Alpeninitiative. Dringliches Vollzugsgesetz

ShortId
94.3031
Id
19943031
Updated
10.04.2024 13:15
Language
de
Title
Alpeninitiative. Dringliches Vollzugsgesetz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wir fordern mit aller Entschiedenheit den Bau einer vierspurigen Autobahn zwischen Siders und Brig. Unsere völlig legitime Forderung beruht auf folgenden fünf Gründen:</p><p>Erster Grund: Das Teilstück Siders-Brig gehört zum Nationalstrassennetz.</p><p>Bereits 1960 beschlossen die Eidgenössischen Räte den Bau eines Nationalstrassennetzes. Dazu gehörte selbstverständlich auch der Abschnitt Siders-Brig.</p><p>Dass diese Achse im Nationalstrassennetz bleiben sollte, bestätigte 1982 die Ueberprüfung Bovy, die das Teilstück Riddes-Brig näher unter die Lupe nahm. Aufgrund seiner Kompetenzen genehmigte der Bundesrat das generelle Projekt im Massstab 1:5'000 der N9 im Wallis vollumfänglich; der letzte Entscheid, der die Durchquerung des Pfynwaldes betraf, fiel 1991.</p><p>Das Ausführungsprojekt im Massstab 1: 1'000 liegt im Kompetenzbereich des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements. Dieses genehmigte das Projekt bis Siders-Ost. Das Teilstück Siders-Ost-Brig wurde schon zur Hälfte öffentlich aufgelegt. Der Rest hätte bis Mitte 1994 aufgelegt werden müssen.</p><p>Zweiter Grund: die Achtung des Walliser Volkswillens.</p><p>Hängen langfristig nicht die Stärke und die Legitimität eines Bundesstaates davon ab, dass der Wille des Volkes in seinen Gliedstaaten respektiert wird?</p><p>Am 20. Februar 1994 stimmte das Wallis mit grosser Mehrheit gegen die Alpeninitiative (mehr als 80 Prozent im französischsprachigen Teil und fast zwei Drittel im Oberwallis). Diese Tatsache belegt mit aller Deutlichkeit den Willen, dass eine vierspurige Autobahn zwischen Siders und Brig zu erstellen ist.</p><p>Im übrigen hat sich das Wallis in jüngster Zeit bereits dreimal mit gleicher Deutlichkeit für den Bau der Autobahn bis Brig ausgesprochen. Wir verweisen dazu auf die unwiderrufliche Ablehnung der Initiative "Stopp dem Beton" im Jahre 1990 und der Volksinitiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs im Jahre 1991. Die von 26'311 Personen unterzeichnete Petition, die am 24. August 1993 beim Kanton eingereicht wurde, verlangt ausdrücklich den Bau der vierspurigen Autobahn im Oberwallis.</p><p>Das Argument, das Jean-François Aubert in seiner Motion vom 9. März 1978 (Nationalstrassennetz. Ueberprüfung) brauchte, liesse sich heute umkehren: "Dreissigtausend Walliser Bürgerinnen und Bürger haben sicher nicht den Anspruch auf eine Aenderung des Nationalstrassennetzes. Sie haben aber das Recht, gleich behandelt zu werden wie die Bürgerinnen und Bürger anderer Landesteile. Das heisst, sie können rechtmässig verlangen, dass das von ihnen bestrittene Teilstück überprüft werde"... Wir bitten den Bundesrat und das Schweizer Volk eindringlich, den Willen des Waliser Volkes zu respektieren!</p><p>Dritter Grund: Nachdem schon der Rawyl-Tunnel nicht realisiert wurde, wird es das Wallis nicht akzeptieren, vom Bund ein weiteres Mal übergangen zu werden!</p><p>Mit Nachdruck muss darauf hingewiesen werden, dass das Wallis der einzige Kanton ist, dem mit der Nichtrealisierung des Rawyl-Tunnels ein Stück seines Nationalstrassennetzes amputiert wurde. Das Wallis akzeptiert es auf gar keinen Fall, ein zweites Mal Opfer des Bundes zu werden, weil wegen der Annahme der Alpeninitiative das vierspurige Nationalstrassenstück zwischen Siders und Brig nicht gebaut würde.</p><p>Vierter Grund: Das hohe Verkehrsaufkommen im Wallis rechtfertigt den Bau einer vierspurigen</p><p>Autobahn von Siders nach Brig.</p><p>Mehrere Studien kamen zum Schluss, dass die Autobahn im Wallis vor allem der regionalen Erschliessung dienen soll, das heisst sowohl dem Binnenverkehr als auch dem Quell- und Zielverkehr von aussen. Der Durchgangsverkehr ist nur von sehr untergeordneter Bedeutung (ungefähr 7 Prozent des gesamten Verkehrsaufkommens). Angesichts des äusserst hohen, deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt liegenden Motorisierungsgrades ist die Oberwalliser Kantonsstrasse total überlastet; die Kapazitätsgrenze ist längst überschritten. Der Direktor des Bundesamtes für Strassenverkehr, Kurt Suter, sagte dazu: "Aufgrund neuster Untersuchungen sind in der Region Visp bis zum Jahr 2000 täglich 22'000 Fahrzeuge zu erwarten. Am Gotthard sind es heute 16'000 Fahrzeuge, im Kanton Uri gibt es jedoch eine Autobahn. Bereits 1990 war das Verkehrsaufkommen im Oberwallis grösser als am Gotthard." Davon leitete er die absolute Dringlichkeit einer vierspurigen Autobahn im Oberwalis ab.</p><p>Unter diesem Gesichtspunkt ist die vierspurige Autobahn im Oberwallis ein absolutes Erfordernis. Wirtschaftlich, gesellschaftlich, kulturell und menschlich kommt ihr für die künftige Entwicklung grösste Bedeutung zu.</p><p>Fünfter Grund: Die Solidarität in unserem Land soll nicht nur in eine Richtung gehen!</p><p>Wenn die Solidarität unter den Kantonen in diesem Land noch einen Sinn hat, dann darf die Sympathie der Deutschschweizer Mehrheit für den Kanton Uri nicht zur Missachtung legitimer Interessen des Kantons Wallis führen. Schliesslich verlangt der Kanton Wallis vom Bund keine Almosen. Er fordert nur sein Recht und dass er nicht um einen wichtigen Teil seines Nationalstrassennetzes gebracht werde.</p><p>Er verlangt auch, dass der Initiativtext nicht so streng ausgelegt wird, dass auch bestehende Hauptstrassen, wie beispielsweise die Strasse über den Grossen St. Bernhard, nicht mehr verbessert werden können. Hier ist unbedingt daran zu erinnern, dass dieser Strassentunnel nicht mit Bundesgeldern finanziert wurde und die Walliser und Walliserinnnen eine Benutzungsgebühr bezahlen müssen.</p>
  • <p>Nach der Abstimmung vom 20. Februar, an der Volk und Stände der Alpeninitiative zugestimmt haben, mussten die zuständigen Bundesstellen vorsorglich für Strassenbauprojekte im Alpengebiet einen unverzüglichen Planungs- und Projektierungsstopp erlassen. Dieser gilt für alle National- und Hauptstrassen im Alpenperimeter, die als potentielle Transitstrassen eingestuft werden können.</p><p>Vom Stopp betroffen sind 13 Kantone. Im Wallis erstreckt er sich auf mehrere Hauptstrassen und inbesondere die N9 zwischen Siders Ost und Brig.</p><p>Das Walliser Volk hat die Alpeninitiative mit einem grossen Mehr von 74,5 Prozent abgelehnt und damit deutlich gemacht, dass es zwischen Siders und Brig eine vierspurige Autobahn will, wie dies die vom Bundesrat genehmigten allgemeinen Projekte vorsehen.</p><p>Die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung brachten erhebliche Unterschiede in der Auslegung des neuen Verfassungsartikels zutage. Einer Klärung bedürfen insbesondere die Begriffe Transitstrasse und Kapazitätserhöhung.</p><p>Zum Abschnitt der N9 zwischen Siders und Brig ist zu sagen, dass diese Strecke verkehrstechnisch gesehen nicht dem Transitverkehr, sondern lediglich dem Aussen- und dem Regionalverkehr (d.h. dem Binnenverkehr) dient.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, umgehend folgende Frage zu beantworten: Ist er bereit, den eidgenössischen Räten zum Artikel 36sexies der Bundesverfassung Ausführungsbestimmungen vorzulegen, welche die noch ungeklärten Begriffe umschreiben und insbesondere festhalten, dass die N9 zwischen Siders und Brig nicht eine Transitstrasse im Sinne von Absatz 3 des Artikels 36sexies der Bundesverfassung ist? Im übrigen sollte die Respektierung des Volksentscheides nicht zu einer derart starren Auslegung des Initiativtextes führen, dass jegliche Verbesserung des Hauptstrassennetzes, beispielsweise der Strasse des Grossen St. Bernhard, ausgeschlossen ist.</p>
  • Alpeninitiative. Dringliches Vollzugsgesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wir fordern mit aller Entschiedenheit den Bau einer vierspurigen Autobahn zwischen Siders und Brig. Unsere völlig legitime Forderung beruht auf folgenden fünf Gründen:</p><p>Erster Grund: Das Teilstück Siders-Brig gehört zum Nationalstrassennetz.</p><p>Bereits 1960 beschlossen die Eidgenössischen Räte den Bau eines Nationalstrassennetzes. Dazu gehörte selbstverständlich auch der Abschnitt Siders-Brig.</p><p>Dass diese Achse im Nationalstrassennetz bleiben sollte, bestätigte 1982 die Ueberprüfung Bovy, die das Teilstück Riddes-Brig näher unter die Lupe nahm. Aufgrund seiner Kompetenzen genehmigte der Bundesrat das generelle Projekt im Massstab 1:5'000 der N9 im Wallis vollumfänglich; der letzte Entscheid, der die Durchquerung des Pfynwaldes betraf, fiel 1991.</p><p>Das Ausführungsprojekt im Massstab 1: 1'000 liegt im Kompetenzbereich des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements. Dieses genehmigte das Projekt bis Siders-Ost. Das Teilstück Siders-Ost-Brig wurde schon zur Hälfte öffentlich aufgelegt. Der Rest hätte bis Mitte 1994 aufgelegt werden müssen.</p><p>Zweiter Grund: die Achtung des Walliser Volkswillens.</p><p>Hängen langfristig nicht die Stärke und die Legitimität eines Bundesstaates davon ab, dass der Wille des Volkes in seinen Gliedstaaten respektiert wird?</p><p>Am 20. Februar 1994 stimmte das Wallis mit grosser Mehrheit gegen die Alpeninitiative (mehr als 80 Prozent im französischsprachigen Teil und fast zwei Drittel im Oberwallis). Diese Tatsache belegt mit aller Deutlichkeit den Willen, dass eine vierspurige Autobahn zwischen Siders und Brig zu erstellen ist.</p><p>Im übrigen hat sich das Wallis in jüngster Zeit bereits dreimal mit gleicher Deutlichkeit für den Bau der Autobahn bis Brig ausgesprochen. Wir verweisen dazu auf die unwiderrufliche Ablehnung der Initiative "Stopp dem Beton" im Jahre 1990 und der Volksinitiative zur Förderung des öffentlichen Verkehrs im Jahre 1991. Die von 26'311 Personen unterzeichnete Petition, die am 24. August 1993 beim Kanton eingereicht wurde, verlangt ausdrücklich den Bau der vierspurigen Autobahn im Oberwallis.</p><p>Das Argument, das Jean-François Aubert in seiner Motion vom 9. März 1978 (Nationalstrassennetz. Ueberprüfung) brauchte, liesse sich heute umkehren: "Dreissigtausend Walliser Bürgerinnen und Bürger haben sicher nicht den Anspruch auf eine Aenderung des Nationalstrassennetzes. Sie haben aber das Recht, gleich behandelt zu werden wie die Bürgerinnen und Bürger anderer Landesteile. Das heisst, sie können rechtmässig verlangen, dass das von ihnen bestrittene Teilstück überprüft werde"... Wir bitten den Bundesrat und das Schweizer Volk eindringlich, den Willen des Waliser Volkes zu respektieren!</p><p>Dritter Grund: Nachdem schon der Rawyl-Tunnel nicht realisiert wurde, wird es das Wallis nicht akzeptieren, vom Bund ein weiteres Mal übergangen zu werden!</p><p>Mit Nachdruck muss darauf hingewiesen werden, dass das Wallis der einzige Kanton ist, dem mit der Nichtrealisierung des Rawyl-Tunnels ein Stück seines Nationalstrassennetzes amputiert wurde. Das Wallis akzeptiert es auf gar keinen Fall, ein zweites Mal Opfer des Bundes zu werden, weil wegen der Annahme der Alpeninitiative das vierspurige Nationalstrassenstück zwischen Siders und Brig nicht gebaut würde.</p><p>Vierter Grund: Das hohe Verkehrsaufkommen im Wallis rechtfertigt den Bau einer vierspurigen</p><p>Autobahn von Siders nach Brig.</p><p>Mehrere Studien kamen zum Schluss, dass die Autobahn im Wallis vor allem der regionalen Erschliessung dienen soll, das heisst sowohl dem Binnenverkehr als auch dem Quell- und Zielverkehr von aussen. Der Durchgangsverkehr ist nur von sehr untergeordneter Bedeutung (ungefähr 7 Prozent des gesamten Verkehrsaufkommens). Angesichts des äusserst hohen, deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt liegenden Motorisierungsgrades ist die Oberwalliser Kantonsstrasse total überlastet; die Kapazitätsgrenze ist längst überschritten. Der Direktor des Bundesamtes für Strassenverkehr, Kurt Suter, sagte dazu: "Aufgrund neuster Untersuchungen sind in der Region Visp bis zum Jahr 2000 täglich 22'000 Fahrzeuge zu erwarten. Am Gotthard sind es heute 16'000 Fahrzeuge, im Kanton Uri gibt es jedoch eine Autobahn. Bereits 1990 war das Verkehrsaufkommen im Oberwallis grösser als am Gotthard." Davon leitete er die absolute Dringlichkeit einer vierspurigen Autobahn im Oberwalis ab.</p><p>Unter diesem Gesichtspunkt ist die vierspurige Autobahn im Oberwallis ein absolutes Erfordernis. Wirtschaftlich, gesellschaftlich, kulturell und menschlich kommt ihr für die künftige Entwicklung grösste Bedeutung zu.</p><p>Fünfter Grund: Die Solidarität in unserem Land soll nicht nur in eine Richtung gehen!</p><p>Wenn die Solidarität unter den Kantonen in diesem Land noch einen Sinn hat, dann darf die Sympathie der Deutschschweizer Mehrheit für den Kanton Uri nicht zur Missachtung legitimer Interessen des Kantons Wallis führen. Schliesslich verlangt der Kanton Wallis vom Bund keine Almosen. Er fordert nur sein Recht und dass er nicht um einen wichtigen Teil seines Nationalstrassennetzes gebracht werde.</p><p>Er verlangt auch, dass der Initiativtext nicht so streng ausgelegt wird, dass auch bestehende Hauptstrassen, wie beispielsweise die Strasse über den Grossen St. Bernhard, nicht mehr verbessert werden können. Hier ist unbedingt daran zu erinnern, dass dieser Strassentunnel nicht mit Bundesgeldern finanziert wurde und die Walliser und Walliserinnnen eine Benutzungsgebühr bezahlen müssen.</p>
    • <p>Nach der Abstimmung vom 20. Februar, an der Volk und Stände der Alpeninitiative zugestimmt haben, mussten die zuständigen Bundesstellen vorsorglich für Strassenbauprojekte im Alpengebiet einen unverzüglichen Planungs- und Projektierungsstopp erlassen. Dieser gilt für alle National- und Hauptstrassen im Alpenperimeter, die als potentielle Transitstrassen eingestuft werden können.</p><p>Vom Stopp betroffen sind 13 Kantone. Im Wallis erstreckt er sich auf mehrere Hauptstrassen und inbesondere die N9 zwischen Siders Ost und Brig.</p><p>Das Walliser Volk hat die Alpeninitiative mit einem grossen Mehr von 74,5 Prozent abgelehnt und damit deutlich gemacht, dass es zwischen Siders und Brig eine vierspurige Autobahn will, wie dies die vom Bundesrat genehmigten allgemeinen Projekte vorsehen.</p><p>Die Diskussionen im Vorfeld der Abstimmung brachten erhebliche Unterschiede in der Auslegung des neuen Verfassungsartikels zutage. Einer Klärung bedürfen insbesondere die Begriffe Transitstrasse und Kapazitätserhöhung.</p><p>Zum Abschnitt der N9 zwischen Siders und Brig ist zu sagen, dass diese Strecke verkehrstechnisch gesehen nicht dem Transitverkehr, sondern lediglich dem Aussen- und dem Regionalverkehr (d.h. dem Binnenverkehr) dient.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb ersucht, umgehend folgende Frage zu beantworten: Ist er bereit, den eidgenössischen Räten zum Artikel 36sexies der Bundesverfassung Ausführungsbestimmungen vorzulegen, welche die noch ungeklärten Begriffe umschreiben und insbesondere festhalten, dass die N9 zwischen Siders und Brig nicht eine Transitstrasse im Sinne von Absatz 3 des Artikels 36sexies der Bundesverfassung ist? Im übrigen sollte die Respektierung des Volksentscheides nicht zu einer derart starren Auslegung des Initiativtextes führen, dass jegliche Verbesserung des Hauptstrassennetzes, beispielsweise der Strasse des Grossen St. Bernhard, ausgeschlossen ist.</p>
    • Alpeninitiative. Dringliches Vollzugsgesetz

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