Zerfall schützenswerter Denkmäler in der Schweiz
- ShortId
-
93.3627
- Id
-
19933627
- Updated
-
10.04.2024 13:51
- Language
-
de
- Title
-
Zerfall schützenswerter Denkmäler in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Neben den erwähnten Denkmälern bestehen in der Schweiz eine Vielzahl von Bau- und Kulturdenkmälern, vor allem auch im ländlichen Raum, die tatsächlich vom Zerfall bedroht sind. Die meisten dieser Objekte, wie alte Bauernhäuser, Bürgerhäuser u. ä., befinden sich in Privatbesitz. Damit ist der Spielraum für Massnahmen der Behörden stark eingeschränkt. Aber auch bei öffentlichen Gebäuden von Gemeinwesen sind Interventionsmöglichkeiten des Bundes nicht ohne weiteres gegeben.</p><p>Im Artikel 24sexies der Bundesverfassung und im darauf basierenden Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) ist klar formuliert, dass der Natur- und Heimatschutz primär in die Zuständigkeit der Kantone fällt und der Bund deshalb praktisch nur subsidiär tätig wird. Allerdings räumt das NHG in Artikel 15 dem Bund die Kompetenz ein, zur Rettung eines Objektes von nationaler Bedeutung dieses notfalls durch Expropriation zu erwerben und dadurch zu sichern. Um Massnahmen für die definitive Sicherung von Objekten mit nationaler Bedeutung durchführen zu können, kann der Bundesrat weiter eine befristete Unterschutzstellung (Art. 16 NHG) anordnen. Der Bund ist nur für seine eigenen Bauten direkt verantwortlich. Er und seine Anstalten wie PTT und SBB sind durch das NHG verpflichtet, die Belange des Natur- und Heimatschutzes (und der Denkmalpflege) bei ihren Unternehmungen zu berücksichtigen.</p><p>Auch im Bereich der finanziellen Unterstützung zur Erhaltung von Kulturdenkmälern kann der Bund nur subsidiär tätig werden. Die Kantone können an das Bundesamt für Kultur Beitragsgesuche einreichen, sofern sie selbst bereit sind, entsprechende Hilfe zu leisten. In vielen Kantonen sind zudem die Gemeinden verpflichtet, ebenfalls Beiträge auszurichten.</p><p>Im Zusammenhang mit der Rezession der letzten Jahre wäre es wünschenswert, wenn für die Restaurierung von Baudenkmälern mehr Mittel zur Verfügung stehen würden, denn die vom Bund geleisteten Subventionen erreichen im Mittel etwa 8 Prozent der gesamten Investitionen, die häufig erst vorgenommen werden, wenn der Bund mithilft.</p><p>Aber nicht nur der Bund hat mit Finanzproblemen zu kämpfen. Auch die meisten Kantone und viele Gemeinden stellten in den letzten Jahren weniger Mittel zur Verfügung, als aus Sicht der Denkmalpflege wünschbar und zweckmässig gewesen wäre. Anzufügen ist allerdings auch, dass für eine qualitativ ausreichende Betreuung von Sanierungsprojekten nicht beliebig viele Fachleute zur Verfügung stehen.</p><p>Aufgrund dieser allgemeinen Ausführungen beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Es ist nicht zu bestreiten, dass sich viele Baudenkmäler in der Schweiz nicht im besten Zustand befinden und einen minimalen Unterhalt vermissen lassen.</p><p>2. Soweit der Bund sich aufgrund der Verfassung und des NHG für die Erhaltung von Baudenkmälern einsetzen kann, ist der Bundesrat bereit, seiner Verpflichtung aus der Charta von Amsterdam nachzukommen.</p><p>3. Der Bundesrat ist, mit Ausnahme von Bundesobjekten, kaum in der Lage, konkrete Massnahmen zu ergreifen, da die dafür notwendigen Finanzmittel im Rahmen des Budgets durch das Parlament beschlossen werden müssen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Europäischen Charta für Denkmalpflege und Heimatschutz sehr bewusst und ist bereit, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für deren Durchsetzung einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat seinerzeit - im europäischen Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz - die Charta von Amsterdam mitunterzeichnet und steht daher in der Pflicht, "überlieferte Kulturschätze gegen die wachsende Bedrohung vor Vernachlässigung und Verfall, absichtlicher Zerstörung und Beeinträchtigung durch übermässigen Verkehr zu schützen". In unserem Land sind jedoch "Hunderte von bedeutenden Denkmälern vom Zerfall bedroht" (Zitat von André Meyer, oberster Denkmalpfleger der Schweiz), weil das Geld zur Sanierung fehlt. Zu erwähnen sind unter vielen anderen: die Kapelle San Antonio da Padova in Lasciallo, das Cénotaphe in Neuenburg, das Ossarion von Cauco, die Bibliothek Casa Berna in Prato Sornico, die Wallfahrtskapelle in Götschwiler oder das Theater in La Chaux-de-Fonds.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Besorgnis über den Zustand dieser und anderer bedeutender Denkmäler in der Schweiz?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, sich gegen einen weiteren Zerfall dieser Denkmäler und für deren Erhaltung einzusetzen?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu ergreifen?</p><p>4. Welchen Stellenwert geniesst beim Bundesrat die Europäische Charta für Denkmalpflege und Heimatschutz?</p>
- Zerfall schützenswerter Denkmäler in der Schweiz
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Neben den erwähnten Denkmälern bestehen in der Schweiz eine Vielzahl von Bau- und Kulturdenkmälern, vor allem auch im ländlichen Raum, die tatsächlich vom Zerfall bedroht sind. Die meisten dieser Objekte, wie alte Bauernhäuser, Bürgerhäuser u. ä., befinden sich in Privatbesitz. Damit ist der Spielraum für Massnahmen der Behörden stark eingeschränkt. Aber auch bei öffentlichen Gebäuden von Gemeinwesen sind Interventionsmöglichkeiten des Bundes nicht ohne weiteres gegeben.</p><p>Im Artikel 24sexies der Bundesverfassung und im darauf basierenden Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) ist klar formuliert, dass der Natur- und Heimatschutz primär in die Zuständigkeit der Kantone fällt und der Bund deshalb praktisch nur subsidiär tätig wird. Allerdings räumt das NHG in Artikel 15 dem Bund die Kompetenz ein, zur Rettung eines Objektes von nationaler Bedeutung dieses notfalls durch Expropriation zu erwerben und dadurch zu sichern. Um Massnahmen für die definitive Sicherung von Objekten mit nationaler Bedeutung durchführen zu können, kann der Bundesrat weiter eine befristete Unterschutzstellung (Art. 16 NHG) anordnen. Der Bund ist nur für seine eigenen Bauten direkt verantwortlich. Er und seine Anstalten wie PTT und SBB sind durch das NHG verpflichtet, die Belange des Natur- und Heimatschutzes (und der Denkmalpflege) bei ihren Unternehmungen zu berücksichtigen.</p><p>Auch im Bereich der finanziellen Unterstützung zur Erhaltung von Kulturdenkmälern kann der Bund nur subsidiär tätig werden. Die Kantone können an das Bundesamt für Kultur Beitragsgesuche einreichen, sofern sie selbst bereit sind, entsprechende Hilfe zu leisten. In vielen Kantonen sind zudem die Gemeinden verpflichtet, ebenfalls Beiträge auszurichten.</p><p>Im Zusammenhang mit der Rezession der letzten Jahre wäre es wünschenswert, wenn für die Restaurierung von Baudenkmälern mehr Mittel zur Verfügung stehen würden, denn die vom Bund geleisteten Subventionen erreichen im Mittel etwa 8 Prozent der gesamten Investitionen, die häufig erst vorgenommen werden, wenn der Bund mithilft.</p><p>Aber nicht nur der Bund hat mit Finanzproblemen zu kämpfen. Auch die meisten Kantone und viele Gemeinden stellten in den letzten Jahren weniger Mittel zur Verfügung, als aus Sicht der Denkmalpflege wünschbar und zweckmässig gewesen wäre. Anzufügen ist allerdings auch, dass für eine qualitativ ausreichende Betreuung von Sanierungsprojekten nicht beliebig viele Fachleute zur Verfügung stehen.</p><p>Aufgrund dieser allgemeinen Ausführungen beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1. Es ist nicht zu bestreiten, dass sich viele Baudenkmäler in der Schweiz nicht im besten Zustand befinden und einen minimalen Unterhalt vermissen lassen.</p><p>2. Soweit der Bund sich aufgrund der Verfassung und des NHG für die Erhaltung von Baudenkmälern einsetzen kann, ist der Bundesrat bereit, seiner Verpflichtung aus der Charta von Amsterdam nachzukommen.</p><p>3. Der Bundesrat ist, mit Ausnahme von Bundesobjekten, kaum in der Lage, konkrete Massnahmen zu ergreifen, da die dafür notwendigen Finanzmittel im Rahmen des Budgets durch das Parlament beschlossen werden müssen.</p><p>4. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Europäischen Charta für Denkmalpflege und Heimatschutz sehr bewusst und ist bereit, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für deren Durchsetzung einzusetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz hat seinerzeit - im europäischen Jahr für Denkmalpflege und Heimatschutz - die Charta von Amsterdam mitunterzeichnet und steht daher in der Pflicht, "überlieferte Kulturschätze gegen die wachsende Bedrohung vor Vernachlässigung und Verfall, absichtlicher Zerstörung und Beeinträchtigung durch übermässigen Verkehr zu schützen". In unserem Land sind jedoch "Hunderte von bedeutenden Denkmälern vom Zerfall bedroht" (Zitat von André Meyer, oberster Denkmalpfleger der Schweiz), weil das Geld zur Sanierung fehlt. Zu erwähnen sind unter vielen anderen: die Kapelle San Antonio da Padova in Lasciallo, das Cénotaphe in Neuenburg, das Ossarion von Cauco, die Bibliothek Casa Berna in Prato Sornico, die Wallfahrtskapelle in Götschwiler oder das Theater in La Chaux-de-Fonds.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Besorgnis über den Zustand dieser und anderer bedeutender Denkmäler in der Schweiz?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, sich gegen einen weiteren Zerfall dieser Denkmäler und für deren Erhaltung einzusetzen?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen gedenkt der Bundesrat diesbezüglich zu ergreifen?</p><p>4. Welchen Stellenwert geniesst beim Bundesrat die Europäische Charta für Denkmalpflege und Heimatschutz?</p>
- Zerfall schützenswerter Denkmäler in der Schweiz
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