aus den gleichen Gründen aber auch als Massnahme mit mengenmässigen Beschränkungen betrachtet werden, die gemäss Artikel 13 des Freihandelsabkommens der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft verboten ist.</p><p>Zieht man die unbedeutenden Tropenholzimporte der Schweiz in Betracht (insgesamt kaum mehr als 1 Promille des Welthandels mit Tropenholz), wäre ein durch die Deklarationspflicht allenfalls ausgelöster Boykott ohne Wirksamkeit. Sogar auf globaler Stufe, umfassend alle Tropenholzimportländer, ist eine Deklarationspflicht ein untaugliches Mittel für die Erhaltung des Tropenwaldes. Global gesehen ist nicht der internationale Handel die Hauptursache der Tropenwaldzerstörung. Vielmehr zwingt die Überbevölkerung die Bauern zur Urbarmachung. Zudem steht die Waldnutzung in Konkurrenz zu andern Nutzungsformen, die mehr Ertrag abwerfen. Es geht somit primär darum, den Wert des Rohstoffes Holz durch eine nachhaltige Waldnutzung zu steigern. Eine Deklarationspflicht könnte, durch Verringerung der Nachfrage und somit des Preises von Tropenholz, die Tropenwälder einer noch grösseren Zerstörung zuführen.</p><p>Eine klare Trennung des Marktes von Tropenholz in einen mit Hölzern aus nachhaltiger Bewirtschaftung und einen solchen mit Ware aus nicht nachhaltiger Produktion ist das geeignetste Mittel für die Tropenwalderhaltung. Dies kann auf effiziente Art durch die Einführung eines freiwilligen Labels, das ausschliesslich Tropenholz aus nachhaltiger Nutzung kennzeichnet, erreicht werden. Dieser Ansatz hat gleichzeitig den Vorteil, dass er einerseits den Produzentenländern einen materiellen Anreiz für eine zukunftsorientierte Nutzung ihrer Wälder liefert und andererseits eine forstwirtschaftlich-technische Kooperation und Unterstützung ermöglicht. Damit wird der Weg des Dialogs und der Zusammenarbeit und nicht derjenige einseitiger Sanktionen beschritten.</p><p>Den erwähnten Argumenten folgend ist der Bundesrat der Ansicht, dass mittels der Deklarationspflicht die von den Motionären anvisierten Ziele der Walderhaltung, insbesondere der Tropenwälder, nicht zu erreichen sind. Er kann sich daher nicht verpflichten, eine derartige Massnahme zu unterstützen. Nichtsdestoweniger teilt der Bundesrat jedoch die vorgebrachten Sorgen um die Waldzerstörung und beantragt, die geforderten Massnahmen durch den folgenden Aktionsplan zu ersetzen:</p><p>- Unterstützung bei der Einführung eines freiwilligen Labels für Holz, das aus nachhaltiger Nutzung stammt sowie Gewähren von technischer und finanzieller Unterstützung an Länder und Forstbetriebe, die entschlossen sind, diesen Ansatz anzuwenden;</p><p>- die Schweiz ergreift entsprechende Initiativen im Rahmen bestehender multilateraler Vereinbarungen wie dem Internationalen Tropenholzabkommen oder der Konvention über die Biodiversität;</p><p>- Verstärkung des bilateralen Dialoges.</p> Der Bundesrat beantragt, den 1. Teil der Motion bezüglich Deklarationspflicht abzulehnen, und ist bereit, den 2. Teil bezüglich eines ökologischen Labels als Motion entgegenzunehmen
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die sämtliche in- und ausländischen Hölzer und Holzprodukte einer Deklarationspflicht unterstellt.</p><p>Die Deklaration soll mindestens enthalten:</p><p>1. Name des Holzes;</p><p>2. Ursprungsland des gefällten Baumes.</p><p>Ferner soll eine freiwillige Deklaration in Form eines Labels zugelassen sein, welche angibt, dass das Holz aus nachhaltiger Nutzung stammt.</p>
- Deklarationspflicht für Hölzer und Holzprodukte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Weltweit, insbesondere in den Tropen, werden seit einigen Jahren grösste Waldflächen gerodet. Damit verschwinden Tausende von Hektaren Wald, was in zweierlei Hinsicht verhängnisvolle Folgen nach sich zieht.</p><p>1. Bäume absorbieren in hohem Mass Kohlendioxid und tragen so zu einer Verminderung der Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre bei. Ein Verschwinden grosser Waldflächen vermindert die Absorptionskraft und leistet damit dem Treibhauseffekt Vorschub.</p><p>2. Verschwindet die Pflanzendecke, so ist der Boden schutzlos der Erosion preisgegeben, was innert weniger Jahre zur Versteppung und Unfruchtbarkeit führt.</p><p>Die Konsequenzen der Abholzung sind weltweit und verlangen nach weltweiten Gegenmassnahmen. Die Schweiz kennt für ihr Gebiet seit langem das Gebot der nachhaltigen Nutzung ihrer Wälder, festgelegt in Artikel 20 des Waldgesetzes. Diese Bestimmung wurde erstmals vor einem Jahrhundert als Folge der schlechten Erfahrung mit forcierter Abholzung erlassen. Die Resultate der nachhaltigen Nutzung in der Schweiz sind überzeugend.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt die mit der Motion verfolgte Zielsetzung, die Wälder zu schützen, insbesondere auch die Tropenwälder. Er hält hingegen die darin vorgeschlagene Massnahme - eine obligatorische Deklaration - aus nachstehenden Gründen für ungeeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen:</p><p>- Die Deklarationspflicht von Holz und Holzprodukten macht keine Unterscheidung zwischen Holz aus nachhaltig und nicht nachhaltig genutzten Wäldern. Die Massnahme enthält daher keinerlei Anreiz für eine nachhaltige Nutzung und damit für die Walderhaltung.</p><p>- Bei einer obligatorischen Deklaration von Holzart und Herkunft sind Kontrollen notwendig. Diese Kontrollen wären entweder sehr kostspielig oder sind gar nicht durchführbar.</p><p>- Für Rund- und Schnittholz (Positionen 4401 bis 4409 im schweizerischen Zolltarif) ist eine Kontrolle der Holzart noch möglich, wenn auch verhältnismässig teuer. Die Korrektheit der Angaben über den Ursprung könnte aber einzig ein internationales Kontrollsystem garantieren.</p><p>- Bei Holzprodukten, die verschiedene Verarbeitungsstufen in einem oder mehreren Ländern durchlaufen haben, ist eine staatliche Kontrolle unmöglich. Gerade in dieser Kategorie werden aber die grössten Mengen Holz in die Schweiz importiert (über 70 Prozent). Im weiteren würde die Deklarationspflicht beim inländischen Holz zu einem beträchtlichen administrativen Aufwand führen, vor allem wegen der komplexen und dezentralisierten (autorisierten) Marktstruktur. Die Eidgenössische Forstdirektion des Buwal wäre nicht in der Lage, eine lückenlose Kontrolle sicherzustellen.</p><p>- Die Deklarationspflicht könnte als ein technisches Handelshemmnis bezeichnet werden, das den Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 2.1 des Kodex über technische Handelshemmnisse sowie Art. XX des Gatt) verletzt. Das Gatt toleriert derartige Hemmnisse nur, wenn das verfolgte Ziel legitim ist - was für die vorliegende Fragestellung der Fall wäre. Zu beweisen bliebe, dass die angestrebten Ziele durch die gewählte Massnahme mit einem vertretbaren Aufwand erreicht würden und diese nicht auf andere, den Handel weniger beeinträchtigende Weise ebenso angestrebt werden könnten. All diese Bedingungen sind nicht erfüllt. Die Deklarationspflicht kann aus den gleichen Gründen aber auch als Massnahme mit mengenmässigen Beschränkungen betrachtet werden, die gemäss Artikel 13 des Freihandelsabkommens der Schweiz mit der Europäischen Gemeinschaft verboten ist.</p><p>Zieht man die unbedeutenden Tropenholzimporte der Schweiz in Betracht (insgesamt kaum mehr als 1 Promille des Welthandels mit Tropenholz), wäre ein durch die Deklarationspflicht allenfalls ausgelöster Boykott ohne Wirksamkeit. Sogar auf globaler Stufe, umfassend alle Tropenholzimportländer, ist eine Deklarationspflicht ein untaugliches Mittel für die Erhaltung des Tropenwaldes. Global gesehen ist nicht der internationale Handel die Hauptursache der Tropenwaldzerstörung. Vielmehr zwingt die Überbevölkerung die Bauern zur Urbarmachung. Zudem steht die Waldnutzung in Konkurrenz zu andern Nutzungsformen, die mehr Ertrag abwerfen. Es geht somit primär darum, den Wert des Rohstoffes Holz durch eine nachhaltige Waldnutzung zu steigern. Eine Deklarationspflicht könnte, durch Verringerung der Nachfrage und somit des Preises von Tropenholz, die Tropenwälder einer noch grösseren Zerstörung zuführen.</p><p>Eine klare Trennung des Marktes von Tropenholz in einen mit Hölzern aus nachhaltiger Bewirtschaftung und einen solchen mit Ware aus nicht nachhaltiger Produktion ist das geeignetste Mittel für die Tropenwalderhaltung. Dies kann auf effiziente Art durch die Einführung eines freiwilligen Labels, das ausschliesslich Tropenholz aus nachhaltiger Nutzung kennzeichnet, erreicht werden. Dieser Ansatz hat gleichzeitig den Vorteil, dass er einerseits den Produzentenländern einen materiellen Anreiz für eine zukunftsorientierte Nutzung ihrer Wälder liefert und andererseits eine forstwirtschaftlich-technische Kooperation und Unterstützung ermöglicht. Damit wird der Weg des Dialogs und der Zusammenarbeit und nicht derjenige einseitiger Sanktionen beschritten.</p><p>Den erwähnten Argumenten folgend ist der Bundesrat der Ansicht, dass mittels der Deklarationspflicht die von den Motionären anvisierten Ziele der Walderhaltung, insbesondere der Tropenwälder, nicht zu erreichen sind. Er kann sich daher nicht verpflichten, eine derartige Massnahme zu unterstützen. Nichtsdestoweniger teilt der Bundesrat jedoch die vorgebrachten Sorgen um die Waldzerstörung und beantragt, die geforderten Massnahmen durch den folgenden Aktionsplan zu ersetzen:</p><p>- Unterstützung bei der Einführung eines freiwilligen Labels für Holz, das aus nachhaltiger Nutzung stammt sowie Gewähren von technischer und finanzieller Unterstützung an Länder und Forstbetriebe, die entschlossen sind, diesen Ansatz anzuwenden;</p><p>- die Schweiz ergreift entsprechende Initiativen im Rahmen bestehender multilateraler Vereinbarungen wie dem Internationalen Tropenholzabkommen oder der Konvention über die Biodiversität;</p><p>- Verstärkung des bilateralen Dialoges.</p> Der Bundesrat beantragt, den 1. Teil der Motion bezüglich Deklarationspflicht abzulehnen, und ist bereit, den 2. Teil bezüglich eines ökologischen Labels als Motion entgegenzunehmen
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die sämtliche in- und ausländischen Hölzer und Holzprodukte einer Deklarationspflicht unterstellt.</p><p>Die Deklaration soll mindestens enthalten:</p><p>1. Name des Holzes;</p><p>2. Ursprungsland des gefällten Baumes.</p><p>Ferner soll eine freiwillige Deklaration in Form eines Labels zugelassen sein, welche angibt, dass das Holz aus nachhaltiger Nutzung stammt.</p>
- Deklarationspflicht für Hölzer und Holzprodukte
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