Strasse T 144

ShortId
94.3049
Id
19943049
Updated
10.04.2024 12:09
Language
de
Title
Strasse T 144
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Am Sonntag, den 20. Februar 1994, hat das Schweizervolk der Initiative zum Schutze der Alpen zugestimmt. Der Wortlaut der Initiative gibt Anlass zu sehr unterschiedlichen Interpretationen bezüglich der Konsequenzen für den Bau und den Unterhalt der National- und Hauptstrassen im Alpengebiet.</p><p>Am Mittwoch, den 23. Februar, erhielten die betroffenen Kantone vom Direktor des Bundesamtes für Strassenbau ein mit "Vorsorgliche Massnahmen" betiteltes Schreiben. Dieser Massnahmenkatalog - begleitet von einem Plan, der ein neues Réduit südlich der Linie Montreux--Rorschach zeichnet - legt die Achsen des vor dem Transit zu schützenden Gebietes fest.</p><p>Die Kantone Waadt und Wallis (N 9, Grosser St. Bernhard) werden - und dies ist unverständlich - von dieser Massnahme besonders hart getroffen. Eine etwas nähere Prüfung zeigt, wie inkohärent dieses Diktat ist. Die T 144 beispielsweise - ein Strassenprojekt, das von den Waadtländer und Walliser Regierungsbehörden wie auch von allen in Regionalverbänden zusammengeschlossenen Gemeinden genehmigt worden ist (Association régionale pour le développement du district d'Aigle; Association régionale Monthey/St-Maurice) - verbindet zwei Teile des Chablais. Überdies dient sie als Umfahrungsstrasse verschiedener Dörfer!</p><p>Das gleiche Diktat verbietet jegliche Unterhaltsarbeiten an den Hauptstrassen des Col des Mosses und des Col du Pillon. Wie soll unter diesen Voraussetzungen die Frage der Massnahmen gegen Erdrutsche (La Frasse) oder der Aufhebung des Bahnüberganges in La Chaudanne auf der Strecke Bulle--Saanen gelöst werden? Im letzteren Falle geht es sowohl um die Sicherheit des Strassen- als auch des Bahnverkehrs.</p><p>Ohne hier auf alle Probleme einzugehen, welche sie aufwirft, möchten wir in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass sie eindeutig zu weit geht und sich auf einen künftigen internationalen Vertrag stützt, den es erst noch zu unterzeichnen gilt, sowie in grober Weise gegen die Interessen der sogenannten Alpenkantone verstösst.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat angesichts dieser Situation zu tun?</p>
  • Strasse T 144
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am Sonntag, den 20. Februar 1994, hat das Schweizervolk der Initiative zum Schutze der Alpen zugestimmt. Der Wortlaut der Initiative gibt Anlass zu sehr unterschiedlichen Interpretationen bezüglich der Konsequenzen für den Bau und den Unterhalt der National- und Hauptstrassen im Alpengebiet.</p><p>Am Mittwoch, den 23. Februar, erhielten die betroffenen Kantone vom Direktor des Bundesamtes für Strassenbau ein mit "Vorsorgliche Massnahmen" betiteltes Schreiben. Dieser Massnahmenkatalog - begleitet von einem Plan, der ein neues Réduit südlich der Linie Montreux--Rorschach zeichnet - legt die Achsen des vor dem Transit zu schützenden Gebietes fest.</p><p>Die Kantone Waadt und Wallis (N 9, Grosser St. Bernhard) werden - und dies ist unverständlich - von dieser Massnahme besonders hart getroffen. Eine etwas nähere Prüfung zeigt, wie inkohärent dieses Diktat ist. Die T 144 beispielsweise - ein Strassenprojekt, das von den Waadtländer und Walliser Regierungsbehörden wie auch von allen in Regionalverbänden zusammengeschlossenen Gemeinden genehmigt worden ist (Association régionale pour le développement du district d'Aigle; Association régionale Monthey/St-Maurice) - verbindet zwei Teile des Chablais. Überdies dient sie als Umfahrungsstrasse verschiedener Dörfer!</p><p>Das gleiche Diktat verbietet jegliche Unterhaltsarbeiten an den Hauptstrassen des Col des Mosses und des Col du Pillon. Wie soll unter diesen Voraussetzungen die Frage der Massnahmen gegen Erdrutsche (La Frasse) oder der Aufhebung des Bahnüberganges in La Chaudanne auf der Strecke Bulle--Saanen gelöst werden? Im letzteren Falle geht es sowohl um die Sicherheit des Strassen- als auch des Bahnverkehrs.</p><p>Ohne hier auf alle Probleme einzugehen, welche sie aufwirft, möchten wir in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass sie eindeutig zu weit geht und sich auf einen künftigen internationalen Vertrag stützt, den es erst noch zu unterzeichnen gilt, sowie in grober Weise gegen die Interessen der sogenannten Alpenkantone verstösst.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat angesichts dieser Situation zu tun?</p>
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