Internationale Ausbildung in Menschenrechtsfragen

ShortId
93.3614
Id
19933614
Updated
10.04.2024 08:53
Language
de
Title
Internationale Ausbildung in Menschenrechtsfragen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat steht an zweiter Stelle der fünf Ziele unserer Aussenpolitik. Eines der zur Verfügung stehenden Mittel zur Konkretisierung dieses Zieles besteht in der Ergreifung von positiven Massnahmen, insbesondere der technischen und finanziellen Unterstützung von konkreten Projekten, welche den Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und die Unterstützung ost- und mitteleuropäischer Staaten zum Ziel haben (vgl. Bericht des Bundesrates vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, BBl 1994 I 153, Ziff. 4.1.2.)</p><p>Im Rahmen der Weiterführung der Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen Staaten beinhaltet die Aktion im Bereich der "Politik" namentlich die Förderung der Menschenrechte (vgl. Botschaft zu diesem Thema vom 23. September 1991, BBl 1991 IV 553, Ziff. 212.2 und 212.113). In dieser Beziehung werden die Prioritäten vor allem auf die Aktionen im Bereich der Schulung, Ausbildung und Information, einschliesslich von Kurserteilungen über Menschenrechte vor Ort, gesetzt. In diesem Bereich unterstützt das Büro für die Zusammenarbeit mit Ost- und Mitteleuropa des EDA die Projekte von schweizerischen und ausländischen NGO wie auch die Ausbildungsprogramme des Europarates.</p><p>Im Rahmen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit misst der Bundesrat der menschenrechtlichen Dimension immer stärkere Bedeutung bei (vgl. Rede von Bundesrat Cotti anlässlich der Weltmenschenrechtskonferenz in Wien, 16. Juni 1993). Auf bilateraler Ebene führt auch die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe positive Massnahmen durch, wie beispielsweise die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen und die Förderung der Menschenrechte: institutionelle Unterstützung für lokale Organisationen, Unterrichtung der Bevölkerung in den Entwicklungsländern, Ausbildung von Juristen, Unterstützung von Aktionen zur Ausbildung vor Ort. In Übereinstimmung mit den im obenerwähnten Bericht des Bundesrates vom 29. November 1993 (Ziff. 4.1.2.) aufgezeigten Perspektiven wird die menschenrechtliche Dimension noch vermehrt in die Politik und in die Tätigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit integriert.</p><p>Im Rahmen des Kredites für Aktionen zugunsten der Menschenrechte auf internationaler Ebene unterstützt die Sektion für Menschenrechte (Direktion für Völkerrecht) des EDA ebenfalls Aktivitäten im Bereich der Ausbildung, der Schulung und der Information in diesem Bereich, beispielsweise durch regelmässige Beitragsleistung an den Uno-Fonds für Beratung und technische Hilfe im Menschenrechtsbereich. Der Service international pour les droits de l'homme in Genf (zu Fragen 3 und 4) erhält ebenfalls regelmässig einen Beitrag für seine Informations-, Koordinations- und Hilfsprogramme im Bereich der Menschenrechte. Auf Anfrage wird das EDA die Möglichkeit einer Unterstützung der Ausbildungskurse des Service international pour les droits de l'homme in den ost- und mitteleuropäischen Staaten wie auch in den Entwicklungsländern prüfen.</p>
  • <p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie stark wird die Ausbildung in Menschenrechtsfragen in osteuropäischen Ländern sowie in Entwicklungsländern gefördert?</p><p>2. Werden Menschenrechtskurse vor Ort gefördert und finanziell unterstützt?</p><p>3. Sind dem Bundesrat die vom Service international pour les droits de l'homme, Genf, durchgeführten Kurse bekannt?</p><p>4. Könnte die Eidgenossenschaft solche Kurse vor Ort mit Mitteln der Entwicklungshilfe und der Osteuropakredite unterstützen?</p><p>5. Kann die Ausbildung in Fragen der Menschenrechte vor Ort zu einem Schwerpunkt der schweizerischen Aussenpolitik ausgebaut werden?</p>
  • Internationale Ausbildung in Menschenrechtsfragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat steht an zweiter Stelle der fünf Ziele unserer Aussenpolitik. Eines der zur Verfügung stehenden Mittel zur Konkretisierung dieses Zieles besteht in der Ergreifung von positiven Massnahmen, insbesondere der technischen und finanziellen Unterstützung von konkreten Projekten, welche den Schutz der Menschenrechte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und die Unterstützung ost- und mitteleuropäischer Staaten zum Ziel haben (vgl. Bericht des Bundesrates vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren, BBl 1994 I 153, Ziff. 4.1.2.)</p><p>Im Rahmen der Weiterführung der Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen Staaten beinhaltet die Aktion im Bereich der "Politik" namentlich die Förderung der Menschenrechte (vgl. Botschaft zu diesem Thema vom 23. September 1991, BBl 1991 IV 553, Ziff. 212.2 und 212.113). In dieser Beziehung werden die Prioritäten vor allem auf die Aktionen im Bereich der Schulung, Ausbildung und Information, einschliesslich von Kurserteilungen über Menschenrechte vor Ort, gesetzt. In diesem Bereich unterstützt das Büro für die Zusammenarbeit mit Ost- und Mitteleuropa des EDA die Projekte von schweizerischen und ausländischen NGO wie auch die Ausbildungsprogramme des Europarates.</p><p>Im Rahmen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit misst der Bundesrat der menschenrechtlichen Dimension immer stärkere Bedeutung bei (vgl. Rede von Bundesrat Cotti anlässlich der Weltmenschenrechtskonferenz in Wien, 16. Juni 1993). Auf bilateraler Ebene führt auch die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe positive Massnahmen durch, wie beispielsweise die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen und die Förderung der Menschenrechte: institutionelle Unterstützung für lokale Organisationen, Unterrichtung der Bevölkerung in den Entwicklungsländern, Ausbildung von Juristen, Unterstützung von Aktionen zur Ausbildung vor Ort. In Übereinstimmung mit den im obenerwähnten Bericht des Bundesrates vom 29. November 1993 (Ziff. 4.1.2.) aufgezeigten Perspektiven wird die menschenrechtliche Dimension noch vermehrt in die Politik und in die Tätigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit integriert.</p><p>Im Rahmen des Kredites für Aktionen zugunsten der Menschenrechte auf internationaler Ebene unterstützt die Sektion für Menschenrechte (Direktion für Völkerrecht) des EDA ebenfalls Aktivitäten im Bereich der Ausbildung, der Schulung und der Information in diesem Bereich, beispielsweise durch regelmässige Beitragsleistung an den Uno-Fonds für Beratung und technische Hilfe im Menschenrechtsbereich. Der Service international pour les droits de l'homme in Genf (zu Fragen 3 und 4) erhält ebenfalls regelmässig einen Beitrag für seine Informations-, Koordinations- und Hilfsprogramme im Bereich der Menschenrechte. Auf Anfrage wird das EDA die Möglichkeit einer Unterstützung der Ausbildungskurse des Service international pour les droits de l'homme in den ost- und mitteleuropäischen Staaten wie auch in den Entwicklungsländern prüfen.</p>
    • <p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Wie stark wird die Ausbildung in Menschenrechtsfragen in osteuropäischen Ländern sowie in Entwicklungsländern gefördert?</p><p>2. Werden Menschenrechtskurse vor Ort gefördert und finanziell unterstützt?</p><p>3. Sind dem Bundesrat die vom Service international pour les droits de l'homme, Genf, durchgeführten Kurse bekannt?</p><p>4. Könnte die Eidgenossenschaft solche Kurse vor Ort mit Mitteln der Entwicklungshilfe und der Osteuropakredite unterstützen?</p><p>5. Kann die Ausbildung in Fragen der Menschenrechte vor Ort zu einem Schwerpunkt der schweizerischen Aussenpolitik ausgebaut werden?</p>
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