Neuer Anlauf Richtung Europa
- ShortId
-
93.3398
- Id
-
19933398
- Updated
-
10.04.2024 10:20
- Language
-
de
- Title
-
Neuer Anlauf Richtung Europa
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verweist einleitend auf seinen Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, in dem er darlegt, dass er in der Integrationspolitik folgende Strategie zu verfolgen entschlossen ist.</p><p>Angesichts der Bedeutung, die der umfassenden und gleichberechtigten Teilnahme der Schweiz am europäischen Integrationsprozess zukommt, ist der Beitritt zur EU das strategische Ziel der Integrationspolitik. Diese Zielsetzung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Schweiz in Europa tief verwurzelt und mit diesem eng verbunden ist. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass durch den Beitritt die Interessen der Schweiz längerfristig am besten und umfassendsten gesichert werden. Auch unterzieht der Bundesrat die Frage der Teilnahme am EWR-Abkommen laufend einer sorgfältigen Prüfung. Es handelt sich dabei um eine ernsthafte Möglichkeit, die uns von den EWR-Partnern ausdrücklich zugesichert wurde. Je nach Entwicklung wird diese Möglichkeit einer schweizerischen Beteiligung am europäischen Integrationsprozess einer Neubeurteilung zu unterziehen sein.</p><p>Aus innenpolitischen Gründen räumt der Bundesrat gegenwärtig dem bilateralen sektoriellen Ansatz, der bereits in Angriff genommen wurde, Priorität ein. Er ist fest entschlossen, alles zu unternehmen und sämtliche Möglichkeiten auszuleuchten, um diesen Weg zum Erfolg zu führen. Er ist bemüht, durch ausgewogene Verhandlungspakete die möglichen wirtschaftlichen Nachteile aus dem EWR-Nein zu begrenzen. Indem die Schweiz ihre Beziehungen mit der Europäischen Union auf diese Weise stärkt, nähert sie sich ihr schrittweise an und verkleinert so den qualitativen Sprung des Beitritts zur EU.</p><p>Zu den verschiedenen Fragen der Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Zum bilateralen sektoriellen Weg: Gestützt auf eine von der EG-Kommission am 1. Oktober 1993 vorgelegte "Mitteilung über die künftigen Beziehungen zur Schweiz" verabschiedete der Allgemeine Rat am 8. und 9. November 1993 seine Schlussfolgerungen mit dem Titel "Künftige Beziehungen der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz". In der Substanz enthalten sie, mit Blick auf eine mögliche spätere EWR-Teilnahme und eine EU-Mitgliedschaft, die Zustimmung des Rates zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen der EG und der Schweiz. Für den Beginn akzeptiert der Rat Verhandlungen über folgende Themen: Transport, freier Personenverkehr (Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsrecht, gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Koordination der sozialen Sicherheit, Aufenthaltsrecht für Studenten, Rentner und andere Nichterwerbstätige), Forschung, Marktzutritt für Agrarerzeugnisse und, soweit möglich, technische Handelshemmnisse und Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen. Für die Ursprungsregeln konnte in Verhandlungen zwischen der EWG, der EGKS, den Efta-Staaten und der Schweiz provisorisch eine befriedigende Lösung bereits für das Inkrafttreten des EWR-Abkommens gefunden werden. Zwischen den verschiedenen Sektorabkommen wird ein "geeigneter Parallelismus" angestrebt werden.</p><p>Die Verhandlungen werden mithin nicht auf die beiden Bereiche "Transport" und "freier Personenverkehr" beschränkt sein. Überdies hat der Bundesrat bis zum heutigen Zeitpunkt im Rahmen der bilateralen Verhandlungen keine Zugeständnisse gemacht. Stets hat er auch betont, dass er akzeptable und ausgeglichene Lösungen, die den gegenseitigen Interessen Rechnung tragen, zu erreichen beabsichtigt.</p><p>2. Betreffend die Mitgliedstaaten der EG: Keiner der EU-Mitgliedstaaten hat gegenüber der Schweiz auf bilateralem Weg Forderungen vorgebracht. Was Spanien angeht, so hat die Schweiz ihre Bereitschaft erklärt, die im Agrarhandelsregime mit diesem Land im Vergleich zu den anderen EG-Mitgliedstaaten teilweise bestehende Ungleichbehandlung in einem geeigneten Rahmen zu beseitigen.</p><p>3. Zum Gatt: Der Agrarteil des Gatt (Uruguay-Runde) zielt ab auf die Definition der Rahmenbedingungen für den Handel mit Agrargütern. Er umfasst konkrete Verpflichtungen auf den Gebieten Marktzutritt, interne Beihilfen und Exportsubventionen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bewirkt zwar keinen Freihandel mit Agrargütern. Dennoch muss die Schweiz bei der Reform ihrer Landwirtschaftspolitik zusätzliche Anstrengungen unternehmen. Der Landwirtschaft bringt es die völkerrechtliche Anerkennung der Multifunktionalität, der Direktzahlungen und die Verbesserung des Schutzes von geographischen Ursprungsangaben. Die Gatt-Resultate stellen die im 7. Landwirtschaftsbericht definierten Ziele der schweizerischen Landwirtschaftspolitik nicht in Frage. Die zurzeit laufende Reform der schweizerischen Landwirtschaftspolitik weist in die gleiche Richtung wie die Uruguay-Runde.</p><p>Das EWR-Abkommen berührte den Agrarbereich nur am Rande. Trotzdem hätte es sich günstig auf die landwirtschaftlichen Produktionskosten ausgewirkt. Überdies hätte es der Schweiz, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, den Zugang zum EG-Binnenmarkt für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte gewährt.</p><p>Im Falle eines Beitritts zur EU hätte die Schweiz deren gemeinsame Agrarpolitik zu übernehmen. Sie käme in den umfassenden Genuss des unionsweiten Verkehrs ihrer Agrargüter im Austausch gegen den gleichermassen freien Verkehr der Agrargüter der EU-Staaten in der Schweiz. Die schweizerischen Agrarpreise hätten sich als Folge dem Gemeinschaftsniveau anzugleichen.</p><p>4. Zum EWR: Der Bundesrat verfolgt eingehend und dauernd die Entwicklung der Option des späteren EWR-Beitritts auf innen- und aussenpolitischer Ebene. Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden verhandeln zurzeit ihren EU-Beitritt. Es ist indes nicht Sache des Bundesrates, der von niemandem im Detail über den Verlauf der Verhandlungen informiert zu werden braucht, über den Ausgang der innenpolitischen Debatte der Efta-Partner zur Frage des EG-Beitritts zu spekulieren. Der Bundesrat teilt jedoch die Meinung, dass den Ergebnissen dieser Volksbefragungen besondere Bedeutung für die schweizerische Integrationspolitik zukommt. Mangels genügender neuer Elemente betrachtet es der Bundesrat deshalb als verfrüht, sich über das mögliche Schicksal des EWR-Abkommens auszusprechen.</p><p>5. Zu den vom Schweizervolk bei der EWR-Abstimmung empfundenen Ängsten: Während der Informationsphase, die der EWR-Abstimmung vorausging, war der Bundesrat darum bemüht, alle die sich in den Bereichen Arbeit, Lohn, Umfang der ausländischen Wohnbevölkerung, Umweltschutz und Demokratie stellenden Fragen objektiv darzustellen. Im Falle einer Reaktivierung der Option EWR trüge der Bundesrat den Sorgen unserer Bürger in diesen Bereichen selbstverständlich Rechnung. Er weist aber auch darauf hin, dass das EWR-Abkommen, welches sich bereits in Kraft befindet, ihm in dieser Hinsicht keinen grossen Handlungsspielraum beliesse.</p><p>6. Zur aussen- und sicherheitspolitischen Dimension des europäischen Integrationsprozesses: Der Bundesrat hat am 30. Juni 1993 ein Europainformationskonzept 1994 genehmigt, das in Kürze durch ein Aktionsprogramm Europa konkretisiert werden wird. Dieses wird den aussen- und sicherheitspolitischen Aspekten der europäischen Integration Rechnung tragen.</p><p>7. Zur Information: Das Integrationsbüro ist zurzeit mit seinen Aufgaben angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. Das gilt insbesondere für die Umsetzung des bilateralen sektoriellen Ansatzes, die aktive Beobachtung der Entwicklungen im EWR und der Frage des Beitritts zur EU sowie für seinen permanenten Informationsauftrag in der Schweiz.</p><p>8. Reaktivierung der Optionen EWR und Beitritt: Auf innenpolitischer Ebene gilt es die Initiative der Jugend "für unsere Zukunft im Herzen Europas" zu erwähnen, die am 3. September 1993 eingereicht wurde und deren Zulässigkeit zurzeit geprüft wird. Der Bundesrat wird zur gegebenen Zeit dazu Stellung nehmen. Ohne auf den formellen Inhalt der Initiative einzugehen, gibt der Bundesrat bereits jetzt seiner positiven Einschätzung der Beweggründe unserer Jugend Ausdruck. Er wird die willkommene Gelegenheit der Prüfung dieser Initiative zum Anlass nehmen, die Frage eines eventuellen Gegenvorschlages an das Parlament zu prüfen.</p><p>Was die Option EU-Beitritt betrifft, so wird der Bundesrat das Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen aufrechterhalten. Er verfolgt die Entwicklung dieser Option laufend und konsultiert dazu stets sowohl das Parlament als auch die interessierten Kreise. Da der EU-Beitritt das strategische Ziel der Integrationspolitik bleibt, widmet er den inneren und äusseren Bedingungen besonderes Augenmerk.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Das Parlament tagt in Genf. Dies hat einen Zusammenhang mit der EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 1992. Die Session in Genf soll zur Verständigung zwischen den Landesregionen beitragen.</p><p>Die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der europäischen Integration und die bereits gemachten Erfahrungen nach dem 6. Dezember 1992 rufen nach einer breiten Diskussion und einer Neubestimmung des politischen Handlungsbedarfs. Die SP-Fraktion ist der Überzeugung, dass sich angesichts der laufenden Entwicklungen ein neuer Anlauf in Richtung Europa aufdrängt, und stellt deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Die Schweiz möchte bilaterale Verhandlungen mit der EU in 16 politischen Bereichen eröffnen. Die EU-Kommission ist dagegen nur bereit, über Transit- und Luftverkehrsfragen zu verhandeln. Im Gegenzug fordert sie Zugeständnisse beim freien Personenverkehr. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, nur über 2 der 16 Fragen mit der EG bilateral zu verhandeln?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, bei Verhandlungen, die sich faktisch nur um den Bereich des Transitabkommens gruppieren, als Konzession über den freien Personenverkehr zu verhandeln?</p><p>- Wann können Verhandlungen über die übrigen 14 von der Schweiz geforderten Bereiche bilateralen Regelungsbedarfs nach Einschätzung des Bundesrats beginnen?</p><p>- Sind für diese weiter gehenden Verhandlungen gegenüber der EU absehbare, weitere Zugeständnisse zu machen und, wenn ja, in welchen Bereichen?</p><p>2. Einzelne EU-Staaten - wie Spanien - verlangen bereits vor dem Beginn der Verhandlungen individuelle Zugeständnisse.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, bereits vor Beginn von Verhandlungen solche Zugeständnisse zu machen und, wenn ja, in welchen politischen Bereichen und mit welchen Bedingungen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung des Schweizerischen Bauernverbandes, dass bei einer Annahme des Gatt (Uruguay-Runde) in der heute absehbaren Form für die Bauern ein EWR- oder ein EG-Beitritt gewichtige Vorteile mit sich bringen würde?</p><p>4. Der Bundesrat will - bevor er einen zweiten EWR-Anlauf vorschlägt - die Entwicklung in den anderen Efta-Ländern abwarten, um zu sehen, ob der EWR eine Institution mit einer gewissen Lebensdauer sein kann.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Lage in den anderen Efta-Ländern, namentlich in Norwegen, Schweden und Österreich?</p><p>5. Ein Teil der Schweizerinnen und Schweizer stimmten gegen den EWR, weil die Politik des Bundesrates und der Bundesratsparteien keine genügenden Antworten auf ihre Ängste, vor allem in den Bereichen Arbeit, Lohn, Umfang der ausländischen Wohnbevölkerung, Umweltschutz und Abbau der Demokratie, gegeben hat.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, bei einem neuen Anlauf diesen Ängsten mit einer Politik der flankierenden eurokompatiblen Massnahmen Rechnung zu tragen?</p><p>6. Die EWR-Abstimmung scheiterte unter anderem daran, dass es nicht gelungen ist, in der Öffentlichkeit die aussenpolitische und letztlich friedenspolitische Dimension des europäischen Integrationsprozesses zur Geltung zu bringen.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, im Hinblick auf eine kommende Abstimmung zur europäischen Integration die aussen- und friedenspolitische Argumentation schon heute aufzuarbeiten und diesbezügliche Informationsarbeit zu leisten?</p><p>7. Neurere Umfragen zeigen, dass in der Schweizer Bevölkerung die Stimmung für den EWR noch nie so gut war wie heute, und dies, obwohl es seit dem 6. Dezember 1992 keine offizielle Kampagne dafür gegeben hat. Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer geht sogar davon aus, dass die Schweiz mittelfristig Mitglied der EU sein wird.</p><p>- Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, im heutigen Zeitpunkt das Integrationsbüro personalpolitisch und finanziell auszuhungern, anstatt mit verbesserten Konzepten das Verständnis für den Integrationsprozess zu fördern und eine gezieltere Informationspolitik zu betreiben?</p><p>8. Innerhalb kurzer Zeit und ohne materielle Unterstützung Dritter haben junge Leute aus der ganzen Schweiz die Unterschriften für eine zweite EWR-Abstimmung gesammelt. Der Bundesrat selber hat immer betont, er halte sich alle Optionen offen. Nach dem sich bereits abzeichnenden Scheitern der bilateralen Verhandlungen stellt sich die Frage:</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, für 1994 als Gegenvorschlag eine zweite EWR-Vorlage vorzubereiten, damit er jederzeit voll handlungsfähig bleibt?</p><p>- Wie will der Bundesrat die Option EU-Beitritt konkretisieren?</p>
- Neuer Anlauf Richtung Europa
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verweist einleitend auf seinen Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, in dem er darlegt, dass er in der Integrationspolitik folgende Strategie zu verfolgen entschlossen ist.</p><p>Angesichts der Bedeutung, die der umfassenden und gleichberechtigten Teilnahme der Schweiz am europäischen Integrationsprozess zukommt, ist der Beitritt zur EU das strategische Ziel der Integrationspolitik. Diese Zielsetzung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Schweiz in Europa tief verwurzelt und mit diesem eng verbunden ist. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass durch den Beitritt die Interessen der Schweiz längerfristig am besten und umfassendsten gesichert werden. Auch unterzieht der Bundesrat die Frage der Teilnahme am EWR-Abkommen laufend einer sorgfältigen Prüfung. Es handelt sich dabei um eine ernsthafte Möglichkeit, die uns von den EWR-Partnern ausdrücklich zugesichert wurde. Je nach Entwicklung wird diese Möglichkeit einer schweizerischen Beteiligung am europäischen Integrationsprozess einer Neubeurteilung zu unterziehen sein.</p><p>Aus innenpolitischen Gründen räumt der Bundesrat gegenwärtig dem bilateralen sektoriellen Ansatz, der bereits in Angriff genommen wurde, Priorität ein. Er ist fest entschlossen, alles zu unternehmen und sämtliche Möglichkeiten auszuleuchten, um diesen Weg zum Erfolg zu führen. Er ist bemüht, durch ausgewogene Verhandlungspakete die möglichen wirtschaftlichen Nachteile aus dem EWR-Nein zu begrenzen. Indem die Schweiz ihre Beziehungen mit der Europäischen Union auf diese Weise stärkt, nähert sie sich ihr schrittweise an und verkleinert so den qualitativen Sprung des Beitritts zur EU.</p><p>Zu den verschiedenen Fragen der Interpellanten nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Zum bilateralen sektoriellen Weg: Gestützt auf eine von der EG-Kommission am 1. Oktober 1993 vorgelegte "Mitteilung über die künftigen Beziehungen zur Schweiz" verabschiedete der Allgemeine Rat am 8. und 9. November 1993 seine Schlussfolgerungen mit dem Titel "Künftige Beziehungen der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz". In der Substanz enthalten sie, mit Blick auf eine mögliche spätere EWR-Teilnahme und eine EU-Mitgliedschaft, die Zustimmung des Rates zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen der EG und der Schweiz. Für den Beginn akzeptiert der Rat Verhandlungen über folgende Themen: Transport, freier Personenverkehr (Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsrecht, gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Koordination der sozialen Sicherheit, Aufenthaltsrecht für Studenten, Rentner und andere Nichterwerbstätige), Forschung, Marktzutritt für Agrarerzeugnisse und, soweit möglich, technische Handelshemmnisse und Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen. Für die Ursprungsregeln konnte in Verhandlungen zwischen der EWG, der EGKS, den Efta-Staaten und der Schweiz provisorisch eine befriedigende Lösung bereits für das Inkrafttreten des EWR-Abkommens gefunden werden. Zwischen den verschiedenen Sektorabkommen wird ein "geeigneter Parallelismus" angestrebt werden.</p><p>Die Verhandlungen werden mithin nicht auf die beiden Bereiche "Transport" und "freier Personenverkehr" beschränkt sein. Überdies hat der Bundesrat bis zum heutigen Zeitpunkt im Rahmen der bilateralen Verhandlungen keine Zugeständnisse gemacht. Stets hat er auch betont, dass er akzeptable und ausgeglichene Lösungen, die den gegenseitigen Interessen Rechnung tragen, zu erreichen beabsichtigt.</p><p>2. Betreffend die Mitgliedstaaten der EG: Keiner der EU-Mitgliedstaaten hat gegenüber der Schweiz auf bilateralem Weg Forderungen vorgebracht. Was Spanien angeht, so hat die Schweiz ihre Bereitschaft erklärt, die im Agrarhandelsregime mit diesem Land im Vergleich zu den anderen EG-Mitgliedstaaten teilweise bestehende Ungleichbehandlung in einem geeigneten Rahmen zu beseitigen.</p><p>3. Zum Gatt: Der Agrarteil des Gatt (Uruguay-Runde) zielt ab auf die Definition der Rahmenbedingungen für den Handel mit Agrargütern. Er umfasst konkrete Verpflichtungen auf den Gebieten Marktzutritt, interne Beihilfen und Exportsubventionen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen bewirkt zwar keinen Freihandel mit Agrargütern. Dennoch muss die Schweiz bei der Reform ihrer Landwirtschaftspolitik zusätzliche Anstrengungen unternehmen. Der Landwirtschaft bringt es die völkerrechtliche Anerkennung der Multifunktionalität, der Direktzahlungen und die Verbesserung des Schutzes von geographischen Ursprungsangaben. Die Gatt-Resultate stellen die im 7. Landwirtschaftsbericht definierten Ziele der schweizerischen Landwirtschaftspolitik nicht in Frage. Die zurzeit laufende Reform der schweizerischen Landwirtschaftspolitik weist in die gleiche Richtung wie die Uruguay-Runde.</p><p>Das EWR-Abkommen berührte den Agrarbereich nur am Rande. Trotzdem hätte es sich günstig auf die landwirtschaftlichen Produktionskosten ausgewirkt. Überdies hätte es der Schweiz, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit, den Zugang zum EG-Binnenmarkt für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte gewährt.</p><p>Im Falle eines Beitritts zur EU hätte die Schweiz deren gemeinsame Agrarpolitik zu übernehmen. Sie käme in den umfassenden Genuss des unionsweiten Verkehrs ihrer Agrargüter im Austausch gegen den gleichermassen freien Verkehr der Agrargüter der EU-Staaten in der Schweiz. Die schweizerischen Agrarpreise hätten sich als Folge dem Gemeinschaftsniveau anzugleichen.</p><p>4. Zum EWR: Der Bundesrat verfolgt eingehend und dauernd die Entwicklung der Option des späteren EWR-Beitritts auf innen- und aussenpolitischer Ebene. Österreich, Finnland, Norwegen und Schweden verhandeln zurzeit ihren EU-Beitritt. Es ist indes nicht Sache des Bundesrates, der von niemandem im Detail über den Verlauf der Verhandlungen informiert zu werden braucht, über den Ausgang der innenpolitischen Debatte der Efta-Partner zur Frage des EG-Beitritts zu spekulieren. Der Bundesrat teilt jedoch die Meinung, dass den Ergebnissen dieser Volksbefragungen besondere Bedeutung für die schweizerische Integrationspolitik zukommt. Mangels genügender neuer Elemente betrachtet es der Bundesrat deshalb als verfrüht, sich über das mögliche Schicksal des EWR-Abkommens auszusprechen.</p><p>5. Zu den vom Schweizervolk bei der EWR-Abstimmung empfundenen Ängsten: Während der Informationsphase, die der EWR-Abstimmung vorausging, war der Bundesrat darum bemüht, alle die sich in den Bereichen Arbeit, Lohn, Umfang der ausländischen Wohnbevölkerung, Umweltschutz und Demokratie stellenden Fragen objektiv darzustellen. Im Falle einer Reaktivierung der Option EWR trüge der Bundesrat den Sorgen unserer Bürger in diesen Bereichen selbstverständlich Rechnung. Er weist aber auch darauf hin, dass das EWR-Abkommen, welches sich bereits in Kraft befindet, ihm in dieser Hinsicht keinen grossen Handlungsspielraum beliesse.</p><p>6. Zur aussen- und sicherheitspolitischen Dimension des europäischen Integrationsprozesses: Der Bundesrat hat am 30. Juni 1993 ein Europainformationskonzept 1994 genehmigt, das in Kürze durch ein Aktionsprogramm Europa konkretisiert werden wird. Dieses wird den aussen- und sicherheitspolitischen Aspekten der europäischen Integration Rechnung tragen.</p><p>7. Zur Information: Das Integrationsbüro ist zurzeit mit seinen Aufgaben angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet. Das gilt insbesondere für die Umsetzung des bilateralen sektoriellen Ansatzes, die aktive Beobachtung der Entwicklungen im EWR und der Frage des Beitritts zur EU sowie für seinen permanenten Informationsauftrag in der Schweiz.</p><p>8. Reaktivierung der Optionen EWR und Beitritt: Auf innenpolitischer Ebene gilt es die Initiative der Jugend "für unsere Zukunft im Herzen Europas" zu erwähnen, die am 3. September 1993 eingereicht wurde und deren Zulässigkeit zurzeit geprüft wird. Der Bundesrat wird zur gegebenen Zeit dazu Stellung nehmen. Ohne auf den formellen Inhalt der Initiative einzugehen, gibt der Bundesrat bereits jetzt seiner positiven Einschätzung der Beweggründe unserer Jugend Ausdruck. Er wird die willkommene Gelegenheit der Prüfung dieser Initiative zum Anlass nehmen, die Frage eines eventuellen Gegenvorschlages an das Parlament zu prüfen.</p><p>Was die Option EU-Beitritt betrifft, so wird der Bundesrat das Gesuch um Aufnahme von Verhandlungen aufrechterhalten. Er verfolgt die Entwicklung dieser Option laufend und konsultiert dazu stets sowohl das Parlament als auch die interessierten Kreise. Da der EU-Beitritt das strategische Ziel der Integrationspolitik bleibt, widmet er den inneren und äusseren Bedingungen besonderes Augenmerk.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Das Parlament tagt in Genf. Dies hat einen Zusammenhang mit der EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 1992. Die Session in Genf soll zur Verständigung zwischen den Landesregionen beitragen.</p><p>Die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der europäischen Integration und die bereits gemachten Erfahrungen nach dem 6. Dezember 1992 rufen nach einer breiten Diskussion und einer Neubestimmung des politischen Handlungsbedarfs. Die SP-Fraktion ist der Überzeugung, dass sich angesichts der laufenden Entwicklungen ein neuer Anlauf in Richtung Europa aufdrängt, und stellt deshalb dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Die Schweiz möchte bilaterale Verhandlungen mit der EU in 16 politischen Bereichen eröffnen. Die EU-Kommission ist dagegen nur bereit, über Transit- und Luftverkehrsfragen zu verhandeln. Im Gegenzug fordert sie Zugeständnisse beim freien Personenverkehr. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, nur über 2 der 16 Fragen mit der EG bilateral zu verhandeln?</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, bei Verhandlungen, die sich faktisch nur um den Bereich des Transitabkommens gruppieren, als Konzession über den freien Personenverkehr zu verhandeln?</p><p>- Wann können Verhandlungen über die übrigen 14 von der Schweiz geforderten Bereiche bilateralen Regelungsbedarfs nach Einschätzung des Bundesrats beginnen?</p><p>- Sind für diese weiter gehenden Verhandlungen gegenüber der EU absehbare, weitere Zugeständnisse zu machen und, wenn ja, in welchen Bereichen?</p><p>2. Einzelne EU-Staaten - wie Spanien - verlangen bereits vor dem Beginn der Verhandlungen individuelle Zugeständnisse.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, bereits vor Beginn von Verhandlungen solche Zugeständnisse zu machen und, wenn ja, in welchen politischen Bereichen und mit welchen Bedingungen?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Meinung des Schweizerischen Bauernverbandes, dass bei einer Annahme des Gatt (Uruguay-Runde) in der heute absehbaren Form für die Bauern ein EWR- oder ein EG-Beitritt gewichtige Vorteile mit sich bringen würde?</p><p>4. Der Bundesrat will - bevor er einen zweiten EWR-Anlauf vorschlägt - die Entwicklung in den anderen Efta-Ländern abwarten, um zu sehen, ob der EWR eine Institution mit einer gewissen Lebensdauer sein kann.</p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat die Lage in den anderen Efta-Ländern, namentlich in Norwegen, Schweden und Österreich?</p><p>5. Ein Teil der Schweizerinnen und Schweizer stimmten gegen den EWR, weil die Politik des Bundesrates und der Bundesratsparteien keine genügenden Antworten auf ihre Ängste, vor allem in den Bereichen Arbeit, Lohn, Umfang der ausländischen Wohnbevölkerung, Umweltschutz und Abbau der Demokratie, gegeben hat.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, bei einem neuen Anlauf diesen Ängsten mit einer Politik der flankierenden eurokompatiblen Massnahmen Rechnung zu tragen?</p><p>6. Die EWR-Abstimmung scheiterte unter anderem daran, dass es nicht gelungen ist, in der Öffentlichkeit die aussenpolitische und letztlich friedenspolitische Dimension des europäischen Integrationsprozesses zur Geltung zu bringen.</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, im Hinblick auf eine kommende Abstimmung zur europäischen Integration die aussen- und friedenspolitische Argumentation schon heute aufzuarbeiten und diesbezügliche Informationsarbeit zu leisten?</p><p>7. Neurere Umfragen zeigen, dass in der Schweizer Bevölkerung die Stimmung für den EWR noch nie so gut war wie heute, und dies, obwohl es seit dem 6. Dezember 1992 keine offizielle Kampagne dafür gegeben hat. Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer geht sogar davon aus, dass die Schweiz mittelfristig Mitglied der EU sein wird.</p><p>- Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, im heutigen Zeitpunkt das Integrationsbüro personalpolitisch und finanziell auszuhungern, anstatt mit verbesserten Konzepten das Verständnis für den Integrationsprozess zu fördern und eine gezieltere Informationspolitik zu betreiben?</p><p>8. Innerhalb kurzer Zeit und ohne materielle Unterstützung Dritter haben junge Leute aus der ganzen Schweiz die Unterschriften für eine zweite EWR-Abstimmung gesammelt. Der Bundesrat selber hat immer betont, er halte sich alle Optionen offen. Nach dem sich bereits abzeichnenden Scheitern der bilateralen Verhandlungen stellt sich die Frage:</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, für 1994 als Gegenvorschlag eine zweite EWR-Vorlage vorzubereiten, damit er jederzeit voll handlungsfähig bleibt?</p><p>- Wie will der Bundesrat die Option EU-Beitritt konkretisieren?</p>
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