Vorbereitung der Wahlen in die Eidgenössischen Gerichte. Einsetzung einer Ständigen Kommission

ShortId
94.408
Id
19940408
Updated
10.04.2024 18:40
Language
de
Title
Vorbereitung der Wahlen in die Eidgenössischen Gerichte. Einsetzung einer Ständigen Kommission
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Staatspolitik;freie Schlagwörter: Bundesgericht;freie Schlagwörter: Versicherungsgericht;freie Schlagwörter: Bundesrichter;freie Schlagwörter: ständige Kommission;freie Schlagwörter: Parlament;freie Schlagwörter: Wahl
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Richterwahlen der Vereinigten Bundesversammlung werden seit längerem von einer nicht offiziellen "interfraktionellen Arbeitsgruppe" (ohne formellen Organstatus) vorbereitet, der nur Vertreter jener Fraktionen angehören, die selbst bereits im Bundesgericht bzw. im Eidgenössischen Versicherungsgericht vertreten sind. Die übrigen Fraktionen werden erst kurz vor dem Wahlgang mit den Personalien der Kandidaturen konfrontiert; eine eingehende, seriöse Prüfung der Wahlvorschläge ist für sie dadurch nicht möglich.</p><p>Diese Situation ist unbefriedigend. Bei den Wahlen in die obersten Eidgenössischen Gerichte handelt es sich um Entscheide von eminenter Bedeutung. Aehnlich wie bei den übrigen Parlamentsgeschäften muss es allen Fraktionen möglich sein, eine seriöse Vorbereitung zu treffen, welche diesen Namen verdient, namentlich die Kandidatinnen bzw. Kandidaten besser kennenzulernen.</p><p>Die Richterwahlen sind deshalb durch eine ständige gemeinsame Kommission beider Räte vorzubereiten, in der sämtliche Fraktionen des Parlaments vertreten sind.</p>
  • <p>Die eidgenössischen Räte werden ersucht, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die durch die Vereinigte Bundesversammlung vorzunehmenden Wahlen in die eidgenössischen Gerichte durch eine ständige gemeinsame Kommission von National- und Ständerat vorbereitet werden, in der sämtliche Fraktionen des Parlaments vertreten sind.</p>
  • Vorbereitung der Wahlen in die Eidgenössischen Gerichte. Einsetzung einer Ständigen Kommission
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Richterwahlen der Vereinigten Bundesversammlung werden seit längerem von einer nicht offiziellen "interfraktionellen Arbeitsgruppe" (ohne formellen Organstatus) vorbereitet, der nur Vertreter jener Fraktionen angehören, die selbst bereits im Bundesgericht bzw. im Eidgenössischen Versicherungsgericht vertreten sind. Die übrigen Fraktionen werden erst kurz vor dem Wahlgang mit den Personalien der Kandidaturen konfrontiert; eine eingehende, seriöse Prüfung der Wahlvorschläge ist für sie dadurch nicht möglich.</p><p>Diese Situation ist unbefriedigend. Bei den Wahlen in die obersten Eidgenössischen Gerichte handelt es sich um Entscheide von eminenter Bedeutung. Aehnlich wie bei den übrigen Parlamentsgeschäften muss es allen Fraktionen möglich sein, eine seriöse Vorbereitung zu treffen, welche diesen Namen verdient, namentlich die Kandidatinnen bzw. Kandidaten besser kennenzulernen.</p><p>Die Richterwahlen sind deshalb durch eine ständige gemeinsame Kommission beider Räte vorzubereiten, in der sämtliche Fraktionen des Parlaments vertreten sind.</p>
    • <p>Die eidgenössischen Räte werden ersucht, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die durch die Vereinigte Bundesversammlung vorzunehmenden Wahlen in die eidgenössischen Gerichte durch eine ständige gemeinsame Kommission von National- und Ständerat vorbereitet werden, in der sämtliche Fraktionen des Parlaments vertreten sind.</p>
    • Vorbereitung der Wahlen in die Eidgenössischen Gerichte. Einsetzung einer Ständigen Kommission

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