Arztgehilfinnen. Anerkennung von FMH-Diplomen

ShortId
93.3570
Id
19933570
Updated
28.07.2023 07:51
Language
de
Title
Arztgehilfinnen. Anerkennung von FMH-Diplomen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zahlreiche Frauen, die den Beruf einer Arztgehilfin noch unter der alten Regelung erlernt haben, sehen sich heute mit der Schwierigkeit konfrontiert, Ergänzungsprüfungen ablegen zu müssen und gleichzeitig voll ihren beruflichen und familiären Pflichten nachzugehen. Da es sich nur um eine - während einer beschränkten Zeit geltende - Übergangsbestimmung handelt, wäre es nur logisch, ihnen ihr altes Diplom im Sinne einer Übergangslösung anzuerkennen, zumal sich das Problem in einigen Jahren gar nicht mehr stellen wird.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, den Übergang von der heutigen Bezeichnung "Arztgehilfin DVSA" zur Bezeichnung "Gelernte medizinische Praxisassistentin" nochmals zu überdenken: Personen, die sich über mehrere Jahre Berufspraxis ausweisen können, sollten keine Ergänzungsprüfung ablegen müssen.</p>
  • Arztgehilfinnen. Anerkennung von FMH-Diplomen
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zahlreiche Frauen, die den Beruf einer Arztgehilfin noch unter der alten Regelung erlernt haben, sehen sich heute mit der Schwierigkeit konfrontiert, Ergänzungsprüfungen ablegen zu müssen und gleichzeitig voll ihren beruflichen und familiären Pflichten nachzugehen. Da es sich nur um eine - während einer beschränkten Zeit geltende - Übergangsbestimmung handelt, wäre es nur logisch, ihnen ihr altes Diplom im Sinne einer Übergangslösung anzuerkennen, zumal sich das Problem in einigen Jahren gar nicht mehr stellen wird.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, den Übergang von der heutigen Bezeichnung "Arztgehilfin DVSA" zur Bezeichnung "Gelernte medizinische Praxisassistentin" nochmals zu überdenken: Personen, die sich über mehrere Jahre Berufspraxis ausweisen können, sollten keine Ergänzungsprüfung ablegen müssen.</p>
    • Arztgehilfinnen. Anerkennung von FMH-Diplomen

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