Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus Bosnien

ShortId
93.3561
Id
19933561
Updated
10.04.2024 07:59
Language
de
Title
Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus Bosnien
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./3. Nach Asylgesetz ist der Bundesrat für die Aufnahme von grösseren Flüchtlingsgruppen zuständig (vgl. Art. 22 AsylG). Gegen Ende 1992 war die Entwicklung der Situation in Zusammenhang mit der Aufnahme von Schutzbedürftigen aus dem ehemaligen Jugoslawien nicht absehbar: Einerseits konnten wegen kriegerischer Ereignisse die von der Not am härtesten Betroffenen nicht evakuiert werden, und es stellten sich Verzögerungen bei der angekündigten Freilassung von Kriegsgefangenen ein, andererseits musste täglich damit gerechnet werden, dass, zusätzlich zur Hilfe vor Ort, rasch grössere Aufnahmeaktionen notwendig würden. Um bei Bedarf rasch handeln zu können, hat der Bundesrat am 14. Dezember 1992 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vorsorglicherweise die Ermächtigung erteilt, im Verlaufe des Winters 1992/93 zusätzlich zu den bereits erfolgten Hilfsprogrammen bis zu 5000 weitere Kriegsvertriebene unter bestimmten Voraussetzungen unbürokratisch und rasch aufnehmen zu können. Er hat jedoch keine verbindliche Anordnung zur Aufnahme von 5000 Personen getroffen. Dass trotz Erfüllung sämtlicher Hilfsbegehren das vorsorglich bewilligte Kontingent nicht ausgeschöpft werden musste, zeigt lediglich, dass die Aufnahmepolitik des Bundesrates grosszügig war. Von einem "Einfrieren" des vom Bundesrat bewilligten Kontingents kann daher keine Rede sein. Die vorerst negative Beantwortung eines der Aufnahmebegehren des UNHCR erfolgte weder auf Veranlassung des Bundesrates noch des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes.</p><p>2. Im Aufnahmebegehren des UNHCR-Regionalbüros in Zagreb vom 17. September 1993 ist die Rede von 32 ehemaligen Kriegsgefangenen und von 81 Familienangehörigen. Diese lebten im Erstasylland Kroatien in Sicherheit und standen unter der Obhut des UNHCR. Für die vorerst abschlägige Beantwortung des Hilfsbegehrens war die Frage, ob es sich bei den Betroffenen um Kriegsgefangene handelt, nicht von entscheidender Bedeutung. Vielmehr wurde das UNHCR im Antwortschreiben vom 23. September 1993 unter Hinweis auf die überproportionale Hilfeleistung der Schweiz darum ersucht, andere Staaten um die Aufnahme der Betroffenen zu bitten. Falls in den Medien nachträglich der Eindruck entstanden ist, unter den Betroffenen befänden sich keine ehemaligen Kriegsgefangenen, handelt es sich um ein Missverständnis.</p><p>4. Nachdem das UNHCR für die 113 Bosnier keine alternative Aufnahmemöglichkeit ausfindig machen konnte, hat die Schweiz dem Aufnahmebegehren entsprochen. In einem Schreiben an die Schweizer Behörden hat das UNHCR sein Bedauern über die Art und Weise der Berichterstattung in den Schweizer Medien zu dieser Aufnahmeaktion zum Ausdruck gebracht. Seither hat das Regionalbüro des UNHCR in Zagreb zwei weitere Hilfsbegehren für die Aufnahme von 81 bzw. 31 Personen gestellt. Auch diese sind in der Zwischenzeit in die Schweiz eingereist. Seit 1992 beteiligt sich die Schweiz auch an einem gemeinsamen Programm des UNHCR und der International Organisation for Migration (IOM) zur Behandlung von Kriegsverletzten. Im Rahmen dieses Projektes sind verschiedene Anfragen eingegangen. Bisher wurden 66 Personen in schweizerischen Spitälern gepflegt. Diejenigen Personen, die nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren konnten, wurden vorläufig aufgenommen.</p><p>5. Der Bundesrat hält auch weiterhin an seinen bereits bei Ausbruch des Krieges festgelegten flüchtlingspolitischen Grundsätzen fest, wonach der humanitären Hilfe vor Ort erste Priorität zukommt. Mit denselben Mitteln kann im Krisengebiet und in den Erstaufnahmeländern wesentlich mehr Menschen und besser geholfen werden, als dies in der Schweiz möglich wäre. Trotz der sich abzeichnenden Fortschritte bei den Friedensbemühungen sind aufgrund der Anstrengungen des IKRK zur Freilassung von Kriegsgefangenen und in Zusammenhang mit Programmen des UNHCR weitere Aufnahmegesuche zu erwarten. Soweit Aufnahmen in Drittstaaten notwendig werden, wird die Schweiz ihre bisherige Aufnahmepolitik grundsätzlich weiterverfolgen und allfällige Hilfsbegehren wohlwollend prüfen.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 20. April 1994 das EJPD ermächtigt, unter den bereits bisher geltenden Bedingungen weitere 700 bosnische Kriegsopfer aufzunehmen. Dieser Beschluss war notwendig, weil das frühere Kontingent für die Jahre 1992/93 befristet war. Von diesem Kontingent wurden bis zum 20. April 1994 - nach Erfüllung sämtlicher Hilfsbegehren - 2300 Personen die Aufnahme bewilligt. Überdies wurden mittels anderer Aufnahmeaktionen oder individueller Asylverfahren seit Ausbruch des Bürgerkrieges 14 742 Personen (Stand Ende April 1994) aus dem ehemaligen Jugoslawien als Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen. Für den Fall, dass sich ein zusätzlicher Bedarf abzeichnen oder eine neue Eskalation des Konflikts weitere Aufnahmen grösseren Umfangs nahelegen sollte, wird der Bundesrat einen neuen Entscheid treffen.</p><p>6. Wie bereits im Zusammenhang mit Frage 4 erläutert, hängt die vorerst abschlägige Antwort auf das Hilfsbegehren des UNHCR hauptsächlich mit den Auswirkungen der mangelnden internationalen Solidarität zusammen. Eine grössere europäische Solidarität unter den Aufnahmestaaten hat die Schweiz schon an der internationalen Konferenz über humanitäre Hilfe zugunsten der Kriegsopfer im ehemaligen Jugoslawien vom 16. Juli 1993 in Genf und erneut an der fünften Ministerkonferenz des Europarates über Migrationsfragen vom 18./19. November 1993 in Athen gefordert. Überdies kann nicht übersehen werden, dass das Bundesamt für Flüchtlinge seit Ausbruch des Konfliktes einen beachtlichen Anteil des gesamten Jahresbudgets für Fürsorgeaufwendungen an Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien verwenden muss.</p><p>Die bisher von der Schweiz geleistete humanitäre Hilfe vor Ort beläuft sich auf 101 Millionen Franken. Im internationalen Vergleich schneidet unser Land sehr gut ab. Auch wenn für das staatliche Handeln im humanitären Bereich andere als finanzielle Überlegungen massgebend sein müssen, dürfen die damit verbundenen Kosten nicht verschwiegen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im Dezember 1992 beschlossen, 5000 Kriegsopfer aus Bosnien aufzunehmen, "wenn humanitäre Organisationen entsprechende Anfragen an die Schweiz richten".</p><p>In einem Schreiben vom 17. September 1993 gelangte das UNHCR an das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) mit der eindringlichen Bitte, 113 Kriegsflüchtlinge aus Bosnien in der Schweiz aufzunehmen.</p><p>Gestützt auf einen Entscheid des Chefs des BFF, Urs Scheidegger, teilte Peter Häller, Abteilungschef Sektion Einreise und Empfangsstellen, dem UNHCR am 23. September 1993 schriftlich die Ablehnung des Gesuches mit. In der Abweisung der Bitte um Aufnahme wurden unter anderem finanzielle Gründe geltend gemacht. Es brauchte ein Wiedererwägungsgesuch des UNHCR, begleitet von Aufklärungen durch die Presse, damit der Bundesrat den negativen Entscheid korrigierte.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hatte der Direktor des BFF den Abweisungsentscheid eigenmächtig gefällt, oder handelte er auf Weisung des Bundesrates?</p><p>2. Wie kommt es, dass BFF-Vizedirektor Urs Betschart in der Öffentlichkeit abstritt, dass sich unter den 113 um Hilfe bittenden Flüchtlingen frühere Kriegsgefangene befinden, obwohl im Brief des UNHCR klar von 32 Exkriegsgefangenen die Rede war?</p><p>3. Stimmt es, dass BFF-intern beschlossen wurde, das vom Bundesrat beschlossene Kontingent von 5000 auf vorläufig 2000 Personen einzufrieren?</p><p>4. Sind seither ähnliche Anfragen des UNHCR oder anderer humanitärer Organisationen eingegangen? Wie wurden sie beantwortet?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft solche Gesuche humanitärer Organisationen zu behandeln? Ist der nachträgliche positive Entscheid als einmaliger humanitärer Akt zu verstehen, oder ist der Bundesrat bereit, seinem im vergangenen Dezember gefällten Beschluss nachzuleben?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es für eines der reichsten Länder der Welt in jeder Hinsicht beschämend ist, derartige Gesuche aus finanziellen Gründen abzuweisen?</p>
  • Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus Bosnien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3. Nach Asylgesetz ist der Bundesrat für die Aufnahme von grösseren Flüchtlingsgruppen zuständig (vgl. Art. 22 AsylG). Gegen Ende 1992 war die Entwicklung der Situation in Zusammenhang mit der Aufnahme von Schutzbedürftigen aus dem ehemaligen Jugoslawien nicht absehbar: Einerseits konnten wegen kriegerischer Ereignisse die von der Not am härtesten Betroffenen nicht evakuiert werden, und es stellten sich Verzögerungen bei der angekündigten Freilassung von Kriegsgefangenen ein, andererseits musste täglich damit gerechnet werden, dass, zusätzlich zur Hilfe vor Ort, rasch grössere Aufnahmeaktionen notwendig würden. Um bei Bedarf rasch handeln zu können, hat der Bundesrat am 14. Dezember 1992 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement vorsorglicherweise die Ermächtigung erteilt, im Verlaufe des Winters 1992/93 zusätzlich zu den bereits erfolgten Hilfsprogrammen bis zu 5000 weitere Kriegsvertriebene unter bestimmten Voraussetzungen unbürokratisch und rasch aufnehmen zu können. Er hat jedoch keine verbindliche Anordnung zur Aufnahme von 5000 Personen getroffen. Dass trotz Erfüllung sämtlicher Hilfsbegehren das vorsorglich bewilligte Kontingent nicht ausgeschöpft werden musste, zeigt lediglich, dass die Aufnahmepolitik des Bundesrates grosszügig war. Von einem "Einfrieren" des vom Bundesrat bewilligten Kontingents kann daher keine Rede sein. Die vorerst negative Beantwortung eines der Aufnahmebegehren des UNHCR erfolgte weder auf Veranlassung des Bundesrates noch des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes.</p><p>2. Im Aufnahmebegehren des UNHCR-Regionalbüros in Zagreb vom 17. September 1993 ist die Rede von 32 ehemaligen Kriegsgefangenen und von 81 Familienangehörigen. Diese lebten im Erstasylland Kroatien in Sicherheit und standen unter der Obhut des UNHCR. Für die vorerst abschlägige Beantwortung des Hilfsbegehrens war die Frage, ob es sich bei den Betroffenen um Kriegsgefangene handelt, nicht von entscheidender Bedeutung. Vielmehr wurde das UNHCR im Antwortschreiben vom 23. September 1993 unter Hinweis auf die überproportionale Hilfeleistung der Schweiz darum ersucht, andere Staaten um die Aufnahme der Betroffenen zu bitten. Falls in den Medien nachträglich der Eindruck entstanden ist, unter den Betroffenen befänden sich keine ehemaligen Kriegsgefangenen, handelt es sich um ein Missverständnis.</p><p>4. Nachdem das UNHCR für die 113 Bosnier keine alternative Aufnahmemöglichkeit ausfindig machen konnte, hat die Schweiz dem Aufnahmebegehren entsprochen. In einem Schreiben an die Schweizer Behörden hat das UNHCR sein Bedauern über die Art und Weise der Berichterstattung in den Schweizer Medien zu dieser Aufnahmeaktion zum Ausdruck gebracht. Seither hat das Regionalbüro des UNHCR in Zagreb zwei weitere Hilfsbegehren für die Aufnahme von 81 bzw. 31 Personen gestellt. Auch diese sind in der Zwischenzeit in die Schweiz eingereist. Seit 1992 beteiligt sich die Schweiz auch an einem gemeinsamen Programm des UNHCR und der International Organisation for Migration (IOM) zur Behandlung von Kriegsverletzten. Im Rahmen dieses Projektes sind verschiedene Anfragen eingegangen. Bisher wurden 66 Personen in schweizerischen Spitälern gepflegt. Diejenigen Personen, die nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren konnten, wurden vorläufig aufgenommen.</p><p>5. Der Bundesrat hält auch weiterhin an seinen bereits bei Ausbruch des Krieges festgelegten flüchtlingspolitischen Grundsätzen fest, wonach der humanitären Hilfe vor Ort erste Priorität zukommt. Mit denselben Mitteln kann im Krisengebiet und in den Erstaufnahmeländern wesentlich mehr Menschen und besser geholfen werden, als dies in der Schweiz möglich wäre. Trotz der sich abzeichnenden Fortschritte bei den Friedensbemühungen sind aufgrund der Anstrengungen des IKRK zur Freilassung von Kriegsgefangenen und in Zusammenhang mit Programmen des UNHCR weitere Aufnahmegesuche zu erwarten. Soweit Aufnahmen in Drittstaaten notwendig werden, wird die Schweiz ihre bisherige Aufnahmepolitik grundsätzlich weiterverfolgen und allfällige Hilfsbegehren wohlwollend prüfen.</p><p>Der Bundesrat hat deshalb am 20. April 1994 das EJPD ermächtigt, unter den bereits bisher geltenden Bedingungen weitere 700 bosnische Kriegsopfer aufzunehmen. Dieser Beschluss war notwendig, weil das frühere Kontingent für die Jahre 1992/93 befristet war. Von diesem Kontingent wurden bis zum 20. April 1994 - nach Erfüllung sämtlicher Hilfsbegehren - 2300 Personen die Aufnahme bewilligt. Überdies wurden mittels anderer Aufnahmeaktionen oder individueller Asylverfahren seit Ausbruch des Bürgerkrieges 14 742 Personen (Stand Ende April 1994) aus dem ehemaligen Jugoslawien als Flüchtlinge anerkannt oder vorläufig aufgenommen. Für den Fall, dass sich ein zusätzlicher Bedarf abzeichnen oder eine neue Eskalation des Konflikts weitere Aufnahmen grösseren Umfangs nahelegen sollte, wird der Bundesrat einen neuen Entscheid treffen.</p><p>6. Wie bereits im Zusammenhang mit Frage 4 erläutert, hängt die vorerst abschlägige Antwort auf das Hilfsbegehren des UNHCR hauptsächlich mit den Auswirkungen der mangelnden internationalen Solidarität zusammen. Eine grössere europäische Solidarität unter den Aufnahmestaaten hat die Schweiz schon an der internationalen Konferenz über humanitäre Hilfe zugunsten der Kriegsopfer im ehemaligen Jugoslawien vom 16. Juli 1993 in Genf und erneut an der fünften Ministerkonferenz des Europarates über Migrationsfragen vom 18./19. November 1993 in Athen gefordert. Überdies kann nicht übersehen werden, dass das Bundesamt für Flüchtlinge seit Ausbruch des Konfliktes einen beachtlichen Anteil des gesamten Jahresbudgets für Fürsorgeaufwendungen an Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien verwenden muss.</p><p>Die bisher von der Schweiz geleistete humanitäre Hilfe vor Ort beläuft sich auf 101 Millionen Franken. Im internationalen Vergleich schneidet unser Land sehr gut ab. Auch wenn für das staatliche Handeln im humanitären Bereich andere als finanzielle Überlegungen massgebend sein müssen, dürfen die damit verbundenen Kosten nicht verschwiegen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im Dezember 1992 beschlossen, 5000 Kriegsopfer aus Bosnien aufzunehmen, "wenn humanitäre Organisationen entsprechende Anfragen an die Schweiz richten".</p><p>In einem Schreiben vom 17. September 1993 gelangte das UNHCR an das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) mit der eindringlichen Bitte, 113 Kriegsflüchtlinge aus Bosnien in der Schweiz aufzunehmen.</p><p>Gestützt auf einen Entscheid des Chefs des BFF, Urs Scheidegger, teilte Peter Häller, Abteilungschef Sektion Einreise und Empfangsstellen, dem UNHCR am 23. September 1993 schriftlich die Ablehnung des Gesuches mit. In der Abweisung der Bitte um Aufnahme wurden unter anderem finanzielle Gründe geltend gemacht. Es brauchte ein Wiedererwägungsgesuch des UNHCR, begleitet von Aufklärungen durch die Presse, damit der Bundesrat den negativen Entscheid korrigierte.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Hatte der Direktor des BFF den Abweisungsentscheid eigenmächtig gefällt, oder handelte er auf Weisung des Bundesrates?</p><p>2. Wie kommt es, dass BFF-Vizedirektor Urs Betschart in der Öffentlichkeit abstritt, dass sich unter den 113 um Hilfe bittenden Flüchtlingen frühere Kriegsgefangene befinden, obwohl im Brief des UNHCR klar von 32 Exkriegsgefangenen die Rede war?</p><p>3. Stimmt es, dass BFF-intern beschlossen wurde, das vom Bundesrat beschlossene Kontingent von 5000 auf vorläufig 2000 Personen einzufrieren?</p><p>4. Sind seither ähnliche Anfragen des UNHCR oder anderer humanitärer Organisationen eingegangen? Wie wurden sie beantwortet?</p><p>5. Wie gedenkt der Bundesrat in Zukunft solche Gesuche humanitärer Organisationen zu behandeln? Ist der nachträgliche positive Entscheid als einmaliger humanitärer Akt zu verstehen, oder ist der Bundesrat bereit, seinem im vergangenen Dezember gefällten Beschluss nachzuleben?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es für eines der reichsten Länder der Welt in jeder Hinsicht beschämend ist, derartige Gesuche aus finanziellen Gründen abzuweisen?</p>
    • Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus Bosnien

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