Stabilisierung der Staatsquote

ShortId
93.3594
Id
19933594
Updated
10.04.2024 10:29
Language
de
Title
Stabilisierung der Staatsquote
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Angesichts des desolaten Bundeshaushalts ist gegen die unkontrollierte Ausdehnung und Aufblähung des Staatsapparates vorzugehen. Die mit der finanzpolitischen Disziplinlosigkeit verbundene Unsicherheit stellt für den Standort Schweiz eine grosse Belastung dar. Je länger man mit energischen Korrekturmassnahmen zuwartet, desto schwieriger und schmerzlicher werden die Einschnitte sein. Angesichts der rückläufigen Einnahmenschätzungen kann der Bundeshaushalt mit konventionellen Sparübungen nicht mehr in Griff genommen werden.</p><p>1970 betrug die Staatsquote in unserem Land noch 8,8 Prozent, 1990 dann 10,1 Prozent, und 1994 wird diese die 12-Prozent-Grenze überschreiten! Auch die Perspektivzahlen 1995 bis 1997 zeigen ein trostloses Bild. Die strukturelle Überstrapazierung kommt im Anstieg der Staatsquote zum Ausdruck. Es sind alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, damit diese stabilisiert werden kann.</p>
  • <p>In den letzten Jahren musste eine drastische Verschlechterung der Finanzlage des Bundes, verbunden mit einem spürbaren Anstieg der Staatsquote, verzeichnet werden. Diese unerfreuliche Entwicklung ist auf einen starken Aufgabenausbau, gepaart mit der mangelnden Bereitschaft, auf bisherige Verpflichtungen zu verzichten, zurückzuführen. Es gilt aber auch zu berücksichtigen, dass der Anstieg der Staatsquote teilweise auf die Einführung der verbesserten Rechnungsdarstellung des Bundes (Projekt Vereda) zurückzuführen ist. In den Jahren 1993 und 1994 ist die Erhöhung der Staatsquote zu einem bedeutenden Teil den Darlehen an den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung anzulasten. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die schlechte Konjunkturlage nur geringe oder gar negative Wachstumsraten des BIP mit sich brachte, so dass sich der Ausgabeneffekt in der Staatsquote überproportional niederschlug.</p><p>Der Bundesrat erachtet eine anhaltende Defizitfinanzierung des Bundeshaushaltes als nicht akzeptabel. Er hat daher mehrmals seine Absicht bekräftigt, die strukturellen Defizite zu beseitigen und die Ausgaben bei normalen wirtschaftlichen Verhältnissen im Gleichschritt mit der Wirtschaftsentwicklung (stabile Staatsquote) zu halten. Diese vom Bundesrat im Bericht über die Legislaturplanung 1991--1995 geäusserte Absicht hat in den Sanierungsprogrammen 1992 und 1993 ihren Niederschlag gefunden und gilt nach wie vor.</p><p>Mit der Annahme der Motion der Finanzkommission des Ständerates zur Bremsung des Ausgabenwachstums hat das Parlament ebenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht, dass weitere ausgabenseitige Sanierungsmassnahmen notwendig sein werden.</p><p>Die vom Motionär vorgebrachte Forderung, nur noch Voranschläge mit einer stabilen oder rückläufigen Staatsquote zu unterbreiten, vernachlässigt die volkswirtschaftliche Bedeutung des Bundeshaushalts und ist kein taugliches Mittel zur Haushaltsanierung. Sie widerspricht auch klar den Anforderungen einer antizyklischen Finanzpolitik. Diese verlangt, dass in rezessiven Zeiten konjunkturelle Defizite und ein temporäres Ansteigen der Staatsquote in Kauf zu nehmen sind. Bei konjunktureller Überhitzung soll der Staat hingegen Überschüsse erzielen und die Staatsquote reduzieren. Durch diesen stabilisierenden Mechanismus verhindert die öffentliche Hand, dass die Konjunkturausschläge noch stärker ausfallen. Dieser Grundsatz findet seinen Niederschlag auch in der Bundesverfassung. Gemäss Artikel 31quinquies BV sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Budgets die Erfordernisse der Konjunkturlage zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Forderung des Motionärs würde dazu führen, dass sich die automatischen Stabilisatoren des Bundeshaushaltes nicht mehr entfalten könnten. Eine antizyklische Finanzpolitik würde verunmöglicht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nur noch Voranschläge mit einer stabilen oder rückläufigen Staatsquote zu unterbreiten.</p>
  • Stabilisierung der Staatsquote
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Angesichts des desolaten Bundeshaushalts ist gegen die unkontrollierte Ausdehnung und Aufblähung des Staatsapparates vorzugehen. Die mit der finanzpolitischen Disziplinlosigkeit verbundene Unsicherheit stellt für den Standort Schweiz eine grosse Belastung dar. Je länger man mit energischen Korrekturmassnahmen zuwartet, desto schwieriger und schmerzlicher werden die Einschnitte sein. Angesichts der rückläufigen Einnahmenschätzungen kann der Bundeshaushalt mit konventionellen Sparübungen nicht mehr in Griff genommen werden.</p><p>1970 betrug die Staatsquote in unserem Land noch 8,8 Prozent, 1990 dann 10,1 Prozent, und 1994 wird diese die 12-Prozent-Grenze überschreiten! Auch die Perspektivzahlen 1995 bis 1997 zeigen ein trostloses Bild. Die strukturelle Überstrapazierung kommt im Anstieg der Staatsquote zum Ausdruck. Es sind alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, damit diese stabilisiert werden kann.</p>
    • <p>In den letzten Jahren musste eine drastische Verschlechterung der Finanzlage des Bundes, verbunden mit einem spürbaren Anstieg der Staatsquote, verzeichnet werden. Diese unerfreuliche Entwicklung ist auf einen starken Aufgabenausbau, gepaart mit der mangelnden Bereitschaft, auf bisherige Verpflichtungen zu verzichten, zurückzuführen. Es gilt aber auch zu berücksichtigen, dass der Anstieg der Staatsquote teilweise auf die Einführung der verbesserten Rechnungsdarstellung des Bundes (Projekt Vereda) zurückzuführen ist. In den Jahren 1993 und 1994 ist die Erhöhung der Staatsquote zu einem bedeutenden Teil den Darlehen an den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung anzulasten. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die schlechte Konjunkturlage nur geringe oder gar negative Wachstumsraten des BIP mit sich brachte, so dass sich der Ausgabeneffekt in der Staatsquote überproportional niederschlug.</p><p>Der Bundesrat erachtet eine anhaltende Defizitfinanzierung des Bundeshaushaltes als nicht akzeptabel. Er hat daher mehrmals seine Absicht bekräftigt, die strukturellen Defizite zu beseitigen und die Ausgaben bei normalen wirtschaftlichen Verhältnissen im Gleichschritt mit der Wirtschaftsentwicklung (stabile Staatsquote) zu halten. Diese vom Bundesrat im Bericht über die Legislaturplanung 1991--1995 geäusserte Absicht hat in den Sanierungsprogrammen 1992 und 1993 ihren Niederschlag gefunden und gilt nach wie vor.</p><p>Mit der Annahme der Motion der Finanzkommission des Ständerates zur Bremsung des Ausgabenwachstums hat das Parlament ebenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht, dass weitere ausgabenseitige Sanierungsmassnahmen notwendig sein werden.</p><p>Die vom Motionär vorgebrachte Forderung, nur noch Voranschläge mit einer stabilen oder rückläufigen Staatsquote zu unterbreiten, vernachlässigt die volkswirtschaftliche Bedeutung des Bundeshaushalts und ist kein taugliches Mittel zur Haushaltsanierung. Sie widerspricht auch klar den Anforderungen einer antizyklischen Finanzpolitik. Diese verlangt, dass in rezessiven Zeiten konjunkturelle Defizite und ein temporäres Ansteigen der Staatsquote in Kauf zu nehmen sind. Bei konjunktureller Überhitzung soll der Staat hingegen Überschüsse erzielen und die Staatsquote reduzieren. Durch diesen stabilisierenden Mechanismus verhindert die öffentliche Hand, dass die Konjunkturausschläge noch stärker ausfallen. Dieser Grundsatz findet seinen Niederschlag auch in der Bundesverfassung. Gemäss Artikel 31quinquies BV sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Budgets die Erfordernisse der Konjunkturlage zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Forderung des Motionärs würde dazu führen, dass sich die automatischen Stabilisatoren des Bundeshaushaltes nicht mehr entfalten könnten. Eine antizyklische Finanzpolitik würde verunmöglicht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nur noch Voranschläge mit einer stabilen oder rückläufigen Staatsquote zu unterbreiten.</p>
    • Stabilisierung der Staatsquote

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