Vollzug neue Finanzordnung

ShortId
93.3653
Id
19933653
Updated
28.07.2023 11:01
Language
de
Title
Vollzug neue Finanzordnung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Abstimmungskampf wurde immer wieder auf die einfache Handhabung des neuen Steuersystems hingewiesen. Diesen Worten haben nun auch Taten zu folgen, damit Gesagtes nicht zu blossem Abstimmungsversprechen wird, das dem Vertrauen des Bürgers in den Staat nicht besonders förderlich wäre.</p><p>Untersuchungen haben ergeben, dass die Klein- und Mittelbetriebe mit vom Staat verlangtem Administrationsaufwand unverhältnismässig stark belastet werden. Jede Möglichkeit der Vereinfachung ist deshalb zu prüfen und zu verwirklichen, um bei den Grundpositionen einer Kalkulation nicht von Staates wegen ungleich lange Spiesse zu schaffen und um die Konkurrenzfähigkeit insbesondere der Klein- und Kleinstbetriebe nicht mittels staatlich verordneter Massnahmen zu beeinträchtigen.</p><p>Abklärungen bei Spezialisten haben ergeben, dass das Mehrwertsteuersystem einen Akontozahlungsmodus mit jährlicher Schlussrechnung zulässt. Den abrechnungspflichtigen Betrieben ist diese Möglichkeit, die in vielen Fällen den Administrationsaufwand merklich verkleinert, anzubieten.</p><p>Der Bund hat im Laufe der letzten Monate einen massiven Arbeitsplatzabbau vorgenommen oder angekündigt. Die modernen Kommunikationsmöglichkeiten gestatten es, eine dezentrale "Auslagerung" ohne Nachteile vorzunehmen. Die von einem bundesseitig verursachten Arbeitsplatzabbau besonders stark betroffenen Regionen sind bei der wünschbaren und möglichen Verlegung bzw. Neuschaffung von Verwaltungsabteilungen der mit dem Vollzug der neuen Finanzordnung beauftragten Bundesstelle zu berücksichtigen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, beim Vollzug der ab 1. Januar 1995 gültigen neuen Finanzordnung (Mehrwertsteuerprinzip) die folgenden Massnahmen zu berücksichtigen:</p><p>1. Für Klein- und Mittelbetriebe ist eine einfach handhabbare und einen Kleinstaufwand an Administration bewirkende Mehrwertsteuerabrechnung zu schaffen; vorzusehen ist auch die Pauschalabrechnung bis zu einem zu bestimmenden Jahresumsatz von beispielsweise 500 000 Franken.</p><p>2. Analog der AHV-Abrechnung ist das System mit drei quartalsweisen Akontozahlungen und einer Schlussrechnung einzuführen.</p><p>3. Mittels geeigneter organisatorischer und abrechnungstechnischer Massnahmen ist der Administrativaufwand bei der Steuerverwaltung des Bundes zu minimalisieren.</p><p>4. Eine sinnvolle Dezentralisierung mit Auslagerung von Abteilungen in Regionen mit vom Bund verursachten grossen Arbeitsplatzdefiziten ist zu prüfen.</p>
  • Vollzug neue Finanzordnung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Abstimmungskampf wurde immer wieder auf die einfache Handhabung des neuen Steuersystems hingewiesen. Diesen Worten haben nun auch Taten zu folgen, damit Gesagtes nicht zu blossem Abstimmungsversprechen wird, das dem Vertrauen des Bürgers in den Staat nicht besonders förderlich wäre.</p><p>Untersuchungen haben ergeben, dass die Klein- und Mittelbetriebe mit vom Staat verlangtem Administrationsaufwand unverhältnismässig stark belastet werden. Jede Möglichkeit der Vereinfachung ist deshalb zu prüfen und zu verwirklichen, um bei den Grundpositionen einer Kalkulation nicht von Staates wegen ungleich lange Spiesse zu schaffen und um die Konkurrenzfähigkeit insbesondere der Klein- und Kleinstbetriebe nicht mittels staatlich verordneter Massnahmen zu beeinträchtigen.</p><p>Abklärungen bei Spezialisten haben ergeben, dass das Mehrwertsteuersystem einen Akontozahlungsmodus mit jährlicher Schlussrechnung zulässt. Den abrechnungspflichtigen Betrieben ist diese Möglichkeit, die in vielen Fällen den Administrationsaufwand merklich verkleinert, anzubieten.</p><p>Der Bund hat im Laufe der letzten Monate einen massiven Arbeitsplatzabbau vorgenommen oder angekündigt. Die modernen Kommunikationsmöglichkeiten gestatten es, eine dezentrale "Auslagerung" ohne Nachteile vorzunehmen. Die von einem bundesseitig verursachten Arbeitsplatzabbau besonders stark betroffenen Regionen sind bei der wünschbaren und möglichen Verlegung bzw. Neuschaffung von Verwaltungsabteilungen der mit dem Vollzug der neuen Finanzordnung beauftragten Bundesstelle zu berücksichtigen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, beim Vollzug der ab 1. Januar 1995 gültigen neuen Finanzordnung (Mehrwertsteuerprinzip) die folgenden Massnahmen zu berücksichtigen:</p><p>1. Für Klein- und Mittelbetriebe ist eine einfach handhabbare und einen Kleinstaufwand an Administration bewirkende Mehrwertsteuerabrechnung zu schaffen; vorzusehen ist auch die Pauschalabrechnung bis zu einem zu bestimmenden Jahresumsatz von beispielsweise 500 000 Franken.</p><p>2. Analog der AHV-Abrechnung ist das System mit drei quartalsweisen Akontozahlungen und einer Schlussrechnung einzuführen.</p><p>3. Mittels geeigneter organisatorischer und abrechnungstechnischer Massnahmen ist der Administrativaufwand bei der Steuerverwaltung des Bundes zu minimalisieren.</p><p>4. Eine sinnvolle Dezentralisierung mit Auslagerung von Abteilungen in Regionen mit vom Bund verursachten grossen Arbeitsplatzdefiziten ist zu prüfen.</p>
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