Gegen eine Schweiz als "Insel der Unsicherheit"

ShortId
93.3349
Id
19933349
Updated
10.04.2024 07:48
Language
de
Title
Gegen eine Schweiz als "Insel der Unsicherheit"
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat betrachtet die Wahrung der inneren Sicherheit als eine wesentliche Aufgabe des Bundes (Art. 2 BV), wofür Parlament (Art. 85 Ziff. 7 BV) und Bundesrat (Art. 102 Ziff. 10 BV) die Verantwortung tragen und in diesem Rahmen für die Ergreifung von Massnahmen zuständig sind. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich im wesentlichen auf die Gesetzgebung über Ein- und Ausreise und über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer, die Visumpolitik, die Zulassungspolitik, die Wegweisung und Fernhaltung von Ausländern sowie die Asylgewährung und Asylverweigerung, einschliesslich Ersatzvollzugsmassnahmen. Dazu kommen Aufgaben des präventiven und repressiven Staatsschutzes und der internationalen Rechtshilfe (einschliesslich Interpol) sowie solche im Rahmen der Zentralstellen, die mit der Verfolgung strafbarer Handlungen in den Bereichen des illegalen Betäubungsmittelhandels, des Falschgeldes und des Menschenhandels beauftragt sind. Ausserdem übt der Bund die Zollkontrolle und darüber hinaus an den Strassenübergängen und im lokalen Bahnverkehr auch die Personenkontrolle aus. Schliesslich ist die Überwachung des Geländes zwischen den offiziellen Grenzübergangsstellen Bundessache. Die Kantone sorgen - als Ausfluss der ihnen von Verfassung wegen zukommenden Polizeihoheit (Art. 3 BV) - auf ihrem Gebiet für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Sie sind angesichts der sich zunehmend gesamtschweizerisch und international manifestierenden Bedrohungsformen, des organisierten Verbrechens, des gewalttätigen Extremismus, des Terrorismus und der Wirtschaftsspionage immer weniger in der Lage, ihre Verantwortung ohne Hilfe des Bundes (Koordinationsbedarf) wahrzunehmen. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalitätsformen und des Terrorismus und die Bewältigung der Migrations- und Asylprobleme erfordern auch einen Ausbau der internationalen Zusammenarbeit.</p><p>Die vom EJPD eingesetzte Expertenkommission "Grenzpolizeiliche Personenkontrollen" (EGPK) untersuchte in erster Linie die verschiedenen europäischen Kooperationsformen und die Möglichkeiten der Schweiz, sich daran zu beteiligen. Ein weiterer Schwerpunkt galt der Frage, wie die festgestellten Koordinationsdefizite abgebaut werden können.</p><p>Bei der Sicherheitszusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bzw. der Schengener Vertragsstaaten geht es zunächst darum, die durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen zu erwartenden Sicherheitsdefizite auszugleichen. Darüber hinaus wollen diese Staaten ihre innere Sicherheit verbessern. Die Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarkts entwickelte sich dabei immer mehr zur Triebfeder und zum Beschleunigungsfaktor für die Lösung von gesamteuropäischen Sicherheitsproblemen, welche im 3. Pfeiler der Union ihre rechtliche Verankerung gefunden haben. Die Verknüpfung mit der EU hat aber zur Folge, dass Nicht-EU-Staaten von diesem Prozess weitgehend ausgeschlossen sind.</p><p>Die Schengener Übereinkommen sehen eine Mitgliedschaft bloss für EU-Staaten vor. Die Anwendung des seit dem 1. September 1993 in Kraft stehenden Durchführungsübereinkommens wurde kürzlich, angeblich aus technischen Gründen im Zusammenhang mit der Einführung eines gemeinsamen Informationssystems (SIS), bis auf weiteres vertagt. Der 3. Pfeiler der Europäischen Union umfasst eine grosse Anzahl Themen, die gleichzeitig Gegenstand des - hinsichtlich der teilnehmenden Mitgliedstaaten - engeren Rahmens des Schengener Prozesses sind. Die Weiterführung der Schengener Zusammenarbeit wird jedoch im Vertrag über die Europäische Union anerkannt unter der Voraussetzung, dass diese die Kooperation der Zwölf aufgrund des Unionsvertrags nicht behindert. Diese legen zurzeit den Schwerpunkt unter anderem auf die Inkraftsetzung des Dubliner Erstasylabkommens, die Harmonisierung der Asyl- und Einwanderungspolitik, den Ausbau der Polizeizusammenarbeit (Europol) sowie die Kooperation zwischen der EU und Drittstaaten.</p><p>Der Bundesrat teilt die Befürchtungen der EGPK, dass die Probleme im Bereich der inneren Sicherheit zunehmen könnten, falls es der Schweiz nicht gelingt, ihren Sicherheitsstandard durch zusätzliche Massnahmen im Innern und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit ebenfalls zu verbessern. Dieses Unterfangen ist ausserhalb der EU mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden und bedarf besonderer Anstrengungen.</p><p>Der Bundesrat betrachtet die Arbeiten der EGPK als wertvolle Grundlage für die politische Meinungsbildung und die Vorbereitung einer aktiven Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der EU auf dem Gebiete der inneren Sicherheit.</p><p>2./3. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens wie auch in seinem Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren festgehalten, dass er nach wie vor auf eine optimale Zusammenarbeit mit der EU hinwirken will.</p><p>Viele der von der EGPK aufgelisteten Massnahmen stehen in Bearbeitung oder sind schon verwirklicht. Dazu gehören beispielsweise die Weiterführung und Vertiefung der informellen Kontakte mit dem Rat "Justiz und Inneres" der EU und mit der Schengener Organisation. Mit besonderem Interesse verfolgen wir die Schaffung eines europäischen Kriminalamtes Europol. Die Unterzeichnung eines entsprechenden Übereinkommens durch die EU-Mitgliedstaaten, das die Zusammenarbeit mit Drittstaaten vorsehen soll, ist für Ende Oktober 1994 geplant. Verhandlungen über ein Parallelabkommen zum Dubliner Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines Asylantrags sind uns im Sommer 1992 versprochen worden und sollen aufgenommen werden, sobald das Abkommen von allen EU-Staaten ratifiziert ist. Ein Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen Schengen-Polen vom 29. März 1991 über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt wird zurzeit von beiden Seiten geprüft.</p><p>Auch im Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht wurden die gesetzgeberischen Vorarbeiten mit der Verabschiedung der Botschaft vom 22. Dezember 1993 abgeschlossen. Die Vorlage wird von den beiden Räten in der Frühjahrssession 1994 im beschleunigten Verfahren behandelt. Das zweite Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Geldwäscherei und des organisierten Verbrechens wurde vom Ständerat in der Wintersession 1993 gutgeheissen und steht in der Frühjahrssession 1994 im Nationalrat zur Behandlung an. Am 12. Januar 1994 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft vom 22. November 1993 für die Schaffung einer Zentralstelle des Bundesamtes für Polizeiwesen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und eröffnete gleichzeitig das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein Gesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor. Mit Beschluss vom 13. Dezember 1993 hat der Bundesrat der Stationierung von schweizerischen Polizeiverbindungsbeamten im Ausland zugestimmt. Die Botschaft für eine Staatsschutzgesetzgebung soll noch in diesem Jahr ans Parlament geleitet werden und die Tätigkeit der Bundespolizei betreffend die Früherkennung von Terrorismus, Spionage und gewalttätigem Extremismus sowie ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens gesetzlich regeln.</p><p>Im Aktionsprogramm "Innere Sicherheit 1994" werden gewisse Anliegen der EGPK übernommen.</p>
  • <p>Der Bericht der Expertenkommission "Grenzpolizeiliche Personenkontrolle" ist auf breites Echo gestossen. Dabei wurden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, damit die Schweiz nicht zu einer "Insel der Unsicherheit" in Europa wird.</p><p>Wir bitten in diesem Zusammenhang den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus dem Bericht?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat weiter vorzugehen?</p><p>3. Wann und wie wird der Bundesrat dem Parlament Vorschläge für weitere Massnahmen unterbreiten?</p>
  • Gegen eine Schweiz als "Insel der Unsicherheit"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat betrachtet die Wahrung der inneren Sicherheit als eine wesentliche Aufgabe des Bundes (Art. 2 BV), wofür Parlament (Art. 85 Ziff. 7 BV) und Bundesrat (Art. 102 Ziff. 10 BV) die Verantwortung tragen und in diesem Rahmen für die Ergreifung von Massnahmen zuständig sind. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich im wesentlichen auf die Gesetzgebung über Ein- und Ausreise und über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer, die Visumpolitik, die Zulassungspolitik, die Wegweisung und Fernhaltung von Ausländern sowie die Asylgewährung und Asylverweigerung, einschliesslich Ersatzvollzugsmassnahmen. Dazu kommen Aufgaben des präventiven und repressiven Staatsschutzes und der internationalen Rechtshilfe (einschliesslich Interpol) sowie solche im Rahmen der Zentralstellen, die mit der Verfolgung strafbarer Handlungen in den Bereichen des illegalen Betäubungsmittelhandels, des Falschgeldes und des Menschenhandels beauftragt sind. Ausserdem übt der Bund die Zollkontrolle und darüber hinaus an den Strassenübergängen und im lokalen Bahnverkehr auch die Personenkontrolle aus. Schliesslich ist die Überwachung des Geländes zwischen den offiziellen Grenzübergangsstellen Bundessache. Die Kantone sorgen - als Ausfluss der ihnen von Verfassung wegen zukommenden Polizeihoheit (Art. 3 BV) - auf ihrem Gebiet für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Sie sind angesichts der sich zunehmend gesamtschweizerisch und international manifestierenden Bedrohungsformen, des organisierten Verbrechens, des gewalttätigen Extremismus, des Terrorismus und der Wirtschaftsspionage immer weniger in der Lage, ihre Verantwortung ohne Hilfe des Bundes (Koordinationsbedarf) wahrzunehmen. Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalitätsformen und des Terrorismus und die Bewältigung der Migrations- und Asylprobleme erfordern auch einen Ausbau der internationalen Zusammenarbeit.</p><p>Die vom EJPD eingesetzte Expertenkommission "Grenzpolizeiliche Personenkontrollen" (EGPK) untersuchte in erster Linie die verschiedenen europäischen Kooperationsformen und die Möglichkeiten der Schweiz, sich daran zu beteiligen. Ein weiterer Schwerpunkt galt der Frage, wie die festgestellten Koordinationsdefizite abgebaut werden können.</p><p>Bei der Sicherheitszusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bzw. der Schengener Vertragsstaaten geht es zunächst darum, die durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen zu erwartenden Sicherheitsdefizite auszugleichen. Darüber hinaus wollen diese Staaten ihre innere Sicherheit verbessern. Die Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarkts entwickelte sich dabei immer mehr zur Triebfeder und zum Beschleunigungsfaktor für die Lösung von gesamteuropäischen Sicherheitsproblemen, welche im 3. Pfeiler der Union ihre rechtliche Verankerung gefunden haben. Die Verknüpfung mit der EU hat aber zur Folge, dass Nicht-EU-Staaten von diesem Prozess weitgehend ausgeschlossen sind.</p><p>Die Schengener Übereinkommen sehen eine Mitgliedschaft bloss für EU-Staaten vor. Die Anwendung des seit dem 1. September 1993 in Kraft stehenden Durchführungsübereinkommens wurde kürzlich, angeblich aus technischen Gründen im Zusammenhang mit der Einführung eines gemeinsamen Informationssystems (SIS), bis auf weiteres vertagt. Der 3. Pfeiler der Europäischen Union umfasst eine grosse Anzahl Themen, die gleichzeitig Gegenstand des - hinsichtlich der teilnehmenden Mitgliedstaaten - engeren Rahmens des Schengener Prozesses sind. Die Weiterführung der Schengener Zusammenarbeit wird jedoch im Vertrag über die Europäische Union anerkannt unter der Voraussetzung, dass diese die Kooperation der Zwölf aufgrund des Unionsvertrags nicht behindert. Diese legen zurzeit den Schwerpunkt unter anderem auf die Inkraftsetzung des Dubliner Erstasylabkommens, die Harmonisierung der Asyl- und Einwanderungspolitik, den Ausbau der Polizeizusammenarbeit (Europol) sowie die Kooperation zwischen der EU und Drittstaaten.</p><p>Der Bundesrat teilt die Befürchtungen der EGPK, dass die Probleme im Bereich der inneren Sicherheit zunehmen könnten, falls es der Schweiz nicht gelingt, ihren Sicherheitsstandard durch zusätzliche Massnahmen im Innern und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit ebenfalls zu verbessern. Dieses Unterfangen ist ausserhalb der EU mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden und bedarf besonderer Anstrengungen.</p><p>Der Bundesrat betrachtet die Arbeiten der EGPK als wertvolle Grundlage für die politische Meinungsbildung und die Vorbereitung einer aktiven Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der EU auf dem Gebiete der inneren Sicherheit.</p><p>2./3. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens wie auch in seinem Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren festgehalten, dass er nach wie vor auf eine optimale Zusammenarbeit mit der EU hinwirken will.</p><p>Viele der von der EGPK aufgelisteten Massnahmen stehen in Bearbeitung oder sind schon verwirklicht. Dazu gehören beispielsweise die Weiterführung und Vertiefung der informellen Kontakte mit dem Rat "Justiz und Inneres" der EU und mit der Schengener Organisation. Mit besonderem Interesse verfolgen wir die Schaffung eines europäischen Kriminalamtes Europol. Die Unterzeichnung eines entsprechenden Übereinkommens durch die EU-Mitgliedstaaten, das die Zusammenarbeit mit Drittstaaten vorsehen soll, ist für Ende Oktober 1994 geplant. Verhandlungen über ein Parallelabkommen zum Dubliner Übereinkommen vom 15. Juni 1990 über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines Asylantrags sind uns im Sommer 1992 versprochen worden und sollen aufgenommen werden, sobald das Abkommen von allen EU-Staaten ratifiziert ist. Ein Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen Schengen-Polen vom 29. März 1991 über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt wird zurzeit von beiden Seiten geprüft.</p><p>Auch im Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht wurden die gesetzgeberischen Vorarbeiten mit der Verabschiedung der Botschaft vom 22. Dezember 1993 abgeschlossen. Die Vorlage wird von den beiden Räten in der Frühjahrssession 1994 im beschleunigten Verfahren behandelt. Das zweite Massnahmenpaket zur Bekämpfung der Geldwäscherei und des organisierten Verbrechens wurde vom Ständerat in der Wintersession 1993 gutgeheissen und steht in der Frühjahrssession 1994 im Nationalrat zur Behandlung an. Am 12. Januar 1994 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft vom 22. November 1993 für die Schaffung einer Zentralstelle des Bundesamtes für Polizeiwesen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und eröffnete gleichzeitig das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein Gesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor. Mit Beschluss vom 13. Dezember 1993 hat der Bundesrat der Stationierung von schweizerischen Polizeiverbindungsbeamten im Ausland zugestimmt. Die Botschaft für eine Staatsschutzgesetzgebung soll noch in diesem Jahr ans Parlament geleitet werden und die Tätigkeit der Bundespolizei betreffend die Früherkennung von Terrorismus, Spionage und gewalttätigem Extremismus sowie ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens gesetzlich regeln.</p><p>Im Aktionsprogramm "Innere Sicherheit 1994" werden gewisse Anliegen der EGPK übernommen.</p>
    • <p>Der Bericht der Expertenkommission "Grenzpolizeiliche Personenkontrolle" ist auf breites Echo gestossen. Dabei wurden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, damit die Schweiz nicht zu einer "Insel der Unsicherheit" in Europa wird.</p><p>Wir bitten in diesem Zusammenhang den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus dem Bericht?</p><p>2. Wie gedenkt der Bundesrat weiter vorzugehen?</p><p>3. Wann und wie wird der Bundesrat dem Parlament Vorschläge für weitere Massnahmen unterbreiten?</p>
    • Gegen eine Schweiz als "Insel der Unsicherheit"

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