Für familiengerechte Bundessteuern - gegen die Progressionsstrafe für Ehepaare

ShortId
93.3586
Id
19933586
Updated
28.07.2023 13:54
Language
de
Title
Für familiengerechte Bundessteuern - gegen die Progressionsstrafe für Ehepaare
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Doppelverdienende Ehepaare werden durch die direkte Bundessteuer weit mehr belastet als unverheiratete Paare. Weil die Einkommen bei Ehepaaren, nicht aber bei unverheirateten Paaren zusammengerechnet werden, werden Ehepaare auch unter Berücksichtigung des Abzuges für Doppelverdiener mit einer eigentlichen Steuer- und Progressionsstrafe belegt. Am stärksten sind jene Ehepaare betroffen, wo der Zweitverdiener einen wesentlichen Beitrag an das Gesamteinkommen leistet: je höher sein Anteil am Gesamteinkommen, um so grösser der Steuernachteil. Bei gleichem Gesamteinkommen zahlt ein Ehepaar bis zum doppelten Steuerbetrag, den ein unverheiratetes Paar zu entrichten hat. Der Nachteil beginnt bereits bei Gesamteinkommen um 40 000 Franken und erreicht schon bei Gesamteinkommen ab 60 000 Franken gegen 100 Prozent; hohe Einkommen sind wieder etwas weniger benachteiligt. Die Zahl der benachteiligten Ehepaare ist sehr hoch, denn in jeder zweiten Ehe sind Frau und Mann erwerbstätig.</p><p>An dieser Ungleichheit ändert auch die Revision der direkten Bundessteuer nichts, welche per 1995 in Kraft tritt.</p><p>Das Bundesgericht bezeichnet Steuerunterschiede zu Lasten der Ehepaare spätestens ab 10 Prozent Mehrbelastung als verfassungswidrig (Art. 4 der Bundesverfassung). Bei der direkten Bundessteuer kann das Bundesgericht nicht eingreifen, weil es Bundesgesetze nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen darf. Eine Korrektur ist nur durch eine Gesetzesänderung möglich.</p><p>1994 ist das Jahr der Familie! Um die direkte Bundessteuer familiengerecht auszugestalten und die krasse Benachteiligung der Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren zu beseitigen, wird der Bundesrat aufgefordert, eine Gesetzesrevision vorzulegen, welche</p><p>- die verfassungswidrige steuerliche Benachteiligung der Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren beseitigt,</p><p>- ohne dass dadurch das gesamte Steueraufkommen des Bundes verändert wird.</p>
  • Für familiengerechte Bundessteuern - gegen die Progressionsstrafe für Ehepaare
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Doppelverdienende Ehepaare werden durch die direkte Bundessteuer weit mehr belastet als unverheiratete Paare. Weil die Einkommen bei Ehepaaren, nicht aber bei unverheirateten Paaren zusammengerechnet werden, werden Ehepaare auch unter Berücksichtigung des Abzuges für Doppelverdiener mit einer eigentlichen Steuer- und Progressionsstrafe belegt. Am stärksten sind jene Ehepaare betroffen, wo der Zweitverdiener einen wesentlichen Beitrag an das Gesamteinkommen leistet: je höher sein Anteil am Gesamteinkommen, um so grösser der Steuernachteil. Bei gleichem Gesamteinkommen zahlt ein Ehepaar bis zum doppelten Steuerbetrag, den ein unverheiratetes Paar zu entrichten hat. Der Nachteil beginnt bereits bei Gesamteinkommen um 40 000 Franken und erreicht schon bei Gesamteinkommen ab 60 000 Franken gegen 100 Prozent; hohe Einkommen sind wieder etwas weniger benachteiligt. Die Zahl der benachteiligten Ehepaare ist sehr hoch, denn in jeder zweiten Ehe sind Frau und Mann erwerbstätig.</p><p>An dieser Ungleichheit ändert auch die Revision der direkten Bundessteuer nichts, welche per 1995 in Kraft tritt.</p><p>Das Bundesgericht bezeichnet Steuerunterschiede zu Lasten der Ehepaare spätestens ab 10 Prozent Mehrbelastung als verfassungswidrig (Art. 4 der Bundesverfassung). Bei der direkten Bundessteuer kann das Bundesgericht nicht eingreifen, weil es Bundesgesetze nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen darf. Eine Korrektur ist nur durch eine Gesetzesänderung möglich.</p><p>1994 ist das Jahr der Familie! Um die direkte Bundessteuer familiengerecht auszugestalten und die krasse Benachteiligung der Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren zu beseitigen, wird der Bundesrat aufgefordert, eine Gesetzesrevision vorzulegen, welche</p><p>- die verfassungswidrige steuerliche Benachteiligung der Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren beseitigt,</p><p>- ohne dass dadurch das gesamte Steueraufkommen des Bundes verändert wird.</p>
    • Für familiengerechte Bundessteuern - gegen die Progressionsstrafe für Ehepaare

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