Durchgangsstrassen-Verordnung. Aenderung

ShortId
93.3393
Id
19933393
Updated
10.04.2024 10:17
Language
de
Title
Durchgangsstrassen-Verordnung. Aenderung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Am 23. September 1990 hat das Schweizer Volk die Revision des Strassenverkehrsgesetzes angenommen und damit 2.50 m breite Fahrzeuge grundsätzlich auf allen Strassen zugelassen. Mit einer am 18. Dezember 1991 beschlossenen und auf den 1. Februar 1992 in Kraft gesetzten Durchgangsstrassen-Verordnung hat das Bundesamt für Polizeiwesen für einzelne Strassen bloss eine Fahrzeugbreite von 2.30 m zugelassen. Dazu gehören auch die Strassen Gampel-Goppenstein und Gletsch-Furkapass-Realp. Der Kanton Wallis hat diese Strassen stets für Fahrzeuge mit 2.50 m Breite befahren lassen, und im Wallis war man, vor allem in Touristikkreisen, über die Verordnung des Bundesamtes für Polizeiwesen empört. Sie widerspricht nicht nur dem in der Abstimmung ausgesprochenen Volkswillen, sondern auch den Interessen der Bevölkerung. Beide Strassen sind in den letzten Jahren grosszügig ausgebaut worden. Die BLS-Bahn hat erhebliche Investitionen gemacht, um die Cars auf der Bahn durch den Lötschberg zu leiten, worauf sie die kurze Strecke Goppenstein-Gampel befahren. Die Verordnung zwingt Cars, statt den umweltfreundlichen Bahnverlad am Lötschberg zu benutzen, das ganze Wallis zu durchfahren. Der touristischen Erschliessung des Goms wird schwerer Schaden zugefügt, wenn die Furkastrasse mit der heute allgemein üblichen Fahrzeugbreite von 2.50 m nicht befahren werden kann. Von seiten des Staates Wallis und von Parlamentariern wurde beim zuständigen Bundesamt die Streichung der beiden Walliser Strassen aus der Verordnung vom 18. Dezember 1991 gefordert. Wir wiederholen diese Forderung und beantragen die sofortige Abänderung der fraglichen Verordnung.</p>
  • Durchgangsstrassen-Verordnung. Aenderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Am 23. September 1990 hat das Schweizer Volk die Revision des Strassenverkehrsgesetzes angenommen und damit 2.50 m breite Fahrzeuge grundsätzlich auf allen Strassen zugelassen. Mit einer am 18. Dezember 1991 beschlossenen und auf den 1. Februar 1992 in Kraft gesetzten Durchgangsstrassen-Verordnung hat das Bundesamt für Polizeiwesen für einzelne Strassen bloss eine Fahrzeugbreite von 2.30 m zugelassen. Dazu gehören auch die Strassen Gampel-Goppenstein und Gletsch-Furkapass-Realp. Der Kanton Wallis hat diese Strassen stets für Fahrzeuge mit 2.50 m Breite befahren lassen, und im Wallis war man, vor allem in Touristikkreisen, über die Verordnung des Bundesamtes für Polizeiwesen empört. Sie widerspricht nicht nur dem in der Abstimmung ausgesprochenen Volkswillen, sondern auch den Interessen der Bevölkerung. Beide Strassen sind in den letzten Jahren grosszügig ausgebaut worden. Die BLS-Bahn hat erhebliche Investitionen gemacht, um die Cars auf der Bahn durch den Lötschberg zu leiten, worauf sie die kurze Strecke Goppenstein-Gampel befahren. Die Verordnung zwingt Cars, statt den umweltfreundlichen Bahnverlad am Lötschberg zu benutzen, das ganze Wallis zu durchfahren. Der touristischen Erschliessung des Goms wird schwerer Schaden zugefügt, wenn die Furkastrasse mit der heute allgemein üblichen Fahrzeugbreite von 2.50 m nicht befahren werden kann. Von seiten des Staates Wallis und von Parlamentariern wurde beim zuständigen Bundesamt die Streichung der beiden Walliser Strassen aus der Verordnung vom 18. Dezember 1991 gefordert. Wir wiederholen diese Forderung und beantragen die sofortige Abänderung der fraglichen Verordnung.</p>
    • Durchgangsstrassen-Verordnung. Aenderung

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