Uebertritt von Vellerat zum Kanton Jura. Vereinfachtes Verfahren

ShortId
93.3515
Id
19933515
Updated
10.04.2024 13:38
Language
de
Title
Uebertritt von Vellerat zum Kanton Jura. Vereinfachtes Verfahren
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 30. Juni hat die Berner Regierung ihren Willen zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage bekundet, welche es der Gemeinde Vellerat erlauben würde, zum Kanton Jura überzutreten.</p><p>Die Forderung von Vellerat wird von allen Beteiligten als legitim anerkannt. Dies wurde namentlich auch von der Eidgenössischen Konsultativkommission hervorgehoben. Somit muss sich der Kanton Bern dem Druck beugen.</p><p>Der Vorschlag Berns sieht eine ganze Reihe von Abstimmungen vor, angefangen von der Gemeinde bis hin zu Volk und Ständen. Dies erscheint uns völlig unverhältnismässig. Obschon alle Seiten den unmittelbaren Wechsel der Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura als richtig anerkennen, müsste sich diese nämlich noch drei Jahre gedulden, um ihren politischen Willen zu verwirklichen.</p><p>Unserer Ansicht nach setzt der Kanton Bern auf ein Verfahren, das den Anschluss von Vellerat an den Kanton Jura in nicht zu rechtfertigender Weise erschwert. Wir ersuchen den Bundesrat, eine andere, einfachere Lösung anzustreben, welche die Rechte des Volkes und der Demokratie voll respektiert. </p><p>Im Bericht der Commission de la coopération et de la réunification du canton du Jura, die sich mit dem Fall Vellerat befasst, heisst es, der Uebertritt von Vellerat könnte auf der Grundlage eines interkantonalen, von der Bundesversammlung ratifizierten Konkordates vollzogen werden. Diese insbesondere von Professor Fleiner vertretene These war seinerzeit vom Spezialisten für Verfassungsrecht Professor Jean François Aubert unterstützt worden. Daher laden wir den Bundesrat ein, sich dieser These anzuschliessen oder deren Zweckmässigkeit unverzüglich zu prüfen.</p><p>Aus rechtlicher Sicht wird folgendes festgestellt:</p><p>"Nach Professor Fleiner liesse sich eine Lösung aus den Grundsätzen des Uebergangsrechts ableiten. Danach ist es möglich, eine Bestimmung - in diesem Fall den bernischen Verfassungszusatz - als lückenhaft zu betrachten und die Lücke zu füllen, ohne dafür eine Volksabstimmung auf Bundesebene durchzuführen (Volk und Stände). Es stimmt, dass der Zusatz für den Kanton Bern in dem Mass veraltet ist, als dieses Amendement das Uebergangsrecht umfassend geregelt hat. Nach Fleiner ist das positive Recht auf Bundesebene aber nicht im gleichen Ausmass überholt.</p><p>Mit seinem Entscheid, einen 23. Kanton zuzulassen, hat das Volk den Bundesbehörden die Befugnis erteilt, die übergangsrechtlichen Fragen zu regeln. Wenn der Kanton Bern und der Kanton Jura darin übereinstimmen, dass der Uebertritt der Gemeinde Vellerat zum letzteren eng mit der Gründung des neuen Kantons zusammenhängt, was ja auf der Hand liegt, wird es gar nicht nötig sein, eine eidgenössische Abstimmung durchzuführen. Da das Uebergangsrecht des Bundes weniger präzis und dicht ausgestaltet ist als dasjenige des Kantons Bern, kann die Bundesversammlung, gestützt auf die Volksabstimmung vom 24. September 1978, dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, den Entscheid zu vollziehen und die entsprechenden Bestimmungen zu erlassen. Es gibt eine Literatur sowie eine Doktrin in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Uebergangsrecht im ZGB. Danach hat das Uebergangsrecht eine politische Dimension, denn es verpflichtet die Parteien, ihre Differenzen zu regeln, aber auch eine rechtliche, denn es bietet die Möglichkeit, bestimmte Probleme auf niedrigerer Stufe zu lösen (z.B. Bundesrat an Stelle von Volk und Ständen)."</p><p>Ueber den Uebertritt der Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura haben letztlich deren Einwohner zu befinden. Diese haben sich seit 1959 regelmässig und mit einer Mehrheit von über 80 Prozent für den Uebertritt ausgesprochen. Ihre Kantonszugehörigkeit steht zudem seit dem 23. Juni 1974 fest; damals hat sich Vellerat legal an der Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes des jurassischen Volkes beteiligt.</p><p>Unserer Ansicht nach ist es absurd und unverständlich, wenn man 4,5 Millionen Schweizer Wähler zur Urne ruft und die riesigen Summen ausgibt, die dafür notwendig sind. Daher möchten wir vom Kanton Bern erwirken, dass er ein möglichst einfaches Uebertrittsverfahren in Gang setzt, entsprechend seinen formellen Versprechungen vom 8. Oktober 1975. Die Gemeinde Vellerat denkt nicht daran, sich durch neue Manöver, die ihre Forderung zum Scheitern bringen könnten, hinters Licht führen zu lassen.</p><p>Die Befragung von Volk und Ständen ist im vorliegenden Fall um so weniger nötig, als der Kantonsübertritt von 80 Seelen zu keinem Ungleichgewicht zwischen den Kantonen führen kann. Die Gemeinde Vellerat, die beiden betroffenen Kantone und der Bund könnten mit einem vereinfachten Verfahren also nur gewinnen.</p>
  • <p>Vergleiche französischer Text.</p>
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, den Kantonen Bern und Jura den Übertritt der Gemeinde Vellerat (80 Einwohner) zu Republik und Kanton Jura auf dem Wege eines interkantonalen Konkordates vorzuschlagen, welches nur von den eidgenössischen Räten zu ratifizieren wäre?</p><p>Ist der Bundesrat im Falle der Zustimmung zu diesem Vorschlag bereit, auf die Ratifizierung durch Volk und Stände zu verzichten, da eine Volksabstimmung in diesem besonderen Fall unverhältnismässig erscheint und unnötige Kosten verursachen würde?</p>
  • Uebertritt von Vellerat zum Kanton Jura. Vereinfachtes Verfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 30. Juni hat die Berner Regierung ihren Willen zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage bekundet, welche es der Gemeinde Vellerat erlauben würde, zum Kanton Jura überzutreten.</p><p>Die Forderung von Vellerat wird von allen Beteiligten als legitim anerkannt. Dies wurde namentlich auch von der Eidgenössischen Konsultativkommission hervorgehoben. Somit muss sich der Kanton Bern dem Druck beugen.</p><p>Der Vorschlag Berns sieht eine ganze Reihe von Abstimmungen vor, angefangen von der Gemeinde bis hin zu Volk und Ständen. Dies erscheint uns völlig unverhältnismässig. Obschon alle Seiten den unmittelbaren Wechsel der Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura als richtig anerkennen, müsste sich diese nämlich noch drei Jahre gedulden, um ihren politischen Willen zu verwirklichen.</p><p>Unserer Ansicht nach setzt der Kanton Bern auf ein Verfahren, das den Anschluss von Vellerat an den Kanton Jura in nicht zu rechtfertigender Weise erschwert. Wir ersuchen den Bundesrat, eine andere, einfachere Lösung anzustreben, welche die Rechte des Volkes und der Demokratie voll respektiert. </p><p>Im Bericht der Commission de la coopération et de la réunification du canton du Jura, die sich mit dem Fall Vellerat befasst, heisst es, der Uebertritt von Vellerat könnte auf der Grundlage eines interkantonalen, von der Bundesversammlung ratifizierten Konkordates vollzogen werden. Diese insbesondere von Professor Fleiner vertretene These war seinerzeit vom Spezialisten für Verfassungsrecht Professor Jean François Aubert unterstützt worden. Daher laden wir den Bundesrat ein, sich dieser These anzuschliessen oder deren Zweckmässigkeit unverzüglich zu prüfen.</p><p>Aus rechtlicher Sicht wird folgendes festgestellt:</p><p>"Nach Professor Fleiner liesse sich eine Lösung aus den Grundsätzen des Uebergangsrechts ableiten. Danach ist es möglich, eine Bestimmung - in diesem Fall den bernischen Verfassungszusatz - als lückenhaft zu betrachten und die Lücke zu füllen, ohne dafür eine Volksabstimmung auf Bundesebene durchzuführen (Volk und Stände). Es stimmt, dass der Zusatz für den Kanton Bern in dem Mass veraltet ist, als dieses Amendement das Uebergangsrecht umfassend geregelt hat. Nach Fleiner ist das positive Recht auf Bundesebene aber nicht im gleichen Ausmass überholt.</p><p>Mit seinem Entscheid, einen 23. Kanton zuzulassen, hat das Volk den Bundesbehörden die Befugnis erteilt, die übergangsrechtlichen Fragen zu regeln. Wenn der Kanton Bern und der Kanton Jura darin übereinstimmen, dass der Uebertritt der Gemeinde Vellerat zum letzteren eng mit der Gründung des neuen Kantons zusammenhängt, was ja auf der Hand liegt, wird es gar nicht nötig sein, eine eidgenössische Abstimmung durchzuführen. Da das Uebergangsrecht des Bundes weniger präzis und dicht ausgestaltet ist als dasjenige des Kantons Bern, kann die Bundesversammlung, gestützt auf die Volksabstimmung vom 24. September 1978, dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, den Entscheid zu vollziehen und die entsprechenden Bestimmungen zu erlassen. Es gibt eine Literatur sowie eine Doktrin in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Uebergangsrecht im ZGB. Danach hat das Uebergangsrecht eine politische Dimension, denn es verpflichtet die Parteien, ihre Differenzen zu regeln, aber auch eine rechtliche, denn es bietet die Möglichkeit, bestimmte Probleme auf niedrigerer Stufe zu lösen (z.B. Bundesrat an Stelle von Volk und Ständen)."</p><p>Ueber den Uebertritt der Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura haben letztlich deren Einwohner zu befinden. Diese haben sich seit 1959 regelmässig und mit einer Mehrheit von über 80 Prozent für den Uebertritt ausgesprochen. Ihre Kantonszugehörigkeit steht zudem seit dem 23. Juni 1974 fest; damals hat sich Vellerat legal an der Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes des jurassischen Volkes beteiligt.</p><p>Unserer Ansicht nach ist es absurd und unverständlich, wenn man 4,5 Millionen Schweizer Wähler zur Urne ruft und die riesigen Summen ausgibt, die dafür notwendig sind. Daher möchten wir vom Kanton Bern erwirken, dass er ein möglichst einfaches Uebertrittsverfahren in Gang setzt, entsprechend seinen formellen Versprechungen vom 8. Oktober 1975. Die Gemeinde Vellerat denkt nicht daran, sich durch neue Manöver, die ihre Forderung zum Scheitern bringen könnten, hinters Licht führen zu lassen.</p><p>Die Befragung von Volk und Ständen ist im vorliegenden Fall um so weniger nötig, als der Kantonsübertritt von 80 Seelen zu keinem Ungleichgewicht zwischen den Kantonen führen kann. Die Gemeinde Vellerat, die beiden betroffenen Kantone und der Bund könnten mit einem vereinfachten Verfahren also nur gewinnen.</p>
    • <p>Vergleiche französischer Text.</p>
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, den Kantonen Bern und Jura den Übertritt der Gemeinde Vellerat (80 Einwohner) zu Republik und Kanton Jura auf dem Wege eines interkantonalen Konkordates vorzuschlagen, welches nur von den eidgenössischen Räten zu ratifizieren wäre?</p><p>Ist der Bundesrat im Falle der Zustimmung zu diesem Vorschlag bereit, auf die Ratifizierung durch Volk und Stände zu verzichten, da eine Volksabstimmung in diesem besonderen Fall unverhältnismässig erscheint und unnötige Kosten verursachen würde?</p>
    • Uebertritt von Vellerat zum Kanton Jura. Vereinfachtes Verfahren

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