Umschulungsbeihilfen in Rüstungsbetrieben

ShortId
93.3353
Id
19933353
Updated
10.04.2024 13:51
Language
de
Title
Umschulungsbeihilfen in Rüstungsbetrieben
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Abbau von Arbeitsplätzen in den Rüstungsbetrieben des Bundes ist mit dem Konzept der "Armee 95" programmiert und voraussehbar. Die Redimensionierung des EMD-Personaletats und der Rüstungsbetriebe bringt in einigen Regionen mit 10 Prozent oder mehr Arbeitsplätzen im Rüstungsbereich (sog. EMD-Regionen) eine wirtschaftliche und soziale Belastung. Dies trifft vor allem Teile des Berner Oberlandes (Region Thun-Wimmis, Interlaken, Zweisimmen, Meiringen), sowie den Kanton Nidwalden und den Kanton Uri.</p><p>2. Es ist gewiss die Aufgabe des Bundes, frühzeitig Massnahmen zu ergreifen, um die sozialen wirtschaftlichen Konsequenzen der unumgänglichen Redimensionierungen in den betroffenen EMD-Regionen aufzufangen. Vom Bund darf erwartet werden, dass er wenigstens jene Massnahmen und Vorkehren ergreift, die eine vorausschauende Unternehmung bei Restrukturierungen auch trifft. Eine Politik des Zuwartens und des Laisser-faire des Bundes bis zur Entlassung des Personals ist nicht tolerierbar. Der Bund hat in den EMD-Regionen vor allem zwei Pflichten: Einerseits muss das von der Entlassung bedrohte Personal qualifiziert oder umgeschult werden; anderseits hat er dafür zu sorgen, dass in den Regionen anderweitige industrielle Kapazitäten aufgebaut werden können.</p><p>3. Wenn schon in den Rüstungsbetrieben der Personalabbau unvermeidbar ist, muss das von der Entlassung bedrohte Personal frühzeitig - ein bis zwei Jahre zuvor - auf neue Tätigkeiten durch Weiterbildung, Qualifizierung und Umschulung vorbereitet werden. In dieser Hinsicht haben die Rüstungsbetriebe und der Bund bisher zu wenig geleistet.</p><p>4. Mit dem Postulat streben wir an, dass der Bund die Beitragsberechtigung von Arbeitnehmer(innen) extensiv auslegt, wenn sie "unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht" sind (gemäss AVIG Art. 60 Abs. 1 Bst. a). Entlassungen sind mit den Restrukturierungsmassnahmen ja absehbar und die Programme zur Umschulung und Weiterbildung sind frühzeitig vor der Entlassung anzubieten.</p><p>5. Es ist auch zu prüfen, ob in einigen Rüstungsbetrieben Technologiezentren errichtet oder Technologie-Entwicklungs- und Forschungsprogramme eingerichtet werden können, für die auch andere Mittel zur Verfügung stehen, die vom BIGA und vom Bundesamt für Konjunkturfragen verwaltet werden(Weiterbildungsoffensive, CIM-Programme, usw.). Einzelne, besonders geeignete Abteilungen der Rüstungsbetriebe können durch Qualifizierung und Uebernahme von Aufträgen Dritter für eine spätere Ausgliederung und allenfalls Privatisierung vorbereitet werden. Entscheidend ist, dass bei den Rüstungsbetrieben der unternehmerische Handlungsspielraum erweitert wird.</p><p>6. Für die Restrukturierungsmassnahmen soll eine bundesinterne Arbeitsgruppe (Task Force) die Anstrengungen koordinieren und zusammen mit den Kantonen und den betroffenen Regionen Massnahmen durchführen. In dieser Task Force sind sowohl das EVD (BIGA und BfK) als auch das EMD einzubeziehen.</p><p>Das Postulat "Umschulungsbeihilfen in Rüstungsbetrieben" wird lanciert und unterzeichnet von allem Mitgliedern der "Arbeitsgruppe Thun", die aus Parlamentariern der drei bernischen Regierungsparteien zusammengesetzt ist und sich im Auftrag der Stadt Thun mit der Restrukturierung in dieser Region befasst, sowie von zwei weiteren Parlamentariern aus Thun.</p>
  • Der Bundesrat beantragt, das Postulat anzunehmen und als erfüllt abzuschreiben
  • <p>Damit der vorhersehbare Abbau von Arbeitsplätzen in den Rüstungsbetrieben des Bundes wirtschaftspolitisch und sozial besser vorbereitet und abgewickelt wird, bitten wir den Bundesrat, folgende Massnahmen zu prüfen und umzusetzen:</p><p>1. Der Bund soll veranlassen, dass in den von der Redimensionierung betroffenen Rüstungsbetrieben frühzeitig Programme zur Weiterbildung, Qualifizierung und Umschulung des von Entlassungen bedrohten Personals realisiert werden.</p><p>2. Es sollen Mittel aufgrund des Artikels 60, Absatz 1, Buchstabe a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) für diese Umschulungs- und Weiterbildungsanstrengungen zugunsten des Personals finanziert werden. Allenfalls sollen sie mit Mitteln aus der Weiterbildungsoffensive angereichert werden.</p><p>3. Eine bundesinterne Arbeitsgruppe unter Beteiligung des EVD und des EMD soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Behörden rasch eine tragfähige Lösung für die Durchführung der anstehenden Konversions- und Abbaupläne in den Rüstungsbetrieben erarbeiten und in Gang setzen.</p>
  • Umschulungsbeihilfen in Rüstungsbetrieben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Abbau von Arbeitsplätzen in den Rüstungsbetrieben des Bundes ist mit dem Konzept der "Armee 95" programmiert und voraussehbar. Die Redimensionierung des EMD-Personaletats und der Rüstungsbetriebe bringt in einigen Regionen mit 10 Prozent oder mehr Arbeitsplätzen im Rüstungsbereich (sog. EMD-Regionen) eine wirtschaftliche und soziale Belastung. Dies trifft vor allem Teile des Berner Oberlandes (Region Thun-Wimmis, Interlaken, Zweisimmen, Meiringen), sowie den Kanton Nidwalden und den Kanton Uri.</p><p>2. Es ist gewiss die Aufgabe des Bundes, frühzeitig Massnahmen zu ergreifen, um die sozialen wirtschaftlichen Konsequenzen der unumgänglichen Redimensionierungen in den betroffenen EMD-Regionen aufzufangen. Vom Bund darf erwartet werden, dass er wenigstens jene Massnahmen und Vorkehren ergreift, die eine vorausschauende Unternehmung bei Restrukturierungen auch trifft. Eine Politik des Zuwartens und des Laisser-faire des Bundes bis zur Entlassung des Personals ist nicht tolerierbar. Der Bund hat in den EMD-Regionen vor allem zwei Pflichten: Einerseits muss das von der Entlassung bedrohte Personal qualifiziert oder umgeschult werden; anderseits hat er dafür zu sorgen, dass in den Regionen anderweitige industrielle Kapazitäten aufgebaut werden können.</p><p>3. Wenn schon in den Rüstungsbetrieben der Personalabbau unvermeidbar ist, muss das von der Entlassung bedrohte Personal frühzeitig - ein bis zwei Jahre zuvor - auf neue Tätigkeiten durch Weiterbildung, Qualifizierung und Umschulung vorbereitet werden. In dieser Hinsicht haben die Rüstungsbetriebe und der Bund bisher zu wenig geleistet.</p><p>4. Mit dem Postulat streben wir an, dass der Bund die Beitragsberechtigung von Arbeitnehmer(innen) extensiv auslegt, wenn sie "unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht" sind (gemäss AVIG Art. 60 Abs. 1 Bst. a). Entlassungen sind mit den Restrukturierungsmassnahmen ja absehbar und die Programme zur Umschulung und Weiterbildung sind frühzeitig vor der Entlassung anzubieten.</p><p>5. Es ist auch zu prüfen, ob in einigen Rüstungsbetrieben Technologiezentren errichtet oder Technologie-Entwicklungs- und Forschungsprogramme eingerichtet werden können, für die auch andere Mittel zur Verfügung stehen, die vom BIGA und vom Bundesamt für Konjunkturfragen verwaltet werden(Weiterbildungsoffensive, CIM-Programme, usw.). Einzelne, besonders geeignete Abteilungen der Rüstungsbetriebe können durch Qualifizierung und Uebernahme von Aufträgen Dritter für eine spätere Ausgliederung und allenfalls Privatisierung vorbereitet werden. Entscheidend ist, dass bei den Rüstungsbetrieben der unternehmerische Handlungsspielraum erweitert wird.</p><p>6. Für die Restrukturierungsmassnahmen soll eine bundesinterne Arbeitsgruppe (Task Force) die Anstrengungen koordinieren und zusammen mit den Kantonen und den betroffenen Regionen Massnahmen durchführen. In dieser Task Force sind sowohl das EVD (BIGA und BfK) als auch das EMD einzubeziehen.</p><p>Das Postulat "Umschulungsbeihilfen in Rüstungsbetrieben" wird lanciert und unterzeichnet von allem Mitgliedern der "Arbeitsgruppe Thun", die aus Parlamentariern der drei bernischen Regierungsparteien zusammengesetzt ist und sich im Auftrag der Stadt Thun mit der Restrukturierung in dieser Region befasst, sowie von zwei weiteren Parlamentariern aus Thun.</p>
    • Der Bundesrat beantragt, das Postulat anzunehmen und als erfüllt abzuschreiben
    • <p>Damit der vorhersehbare Abbau von Arbeitsplätzen in den Rüstungsbetrieben des Bundes wirtschaftspolitisch und sozial besser vorbereitet und abgewickelt wird, bitten wir den Bundesrat, folgende Massnahmen zu prüfen und umzusetzen:</p><p>1. Der Bund soll veranlassen, dass in den von der Redimensionierung betroffenen Rüstungsbetrieben frühzeitig Programme zur Weiterbildung, Qualifizierung und Umschulung des von Entlassungen bedrohten Personals realisiert werden.</p><p>2. Es sollen Mittel aufgrund des Artikels 60, Absatz 1, Buchstabe a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) für diese Umschulungs- und Weiterbildungsanstrengungen zugunsten des Personals finanziert werden. Allenfalls sollen sie mit Mitteln aus der Weiterbildungsoffensive angereichert werden.</p><p>3. Eine bundesinterne Arbeitsgruppe unter Beteiligung des EVD und des EMD soll in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Behörden rasch eine tragfähige Lösung für die Durchführung der anstehenden Konversions- und Abbaupläne in den Rüstungsbetrieben erarbeiten und in Gang setzen.</p>
    • Umschulungsbeihilfen in Rüstungsbetrieben

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