Jugendsession

ShortId
93.3625
Id
19933625
Updated
10.04.2024 12:41
Language
de
Title
Jugendsession
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Ablauf der Jugendsession 1993 lässt vermuten, dass verschiedene organisatorische Angelegenheiten nicht geregelt sind. Ob Transparente in den Ratssaal gehören oder ob das Picknicken und Velofahren im Bundeshaus toleriert werden müssen, ist fraglich. Zudem wurde von verschiedenen Seiten festgestellt, dass die politische Auswahl der Teilnehmer sehr einseitig war. Sogar die Tribünenbillette für die Parlamentarier wurden anscheinend nur an Bevorzugte abgegeben.</p>
  • <p>Die Gewährung des Gastrechtes zur Durchführung von Jugendsessionen im Nationalratssaal liegt in der Kompetenz der eidgenössischen Räte. Es ist deshalb grundsätzlich auch nicht Aufgabe des Bundesrates, die Anwendung verschiedener Artikel aus dem Ratsreglement für Jugendsessionen zu überprüfen.</p><p>Der Ordnungsdienst und die Durchsetzung von Verhaltensregeln liegen in der Verantwortung der Parlamentsdienste, welche direkt den eidgenössischen Räten unterstellt sind. Deshalb kann der Bundesrat auch nicht über die Verteilung von Tribünenplätzen bestimmen.</p><p>Die Jugendlichen, welche Jugendsessionen in eigener Initiative organisieren, sind auch für eine möglichst repräsentative und demokratische Vertretung selber verantwortlich. Das Patronat hat die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen übernommen, welche das Projekt begleitet hat und für eine korrekte Durchführung besorgt war. Die Jugendsession vom 4. Dezember 1993 wurde von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) organisiert, in welcher ein breites Spektrum von Jugendorganisationen vertreten ist. An der Jugendsession interessierte Jugendliche konnten sich aufgrund einer Ausschreibung melden, welche über verschiedenste Kanäle erfolgt ist (SAJV-Mitglieder, andere Jugendverbände, Zeitschrift Dialog, kantonale Erziehungsdirektionen, Schüler- und Schülerinnen-Zeitschriften, Medien, Jugendzentren, kantonale und kommunale Jugendparlamente). Aufgrund der eingegangenen Anmeldungen wurde ein möglichst breites Spektrum (Herkunft, Geschlecht usw.) berücksichtigt. Politische Gesichtspunkte standen bei der Auswahl allerdings nicht im Vordergrund. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, den Jugendlichen entsprechende Vorschriften zu machen.</p><p>Da die Jugendsession eine von den Jugendlichen und ihren Verbänden in eigener Verantwortung durchgeführte Veranstaltung ist, in die der Bundesrat nicht zuletzt aus staatsbürgerlichen Überlegungen so wenig als möglich eingreifen will, beantragt er Ablehnung des Postulates.</p>
  • <p>Bevor eine weitere Jugendsession stattfindet, bitte ich den Bundesrat, folgende Punkte zu prüfen:</p><p>- Um die Reinigungsarbeiten in Grenzen zu halten, soll geprüft werden, ob verschiedene Artikel aus dem Ratsreglement auch an der Jugendsession anzuwenden sind.</p><p>- Es ist zu prüfen, wie eine gerechtere Sitzverteilung erreicht werden kann. Allenfalls sind die Sitze nach dem bestehenden Parteienproporz aufzuteilen. Die im Parlament vertretenen Parteien hätten so die Möglichkeit, ihre Anzahl Sitze an die Jugendverbände und Jungpolitiker zu verteilen. Sie müssten sich somit auch mit der Jugendpolitik auseinandersetzen!</p><p>- Zudem ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre, die Tribünenplätze über die Parlamentsdienste zu verteilen.</p>
  • Jugendsession
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Ablauf der Jugendsession 1993 lässt vermuten, dass verschiedene organisatorische Angelegenheiten nicht geregelt sind. Ob Transparente in den Ratssaal gehören oder ob das Picknicken und Velofahren im Bundeshaus toleriert werden müssen, ist fraglich. Zudem wurde von verschiedenen Seiten festgestellt, dass die politische Auswahl der Teilnehmer sehr einseitig war. Sogar die Tribünenbillette für die Parlamentarier wurden anscheinend nur an Bevorzugte abgegeben.</p>
    • <p>Die Gewährung des Gastrechtes zur Durchführung von Jugendsessionen im Nationalratssaal liegt in der Kompetenz der eidgenössischen Räte. Es ist deshalb grundsätzlich auch nicht Aufgabe des Bundesrates, die Anwendung verschiedener Artikel aus dem Ratsreglement für Jugendsessionen zu überprüfen.</p><p>Der Ordnungsdienst und die Durchsetzung von Verhaltensregeln liegen in der Verantwortung der Parlamentsdienste, welche direkt den eidgenössischen Räten unterstellt sind. Deshalb kann der Bundesrat auch nicht über die Verteilung von Tribünenplätzen bestimmen.</p><p>Die Jugendlichen, welche Jugendsessionen in eigener Initiative organisieren, sind auch für eine möglichst repräsentative und demokratische Vertretung selber verantwortlich. Das Patronat hat die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen übernommen, welche das Projekt begleitet hat und für eine korrekte Durchführung besorgt war. Die Jugendsession vom 4. Dezember 1993 wurde von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) organisiert, in welcher ein breites Spektrum von Jugendorganisationen vertreten ist. An der Jugendsession interessierte Jugendliche konnten sich aufgrund einer Ausschreibung melden, welche über verschiedenste Kanäle erfolgt ist (SAJV-Mitglieder, andere Jugendverbände, Zeitschrift Dialog, kantonale Erziehungsdirektionen, Schüler- und Schülerinnen-Zeitschriften, Medien, Jugendzentren, kantonale und kommunale Jugendparlamente). Aufgrund der eingegangenen Anmeldungen wurde ein möglichst breites Spektrum (Herkunft, Geschlecht usw.) berücksichtigt. Politische Gesichtspunkte standen bei der Auswahl allerdings nicht im Vordergrund. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, den Jugendlichen entsprechende Vorschriften zu machen.</p><p>Da die Jugendsession eine von den Jugendlichen und ihren Verbänden in eigener Verantwortung durchgeführte Veranstaltung ist, in die der Bundesrat nicht zuletzt aus staatsbürgerlichen Überlegungen so wenig als möglich eingreifen will, beantragt er Ablehnung des Postulates.</p>
    • <p>Bevor eine weitere Jugendsession stattfindet, bitte ich den Bundesrat, folgende Punkte zu prüfen:</p><p>- Um die Reinigungsarbeiten in Grenzen zu halten, soll geprüft werden, ob verschiedene Artikel aus dem Ratsreglement auch an der Jugendsession anzuwenden sind.</p><p>- Es ist zu prüfen, wie eine gerechtere Sitzverteilung erreicht werden kann. Allenfalls sind die Sitze nach dem bestehenden Parteienproporz aufzuteilen. Die im Parlament vertretenen Parteien hätten so die Möglichkeit, ihre Anzahl Sitze an die Jugendverbände und Jungpolitiker zu verteilen. Sie müssten sich somit auch mit der Jugendpolitik auseinandersetzen!</p><p>- Zudem ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre, die Tribünenplätze über die Parlamentsdienste zu verteilen.</p>
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