Sparmassnahmen beim öffentlichen Verkehr. Folgen für die SBB, die Kantone und die KTU

ShortId
93.3578
Id
19933578
Updated
10.04.2024 08:41
Language
de
Title
Sparmassnahmen beim öffentlichen Verkehr. Folgen für die SBB, die Kantone und die KTU
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren hat der Bund eine Reihe von kurzfristigen Sparmassnahmen ergriffen (Sparmassnahmen 1992, Sparmassnahmen 1993, Sanierungsmassnahmen 1993 u. a.), weitere sind absehbar! Diese gegenwärgigen Sparübungen des Bundes sind aus drei Gründen ausserordentlich problematisch:</p><p>1. Zum Teil erfolgen reine Lastenverschiebungen auf die Kantone, welche ihrerseits unter einem grossen Spardruck stehen.</p><p>2. Die einzelnen Sparmassnahmen basieren nicht auf einem verkehrspolitischen Konzept (wo brauchen und wollen wir wieviel öffentlichen Verkehr?), sondern sind Ausdruck von "Feuerwehrübungen", welche weder für die Kantone noch für die Transportunternehmungen kalkulierbar sind.</p><p>3. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass durch diese Feuerwehrübungen das System des öffentlichen Verkehrs, welches in den letzten Jahren erfolgreich verbessert worden ist, innerhalb kurzer Zeit in seiner Substanz gefährdet wird. Dies steht in klarem Widerspruch zum geltenden Recht und zu den politischen Versprechungen des Bundes ("Bahn und Bus 2000"; umweltpolitische Beschlüsse, besonders im Bereich der Luftreinhaltung; raumplanerische und regionalpolitische Zielsetzungen).</p><p>Wenn man verkehrspolitisch zum Schluss kommen sollte, der öffentliche Verkehr solle sich auf die grossen Agglomerationen konzentrieren und sich aus der Fläche zurückziehen, bräuchte es für einen derartigen Schritt einen klaren verkehrspolitischen Entscheid. Dieser Entscheid darf nicht - wie das heute in Ansätzen zu befürchten ist - auf kaltem Wege über eine Reihe von sich überschneidenden Sparmassnahmen und Budgetbeschlüssen gefällt werden. Nachdem mit verschiedenen Kürzungsrunden bei vielen Transportunternehmungen die Schmerzgrenze längst erreicht wurde, bedarf es vor weiteren Sparmassnahmen expliziter verkehrspolitischer Entscheide darüber, wo der öffentliche Verkehr abgebaut werden soll. Sowohl die SBB wie auch die Kantone und die KTU brauchen für die Wahrnehmung ihrer Verantwortung für den öffentlichen Verkehr (insbesondere auch für den Regionalverkehr) kalkulierbare und verlässliche Angaben über die Finanzierung für die Zeitperiode von 1995 bis 2000.</p>
  • <p>Der Voranschlag 1994 ist durch zwei unterschiedliche Massnahmen geprägt: Einerseits wurde von den Transportunternehmungen verlangt, die teuerungsbedingten Mehrkosten des Regionalverkehrs durch Rationalisierungen aufzufangen, andererseits wurden durch die Sanierungsmassnahmen 1992 (92.038) und 1993 (93.078) eine Kürzung der Bundesbeiträge und damit eine Lastenverschiebung auf die Kantone vorgesehen. Diese Kürzung betrifft bis zur Revision des Eisenbahngesetzes, zu der die Botschaft vorliegt (93.091), nur die Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) (Tarifannäherung, Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, Defizitdeckung). Die Lastenverschiebung, deren Betrag sich gemäss Sanierungsmassnahmen 1993 spätestens ab 1996 auf 100 Millionen Franken belaufen soll, wurde durch die Ausschüttung der Nationalbankgewinne an die Kantone bereits kompensiert. Weder im National- noch im Ständerat erhob sich Opposition dagegen.</p><p>Die nominale Plafonierung der Abgeltung für den regionalen Personenverkehr der SBB vereinbarte der Bundesrat mit der SBB-Generaldirektion im Sommer 1993. Die SBB legten in der Folge öffentlich dar, wie sie dieses Ziel zu erreichen gedenken. Die entsprechenden teuerungsbedingten Mehrkosten wurden mit 25 Millionen Franken beziffert, wovon zwei Drittel durch Rationalisierungen und ein Drittel durch Angebotsreduktionen eingespart werden sollen. Die Erreichung der Finanzplanzahlen für 1995 und 1996 soll allein durch Rationalisierungsmassnahmen erfolgen.</p><p>Bei den KTU konnte wegen der grossen Zahl der Unternehmungen und der weitgehend fehlenden Grundlagen (Plankostenrechnung) keine separate Abklärung getroffen werden. Die Festlegung der Sparziele erfolgt mit der Genehmigung der Budgets. Allerdings besteht bei den KTU noch ein gewisser Spielraum für Härtefälle. Mittelfristig wird aber die Zielerreichung von sämtlichen Unternehmungen verlangt.</p><p>Das Bundesamt für Verkehr hat in seinen Weisungen stets betont, dass die Einsparungen durch Rationalisierungen und Verzicht auf nicht unmittelbar Ertragbringendes zu erreichen sind und Leistungskürzungen unterbleiben sollten. Wie in der Wirtschaft allgemein üblich, sind jedoch in rezessiven Phasen auch beim öffentlichen Verkehr ineffiziente Angebotsstrukturen zu bereinigen.</p><p>Zu den konkreten Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Als das Parlament den Voranschlag 1994 beschloss, waren die Folgen der Sparmassnahmen bekannt. Ein Vorstoss, auf die Kürzung zu verzichten, unterlag. Der Bundesrat ist bereit, auch bei künftigen Budgetanträgen die Auswirkungen darzulegen.</p><p>2. Die Finanzplanzahlen gehen davon aus, dass die Ausgaben für den Regionalverkehr ab 1996 wieder im Rahmen der Teuerung wachsen können. Allerdings ist dies nur möglich, wenn bis dahin das revidierte Eisenbahngesetz mit der Harmonisierung der Finanzströme in Kraft treten kann.</p><p>3. Die verlässliche und kalkulierbare Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ist in erster Linie eine Frage der verfügbaren Mittel. Diese wiederum stehen voll und ganz in der Budgetkompetenz des Parlamentes.</p><p>Um die Planbarkeit für Bund, Kantone und Unternehmungen zu verbessern, ist mit der Revision des Eisenbahngesetzes vorgesehen, zur generellen Festlegung von Angebot und Abgeltung im voraus überzugehen und dabei jeweils auch einen Mittelfristplan zu erstellen. Es wird dann auch im Bereich der KTU möglich sein, allfällige Konsequenzen von Budgetrestriktionen aufzuzeigen. Heute können dies nur die wenigsten KTU.</p><p>Mit der Revision des Eisenbahngesetzes werden die Grundlagen geschaffen, Veränderungen aufgrund verkehrspolitischer Konzepte einzuleiten und auf "Feuerwehrübungen" (wie dies der Interpellant nennt) zu verzichten. Insbesondere verspricht sich der Bundesrat von der Gleichstellung des Regionalverkehrs von SBB, PTT und KTU bei der Finanzierung einen grösseren Anreiz für die Kantone zur Schaffung effizienterer Strukturen (Abbau von Parallelverkehr, Koordination beim Mitteleinsatz der verschiedenen Unternehmungen). Der Bundesrat befürwortet nach wie vor einen flächendeckenden öffentlichen Verkehr. Er ist aber der Ansicht, dass der Zustand der öffentlichen Finanzen einen Rationalisierungsschub bei den Transportunternehmungen verlangt, ganz im Sinne der "lean production". Von den Unternehmensleitungen ist hierfür einiges an Kreativität und Phantasie nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne von mehr Transparenz bei zukünftigen Kürzungs- und Sparvorschlägen auch gleichzeitig darzulegen, wo er einen Abbau des öffentlichen Verkehrs in Kauf nehmen will?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, nach dem bis 1995 für die KTU verordneten nominellen Nullwachstum, wieder eine kontrollierte und zumindest für die Sicherung des heutigen Leistungsangebotes nötige Finanzierung zu gewährleisten?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die zukünftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs verlässlich und für die Kantone und Transportunternehmungen kalkulierbar sicherzustellen?</p>
  • Sparmassnahmen beim öffentlichen Verkehr. Folgen für die SBB, die Kantone und die KTU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren hat der Bund eine Reihe von kurzfristigen Sparmassnahmen ergriffen (Sparmassnahmen 1992, Sparmassnahmen 1993, Sanierungsmassnahmen 1993 u. a.), weitere sind absehbar! Diese gegenwärgigen Sparübungen des Bundes sind aus drei Gründen ausserordentlich problematisch:</p><p>1. Zum Teil erfolgen reine Lastenverschiebungen auf die Kantone, welche ihrerseits unter einem grossen Spardruck stehen.</p><p>2. Die einzelnen Sparmassnahmen basieren nicht auf einem verkehrspolitischen Konzept (wo brauchen und wollen wir wieviel öffentlichen Verkehr?), sondern sind Ausdruck von "Feuerwehrübungen", welche weder für die Kantone noch für die Transportunternehmungen kalkulierbar sind.</p><p>3. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass durch diese Feuerwehrübungen das System des öffentlichen Verkehrs, welches in den letzten Jahren erfolgreich verbessert worden ist, innerhalb kurzer Zeit in seiner Substanz gefährdet wird. Dies steht in klarem Widerspruch zum geltenden Recht und zu den politischen Versprechungen des Bundes ("Bahn und Bus 2000"; umweltpolitische Beschlüsse, besonders im Bereich der Luftreinhaltung; raumplanerische und regionalpolitische Zielsetzungen).</p><p>Wenn man verkehrspolitisch zum Schluss kommen sollte, der öffentliche Verkehr solle sich auf die grossen Agglomerationen konzentrieren und sich aus der Fläche zurückziehen, bräuchte es für einen derartigen Schritt einen klaren verkehrspolitischen Entscheid. Dieser Entscheid darf nicht - wie das heute in Ansätzen zu befürchten ist - auf kaltem Wege über eine Reihe von sich überschneidenden Sparmassnahmen und Budgetbeschlüssen gefällt werden. Nachdem mit verschiedenen Kürzungsrunden bei vielen Transportunternehmungen die Schmerzgrenze längst erreicht wurde, bedarf es vor weiteren Sparmassnahmen expliziter verkehrspolitischer Entscheide darüber, wo der öffentliche Verkehr abgebaut werden soll. Sowohl die SBB wie auch die Kantone und die KTU brauchen für die Wahrnehmung ihrer Verantwortung für den öffentlichen Verkehr (insbesondere auch für den Regionalverkehr) kalkulierbare und verlässliche Angaben über die Finanzierung für die Zeitperiode von 1995 bis 2000.</p>
    • <p>Der Voranschlag 1994 ist durch zwei unterschiedliche Massnahmen geprägt: Einerseits wurde von den Transportunternehmungen verlangt, die teuerungsbedingten Mehrkosten des Regionalverkehrs durch Rationalisierungen aufzufangen, andererseits wurden durch die Sanierungsmassnahmen 1992 (92.038) und 1993 (93.078) eine Kürzung der Bundesbeiträge und damit eine Lastenverschiebung auf die Kantone vorgesehen. Diese Kürzung betrifft bis zur Revision des Eisenbahngesetzes, zu der die Botschaft vorliegt (93.091), nur die Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) (Tarifannäherung, Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, Defizitdeckung). Die Lastenverschiebung, deren Betrag sich gemäss Sanierungsmassnahmen 1993 spätestens ab 1996 auf 100 Millionen Franken belaufen soll, wurde durch die Ausschüttung der Nationalbankgewinne an die Kantone bereits kompensiert. Weder im National- noch im Ständerat erhob sich Opposition dagegen.</p><p>Die nominale Plafonierung der Abgeltung für den regionalen Personenverkehr der SBB vereinbarte der Bundesrat mit der SBB-Generaldirektion im Sommer 1993. Die SBB legten in der Folge öffentlich dar, wie sie dieses Ziel zu erreichen gedenken. Die entsprechenden teuerungsbedingten Mehrkosten wurden mit 25 Millionen Franken beziffert, wovon zwei Drittel durch Rationalisierungen und ein Drittel durch Angebotsreduktionen eingespart werden sollen. Die Erreichung der Finanzplanzahlen für 1995 und 1996 soll allein durch Rationalisierungsmassnahmen erfolgen.</p><p>Bei den KTU konnte wegen der grossen Zahl der Unternehmungen und der weitgehend fehlenden Grundlagen (Plankostenrechnung) keine separate Abklärung getroffen werden. Die Festlegung der Sparziele erfolgt mit der Genehmigung der Budgets. Allerdings besteht bei den KTU noch ein gewisser Spielraum für Härtefälle. Mittelfristig wird aber die Zielerreichung von sämtlichen Unternehmungen verlangt.</p><p>Das Bundesamt für Verkehr hat in seinen Weisungen stets betont, dass die Einsparungen durch Rationalisierungen und Verzicht auf nicht unmittelbar Ertragbringendes zu erreichen sind und Leistungskürzungen unterbleiben sollten. Wie in der Wirtschaft allgemein üblich, sind jedoch in rezessiven Phasen auch beim öffentlichen Verkehr ineffiziente Angebotsstrukturen zu bereinigen.</p><p>Zu den konkreten Fragen äussert sich der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Als das Parlament den Voranschlag 1994 beschloss, waren die Folgen der Sparmassnahmen bekannt. Ein Vorstoss, auf die Kürzung zu verzichten, unterlag. Der Bundesrat ist bereit, auch bei künftigen Budgetanträgen die Auswirkungen darzulegen.</p><p>2. Die Finanzplanzahlen gehen davon aus, dass die Ausgaben für den Regionalverkehr ab 1996 wieder im Rahmen der Teuerung wachsen können. Allerdings ist dies nur möglich, wenn bis dahin das revidierte Eisenbahngesetz mit der Harmonisierung der Finanzströme in Kraft treten kann.</p><p>3. Die verlässliche und kalkulierbare Finanzierung des öffentlichen Verkehrs ist in erster Linie eine Frage der verfügbaren Mittel. Diese wiederum stehen voll und ganz in der Budgetkompetenz des Parlamentes.</p><p>Um die Planbarkeit für Bund, Kantone und Unternehmungen zu verbessern, ist mit der Revision des Eisenbahngesetzes vorgesehen, zur generellen Festlegung von Angebot und Abgeltung im voraus überzugehen und dabei jeweils auch einen Mittelfristplan zu erstellen. Es wird dann auch im Bereich der KTU möglich sein, allfällige Konsequenzen von Budgetrestriktionen aufzuzeigen. Heute können dies nur die wenigsten KTU.</p><p>Mit der Revision des Eisenbahngesetzes werden die Grundlagen geschaffen, Veränderungen aufgrund verkehrspolitischer Konzepte einzuleiten und auf "Feuerwehrübungen" (wie dies der Interpellant nennt) zu verzichten. Insbesondere verspricht sich der Bundesrat von der Gleichstellung des Regionalverkehrs von SBB, PTT und KTU bei der Finanzierung einen grösseren Anreiz für die Kantone zur Schaffung effizienterer Strukturen (Abbau von Parallelverkehr, Koordination beim Mitteleinsatz der verschiedenen Unternehmungen). Der Bundesrat befürwortet nach wie vor einen flächendeckenden öffentlichen Verkehr. Er ist aber der Ansicht, dass der Zustand der öffentlichen Finanzen einen Rationalisierungsschub bei den Transportunternehmungen verlangt, ganz im Sinne der "lean production". Von den Unternehmensleitungen ist hierfür einiges an Kreativität und Phantasie nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne von mehr Transparenz bei zukünftigen Kürzungs- und Sparvorschlägen auch gleichzeitig darzulegen, wo er einen Abbau des öffentlichen Verkehrs in Kauf nehmen will?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, nach dem bis 1995 für die KTU verordneten nominellen Nullwachstum, wieder eine kontrollierte und zumindest für die Sicherung des heutigen Leistungsangebotes nötige Finanzierung zu gewährleisten?</p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die zukünftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs verlässlich und für die Kantone und Transportunternehmungen kalkulierbar sicherzustellen?</p>
    • Sparmassnahmen beim öffentlichen Verkehr. Folgen für die SBB, die Kantone und die KTU

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