Bundesstaatlicher Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der grossen Städte

ShortId
93.3685
Id
19933685
Updated
10.04.2024 12:31
Language
de
Title
Bundesstaatlicher Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der grossen Städte
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vom EFD sind Gutachteraufträge an vier Professoren erteilt worden, die eine Analyse und Überprüfung der Bundessubventionen anvisieren. In diese Expertenaufträge sollten ausdrücklich auch die Zentrumslasten der Städte und die Spill-over-Effekte analysiert und deren Internalisierung einbezogen werden. Die Forschungsresultate des Nationalen Forschungsprogramms "Stadt und Verkehr" und weitere Untersuchungen (Prof. René L. Frey u. a.) haben die Strukturprobleme und fiskalischen Disparitäten der Kernstädte deutlich dargestellt. Wir müssten in der Schweiz eine "Amerikanisierung", d. h. eine Auspowerung und Entleerung der Kernstädte mit Abwanderung der Reichen in die Vororte, vermeiden und neue finanzpolitische Ausgleichsmechanismen einsetzen.</p><p>Der Finanzausgleich zugunsten der Städte ist zwar nicht direkte Bundesaufgabe, aber der Bund kann und muss in Zukunft die Zentrumslasten zumindest der Grossstädte bei der Bemessung des Finanzausgleichs unter den Kantonen berücksichtigen. Er kann ferner die Subventionspraxis unter diesem Gesichtspunkt überprüfen und die Auszahlung der zweckgebundenen Mittel aus der Treibstoffzollkasse (z. B. für Verkehrstrennung, Agglomerationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen, Fassadensanierungen usw.) zugunsten der belasteten Kernstädte modifizieren.</p><p>Es drängt sich auf, dass mit den Expertenaufträgen und den nachfolgenden Arbeiten die Gesichtspunkte der Zentrumslasten einbezogen werden.</p>
  • <p>Die Notwendigkeit einer Reform des Finanzausgleichs ist heute unbestritten; erste Vorarbeiten sind im Gange. Wesentliche Entscheidgrundlagen für das weitere Vorgehen erhofft sich der Bundesrat von der in der Interpellation erwähnten Expertise zu den Bundesbeiträgen an die Kantone.</p><p>Ein Finanzausgleichssystem muss zwangsläufig auch die vom Interpellanten angeschnittenen Spill-over-Effekte bzw. die Lastenverteilung unter den verschiedenen Gemeinwesen einbeziehen. Die Expertise wird sich mit diesen Fragen denn auch grundsätzlich auseinandersetzen. Die nachfolgenden Revisionsarbeiten werden dieser Problematik dann ebenfalls die gebührende Beachtung schenken.</p><p>Bei der Problemlösung wird sich die Hauptfrage stellen, auf welchen Staatsebenen welche Ausgleichsmechanismen zum Tragen kommen sollen. Beim bundesstaatlichen Finanzausgleich wird grundsätzlich zu klären sein, welche staatlichen Ebenen dieser einzubeziehen hat. Zu den vom Interpellanten in der Begründung seines Vorstosses grob skizzierten Ansätzen eines Einbezugs der Kernstädte in den bundesstaatlichen Finanzausgleich sind naturgemäss auch Alternativen denkbar, namentlich auch solche mit einem verstärkten innerregionalen Lastenausgleich. Bei solchen Alternativansätzen würde vermehrt das Anliegen in den Vordergrund gestellt, Verursacher/Nutzniesser und Bezahler von Staatsleistungen im Interesse eines möglichst bürgernahen Staates wieder näher zueinander zu rücken. Wesentlich ist, Fragen, wie sie der Interpellant aufwirft, nicht losgelöst von den grundlegenden staatspolitischen Vorstellungen über die Beziehungen - namentlich auch die Finanzbeziehungen - zwischen und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen zu beantworten.</p><p>Im Frühsommer dieses Jahres wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen bei der Reform des Finanzausgleichs befinden und mit diesen ersten Grundsatzentscheiden zugleich die eigentlichen Revisionsarbeiten einleiten. Selbstverständlich werden zu gegebener Zeit auch die parlamentarischen Institutionen in die Reformarbeiten einbezogen.</p>
  • <p>Die bisherigen Einkommensdisparitäten und Finanzkraftunterschiede zwischen den Regionen werden zunehmend überlagert durch das strukturelle Finanzkraftgefälle zwischen den Kernstädten und dem Agglomerationsgürtel. Die Kernstädte haben immer mehr Zentrumslasten zu tragen, und gleichzeitig wandern die zahlungskräftigen Steuersubjekte in die umliegenden Gemeinden ab. Die Städte haben Leistungen zu zahlen, von denen andere nutzniessen, und sie geraten dadurch in einen fiskalpolitischen Teufelskreis.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, in der gegenwärtig anlaufenden Expertise zu den Bundessubventionen an die Kantone und zum interkantonalen Finanzausgleich auch die Zentrumslasten der Kernstädte in die Untersuchung einzubeziehen?</p><p>2. Ist er bereit, bei den nachfolgenden Überprüfungen und Revisionsarbeiten des interkantonalen Finanzausgleichs auch diese besonderen Lasten und Aufgaben der Kernstädte in Betracht zu ziehen?</p>
  • Bundesstaatlicher Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der grossen Städte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vom EFD sind Gutachteraufträge an vier Professoren erteilt worden, die eine Analyse und Überprüfung der Bundessubventionen anvisieren. In diese Expertenaufträge sollten ausdrücklich auch die Zentrumslasten der Städte und die Spill-over-Effekte analysiert und deren Internalisierung einbezogen werden. Die Forschungsresultate des Nationalen Forschungsprogramms "Stadt und Verkehr" und weitere Untersuchungen (Prof. René L. Frey u. a.) haben die Strukturprobleme und fiskalischen Disparitäten der Kernstädte deutlich dargestellt. Wir müssten in der Schweiz eine "Amerikanisierung", d. h. eine Auspowerung und Entleerung der Kernstädte mit Abwanderung der Reichen in die Vororte, vermeiden und neue finanzpolitische Ausgleichsmechanismen einsetzen.</p><p>Der Finanzausgleich zugunsten der Städte ist zwar nicht direkte Bundesaufgabe, aber der Bund kann und muss in Zukunft die Zentrumslasten zumindest der Grossstädte bei der Bemessung des Finanzausgleichs unter den Kantonen berücksichtigen. Er kann ferner die Subventionspraxis unter diesem Gesichtspunkt überprüfen und die Auszahlung der zweckgebundenen Mittel aus der Treibstoffzollkasse (z. B. für Verkehrstrennung, Agglomerationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen, Fassadensanierungen usw.) zugunsten der belasteten Kernstädte modifizieren.</p><p>Es drängt sich auf, dass mit den Expertenaufträgen und den nachfolgenden Arbeiten die Gesichtspunkte der Zentrumslasten einbezogen werden.</p>
    • <p>Die Notwendigkeit einer Reform des Finanzausgleichs ist heute unbestritten; erste Vorarbeiten sind im Gange. Wesentliche Entscheidgrundlagen für das weitere Vorgehen erhofft sich der Bundesrat von der in der Interpellation erwähnten Expertise zu den Bundesbeiträgen an die Kantone.</p><p>Ein Finanzausgleichssystem muss zwangsläufig auch die vom Interpellanten angeschnittenen Spill-over-Effekte bzw. die Lastenverteilung unter den verschiedenen Gemeinwesen einbeziehen. Die Expertise wird sich mit diesen Fragen denn auch grundsätzlich auseinandersetzen. Die nachfolgenden Revisionsarbeiten werden dieser Problematik dann ebenfalls die gebührende Beachtung schenken.</p><p>Bei der Problemlösung wird sich die Hauptfrage stellen, auf welchen Staatsebenen welche Ausgleichsmechanismen zum Tragen kommen sollen. Beim bundesstaatlichen Finanzausgleich wird grundsätzlich zu klären sein, welche staatlichen Ebenen dieser einzubeziehen hat. Zu den vom Interpellanten in der Begründung seines Vorstosses grob skizzierten Ansätzen eines Einbezugs der Kernstädte in den bundesstaatlichen Finanzausgleich sind naturgemäss auch Alternativen denkbar, namentlich auch solche mit einem verstärkten innerregionalen Lastenausgleich. Bei solchen Alternativansätzen würde vermehrt das Anliegen in den Vordergrund gestellt, Verursacher/Nutzniesser und Bezahler von Staatsleistungen im Interesse eines möglichst bürgernahen Staates wieder näher zueinander zu rücken. Wesentlich ist, Fragen, wie sie der Interpellant aufwirft, nicht losgelöst von den grundlegenden staatspolitischen Vorstellungen über die Beziehungen - namentlich auch die Finanzbeziehungen - zwischen und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen zu beantworten.</p><p>Im Frühsommer dieses Jahres wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen bei der Reform des Finanzausgleichs befinden und mit diesen ersten Grundsatzentscheiden zugleich die eigentlichen Revisionsarbeiten einleiten. Selbstverständlich werden zu gegebener Zeit auch die parlamentarischen Institutionen in die Reformarbeiten einbezogen.</p>
    • <p>Die bisherigen Einkommensdisparitäten und Finanzkraftunterschiede zwischen den Regionen werden zunehmend überlagert durch das strukturelle Finanzkraftgefälle zwischen den Kernstädten und dem Agglomerationsgürtel. Die Kernstädte haben immer mehr Zentrumslasten zu tragen, und gleichzeitig wandern die zahlungskräftigen Steuersubjekte in die umliegenden Gemeinden ab. Die Städte haben Leistungen zu zahlen, von denen andere nutzniessen, und sie geraten dadurch in einen fiskalpolitischen Teufelskreis.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, in der gegenwärtig anlaufenden Expertise zu den Bundessubventionen an die Kantone und zum interkantonalen Finanzausgleich auch die Zentrumslasten der Kernstädte in die Untersuchung einzubeziehen?</p><p>2. Ist er bereit, bei den nachfolgenden Überprüfungen und Revisionsarbeiten des interkantonalen Finanzausgleichs auch diese besonderen Lasten und Aufgaben der Kernstädte in Betracht zu ziehen?</p>
    • Bundesstaatlicher Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der grossen Städte

Back to List