Arbeitsgesetz. Revision der Verordnung II

ShortId
93.3292
Id
19933292
Updated
10.04.2024 14:17
Language
de
Title
Arbeitsgesetz. Revision der Verordnung II
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Diese nach wie vor geltenden Übergangsbestimmungen wurden 1966 zusammen mit dem Arbeitsgesetz eingeführt. Sie waren schon Mitte der siebziger Jahre revisionsbedürftig, als der Bundesrat die Höchstarbeitszeiten vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herabsetzte. Angesichts unserer ständig wachsenden Arbeitslosigkeit ist heute die Möglichkeit übermässiger Arbeitszeiten - die allein aus gesundheitlichen Überlegungen nicht vertretbar ist - geradezu skandalös geworden. Es ist höchste Zeit, diesem Anachronismus ein Ende zu setzen. Das dürfte um so leichter fallen, als heute die meisten der betroffenen Betriebe die Höchstarbeitszeiten gar nicht mehr anwenden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz zu ändern und die Bestimmung zu streichen, wonach in bestimmten Beschäftigungszweigen dem Arbeitsgesetz unterstellte Arbeitgeber die Möglichkeit haben, in gewissen Fällen Personal für - allzu lange - Arbeitszeiten von 50, 55, 60 oder noch mehr Wochenstunden einzustellen.</p>
  • Arbeitsgesetz. Revision der Verordnung II
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diese nach wie vor geltenden Übergangsbestimmungen wurden 1966 zusammen mit dem Arbeitsgesetz eingeführt. Sie waren schon Mitte der siebziger Jahre revisionsbedürftig, als der Bundesrat die Höchstarbeitszeiten vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herabsetzte. Angesichts unserer ständig wachsenden Arbeitslosigkeit ist heute die Möglichkeit übermässiger Arbeitszeiten - die allein aus gesundheitlichen Überlegungen nicht vertretbar ist - geradezu skandalös geworden. Es ist höchste Zeit, diesem Anachronismus ein Ende zu setzen. Das dürfte um so leichter fallen, als heute die meisten der betroffenen Betriebe die Höchstarbeitszeiten gar nicht mehr anwenden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz zu ändern und die Bestimmung zu streichen, wonach in bestimmten Beschäftigungszweigen dem Arbeitsgesetz unterstellte Arbeitgeber die Möglichkeit haben, in gewissen Fällen Personal für - allzu lange - Arbeitszeiten von 50, 55, 60 oder noch mehr Wochenstunden einzustellen.</p>
    • Arbeitsgesetz. Revision der Verordnung II

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