Deregulierungsmassnahmen

ShortId
93.3439
Id
19933439
Updated
10.04.2024 13:06
Language
de
Title
Deregulierungsmassnahmen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ruft an dieser Stelle im wesentlichen seine Antwort vom 27. September 1993 auf die dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 22. September 1993 in Erinnerung. Die verschiedenen Massnahmen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung zielen auf die gesamte Wirtschaft, womit auch das Gewerbe zum Adressatenkreis zählt. Eine isolierte Betrachtung erscheint daher wenig sinnvoll. Die Anstrengungen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung sind auf mittlere und längere Sicht ausgerichtet. Die Massnahmen unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit den entsprechend unterschiedlichen Fristen zwischen Einbringen und Realisieren der Vorschläge. Eine Diskussion über den Erfolg der ergriffenen Massnahmen ist aus diesen Gründen verfrüht.</p><p>Dies vorausgeschickt, kann sich der Bundesrat zu den drei Fragen des Interpellanten wie folgt äussern:</p><p>1. Seit der Initiative zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sind im Bereich des Arbeitsmarktes Massnahmen zum Tragen gekommen. Auf den 1. Mai 1993 wurde die Ausländerregelung 1992/93 (Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer) durch eine ausserordentliche Revision ergänzt (liberalisierte Zulassung von Führungskräften und hochqualifizierten Spezialisten; weitgehende berufliche Freizügigkeit für Grenzgänger innerhalb der Grenzzone nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit in der Schweiz; erleichterte Wiedereinreise nach beruflichem Auslandaufenthalt). Die Kündigung des ILO-Abkommens 89/1991 öffnet den Weg zu einer Revision des Arbeitsgesetzes (Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen, Möglichkeit des Zweischichtbetriebs durch Ausdehnung der bewilligungsfreien Arbeitszeit). Auf den 1. Juli 1993 wurde ferner die Verordnung über die Vorratshaltung im Bäckereigewerbe aufgehoben. Mit der Zulassung von Fahrzeugen mit neuer Breite für Kühltransporte wurde einem weiteren Begehren entsprochen.</p><p>2. Zurzeit befinden sich verschiedene Vorschläge des Bundesrates in der Phase der Ausarbeitung bei ausserparlamentarischen Expertenkommissionen oder Arbeitsgruppen (Schaffung eines Binnenmarktgesetzes, Liberalisierung kantonaler Beschaffungspolitiken, Revision von Bundeserlassen, welche Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen beinhalten, Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, Teilrevision der Lex Friedrich). Andere liegen als Vorentwurf vor (Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung) oder befinden sich im Vernehmlassungsverfahren: Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Ausverkaufsregelung), des Raumplanungsgesetzes (Einführung einer Pflicht zur Befristung der Bewilligungsverfahren, minimale bundesrechtliche Koordinationsvorschriften, einheitliche Rechtsmittelinstanz im Falle mehrerer Bewilligungsentscheide) sowie der Verordnung über die Warenaus- und -durchfuhr. Ein weiterer Vorschlag ist an das Parlament überwiesen worden (Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Erfindungspatente, Genehmigung einer Änderung des Europäischen Patentübereinkommens). Die Armeereform 95 wird ihrerseits eine Entlastung der Wirtschaft durch eine geringere zeitliche Beanspruchung durch Militärdienstleistungen ihrer Beschäftigten zur Folge haben.</p><p>3. Dem Ziel eines Abbaus technischer Handelshemmnisse und damit einer Stärkung der binnenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit sollen die Anpassung einer Vielzahl bestehender Erlasse sowie die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse dienen. Die Totalrevision der Einkaufs- und Submissionsverordnungen erfolgt mit dem gleichen Ziel einer Stärkung unseres Binnenmarktes. Die Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird ebenfalls dem Anliegen des Interpellanten nach einem Abbau gesetzlicher Vorschriften entgegenkommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Von seiten des Gewerbes ist man sich einig, dass ohne weitere Deregulierungsmassnahmen kein wirtschaftlicher Aufschwung erreicht werden kann. In Anbetracht der immer noch steigenden Arbeitslosigkeit sind weitere Deregulierungen dringend notwendig!</p><p>Ich bitte den Bundesrat, mir mitzuteilen:</p><p>1. Welche Deregulierungsmassnahmen wurden seit 1991 vom Bundesrat für das Gewerbe erfolgreich durchgeführt?</p><p>2. Welche Deregulierungsmassnahmen werden zurzeit vom Bundesrat getroffen?</p><p>3. Welchen Gesetzesabbau (im Sinne eines besseren Wirtschaftsumfeldes) stellt der Bundesrat für die Zukunft in Aussicht?</p>
  • Deregulierungsmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ruft an dieser Stelle im wesentlichen seine Antwort vom 27. September 1993 auf die dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 22. September 1993 in Erinnerung. Die verschiedenen Massnahmen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung zielen auf die gesamte Wirtschaft, womit auch das Gewerbe zum Adressatenkreis zählt. Eine isolierte Betrachtung erscheint daher wenig sinnvoll. Die Anstrengungen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Erneuerung sind auf mittlere und längere Sicht ausgerichtet. Die Massnahmen unterliegen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit den entsprechend unterschiedlichen Fristen zwischen Einbringen und Realisieren der Vorschläge. Eine Diskussion über den Erfolg der ergriffenen Massnahmen ist aus diesen Gründen verfrüht.</p><p>Dies vorausgeschickt, kann sich der Bundesrat zu den drei Fragen des Interpellanten wie folgt äussern:</p><p>1. Seit der Initiative zur marktwirtschaftlichen Erneuerung sind im Bereich des Arbeitsmarktes Massnahmen zum Tragen gekommen. Auf den 1. Mai 1993 wurde die Ausländerregelung 1992/93 (Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer) durch eine ausserordentliche Revision ergänzt (liberalisierte Zulassung von Führungskräften und hochqualifizierten Spezialisten; weitgehende berufliche Freizügigkeit für Grenzgänger innerhalb der Grenzzone nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit in der Schweiz; erleichterte Wiedereinreise nach beruflichem Auslandaufenthalt). Die Kündigung des ILO-Abkommens 89/1991 öffnet den Weg zu einer Revision des Arbeitsgesetzes (Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen, Möglichkeit des Zweischichtbetriebs durch Ausdehnung der bewilligungsfreien Arbeitszeit). Auf den 1. Juli 1993 wurde ferner die Verordnung über die Vorratshaltung im Bäckereigewerbe aufgehoben. Mit der Zulassung von Fahrzeugen mit neuer Breite für Kühltransporte wurde einem weiteren Begehren entsprochen.</p><p>2. Zurzeit befinden sich verschiedene Vorschläge des Bundesrates in der Phase der Ausarbeitung bei ausserparlamentarischen Expertenkommissionen oder Arbeitsgruppen (Schaffung eines Binnenmarktgesetzes, Liberalisierung kantonaler Beschaffungspolitiken, Revision von Bundeserlassen, welche Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen beinhalten, Revision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege, Teilrevision der Lex Friedrich). Andere liegen als Vorentwurf vor (Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung) oder befinden sich im Vernehmlassungsverfahren: Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Ausverkaufsregelung), des Raumplanungsgesetzes (Einführung einer Pflicht zur Befristung der Bewilligungsverfahren, minimale bundesrechtliche Koordinationsvorschriften, einheitliche Rechtsmittelinstanz im Falle mehrerer Bewilligungsentscheide) sowie der Verordnung über die Warenaus- und -durchfuhr. Ein weiterer Vorschlag ist an das Parlament überwiesen worden (Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Erfindungspatente, Genehmigung einer Änderung des Europäischen Patentübereinkommens). Die Armeereform 95 wird ihrerseits eine Entlastung der Wirtschaft durch eine geringere zeitliche Beanspruchung durch Militärdienstleistungen ihrer Beschäftigten zur Folge haben.</p><p>3. Dem Ziel eines Abbaus technischer Handelshemmnisse und damit einer Stärkung der binnenwirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit sollen die Anpassung einer Vielzahl bestehender Erlasse sowie die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse dienen. Die Totalrevision der Einkaufs- und Submissionsverordnungen erfolgt mit dem gleichen Ziel einer Stärkung unseres Binnenmarktes. Die Revision der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird ebenfalls dem Anliegen des Interpellanten nach einem Abbau gesetzlicher Vorschriften entgegenkommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Von seiten des Gewerbes ist man sich einig, dass ohne weitere Deregulierungsmassnahmen kein wirtschaftlicher Aufschwung erreicht werden kann. In Anbetracht der immer noch steigenden Arbeitslosigkeit sind weitere Deregulierungen dringend notwendig!</p><p>Ich bitte den Bundesrat, mir mitzuteilen:</p><p>1. Welche Deregulierungsmassnahmen wurden seit 1991 vom Bundesrat für das Gewerbe erfolgreich durchgeführt?</p><p>2. Welche Deregulierungsmassnahmen werden zurzeit vom Bundesrat getroffen?</p><p>3. Welchen Gesetzesabbau (im Sinne eines besseren Wirtschaftsumfeldes) stellt der Bundesrat für die Zukunft in Aussicht?</p>
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