Telefongebühren für Rentner

ShortId
93.3622
Id
19933622
Updated
10.04.2024 12:07
Language
de
Title
Telefongebühren für Rentner
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die PTT beabsichtigen, die Taxen für Inlandgespräche zu erhöhen und diejenigen für Auslandgespräche zu senken. Letzteres, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Taxerhöhung für Inlandgespräche trifft in besonderem Masse die AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner. Viele dieser Personen sind nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in der Lage, ihre Wohnung zu verlassen. Sie sind deshalb in besonderem Masse auf das Telefon angewiesen, sowohl für die Organisation des täglichen Lebens als auch für die Kommunikation mit nahestehenden Mitmenschen. Deshalb werden Rentnerinnen und Rentner von der geplanten Taxerhöhung sehr stark betroffen, während sie kaum von der Taxsenkung für Auslandgespräche profitieren können.</p><p>Wir achten durchaus die Autonomie der PTT, die sich unternehmerisch verhalten müssen. Ein Unternehmen muss aber auch darauf bedacht sein, seinen Ruf zu wahren. Die Ausnützung eines "gefangenen Kundenkreises", d. h. einer Personengruppe, die nicht ausweichen kann, ist dem Ruf einer Unternehmung nicht zuträglich. Hier geht es nicht um unternehmerisches Verhalten am Markt, sondern um die Ausnützung einer Monopolsituation gegenüber einer Kundenkategorie, in der es viele sozial und wirtschaftlich benachteiligte Personen gibt.</p>
  • <p>Auf den 1. Februar 1994 werden nur die Gebühren für Ortsgespräche erhöht. Weil diese im Vergleich zu den Gebühren für inländische Ferngespräche niedrig sind, belasten sie das Budget der Telefonabonnenten trotz Erhöhung nicht stark. Bezogen auf die gesamten Telefondienstleistungen im Inland, wird die durchschnittliche Telefonrechnung ab 1. Februar 1994 nur 2,04 Prozent höher ausfallen. Weil sich der Bundesrat und die Telecom PTT der grossen sozialen Bedeutung des Telefons im besonderen für betagte und behinderte Menschen bewusst sind, wurde vor einigen Jahren der Niedertarif auch für Ortsgespräche eingeführt, der es ermöglicht, Telefongespräche zu günstigen Gebühren zu führen. Die im Postulat erwähnten Bevölkerungskreise können besonders gut auf die Niedertarifzeiten ausweichen.</p><p>Aus diesem Grund und namentlich aus den folgenden Überlegungen erachtet der Bundesrat Sozialtarife zu Lasten der PTT für einzelne Bevölkerungsgruppen nicht als sinnvoll:</p><p>Es ist Aufgabe der Sozial- und Finanzpolitik, ausgleichend zu wirken und sozial schwächere Bevölkerungskreise zu entlasten und eine Einkommensverteilung nach sozialen Gesichtspunkten zu bewirken. Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes hätte schwerwiegende präjudizielle Auswirkungen im gesamten Bereich des öffentlichen Tarifwesens.</p><p>Die im Postulat angeregte Vergünstigung brächten dem einzelnen keine wesentliche finanzielle Entlastung; sie würde indessen die finanzielle Situation der PTT wesentlich verschlechtern.</p><p>Der Aufwand für die Ermittlung der Anspruchsberechtigten und für die Überwachung zur Vermeidung von Missbräuchen in gemischten Haushalten stünde in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewährten Vergünstigung.</p><p>Im Bereich der Fernmeldegebühren darf kein Präzedenzfall geschaffen werden; vielmehr ist am Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kunden festzuhalten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei den PTT geeignete Schritte zu unternehmen, damit die AHV-/IV-Rentner von der geplanten Taxerhöhung für Inlandgespräche ausgenommen werden.</p>
  • Telefongebühren für Rentner
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die PTT beabsichtigen, die Taxen für Inlandgespräche zu erhöhen und diejenigen für Auslandgespräche zu senken. Letzteres, um konkurrenzfähig zu bleiben. Die Taxerhöhung für Inlandgespräche trifft in besonderem Masse die AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner. Viele dieser Personen sind nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen in der Lage, ihre Wohnung zu verlassen. Sie sind deshalb in besonderem Masse auf das Telefon angewiesen, sowohl für die Organisation des täglichen Lebens als auch für die Kommunikation mit nahestehenden Mitmenschen. Deshalb werden Rentnerinnen und Rentner von der geplanten Taxerhöhung sehr stark betroffen, während sie kaum von der Taxsenkung für Auslandgespräche profitieren können.</p><p>Wir achten durchaus die Autonomie der PTT, die sich unternehmerisch verhalten müssen. Ein Unternehmen muss aber auch darauf bedacht sein, seinen Ruf zu wahren. Die Ausnützung eines "gefangenen Kundenkreises", d. h. einer Personengruppe, die nicht ausweichen kann, ist dem Ruf einer Unternehmung nicht zuträglich. Hier geht es nicht um unternehmerisches Verhalten am Markt, sondern um die Ausnützung einer Monopolsituation gegenüber einer Kundenkategorie, in der es viele sozial und wirtschaftlich benachteiligte Personen gibt.</p>
    • <p>Auf den 1. Februar 1994 werden nur die Gebühren für Ortsgespräche erhöht. Weil diese im Vergleich zu den Gebühren für inländische Ferngespräche niedrig sind, belasten sie das Budget der Telefonabonnenten trotz Erhöhung nicht stark. Bezogen auf die gesamten Telefondienstleistungen im Inland, wird die durchschnittliche Telefonrechnung ab 1. Februar 1994 nur 2,04 Prozent höher ausfallen. Weil sich der Bundesrat und die Telecom PTT der grossen sozialen Bedeutung des Telefons im besonderen für betagte und behinderte Menschen bewusst sind, wurde vor einigen Jahren der Niedertarif auch für Ortsgespräche eingeführt, der es ermöglicht, Telefongespräche zu günstigen Gebühren zu führen. Die im Postulat erwähnten Bevölkerungskreise können besonders gut auf die Niedertarifzeiten ausweichen.</p><p>Aus diesem Grund und namentlich aus den folgenden Überlegungen erachtet der Bundesrat Sozialtarife zu Lasten der PTT für einzelne Bevölkerungsgruppen nicht als sinnvoll:</p><p>Es ist Aufgabe der Sozial- und Finanzpolitik, ausgleichend zu wirken und sozial schwächere Bevölkerungskreise zu entlasten und eine Einkommensverteilung nach sozialen Gesichtspunkten zu bewirken. Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes hätte schwerwiegende präjudizielle Auswirkungen im gesamten Bereich des öffentlichen Tarifwesens.</p><p>Die im Postulat angeregte Vergünstigung brächten dem einzelnen keine wesentliche finanzielle Entlastung; sie würde indessen die finanzielle Situation der PTT wesentlich verschlechtern.</p><p>Der Aufwand für die Ermittlung der Anspruchsberechtigten und für die Überwachung zur Vermeidung von Missbräuchen in gemischten Haushalten stünde in keinem vernünftigen Verhältnis zur gewährten Vergünstigung.</p><p>Im Bereich der Fernmeldegebühren darf kein Präzedenzfall geschaffen werden; vielmehr ist am Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kunden festzuhalten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, bei den PTT geeignete Schritte zu unternehmen, damit die AHV-/IV-Rentner von der geplanten Taxerhöhung für Inlandgespräche ausgenommen werden.</p>
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