Beteiligung des Bundes an der ALPAR AG

ShortId
93.3447
Id
19933447
Updated
10.04.2024 11:05
Language
de
Title
Beteiligung des Bundes an der ALPAR AG
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Alpar AG ist Konzessionsnehmerin auf dem Flughafen Bern-Belp. Im Jahre 1986 wurde sie durch eine Kapitalerhöhung aus den Kreisen der Berner Wirtschaft privatisiert. Als einziger konzessionierter Flughafen kommt sie ohne Subventionen durch die öffentliche Hand aus, da im Kanton und in der Stadt Bern entsprechende Rechtsgrundlagen fehlen.</p><p>Die Alpar AG hat in den vergangenen Jahren über 3 Millionen Franken in die Erneuerung der technischen Anlagen des Flughafens investiert. Noch nicht ersetzt wurden die veralteten, in keiner Weise mehr zweckdienlichen oder repräsentativen Gebäulichkeiten. Die Mehrheit von ihnen ist in leichter Holzbauweise gefertigt und weist ein Alter von 40 bis 50 Jahren auf. Insbesondere der für den Eindruck auf ankommende Passagiere wichtige Terminal besteht aus Baracken aus dem Zweiten Weltkrieg.</p><p>Die Alpar AG beabsichtigt, in den nächsten Jahren die veralteten Gebäulichkeiten durch zweckdienliche moderne Bauten zu ersetzen. Sie erwartet einen Investitionsrahmen von 18 Millionen Franken. Voraussetzung dazu bildet eine Erhöhung des Aktienkapitals von heute 3,065 Millionen Franken auf 8 bis 9 Millionen Franken. Kommt eine solche Kapitalerhöhung nicht oder nur unvollständig zustande, so hat die Alpar AG erklärt, sie werde bloss technische Gebäulichkeiten erstellen und auf einen neuen Passagierterminal verzichten. Gerade aber der Passagiertrakt ist für das Image eines Flughafens und des damit verbundenen Landes von entscheidender Bedeutung. Denn die Flughafengebäude stellen den ersten Kontakt eines anreisenden Gastes zu einem Land dar. Aus Kreisen des diplomatischen Korps wurde denn auch immer wieder auf das negative Image hingewiesen, welches die Berner Flughafenbauten der Schweiz verpassen.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage, des besonderen Interesses der Eidgenossenschaft am Zustand des Berner Flughafens für Staatsbesuche, aber auch für normalen diplomatischen Reiseverkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in denen durch die Integration Europas dieser Reiseverkehr wesentlich intensiviert werden wird - drängt sich eine Anwendung von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes auf, welcher dem Bund die Kompetenz gibt, sich an Flughafengesellschaften zu beteiligen.</p><p>In der Annahme, dass auch die bernische Privatwirtschaft an einer Aktienkapitalerhöhung mitmacht, kann mit einem Beitrag von 3 Millionen Franken eine Beteiligung von ungefähr 33 Prozent an der Flughafengesellschaft erworben werden. Damit werden die finanziellen Voraussetzungen zu einer modernen Infrastruktur auf dem Flughafen Bern-Belp gesetzt. Mittelfristig dürfte sich zudem die Investition wegen der zu erwartenden Dividenden auch kommerziell bezahlt machen.</p>
  • <p>Das Luftfahrtgesetz sieht in Artikel 102 vor, dass sich der Bund an Flugplatzunternehmungen beteiligen kann, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt. Von dieser Bestimmung wurde jedoch bis heute nie Gebrauch gemacht. Hingegen wurden, gestützt auf einen inzwischen aufgehobenen Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945, für den Ausbau der Zivilflugplätze Bundesbeiträge à fonds perdu (Subventionen) bis 35 Prozent der Baukosten gewährt. Die drei Landesflughäfen, Basel-Mülhausen, Genf und Zürich, haben mit diesem Subventionssystem rund 665 Millionen Franken Subventionen erhalten. Neben den Landesflughäfen wurden auch den Regionalflugplätzen Ecuvillens, Les Eplatures (La Chaux-de-Fonds), Grenchen und Sitten Beiträge gewährt. Die Bundesbeiträge an die Infrastruktur des Flughafens Bern-Belp beschränken sich auf eine einmalige Leistung von 200 000 Franken an dessen Bau im Jahre 1929.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Sparmassnahmen 1984 wurde der Bundesbeschluss von 1945 aufgehoben und die Subventionsregelung mit einer befristeten Übergangsbestimmung durch ein Darlehenssystem ersetzt. Nachdem dieses mit dem vom Schweizervolk am 20. Februar 1994 angenommenen revidierten Luftfahrtgesetz übernommen wurde, kann der Bund weiterhin günstige Darlehen bis zu 25 Prozent der Baukosten für die Verbesserung oder Erweiterung gewisser Infrastrukturanlagen der Luftfahrt gewähren.</p><p>Bern-Belp dient seit seiner Gründung als Stützpunkt für die Flugzeuge und Helikopter des EVED und des EMD, und der Flughafenhalter ist seit jeher verpflichtet, die dauernde Benützung des Flughafens für die Zwecke des Bundes sicherzustellen. Für dringende Flüge, namentlich Flüge des Such- und Rettungsdienstes, Flüge in Zusammenhang mit Flugunfalluntersuchungen, Flüge in Krisensituationen und dringende Transportflüge, muss der Flughafenhalter überdies mit einem Pikettdienst sicherstellen, dass die Benützung auch ausserhalb der normalen Öffnungszeiten, gegebenenfalls auch nachts, möglich ist. Der Bund entrichtet dem Flughafen Bern-Belp eine jährliche Benützungsentschädigung. Diese soll auch die besonderen Leistungen des Flughafens für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit des Bundes abgelten. Neben dieser Benützungsentschädigung ist in Betracht zu ziehen, dass dem Flughafen Bern-Belp am 12. September 1990 für die in Planung stehenden Ersatzbauten ein zinsgünstiges Darlehen bis 3,5 Millionen Franken zugesichert wurde.</p><p>Berücksichtigt man die finanziellen Leistungen, die der Bund für den Flughafen Bern-Belp bereits heute erbringt, die gegenwärtig prekäre Lage der Bundesfinanzen und die angestrebte Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen einschliesslich der Flugplätze, dann ist eine Bundesbeteiligung im Sinne von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes nicht angezeigt, auch wenn es dabei um den Flughafen der Bundesstadt geht.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, anlässlich der nächsten Kapitalerhöhung der Berner Flughafengesellschaft Alpar AG eine Beteiligung des Bundes am Aktienkapital im Umfange von 3 Millionen Franken zu prüfen.</p>
  • Beteiligung des Bundes an der ALPAR AG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Alpar AG ist Konzessionsnehmerin auf dem Flughafen Bern-Belp. Im Jahre 1986 wurde sie durch eine Kapitalerhöhung aus den Kreisen der Berner Wirtschaft privatisiert. Als einziger konzessionierter Flughafen kommt sie ohne Subventionen durch die öffentliche Hand aus, da im Kanton und in der Stadt Bern entsprechende Rechtsgrundlagen fehlen.</p><p>Die Alpar AG hat in den vergangenen Jahren über 3 Millionen Franken in die Erneuerung der technischen Anlagen des Flughafens investiert. Noch nicht ersetzt wurden die veralteten, in keiner Weise mehr zweckdienlichen oder repräsentativen Gebäulichkeiten. Die Mehrheit von ihnen ist in leichter Holzbauweise gefertigt und weist ein Alter von 40 bis 50 Jahren auf. Insbesondere der für den Eindruck auf ankommende Passagiere wichtige Terminal besteht aus Baracken aus dem Zweiten Weltkrieg.</p><p>Die Alpar AG beabsichtigt, in den nächsten Jahren die veralteten Gebäulichkeiten durch zweckdienliche moderne Bauten zu ersetzen. Sie erwartet einen Investitionsrahmen von 18 Millionen Franken. Voraussetzung dazu bildet eine Erhöhung des Aktienkapitals von heute 3,065 Millionen Franken auf 8 bis 9 Millionen Franken. Kommt eine solche Kapitalerhöhung nicht oder nur unvollständig zustande, so hat die Alpar AG erklärt, sie werde bloss technische Gebäulichkeiten erstellen und auf einen neuen Passagierterminal verzichten. Gerade aber der Passagiertrakt ist für das Image eines Flughafens und des damit verbundenen Landes von entscheidender Bedeutung. Denn die Flughafengebäude stellen den ersten Kontakt eines anreisenden Gastes zu einem Land dar. Aus Kreisen des diplomatischen Korps wurde denn auch immer wieder auf das negative Image hingewiesen, welches die Berner Flughafenbauten der Schweiz verpassen.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage, des besonderen Interesses der Eidgenossenschaft am Zustand des Berner Flughafens für Staatsbesuche, aber auch für normalen diplomatischen Reiseverkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in denen durch die Integration Europas dieser Reiseverkehr wesentlich intensiviert werden wird - drängt sich eine Anwendung von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes auf, welcher dem Bund die Kompetenz gibt, sich an Flughafengesellschaften zu beteiligen.</p><p>In der Annahme, dass auch die bernische Privatwirtschaft an einer Aktienkapitalerhöhung mitmacht, kann mit einem Beitrag von 3 Millionen Franken eine Beteiligung von ungefähr 33 Prozent an der Flughafengesellschaft erworben werden. Damit werden die finanziellen Voraussetzungen zu einer modernen Infrastruktur auf dem Flughafen Bern-Belp gesetzt. Mittelfristig dürfte sich zudem die Investition wegen der zu erwartenden Dividenden auch kommerziell bezahlt machen.</p>
    • <p>Das Luftfahrtgesetz sieht in Artikel 102 vor, dass sich der Bund an Flugplatzunternehmungen beteiligen kann, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt. Von dieser Bestimmung wurde jedoch bis heute nie Gebrauch gemacht. Hingegen wurden, gestützt auf einen inzwischen aufgehobenen Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945, für den Ausbau der Zivilflugplätze Bundesbeiträge à fonds perdu (Subventionen) bis 35 Prozent der Baukosten gewährt. Die drei Landesflughäfen, Basel-Mülhausen, Genf und Zürich, haben mit diesem Subventionssystem rund 665 Millionen Franken Subventionen erhalten. Neben den Landesflughäfen wurden auch den Regionalflugplätzen Ecuvillens, Les Eplatures (La Chaux-de-Fonds), Grenchen und Sitten Beiträge gewährt. Die Bundesbeiträge an die Infrastruktur des Flughafens Bern-Belp beschränken sich auf eine einmalige Leistung von 200 000 Franken an dessen Bau im Jahre 1929.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Sparmassnahmen 1984 wurde der Bundesbeschluss von 1945 aufgehoben und die Subventionsregelung mit einer befristeten Übergangsbestimmung durch ein Darlehenssystem ersetzt. Nachdem dieses mit dem vom Schweizervolk am 20. Februar 1994 angenommenen revidierten Luftfahrtgesetz übernommen wurde, kann der Bund weiterhin günstige Darlehen bis zu 25 Prozent der Baukosten für die Verbesserung oder Erweiterung gewisser Infrastrukturanlagen der Luftfahrt gewähren.</p><p>Bern-Belp dient seit seiner Gründung als Stützpunkt für die Flugzeuge und Helikopter des EVED und des EMD, und der Flughafenhalter ist seit jeher verpflichtet, die dauernde Benützung des Flughafens für die Zwecke des Bundes sicherzustellen. Für dringende Flüge, namentlich Flüge des Such- und Rettungsdienstes, Flüge in Zusammenhang mit Flugunfalluntersuchungen, Flüge in Krisensituationen und dringende Transportflüge, muss der Flughafenhalter überdies mit einem Pikettdienst sicherstellen, dass die Benützung auch ausserhalb der normalen Öffnungszeiten, gegebenenfalls auch nachts, möglich ist. Der Bund entrichtet dem Flughafen Bern-Belp eine jährliche Benützungsentschädigung. Diese soll auch die besonderen Leistungen des Flughafens für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit des Bundes abgelten. Neben dieser Benützungsentschädigung ist in Betracht zu ziehen, dass dem Flughafen Bern-Belp am 12. September 1990 für die in Planung stehenden Ersatzbauten ein zinsgünstiges Darlehen bis 3,5 Millionen Franken zugesichert wurde.</p><p>Berücksichtigt man die finanziellen Leistungen, die der Bund für den Flughafen Bern-Belp bereits heute erbringt, die gegenwärtig prekäre Lage der Bundesfinanzen und die angestrebte Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen einschliesslich der Flugplätze, dann ist eine Bundesbeteiligung im Sinne von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes nicht angezeigt, auch wenn es dabei um den Flughafen der Bundesstadt geht.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, anlässlich der nächsten Kapitalerhöhung der Berner Flughafengesellschaft Alpar AG eine Beteiligung des Bundes am Aktienkapital im Umfange von 3 Millionen Franken zu prüfen.</p>
    • Beteiligung des Bundes an der ALPAR AG

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