Schaffung eines Jugendparlamentes

ShortId
93.3569
Id
19933569
Updated
10.04.2024 12:35
Language
de
Title
Schaffung eines Jugendparlamentes
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Jugendsession, welche am vergangenen Wochenende zum zweiten Mal im Bundeshaus stattgefunden hat, ist ein Mittel zur politischen Integration und zum Verständnis zwischen den Generationen. Sie fördert das demokratische Bewusstsein der Jugendlichen und deren Verständnis für die politischen und parlamentarischen Institutionen. Sie ermöglicht den Jugendlichen aber auch, ihre politischen Anliegen zu artikulieren, eigene Ideen und Projekte zur eidgenössischen Politik zu lancieren. Damit wird der Meinungsaustausch zwischen ihnen und der Bundespolitik verbessert, und die Jugendsession kann den eidgenössischen Räten und Behörden Impulse für ihre Arbeit vermitteln. So entwickelten die Jugendlichen an ihrer letzten Session Vorschläge zur Verminderung oder Verhütung von Gewalt, zu Verbesserungen im Bildungswesen und zur politischen Aktivierung der Jungen. Sie verabschiedeten auch eine Petition für ein schweizerisches Jugendparlament, die innerhalb von zweieinhalb Wochen über 6000 Unterschriften auf sich vereinigte. Ich bitte den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden - welche mit wachsendem Geschick die letzten zwei Jugendsessionen vorbereitet haben - die notwendigen Schritte zur Realisierung dieses Anliegens einzuleiten.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Jugendsessionen durchaus eines von mehreren Mitteln sein können, um die politische Integration der Jugendlichen zu fördern und das Verständnis zwischen den Generationen zu verbessern. Deshalb hat er auch seine Bereitschaft erklärt, im Anschluss an die erste Jugendsession im Jahre 1991 eine Nachfolgesession zu unterstützen, die - organisiert von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände - am 4. Dezember 1993 stattgefunden hat. Der Bundesrat ist bereit, die von den Jugendverbänden in eigener Initiative und in eigener Verantwortung geplanten und organisierten Jugendsessionen finanziell auch in Zukunft zu unterstützen. Er hat die entsprechenden finanziellen Mittel im Voranschlag und Finanzplan 1994 bis 1997 eingestellt.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass die in der Motion vorgeschlagene staatliche Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlamentes erhebliche materielle und organisatorische Konsequenzen hätte, die bei der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes einer sehr sorgfältigen Überprüfung bedürfen. Ein ständiges Jugendparlament ist zudem nur eine Form von Möglichkeiten jugendpolitischer Partizipation und Einflussnahme. Andere Modelle könnten gegebenenfalls die mit der Motion anvisierte Zielsetzung des Meinungsaustausches zwischen den Jugendlichen und der Bundespolitik, der Förderung des demokratischen Bewusstseins und des Verständnisses für die politischen und parlamentarischen Institutionen ebenso gut erfüllen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass - ausgehend von den Erfahrungen der bisher durchgeführten Jugendsessionen - verschiedene Modelle und Formen jugendpolitischer Partizipation (dazu gehört auch die Institutionalisierung eines Jugendparlamentes) geprüft werden müssen. Dabei sollen die Erfahrungen, die mit den in den letzten Jahren durchgeführten Jugendsessionen und institutionalisierten Jugendparlamenten auf kantonaler und lokaler Ebene gemacht worden sind, berücksichtigt werden. Nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten ist der Bundesrat auch bereit, zusammen mit den Jugendverbänden abzuklären, wie Anliegen und Impulse von Jugendsessionen oder anderer Formen jugendpolitischer Partizipation in einer verbindlicheren Form in die eidgenössische Politik Eingang finden könnten. Er wird die Notwendigkeit und Möglichkeiten entsprechender gesetzlicher Grundlagen prüfen. Zur Abklärung aller offenen Fragen beantragt der Bundesrat jedoch, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die organisatorischen und materiellen Grundlagen für die Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlamentes zu schaffen und gegebenenfalls die gesetzlichen Grundlagen vorzulegen.</p>
  • Schaffung eines Jugendparlamentes
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19933565
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Jugendsession, welche am vergangenen Wochenende zum zweiten Mal im Bundeshaus stattgefunden hat, ist ein Mittel zur politischen Integration und zum Verständnis zwischen den Generationen. Sie fördert das demokratische Bewusstsein der Jugendlichen und deren Verständnis für die politischen und parlamentarischen Institutionen. Sie ermöglicht den Jugendlichen aber auch, ihre politischen Anliegen zu artikulieren, eigene Ideen und Projekte zur eidgenössischen Politik zu lancieren. Damit wird der Meinungsaustausch zwischen ihnen und der Bundespolitik verbessert, und die Jugendsession kann den eidgenössischen Räten und Behörden Impulse für ihre Arbeit vermitteln. So entwickelten die Jugendlichen an ihrer letzten Session Vorschläge zur Verminderung oder Verhütung von Gewalt, zu Verbesserungen im Bildungswesen und zur politischen Aktivierung der Jungen. Sie verabschiedeten auch eine Petition für ein schweizerisches Jugendparlament, die innerhalb von zweieinhalb Wochen über 6000 Unterschriften auf sich vereinigte. Ich bitte den Bundesrat, in Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden - welche mit wachsendem Geschick die letzten zwei Jugendsessionen vorbereitet haben - die notwendigen Schritte zur Realisierung dieses Anliegens einzuleiten.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Jugendsessionen durchaus eines von mehreren Mitteln sein können, um die politische Integration der Jugendlichen zu fördern und das Verständnis zwischen den Generationen zu verbessern. Deshalb hat er auch seine Bereitschaft erklärt, im Anschluss an die erste Jugendsession im Jahre 1991 eine Nachfolgesession zu unterstützen, die - organisiert von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände - am 4. Dezember 1993 stattgefunden hat. Der Bundesrat ist bereit, die von den Jugendverbänden in eigener Initiative und in eigener Verantwortung geplanten und organisierten Jugendsessionen finanziell auch in Zukunft zu unterstützen. Er hat die entsprechenden finanziellen Mittel im Voranschlag und Finanzplan 1994 bis 1997 eingestellt.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch der Meinung, dass die in der Motion vorgeschlagene staatliche Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlamentes erhebliche materielle und organisatorische Konsequenzen hätte, die bei der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes einer sehr sorgfältigen Überprüfung bedürfen. Ein ständiges Jugendparlament ist zudem nur eine Form von Möglichkeiten jugendpolitischer Partizipation und Einflussnahme. Andere Modelle könnten gegebenenfalls die mit der Motion anvisierte Zielsetzung des Meinungsaustausches zwischen den Jugendlichen und der Bundespolitik, der Förderung des demokratischen Bewusstseins und des Verständnisses für die politischen und parlamentarischen Institutionen ebenso gut erfüllen.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass - ausgehend von den Erfahrungen der bisher durchgeführten Jugendsessionen - verschiedene Modelle und Formen jugendpolitischer Partizipation (dazu gehört auch die Institutionalisierung eines Jugendparlamentes) geprüft werden müssen. Dabei sollen die Erfahrungen, die mit den in den letzten Jahren durchgeführten Jugendsessionen und institutionalisierten Jugendparlamenten auf kantonaler und lokaler Ebene gemacht worden sind, berücksichtigt werden. Nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten ist der Bundesrat auch bereit, zusammen mit den Jugendverbänden abzuklären, wie Anliegen und Impulse von Jugendsessionen oder anderer Formen jugendpolitischer Partizipation in einer verbindlicheren Form in die eidgenössische Politik Eingang finden könnten. Er wird die Notwendigkeit und Möglichkeiten entsprechender gesetzlicher Grundlagen prüfen. Zur Abklärung aller offenen Fragen beantragt der Bundesrat jedoch, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die organisatorischen und materiellen Grundlagen für die Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlamentes zu schaffen und gegebenenfalls die gesetzlichen Grundlagen vorzulegen.</p>
    • Schaffung eines Jugendparlamentes

Back to List