Massnahmen gegen die Frauenarbeitslosigkeit

ShortId
93.3296
Id
19933296
Updated
10.04.2024 08:10
Language
de
Title
Massnahmen gegen die Frauenarbeitslosigkeit
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit jeher sind Frauen von Arbeitslosigkeit in wesentlich stärkerem Ausmass betroffen als Männer. In allen Krisenzeiten waren und sind es vor allem Frauen, die zurückgestuft, entlassen und zurück an den Herd geschickt werden und/oder nach einer ausschliesslichen Familienphase vergeblich den Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit suchen. Heute betreffen Rationalisierungs- und Stellenabbauprogramme vor allem auch ihre (Teilzeit-)Arbeitsplätze insbesondere im Dienstleistungsbereich. Ohne sofortige gezielte Gegenmassnahmen gehen diese unwiderruflich verloren.</p><p>Hinzu kommt, dass die Gleichstellung von Frau und Mann im Arbeits-, Bildungs- und Sozialversicherungsbereich noch längst nicht erreicht ist. Für viele Frauen wirkt sich denn auch die an ihrem Lebenszusammenhang vorbei definierte Bezugsberechtigung auf die Leistungen aus dem ALV-Gesetz verheerend aus: Sie haben nach einer über zweijährigen Familienphase keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder und auch nicht auf die Teilnahme an den entsprechenden Weiterbildungs-, Umschulungs- und Beschäftigungsprojekten. Der Bund hat es gerade in diesem Zusammenhang unterlassen, seine Kompetenz auszuschöpfen - dies sowohl als Gesetzgeber, als Arbeitgeber wie auch im Zusammenhang mit dem kürzlich bewilligten Beschäftigungsprogramm in der Bauwirtschaft und dem damit verbundenen Investitionsbonus. Dieser dient direkt nur der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft, die auf männliche Normalbiographien ausgerichtet sind.</p><p>Die Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes durch die Räte steht bevor. Doch erst seine erfolgreiche Umsetzung wird verhindern, dass Frauen stärker als Männer von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Bis dahin werden noch viele Jahre vergehen. Deshalb gilt es sofort wirksam zu verhindern, dass sich die gegenwärtige Krise und Sparmassnahmen zusätzlich negativ auf die beruflichen Chancen der Frauen auswirken. Dies kann nur im Rahmen eines umfassenden Massnahmenpaketes wirksam geschehen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Zur Verminderung der Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Arbeitssituation von Frauen - auch der künftigen - ersuche ich den Bundesrat, sofort verschiedene Massnahmen zu ergreifen und entsprechende Anordnungen zu treffen:</p><p>1. Der Bundesrat initiiert frauenspezifische Beschäftigungsprogramme, welche auf die spezifischen Arbeits- und Lebensbiographien von Frauen Rücksicht nehmen.</p><p>2. Der Bundesrat lanciert ein frauenspezifisches Bildungsprogramm, das Ausbildungs- und Weiterbildungsmassnahmen unter Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten umfasst. Miteinzubeziehen sind unter anderem die Weiterbildungsoffensive, die diesbezüglichen Verbesserungen in der Arbeitslosenversicherung sowie Ansprüche auf genügend Stipendien und andere Finanzierungsmöglichkeiten.</p><p>3. Im Rahmen seiner Funktion als Arbeitgeber entwickelt der Bundesrat sofort ein Programm, damit der Frauenanteil auf allen Ebenen in der Bundesverwaltung und den öffentlichen Betrieben rasch und massiv angehoben werden kann. Insbesondere schafft er auf allen Hierarchiestufen Teilzeitstellen, die Frauen und Männern angeboten werden. Er beschliesst - in Konkretisierung des Gleichstellungsgesetzes - geeignete Massnahmen zur Erreichung des gleichen Zieles in der Privatwirtschaft.</p><p>4. Der Bundesrat entwickelt ein Programm zur Verbesserung der Situation von teilzeitarbeitenden Frauen. Dazu gehören unter anderem die sozial- und arbeitsrechtliche Gleichstellung der Teilzeitarbeitenden mit den Vollzeiterwerbstätigen, somit der Ausbau der Arbeitslosenversicherung unter Berücksichtigung der Situation von Wiedereinsteigerinnen nach einer über zweijährigen Familienphase, eine eigenständige Mutterschaftsversicherung sowie allgemein familienfreundliche Arbeitszeitregelungen.</p><p>5. Der Bundesrat erarbeitet ein Konzept und stellt die nötigen Finanzmittel bereit, damit die Frauen aller Kantone und Gemeinden in der Schweiz gezielt über ihre spezifischen Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung bezüglich Weiterbildung, Vermittlung und Anspruchsberechtigung informiert werden.</p><p>6. Das öffentliche Angebot an Möglichkeiten für die ausserhäusliche Kinderbetreuung für alle Altersstufen ist massiv zu erweitern. Dazu gehört der Ausbau von Krippen- und Hortplätzen, die Einrichtung von Mittagstischen für die Kinder des Bundespersonals, die auch für weitere Kreise geöffnet sind. Im Rahmen seiner Kompetenzen fördert er die Bereitstellung eines genügenden, vielfältigen Angebotes externer Kinderbetreuung.</p>
  • Massnahmen gegen die Frauenarbeitslosigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit jeher sind Frauen von Arbeitslosigkeit in wesentlich stärkerem Ausmass betroffen als Männer. In allen Krisenzeiten waren und sind es vor allem Frauen, die zurückgestuft, entlassen und zurück an den Herd geschickt werden und/oder nach einer ausschliesslichen Familienphase vergeblich den Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit suchen. Heute betreffen Rationalisierungs- und Stellenabbauprogramme vor allem auch ihre (Teilzeit-)Arbeitsplätze insbesondere im Dienstleistungsbereich. Ohne sofortige gezielte Gegenmassnahmen gehen diese unwiderruflich verloren.</p><p>Hinzu kommt, dass die Gleichstellung von Frau und Mann im Arbeits-, Bildungs- und Sozialversicherungsbereich noch längst nicht erreicht ist. Für viele Frauen wirkt sich denn auch die an ihrem Lebenszusammenhang vorbei definierte Bezugsberechtigung auf die Leistungen aus dem ALV-Gesetz verheerend aus: Sie haben nach einer über zweijährigen Familienphase keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder und auch nicht auf die Teilnahme an den entsprechenden Weiterbildungs-, Umschulungs- und Beschäftigungsprojekten. Der Bund hat es gerade in diesem Zusammenhang unterlassen, seine Kompetenz auszuschöpfen - dies sowohl als Gesetzgeber, als Arbeitgeber wie auch im Zusammenhang mit dem kürzlich bewilligten Beschäftigungsprogramm in der Bauwirtschaft und dem damit verbundenen Investitionsbonus. Dieser dient direkt nur der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft, die auf männliche Normalbiographien ausgerichtet sind.</p><p>Die Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes durch die Räte steht bevor. Doch erst seine erfolgreiche Umsetzung wird verhindern, dass Frauen stärker als Männer von der Arbeitslosigkeit betroffen sind. Bis dahin werden noch viele Jahre vergehen. Deshalb gilt es sofort wirksam zu verhindern, dass sich die gegenwärtige Krise und Sparmassnahmen zusätzlich negativ auf die beruflichen Chancen der Frauen auswirken. Dies kann nur im Rahmen eines umfassenden Massnahmenpaketes wirksam geschehen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Zur Verminderung der Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Arbeitssituation von Frauen - auch der künftigen - ersuche ich den Bundesrat, sofort verschiedene Massnahmen zu ergreifen und entsprechende Anordnungen zu treffen:</p><p>1. Der Bundesrat initiiert frauenspezifische Beschäftigungsprogramme, welche auf die spezifischen Arbeits- und Lebensbiographien von Frauen Rücksicht nehmen.</p><p>2. Der Bundesrat lanciert ein frauenspezifisches Bildungsprogramm, das Ausbildungs- und Weiterbildungsmassnahmen unter Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten umfasst. Miteinzubeziehen sind unter anderem die Weiterbildungsoffensive, die diesbezüglichen Verbesserungen in der Arbeitslosenversicherung sowie Ansprüche auf genügend Stipendien und andere Finanzierungsmöglichkeiten.</p><p>3. Im Rahmen seiner Funktion als Arbeitgeber entwickelt der Bundesrat sofort ein Programm, damit der Frauenanteil auf allen Ebenen in der Bundesverwaltung und den öffentlichen Betrieben rasch und massiv angehoben werden kann. Insbesondere schafft er auf allen Hierarchiestufen Teilzeitstellen, die Frauen und Männern angeboten werden. Er beschliesst - in Konkretisierung des Gleichstellungsgesetzes - geeignete Massnahmen zur Erreichung des gleichen Zieles in der Privatwirtschaft.</p><p>4. Der Bundesrat entwickelt ein Programm zur Verbesserung der Situation von teilzeitarbeitenden Frauen. Dazu gehören unter anderem die sozial- und arbeitsrechtliche Gleichstellung der Teilzeitarbeitenden mit den Vollzeiterwerbstätigen, somit der Ausbau der Arbeitslosenversicherung unter Berücksichtigung der Situation von Wiedereinsteigerinnen nach einer über zweijährigen Familienphase, eine eigenständige Mutterschaftsversicherung sowie allgemein familienfreundliche Arbeitszeitregelungen.</p><p>5. Der Bundesrat erarbeitet ein Konzept und stellt die nötigen Finanzmittel bereit, damit die Frauen aller Kantone und Gemeinden in der Schweiz gezielt über ihre spezifischen Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung bezüglich Weiterbildung, Vermittlung und Anspruchsberechtigung informiert werden.</p><p>6. Das öffentliche Angebot an Möglichkeiten für die ausserhäusliche Kinderbetreuung für alle Altersstufen ist massiv zu erweitern. Dazu gehört der Ausbau von Krippen- und Hortplätzen, die Einrichtung von Mittagstischen für die Kinder des Bundespersonals, die auch für weitere Kreise geöffnet sind. Im Rahmen seiner Kompetenzen fördert er die Bereitstellung eines genügenden, vielfältigen Angebotes externer Kinderbetreuung.</p>
    • Massnahmen gegen die Frauenarbeitslosigkeit

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