Grenzüberschreitender Gewerbeverkehr in der Ostschweiz

ShortId
93.3256
Id
19933256
Updated
10.04.2024 09:41
Language
de
Title
Grenzüberschreitender Gewerbeverkehr in der Ostschweiz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anfang dieses Jahres ist in Österreich ein Bundesgesetz verabschiedet worden, mit welchem die seit rund zwanzig Jahren geltende österreichische Gewerbeordnung geändert wurde. Die Änderungen bezwecken insbesondere die Anpassung der österreichischen Gesetzgebung an das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Im Unterschied zur Schweiz hat Österreich dieses Abkommen ratifiziert.</p><p>Für Schweizer Gewerbeunternehmer, die in Österreich ihre Berufstätigkeit ausüben wollen, war bisher die Bestimmung der österreichischen Gewerbeordnung (Paragraph 14) massgebend, wonach sie wie Inländer zu behandeln sind, sofern nachgewiesen ist, dass in ihrem Heimatstaat Österreicher ebenfalls zur Ausübung derselben Tätigkeit zugelassen sind. Die Bestimmung ist bei der eingangs erwähnten Gesetzesrevision nicht geändert worden.</p><p>Die in Österreich von In- und Ausländern gleichermassen zu erfüllenden Voraussetzungen sind von Beruf zu Beruf verschieden. Bei sogenannten bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerben - dazu gehören u. a. verschiedene Berufe der Baubranche - sind für die Erlangung der erforderlichen Bewilligungen Voraussetzungen festgelegt, welche an sich auch Schweizer Gewerbeunternehmer zu erfüllen vermögen (z. B. Befähigungsnachweis). Konkrete Schwierigkeiten sind bisher nicht signalisiert worden.</p><p>Nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens werden zwar EWR-Angehörige im Unterschied zu Schweizer Gewerbeunternehmen in den Genuss einiger Erleichterungen beim Nachweis der Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen gelangen. Sie werden insbesondere von der Pflicht entlastet, einen Befähigungsausweis vorzulegen, da aufgrund des EWR-Abkommens von der Gleichwertigkeit der nationalen Erfordernisse ausgegangen wird. Schweizer Gewerbeunternehmen sollten aber weiterhin in der Lage sein, die in Österreich geforderten Zeugnisse und Nachweise zu erbringen.</p><p>Um die den EWR-Angehörigen gewährten Erleichterungen auf Schweizer Angehörige auszudehnen, müssten Verhandlungen mit Österreich eingeleitet werden. Ob sich Österreich eher als die EG bereit finden wird, mit der Schweiz solche Verhandlungen aufzunehmen, kann vorerst nicht vorausgesagt werden. Die Schweiz müsste jedenfalls dafür sorgen, dass österreichischen Gewerbeunternehmen hinsichtlich der Zulassung auf dem schweizerischen Markt die volle Gegenseitigkeit eingeräumt wird. Dies hängt zum Teil davon ab, ob letzteres in den kantonalen Gewerbeordnungen vorgesehen ist.</p><p>Sollten in der grenzüberschreitenden Gewerbetätigkeit zwischen der Schweiz und Österreich konkrete Schwierigkeiten auftreten, ist der Bundesrat bereit, alle Bemühungen zu unterstützen, um mit Österreich zu globalen oder regionalen Lösungen zu gelangen. Kurz nach Bekanntwerden der erwähnten Gesetzesrevision haben sich die zuständigen schweizerischen Behörden in Wien über die zu erwartenden Folgen erkundigt. Das Problem ist auch anlässlich eines Wirtschaftsministertreffens traktandiert worden. Eine materielle Stellungnahme der österreichischen Behörden steht noch aus. Diese haben sich jedoch zu Expertengesprächen bereit erklärt.</p>
  • <p>Die österreichische Regierung hat eine neue Handwerksordnung in Kraft gesetzt. Diese umschreibt im Rahmen der in Kraft tretenden EWR-Bestimmungen die Bedingungen, welche erfüllt sein müssen, damit ausländische Handwerksbetriebe in Österreich Aufträge ausführen können.</p><p>Aufgrund der Voraussetzungen wird es für Schweizer Gewerbeunternehmen namentlich aus dem Baugewerbe schier unmöglich, in Österreich Aufträge ausführen zu können. Umgekehrt kennt die Schweiz kaum Beschränkungen, welche die österreichischen Handwerksbetriebe am Marktzutritt in der Schweiz behindern.</p><p>Ich frage:</p><p>1. Was wird der Bundesrat unternehmen, um die drohende Diskriminierung der Schweizer Unternehmen auf dem österreichischen, namentlich dem Vorarlberger, Markt zu verhindern?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, das Prinzip des Gegenrechts durchzusetzen, um so in grenznahen Regionen eine Benachteiligung der Schweizer Gewerbeunternehmen auf dem Schweizer Markt zu verhindern?</p><p>3. Wann wird der Bundesrat mit Blick auf staatsvertragliche Regelungen Verhandlungen mit der Republik Österreich aufnehmen?</p>
  • Grenzüberschreitender Gewerbeverkehr in der Ostschweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anfang dieses Jahres ist in Österreich ein Bundesgesetz verabschiedet worden, mit welchem die seit rund zwanzig Jahren geltende österreichische Gewerbeordnung geändert wurde. Die Änderungen bezwecken insbesondere die Anpassung der österreichischen Gesetzgebung an das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Im Unterschied zur Schweiz hat Österreich dieses Abkommen ratifiziert.</p><p>Für Schweizer Gewerbeunternehmer, die in Österreich ihre Berufstätigkeit ausüben wollen, war bisher die Bestimmung der österreichischen Gewerbeordnung (Paragraph 14) massgebend, wonach sie wie Inländer zu behandeln sind, sofern nachgewiesen ist, dass in ihrem Heimatstaat Österreicher ebenfalls zur Ausübung derselben Tätigkeit zugelassen sind. Die Bestimmung ist bei der eingangs erwähnten Gesetzesrevision nicht geändert worden.</p><p>Die in Österreich von In- und Ausländern gleichermassen zu erfüllenden Voraussetzungen sind von Beruf zu Beruf verschieden. Bei sogenannten bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerben - dazu gehören u. a. verschiedene Berufe der Baubranche - sind für die Erlangung der erforderlichen Bewilligungen Voraussetzungen festgelegt, welche an sich auch Schweizer Gewerbeunternehmer zu erfüllen vermögen (z. B. Befähigungsnachweis). Konkrete Schwierigkeiten sind bisher nicht signalisiert worden.</p><p>Nach Inkraftsetzung des EWR-Abkommens werden zwar EWR-Angehörige im Unterschied zu Schweizer Gewerbeunternehmen in den Genuss einiger Erleichterungen beim Nachweis der Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen gelangen. Sie werden insbesondere von der Pflicht entlastet, einen Befähigungsausweis vorzulegen, da aufgrund des EWR-Abkommens von der Gleichwertigkeit der nationalen Erfordernisse ausgegangen wird. Schweizer Gewerbeunternehmen sollten aber weiterhin in der Lage sein, die in Österreich geforderten Zeugnisse und Nachweise zu erbringen.</p><p>Um die den EWR-Angehörigen gewährten Erleichterungen auf Schweizer Angehörige auszudehnen, müssten Verhandlungen mit Österreich eingeleitet werden. Ob sich Österreich eher als die EG bereit finden wird, mit der Schweiz solche Verhandlungen aufzunehmen, kann vorerst nicht vorausgesagt werden. Die Schweiz müsste jedenfalls dafür sorgen, dass österreichischen Gewerbeunternehmen hinsichtlich der Zulassung auf dem schweizerischen Markt die volle Gegenseitigkeit eingeräumt wird. Dies hängt zum Teil davon ab, ob letzteres in den kantonalen Gewerbeordnungen vorgesehen ist.</p><p>Sollten in der grenzüberschreitenden Gewerbetätigkeit zwischen der Schweiz und Österreich konkrete Schwierigkeiten auftreten, ist der Bundesrat bereit, alle Bemühungen zu unterstützen, um mit Österreich zu globalen oder regionalen Lösungen zu gelangen. Kurz nach Bekanntwerden der erwähnten Gesetzesrevision haben sich die zuständigen schweizerischen Behörden in Wien über die zu erwartenden Folgen erkundigt. Das Problem ist auch anlässlich eines Wirtschaftsministertreffens traktandiert worden. Eine materielle Stellungnahme der österreichischen Behörden steht noch aus. Diese haben sich jedoch zu Expertengesprächen bereit erklärt.</p>
    • <p>Die österreichische Regierung hat eine neue Handwerksordnung in Kraft gesetzt. Diese umschreibt im Rahmen der in Kraft tretenden EWR-Bestimmungen die Bedingungen, welche erfüllt sein müssen, damit ausländische Handwerksbetriebe in Österreich Aufträge ausführen können.</p><p>Aufgrund der Voraussetzungen wird es für Schweizer Gewerbeunternehmen namentlich aus dem Baugewerbe schier unmöglich, in Österreich Aufträge ausführen zu können. Umgekehrt kennt die Schweiz kaum Beschränkungen, welche die österreichischen Handwerksbetriebe am Marktzutritt in der Schweiz behindern.</p><p>Ich frage:</p><p>1. Was wird der Bundesrat unternehmen, um die drohende Diskriminierung der Schweizer Unternehmen auf dem österreichischen, namentlich dem Vorarlberger, Markt zu verhindern?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, das Prinzip des Gegenrechts durchzusetzen, um so in grenznahen Regionen eine Benachteiligung der Schweizer Gewerbeunternehmen auf dem Schweizer Markt zu verhindern?</p><p>3. Wann wird der Bundesrat mit Blick auf staatsvertragliche Regelungen Verhandlungen mit der Republik Österreich aufnehmen?</p>
    • Grenzüberschreitender Gewerbeverkehr in der Ostschweiz

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