Sanierung der Bundesfinanzen

ShortId
93.3660
Id
19933660
Updated
10.04.2024 08:26
Language
de
Title
Sanierung der Bundesfinanzen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Staatsapparat kann nur zum Teil mit der Privatwirtschaft verglichen werden, denn erstens reagiert er nicht auf Marktangebot und -nachfrage, und zweitens ist der Grossteil seiner Aufgaben gesetzlich festgelegt. Wenn beispielsweise das Parlament einem Gesetz von grosser Tragweite zustimmt, ist für dessen Vollzug eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Stellen notwendig, wenn nicht im Gegenzug eine andere Aufgabe fallengelassen wird. Darum ist es bereits eine Banalität zu sagen, das Aufgabenvolumen nehme rascher zu als der Personalbestand. Zwischen 1992 und 1994 hat der Personalbestand gar abgenommen, nämlich in der allgemeinen Bundesverwaltung (einschliesslich des Bundesgerichts und der Parlamentsdienste) um 364 Stellen, im Bundesamt für Rüstungsbetriebe um 600, in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung um 10, bei den PTT um 3876 und bei den SBB um 2202 Stellen. Damit liegt der jährliche Rückgang bei durchschnittlich 2,45 Prozent. Der Bundesrat und die Regiebetriebe haben also die Rationalisierungsmassnahmen, die sie als gerechtfertigt erachteten, bereits getroffen. Eine willkürliche lineare Verminderung des Bestandes um 1 Prozent in den kommenden drei Jahren würde nicht zu den erwünschten Zielen führen.</p><p>2. Seit der letzten Reallohnerhöhung vom 1. Juli 1991 wurden beim Bund generell keine realen Lohnanpassungen mehr vorgenommen; aus heutiger Sicht sind solche in absehbarer Zeit auch nicht geplant.</p><p>Individuelle reale Lohnerhöhungen sind dagegen mit ordentlichen und ausserordentlichen Besoldungserhöhungen nach Artikel 40 und 41 des Beamtengesetzes möglich.</p><p>Dabei ist zu beachten, dass heute rund zwei Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bund das Maximum ihrer Einreihungsmöglichkeiten bereits erreicht haben und folglich - abgesehen vom ebenfalls nicht mehr vollen Teuerungsausgleich - nicht mehr in den Genuss von Besoldungserhöhungen kommen. Dieser Anteil ist tendenziell noch zunehmend, einerseits wegen der stark sinkenden Fluktuationsraten der letzten Jahre, andererseits wegen des permanenten Stellenabbaus in verschiedensten Bereichen der Bundesverwaltung.</p><p>Ein Verweigern solcher individueller Besoldungserhöhungen würde vor allem jüngere, sich im Aufstieg befindende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen.</p><p>Die Teilrevision des Beamtengesetzes (BtG), die gegenwärtig in den vorberatenden Kommissionen der eidgenössischen Räte behandelt wird, soll dem Bundesrat ab 1. Januar 1995 genau in diesem Bereich eine erweiterte Besoldungsflexibilität bringen. Der neue Artikel 39 Absatz 2 wird es dem Bundesrat ermöglichen, kurzfristig bei einigen Berufskategorien die Anfangslöhne insbesondere dort nach unten zu korrigieren, wo es der Arbeitsmarkt zulässt. Bei den ordentlichen und ausserordentlichen Besoldungserhöhungen (Art. 40, 41 BtG) wird der Bundesrat allfällig erweiterte Kompetenzen dahin gehend nutzen, um in Zeiten schwacher Konjunktur und schlechter Finanzlage diese Zulagen angemessen reduzieren zu können. Es soll damit verhindert werden, dass der Bund durch zu detaillierte Vorgaben im Beamtengesetz weiterhin gezwungen ist, nicht marktgerechte Lohnerhöhungen gewähren zu müssen. Damit dürfte das Anliegen des Interpellanten mindestens teilweise erfüllt werden können.</p><p>3. Im Legislaturprogramm hat der Bundesrat festgelegt, dass die Entwicklungshilfeausgaben der öffentlichen Hand bis zum Jahr 2000 0,40 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) erreichen sollen. Da sich die Finanzlage des Bundes in der Zwischenzeit aber massiv verschlechtert hat, wird er im Rahmen des dritten Sanierungsprogramms alle Ziele neu überprüfen müssen. Je nachdem, wie das Ergebnis dieser Prüfung ausfällt, ist nicht auszuschliessen, dass das Ziel im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe nach unten korrigiert wird.</p><p>Würde die jährliche Zuwachsrate der Entwicklungshilfeausgaben aber auf 3 Prozent verringert, wie dies der Interpellant anregt, so würde die öffentliche Entwicklungshilfe bei 0,33 Prozent des BSP und damit unter dem 1993 erreichten und für 1994 vorgesehenen Niveau von 0,34 Prozent stabilisiert. Die Entwicklungshilfeleistungen unseres Landes gingen somit zurück.</p><p>4. Die Hilfe zugunsten der Länder Osteuropas wurde bereits im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 und bei der Beratung des Budgets 1994 durch das Parlament auf mehr Jahre erstreckt als vorgesehen. Jede Kürzung der Zahlungskredite führt zwangsläufig zu einer Verlangsamung bei den Verpflichtungen. Angesichts der Bedürfnisse der Empfängerländer, der Interessen unseres Landes und der Tatsache, dass unser Beitrag (im europäischen und im internationalen Vergleich) ohnehin bescheiden ist, erscheint eine weitere Erstreckung problematisch, wenn unser Handeln eine gewisse Glaubwürdigkeit behalten soll. Die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben von 15 Prozent, die im Finanzplan 1995--1997 in diesem Bereich vorgesehen ist, ist darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahren namhafte Kürzungen vorgenommen wurden und dass es sich hierbei um ein neues, sich in Entwicklung befindendes Tätigkeitsgebiet handelt.</p><p>5. Mit der Inkraftsetzung der revidierten Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen wurde der den Kantonen für die Unterstützung von Asylbewerbern ausgerichtete Betrag auf eine Pauschale von 18 Franken pro Person und Tag festgesetzt (exklusive Gesundheits- und Unterbringungskosten). Nach den bisherigen Bestimmungen konnten die Kantone die Unterstützungskosten für Asylbewerber dem Bund mit Ausnahme des Taschengeldes und der individuellen Transportkosten nach den auch für die übrigen Bedürftigen geltenden Richtsätzen der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge (SKöF) in Rechnung stellen (für eine Übergangsfrist bis Ende 1994 ist eine Abrechnung nach dem alten oder dem neuen Recht möglich). Diese Unterstützungskosten betragen für die übrigen Bedürftigen im Durchschnitt rund 24 Franken pro Person und Tag. Die für die Asylbewerberfürsorge vorgesehenen Unterhaltsansätze liegen damit bereits tiefer als diejenigen für andere Fürsorgeempfänger.</p><p>Der Bundesrat wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Kostenentwicklung im Asyl- und Flüchtlingsbereich richten. Mit der Einführung einer Pauschale will der Bundesrat den Kantonen einen zusätzlichen Sparanreiz bieten und dazu beitragen, die Fürsorgekosten für Asylbewerber in einem angemessenen Rahmen zu halten. Zudem wird im Rahmen der Arbeiten zum dritten Sanierungspaket geprüft, ob im Bereich der Asylbewerberfürsorge weiter gehende Einsparungen möglich sind.</p>
  • <p>Dass wir uns den Staat von gestern morgen nicht mehr leisten können, ist als Aussage bereits Allgemeingut geworden. Der Staatsapparat muss redimensioniert werden, Strukturen müssen wie in der Wirtschaft gestrafft werden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er die folgenden Bereiche auch schon in Erwägung gezogen hat, um mittel- und langfristig zur Gesundung der Bundesfinanzen beizutragen.</p><p>1. Wäre nicht der Personalbestand des Bundes in den nächsten drei Jahren linear um 1 Prozent zu kürzen?</p><p>2. Wäre nicht auf reale Lohnerhöhungen für die nächsten drei Jahre zu verzichten?</p><p>3. Wäre nicht das Wachstum der Ausgaben für Entwicklungshilfe auf eine Zuwachsrate von 3 Prozent zu reduzieren?</p><p>4. Wäre nicht der beschlossene Beitrag für die Osteuropahilfe über weitere Jahre zu erstrecken?</p><p>5. Wäre nicht die Entschädigung für Asylbewerber auf das zur Existenzsicherung notwendige Niveau zu reduzieren?</p>
  • Sanierung der Bundesfinanzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Staatsapparat kann nur zum Teil mit der Privatwirtschaft verglichen werden, denn erstens reagiert er nicht auf Marktangebot und -nachfrage, und zweitens ist der Grossteil seiner Aufgaben gesetzlich festgelegt. Wenn beispielsweise das Parlament einem Gesetz von grosser Tragweite zustimmt, ist für dessen Vollzug eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Stellen notwendig, wenn nicht im Gegenzug eine andere Aufgabe fallengelassen wird. Darum ist es bereits eine Banalität zu sagen, das Aufgabenvolumen nehme rascher zu als der Personalbestand. Zwischen 1992 und 1994 hat der Personalbestand gar abgenommen, nämlich in der allgemeinen Bundesverwaltung (einschliesslich des Bundesgerichts und der Parlamentsdienste) um 364 Stellen, im Bundesamt für Rüstungsbetriebe um 600, in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung um 10, bei den PTT um 3876 und bei den SBB um 2202 Stellen. Damit liegt der jährliche Rückgang bei durchschnittlich 2,45 Prozent. Der Bundesrat und die Regiebetriebe haben also die Rationalisierungsmassnahmen, die sie als gerechtfertigt erachteten, bereits getroffen. Eine willkürliche lineare Verminderung des Bestandes um 1 Prozent in den kommenden drei Jahren würde nicht zu den erwünschten Zielen führen.</p><p>2. Seit der letzten Reallohnerhöhung vom 1. Juli 1991 wurden beim Bund generell keine realen Lohnanpassungen mehr vorgenommen; aus heutiger Sicht sind solche in absehbarer Zeit auch nicht geplant.</p><p>Individuelle reale Lohnerhöhungen sind dagegen mit ordentlichen und ausserordentlichen Besoldungserhöhungen nach Artikel 40 und 41 des Beamtengesetzes möglich.</p><p>Dabei ist zu beachten, dass heute rund zwei Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bund das Maximum ihrer Einreihungsmöglichkeiten bereits erreicht haben und folglich - abgesehen vom ebenfalls nicht mehr vollen Teuerungsausgleich - nicht mehr in den Genuss von Besoldungserhöhungen kommen. Dieser Anteil ist tendenziell noch zunehmend, einerseits wegen der stark sinkenden Fluktuationsraten der letzten Jahre, andererseits wegen des permanenten Stellenabbaus in verschiedensten Bereichen der Bundesverwaltung.</p><p>Ein Verweigern solcher individueller Besoldungserhöhungen würde vor allem jüngere, sich im Aufstieg befindende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen.</p><p>Die Teilrevision des Beamtengesetzes (BtG), die gegenwärtig in den vorberatenden Kommissionen der eidgenössischen Räte behandelt wird, soll dem Bundesrat ab 1. Januar 1995 genau in diesem Bereich eine erweiterte Besoldungsflexibilität bringen. Der neue Artikel 39 Absatz 2 wird es dem Bundesrat ermöglichen, kurzfristig bei einigen Berufskategorien die Anfangslöhne insbesondere dort nach unten zu korrigieren, wo es der Arbeitsmarkt zulässt. Bei den ordentlichen und ausserordentlichen Besoldungserhöhungen (Art. 40, 41 BtG) wird der Bundesrat allfällig erweiterte Kompetenzen dahin gehend nutzen, um in Zeiten schwacher Konjunktur und schlechter Finanzlage diese Zulagen angemessen reduzieren zu können. Es soll damit verhindert werden, dass der Bund durch zu detaillierte Vorgaben im Beamtengesetz weiterhin gezwungen ist, nicht marktgerechte Lohnerhöhungen gewähren zu müssen. Damit dürfte das Anliegen des Interpellanten mindestens teilweise erfüllt werden können.</p><p>3. Im Legislaturprogramm hat der Bundesrat festgelegt, dass die Entwicklungshilfeausgaben der öffentlichen Hand bis zum Jahr 2000 0,40 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) erreichen sollen. Da sich die Finanzlage des Bundes in der Zwischenzeit aber massiv verschlechtert hat, wird er im Rahmen des dritten Sanierungsprogramms alle Ziele neu überprüfen müssen. Je nachdem, wie das Ergebnis dieser Prüfung ausfällt, ist nicht auszuschliessen, dass das Ziel im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe nach unten korrigiert wird.</p><p>Würde die jährliche Zuwachsrate der Entwicklungshilfeausgaben aber auf 3 Prozent verringert, wie dies der Interpellant anregt, so würde die öffentliche Entwicklungshilfe bei 0,33 Prozent des BSP und damit unter dem 1993 erreichten und für 1994 vorgesehenen Niveau von 0,34 Prozent stabilisiert. Die Entwicklungshilfeleistungen unseres Landes gingen somit zurück.</p><p>4. Die Hilfe zugunsten der Länder Osteuropas wurde bereits im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1993 und bei der Beratung des Budgets 1994 durch das Parlament auf mehr Jahre erstreckt als vorgesehen. Jede Kürzung der Zahlungskredite führt zwangsläufig zu einer Verlangsamung bei den Verpflichtungen. Angesichts der Bedürfnisse der Empfängerländer, der Interessen unseres Landes und der Tatsache, dass unser Beitrag (im europäischen und im internationalen Vergleich) ohnehin bescheiden ist, erscheint eine weitere Erstreckung problematisch, wenn unser Handeln eine gewisse Glaubwürdigkeit behalten soll. Die durchschnittliche Zuwachsrate der Ausgaben von 15 Prozent, die im Finanzplan 1995--1997 in diesem Bereich vorgesehen ist, ist darauf zurückzuführen, dass in den vergangenen Jahren namhafte Kürzungen vorgenommen wurden und dass es sich hierbei um ein neues, sich in Entwicklung befindendes Tätigkeitsgebiet handelt.</p><p>5. Mit der Inkraftsetzung der revidierten Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen wurde der den Kantonen für die Unterstützung von Asylbewerbern ausgerichtete Betrag auf eine Pauschale von 18 Franken pro Person und Tag festgesetzt (exklusive Gesundheits- und Unterbringungskosten). Nach den bisherigen Bestimmungen konnten die Kantone die Unterstützungskosten für Asylbewerber dem Bund mit Ausnahme des Taschengeldes und der individuellen Transportkosten nach den auch für die übrigen Bedürftigen geltenden Richtsätzen der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge (SKöF) in Rechnung stellen (für eine Übergangsfrist bis Ende 1994 ist eine Abrechnung nach dem alten oder dem neuen Recht möglich). Diese Unterstützungskosten betragen für die übrigen Bedürftigen im Durchschnitt rund 24 Franken pro Person und Tag. Die für die Asylbewerberfürsorge vorgesehenen Unterhaltsansätze liegen damit bereits tiefer als diejenigen für andere Fürsorgeempfänger.</p><p>Der Bundesrat wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Kostenentwicklung im Asyl- und Flüchtlingsbereich richten. Mit der Einführung einer Pauschale will der Bundesrat den Kantonen einen zusätzlichen Sparanreiz bieten und dazu beitragen, die Fürsorgekosten für Asylbewerber in einem angemessenen Rahmen zu halten. Zudem wird im Rahmen der Arbeiten zum dritten Sanierungspaket geprüft, ob im Bereich der Asylbewerberfürsorge weiter gehende Einsparungen möglich sind.</p>
    • <p>Dass wir uns den Staat von gestern morgen nicht mehr leisten können, ist als Aussage bereits Allgemeingut geworden. Der Staatsapparat muss redimensioniert werden, Strukturen müssen wie in der Wirtschaft gestrafft werden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er die folgenden Bereiche auch schon in Erwägung gezogen hat, um mittel- und langfristig zur Gesundung der Bundesfinanzen beizutragen.</p><p>1. Wäre nicht der Personalbestand des Bundes in den nächsten drei Jahren linear um 1 Prozent zu kürzen?</p><p>2. Wäre nicht auf reale Lohnerhöhungen für die nächsten drei Jahre zu verzichten?</p><p>3. Wäre nicht das Wachstum der Ausgaben für Entwicklungshilfe auf eine Zuwachsrate von 3 Prozent zu reduzieren?</p><p>4. Wäre nicht der beschlossene Beitrag für die Osteuropahilfe über weitere Jahre zu erstrecken?</p><p>5. Wäre nicht die Entschädigung für Asylbewerber auf das zur Existenzsicherung notwendige Niveau zu reduzieren?</p>
    • Sanierung der Bundesfinanzen

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