Pressefreiheit und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

ShortId
93.3617
Id
19933617
Updated
10.04.2024 08:15
Language
de
Title
Pressefreiheit und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Die Gesetzesbestimmungen über den unlauteren Wettbewerb sind laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtes (Urteil 6S.445/1990 vom 18. März 1991) grundsätzlich und vollumfänglich auch auf Journalisten anwendbar. Dies hat presserechtlich zur Folge, dass unter Umständen bereits die korrekte Wiedergabe einer unwahren Aeusserung eines Interviewpartners zivil- und strafrechtliche Konsequenzen hat. Derartige Fälle sind seinerzeit bei der Revision des UWG in den eidgenössischen Räten nicht diskutiert worden.</p><p>In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung eines möglichst weit gefassten Verständnisses der Pressefreiheit für ein demokratisches Gemeinwesen drängt sich die Ueberprüfung der für die journalistische Arbeit fragwürdig einschränkenden UWG-Anwendungen für die Medienschaffenden weiterhin auf (vgl. dazu auch den abgeschriebenen Vorstoss Vollmer 91.3200).</p><p>Gegenwärtig sind die Vorarbeiten für eine UWG-Revision im Bereiche der Bewilligungspflicht für Sonderverkäufe und Ausverkäufe im Gang. Anlässlich dieser neuerlichen Revision des UWG wäre es deshalb zweckmässig, ebenfalls die umstrittenen presserechtlichen Auswirkungen des UWG zu überprüfen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, den Räten in die bevorstehende Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch Bestimmungen mit folgender Zielsetzung vorzulegen:</p><p>- Die Unterstellung der Medienschaffenden und Konsumentenorganisationen unter das UWG ist so zu lockern, dass diese nicht mehr für die korrekte Wiedergabe einer allenfalls wettbewerbsbeeinträchtigenden Aeusserung eines Dritten belangt werden können;</p><p>- Grundsätzlich ist der Anwendungsbereich des UWG für Medienschaffende mit den Erfordernissen einer für die Gewährleistung eines kritischen (Wirtschafts-)Journalismus notwendigen (Presse-)Freiheit in Uebereinstimmung zu bringen.</p>
  • Pressefreiheit und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Die Gesetzesbestimmungen über den unlauteren Wettbewerb sind laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtes (Urteil 6S.445/1990 vom 18. März 1991) grundsätzlich und vollumfänglich auch auf Journalisten anwendbar. Dies hat presserechtlich zur Folge, dass unter Umständen bereits die korrekte Wiedergabe einer unwahren Aeusserung eines Interviewpartners zivil- und strafrechtliche Konsequenzen hat. Derartige Fälle sind seinerzeit bei der Revision des UWG in den eidgenössischen Räten nicht diskutiert worden.</p><p>In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung eines möglichst weit gefassten Verständnisses der Pressefreiheit für ein demokratisches Gemeinwesen drängt sich die Ueberprüfung der für die journalistische Arbeit fragwürdig einschränkenden UWG-Anwendungen für die Medienschaffenden weiterhin auf (vgl. dazu auch den abgeschriebenen Vorstoss Vollmer 91.3200).</p><p>Gegenwärtig sind die Vorarbeiten für eine UWG-Revision im Bereiche der Bewilligungspflicht für Sonderverkäufe und Ausverkäufe im Gang. Anlässlich dieser neuerlichen Revision des UWG wäre es deshalb zweckmässig, ebenfalls die umstrittenen presserechtlichen Auswirkungen des UWG zu überprüfen. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, den Räten in die bevorstehende Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auch Bestimmungen mit folgender Zielsetzung vorzulegen:</p><p>- Die Unterstellung der Medienschaffenden und Konsumentenorganisationen unter das UWG ist so zu lockern, dass diese nicht mehr für die korrekte Wiedergabe einer allenfalls wettbewerbsbeeinträchtigenden Aeusserung eines Dritten belangt werden können;</p><p>- Grundsätzlich ist der Anwendungsbereich des UWG für Medienschaffende mit den Erfordernissen einer für die Gewährleistung eines kritischen (Wirtschafts-)Journalismus notwendigen (Presse-)Freiheit in Uebereinstimmung zu bringen.</p>
    • Pressefreiheit und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

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