Wald- und Holzwirtschaft; konkreter Handlungsbedarf

ShortId
93.3535
Id
19933535
Updated
28.07.2023 09:15
Language
de
Title
Wald- und Holzwirtschaft; konkreter Handlungsbedarf
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Langfristig hat die Wald- und Holzwirtschaft mit dem ökologischen Rohstoff Holz gute Chancen. In den nächsten zehn Jahren muss jedoch eine sehr schwierige Zeit bewältigt werden. Es gilt zu verhindern, dass in dieser kritischen Phase irreparable Schäden entstehen. Wenn beim Wald heute zur falschen Zeit am falschen Ort drastisch gespart wird, können die Folgekosten morgen das Vielfache der Einsparungen verursachen.</p><p>Die Unwetterkatastrophe von Brig hat gezeigt, dass trotz Verbauungen und Schutzwald gewaltige Mengen von Schlamm und Geröll die Menschen in Dörfern und Städten bedrohen können. Ein intakter, gesunder Wald ist nach wie vor der beste Schutz.</p>
  • <p>Der Bundesrat äussert sich zu den Massnahmen in der Motion wie folgt:</p><p>1. Waldpflege und Bewirtschaftungsmassnahmen sind die zentralen Massnahmen zur Erreichung der Ziele des neuen Waldgesetzes und sollen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten langfristig sichergestellt werden.</p><p>Die Erhaltung der Wälder, insbesondere unserer Gebirgswälder, ist ebenso vordringlich wie die Förderung des ökologischen Rohstoffes Holz. Beiträge an die Waldpflege sind sowohl ökonomisch wie ökologisch sinnvoll und stellen einen wichtigen Mosaikstein für eine gesunde, umweltfreundliche Zukunft der Schweiz dar.</p><p>Von einer Kompensation zu Lasten der Rubrik 310.4600.102, "Strukturverbesserungen", ist abzusehen. Die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit hilft heute entscheidend mit, die Waldwirtschaft funktionstüchtig zu erhalten. Eine sinnvolle minimale Basiserschliessung, die auch den Seilkraneinsatz berücksichtigt, ist für eine minimale Waldpflege unabdingbare Voraussetzung.</p><p>Im Zusammenhang mit der Erfüllung aller Waldfunktionen gemäss neuem Waldgesetz ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie die Leistungen des Waldes für die Allgemeinheit nebst Holzerlös und Förderungszahlungen abgegolten werden können.</p><p>2.--4. Die Überprüfung der Brandversicherungsvorschriften drängt sich im Hinblick auf die Harmonisierung mit den Vorschriften der Europäischen Union auf. Erhaltung und Stärkung der Ausbildung der Forstingenieure sowie Förderung der raschen Umsetzung von Forschungsergebnissen sind für die Wald- und Holzwirtschaft wichtige langfristige Anliegen. Der Bundesrat wird sich deshalb für die Durchführung der erwähnten Massnahmen einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Keine Verminderung der Leistungen für Waldpflege und Bewirtschaftungsmassnahmen (Rubrik Buwal 310.3600.101) sowie Jungwaldpflege, Waldpflege in Gebirgswald und Behebung der Waldschäden und für forstliche und berufliche Ausbildung (Rubrik Buwal 310.3600.401). Nötigenfalls ist eine Kompensation zu Lasten der Strukturmassnahmen (Rubrik Buwal 310.4600.102) vorzunehmen.</p><p>2. Überprüfung der Brandversicherungsvorschriften in bezug auf überholte und unnötige Bedingungen für den Holzbau.</p><p>3. Erhaltung und Stärkung der Ausbildung der Forstingenieure an der ETH Zürich. Bessere Ausrichtung der Ausbildung der Architekten und der Bauingenieure an der ETH Zürich und HTL auf die Verwendung von Holz.</p><p>4. Förderung der raschen Umsetzung von Forschungsergebnissen in der Wald- und Holzforschung für die Praxis.</p>
  • Wald- und Holzwirtschaft; konkreter Handlungsbedarf
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Langfristig hat die Wald- und Holzwirtschaft mit dem ökologischen Rohstoff Holz gute Chancen. In den nächsten zehn Jahren muss jedoch eine sehr schwierige Zeit bewältigt werden. Es gilt zu verhindern, dass in dieser kritischen Phase irreparable Schäden entstehen. Wenn beim Wald heute zur falschen Zeit am falschen Ort drastisch gespart wird, können die Folgekosten morgen das Vielfache der Einsparungen verursachen.</p><p>Die Unwetterkatastrophe von Brig hat gezeigt, dass trotz Verbauungen und Schutzwald gewaltige Mengen von Schlamm und Geröll die Menschen in Dörfern und Städten bedrohen können. Ein intakter, gesunder Wald ist nach wie vor der beste Schutz.</p>
    • <p>Der Bundesrat äussert sich zu den Massnahmen in der Motion wie folgt:</p><p>1. Waldpflege und Bewirtschaftungsmassnahmen sind die zentralen Massnahmen zur Erreichung der Ziele des neuen Waldgesetzes und sollen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten langfristig sichergestellt werden.</p><p>Die Erhaltung der Wälder, insbesondere unserer Gebirgswälder, ist ebenso vordringlich wie die Förderung des ökologischen Rohstoffes Holz. Beiträge an die Waldpflege sind sowohl ökonomisch wie ökologisch sinnvoll und stellen einen wichtigen Mosaikstein für eine gesunde, umweltfreundliche Zukunft der Schweiz dar.</p><p>Von einer Kompensation zu Lasten der Rubrik 310.4600.102, "Strukturverbesserungen", ist abzusehen. Die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit hilft heute entscheidend mit, die Waldwirtschaft funktionstüchtig zu erhalten. Eine sinnvolle minimale Basiserschliessung, die auch den Seilkraneinsatz berücksichtigt, ist für eine minimale Waldpflege unabdingbare Voraussetzung.</p><p>Im Zusammenhang mit der Erfüllung aller Waldfunktionen gemäss neuem Waldgesetz ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie die Leistungen des Waldes für die Allgemeinheit nebst Holzerlös und Förderungszahlungen abgegolten werden können.</p><p>2.--4. Die Überprüfung der Brandversicherungsvorschriften drängt sich im Hinblick auf die Harmonisierung mit den Vorschriften der Europäischen Union auf. Erhaltung und Stärkung der Ausbildung der Forstingenieure sowie Förderung der raschen Umsetzung von Forschungsergebnissen sind für die Wald- und Holzwirtschaft wichtige langfristige Anliegen. Der Bundesrat wird sich deshalb für die Durchführung der erwähnten Massnahmen einsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die folgenden Massnahmen zu ergreifen:</p><p>1. Keine Verminderung der Leistungen für Waldpflege und Bewirtschaftungsmassnahmen (Rubrik Buwal 310.3600.101) sowie Jungwaldpflege, Waldpflege in Gebirgswald und Behebung der Waldschäden und für forstliche und berufliche Ausbildung (Rubrik Buwal 310.3600.401). Nötigenfalls ist eine Kompensation zu Lasten der Strukturmassnahmen (Rubrik Buwal 310.4600.102) vorzunehmen.</p><p>2. Überprüfung der Brandversicherungsvorschriften in bezug auf überholte und unnötige Bedingungen für den Holzbau.</p><p>3. Erhaltung und Stärkung der Ausbildung der Forstingenieure an der ETH Zürich. Bessere Ausrichtung der Ausbildung der Architekten und der Bauingenieure an der ETH Zürich und HTL auf die Verwendung von Holz.</p><p>4. Förderung der raschen Umsetzung von Forschungsergebnissen in der Wald- und Holzforschung für die Praxis.</p>
    • Wald- und Holzwirtschaft; konkreter Handlungsbedarf

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