Freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer

ShortId
93.3511
Id
19933511
Updated
10.04.2024 10:27
Language
de
Title
Freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat beantragte dem Parlament am 4. Oktober 1993 im Rahmen der Botschaft über die Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt eine Aufhebung der freiwilligen AHV/IV für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Dabei sah er vor, dass ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung keine Neubeitritte mehr zulässig sein sollten. Für Personen, die zu diesem Zeitpunkt der freiwilligen Versicherung angehört hätten, wäre die Versicherung nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren endgültig abgeschafft worden. Nationalrat und Ständerat haben die Vorlage inzwischen an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser wird prüfen, ob und allenfalls in welcher Form er das Geschäft im dritten Sanierungspaket erneut den eidgenössischen Räten unterbreiten will.</p><p>2. Die effektiven Kosten der freiwilligen Versicherung sind nicht bekannt, da bei der Rentenfestsetzung keine Unterscheidung zwischen Beiträgen an die obligatorische und solchen an die freiwillige Versicherung gemacht wird. Mittels einer Modellrechnung schätzen wir die heutigen Ausgaben aber auf 130 Millionen Franken pro Jahr. Das Defizit geht grösstenteils zu Lasten der obligatorischen AHV/IV. Der Beitrag der Eidgenossenschaft an die AHV beträgt 17,5 Prozent der jährlichen Ausgaben und jener an die IV 37,5 Prozent. Der Staat trägt ausserdem die Durchführungskosten der freiwilligen Versicherung (personell und materiell). Im Ausmass der zunächst progressiven Abschaffung der freiwilligen Versicherung machen sich die finanziellen Auswirkungen für den Bund nicht sofort bemerkbar. Je nach Modell kann der Wegfall von Beitragszahlungen dem Bund kurzfristig sogar Mehrkosten verursachen. Langfristig rechnete der Bundesrat bei seinem Vorschlag mit Einsparungen ansteigend bis 40 Millionen Franken im Jahr.</p><p>3. Ob und inwieweit soziale Lücken für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer entstehen, hängt von den weiteren Anträgen des Bundesrates bzw. den Beschlüssen des Parlaments ab. Bei sozialen Härtefällen besteht gemäss Bundesgesetz vom 21. März 1973 über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer die Möglichkeit, Personen, die sich in einer Notlage befinden, Fürsorgebeiträge des Bundes zu entrichten.</p>
  • <p>Gemäss seinen Ausführungen zu den Sanierungsmassnahmen 1993 will der Bundesrat die freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer streichen. Viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland sind jedoch auf diese Form der Altersvorsorge angewiesen. In diesem Zusammenhang möchte ich deshalb dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Der Bundesrat ist über die konkrete Verwirklichung seiner Absicht bisher sehr vage geblieben. In welchen Schritten und in welchem Zeitraum sieht er den vorgesehenen Abbau?</p><p>2. Welche Kosten verursacht die freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer heute, und welche Summe will der Bundesrat mit einer Aufhebung sparen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat die entstehende soziale Lücke für die Auslandschweizer auszufüllen? Welche Massnahmen werden ergriffen, um soziale Härten auszugleichen?</p>
  • Freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat beantragte dem Parlament am 4. Oktober 1993 im Rahmen der Botschaft über die Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt eine Aufhebung der freiwilligen AHV/IV für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Dabei sah er vor, dass ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung keine Neubeitritte mehr zulässig sein sollten. Für Personen, die zu diesem Zeitpunkt der freiwilligen Versicherung angehört hätten, wäre die Versicherung nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren endgültig abgeschafft worden. Nationalrat und Ständerat haben die Vorlage inzwischen an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser wird prüfen, ob und allenfalls in welcher Form er das Geschäft im dritten Sanierungspaket erneut den eidgenössischen Räten unterbreiten will.</p><p>2. Die effektiven Kosten der freiwilligen Versicherung sind nicht bekannt, da bei der Rentenfestsetzung keine Unterscheidung zwischen Beiträgen an die obligatorische und solchen an die freiwillige Versicherung gemacht wird. Mittels einer Modellrechnung schätzen wir die heutigen Ausgaben aber auf 130 Millionen Franken pro Jahr. Das Defizit geht grösstenteils zu Lasten der obligatorischen AHV/IV. Der Beitrag der Eidgenossenschaft an die AHV beträgt 17,5 Prozent der jährlichen Ausgaben und jener an die IV 37,5 Prozent. Der Staat trägt ausserdem die Durchführungskosten der freiwilligen Versicherung (personell und materiell). Im Ausmass der zunächst progressiven Abschaffung der freiwilligen Versicherung machen sich die finanziellen Auswirkungen für den Bund nicht sofort bemerkbar. Je nach Modell kann der Wegfall von Beitragszahlungen dem Bund kurzfristig sogar Mehrkosten verursachen. Langfristig rechnete der Bundesrat bei seinem Vorschlag mit Einsparungen ansteigend bis 40 Millionen Franken im Jahr.</p><p>3. Ob und inwieweit soziale Lücken für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer entstehen, hängt von den weiteren Anträgen des Bundesrates bzw. den Beschlüssen des Parlaments ab. Bei sozialen Härtefällen besteht gemäss Bundesgesetz vom 21. März 1973 über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer die Möglichkeit, Personen, die sich in einer Notlage befinden, Fürsorgebeiträge des Bundes zu entrichten.</p>
    • <p>Gemäss seinen Ausführungen zu den Sanierungsmassnahmen 1993 will der Bundesrat die freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer streichen. Viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland sind jedoch auf diese Form der Altersvorsorge angewiesen. In diesem Zusammenhang möchte ich deshalb dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Der Bundesrat ist über die konkrete Verwirklichung seiner Absicht bisher sehr vage geblieben. In welchen Schritten und in welchem Zeitraum sieht er den vorgesehenen Abbau?</p><p>2. Welche Kosten verursacht die freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer heute, und welche Summe will der Bundesrat mit einer Aufhebung sparen?</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat die entstehende soziale Lücke für die Auslandschweizer auszufüllen? Welche Massnahmen werden ergriffen, um soziale Härten auszugleichen?</p>
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