Hilfe an wirtschaftlich bedrohte Regionen
- ShortId
-
94.3059
- Id
-
19943059
- Updated
-
10.04.2024 13:50
- Language
-
de
- Title
-
Hilfe an wirtschaftlich bedrohte Regionen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 26. Februar 1992 hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Motion Matthey (91.3314) entgegenzunehmen, und am 20. März 1992 hat der Nationalrat die Motion überwiesen. Darin wird der Bundesrat eingeladen, "die Verlängerung des Bundesbeschlusses .... und wenn nötig dessen Anpassung vorzuschlagen".</p><p>Zur Begründung der Verlängerung wurde auf die Schwäche und Gefährdung der Wirtschafts- und Industriestrukturen der betroffenen Regionen hingewiesen. Angesichts der heutigen Arbeitslosigkeit und der Streichung von Arbeitsplätzen behalten diese Gründe erst recht ihre Gültigkeit.</p><p>Im Interesse unseres Landes ist es eindeutig nötig, in den betroffenen Regionen Arbeitsplätze zu schaffen und Investitionen zu fördern, damit diese Regionen ihre Vitalität bewahren und sich vor Abwanderung schützen können. Dies entspricht übrigens auch den Anforderungen und Zielsetzungen der Raumplanung in unserem Land und trägt zu einer harmonischen Verteilung der Bevölkerung bei.</p>
- <p>1. Eine blosse Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 genügt nicht, um den aktuellen Problemen und den in der Motion Matthey (91.3314) zum Ausdruck gebrachten Wünschen zu entsprechen; die Motion war am 20. März 1992 durch den Nationalrat und am 10. Dezember 1992 durch den Ständerat gutgeheissen worden. In dieser Absicht hat der Bundesrat am 1. Juni 1993 den Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität in die Vernehmlassung gegeben. Obschon der Vernehmlassungsentwurf grossmehrheitlich begrüsst worden ist, fielen die Antworten doch sehr gegensätzlich aus, was eine vertiefte Auseinandersetzung erforderlich machte.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Situation in den betroffenen Regionen als besorgniserregend. Trotz der feststellbaren Fortschritte sind die Wirtschaftsstrukturen in gewissen dem Bundesbeschluss unterstellten Regionen schwach geblieben. Aber auch andere Regionen haben Probleme und leiden namentlich unter einer grossen strukturellen Arbeitslosigkeit. Aufgrund dieser Analyse hat der Bundesrat am 16. Februar 1994 entschieden, das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit der unverzüglichen Vorlage einer neuen Botschaft zu beauftragen.</p><p>3. Eine Kontinuität zwischen den alten und den neuen Massnahmen ist für jenen Teil der betroffenen Regionen möglich, die nach einigen Monaten erneut über Beihilfen zugunsten von Unternehmen in Form von Bürgschaften und Steuererleichterungen verfügen werden. Weiter ist vorgesehen, dass der Bund die Standortpromotion der Kantone im Ausland unterstützt, indem er die Werbung für den Unternehmensstandort Schweiz fördert.</p><p>4. Die Botschaft über die neuen Massnahmen wird dem Parlament noch in diesem Frühjahr unterbreitet. Eine vorrangige Behandlung sollte es erlauben, das neue Instrument auf Anfang 1995 in Kraft zu setzen. Die Erfahrung zeigt, dass die Vorbereitung von Gesuchen für Finanzierungsbeihilfen mehrere Monate benötigt. Ein Unterbruch von einigen Monaten ist daher tragbar. Eine möglichst rasche Inkraftsetzung der neuen Massnahmen ist nach Ansicht des Bundesrates der allfälligen Verlängerung des bisherigen Bundesbeschlusses vorzuziehen.</p>
- <p>Ende Februar 1994 läuft der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen (Beschluss Bonny) aus. Wir möchten dem Bundesrat deshalb folgende Fragen stellen:</p><p>1. Warum hat er einer im März 1992 verabschiedeten Motion nicht Folge gegeben, welche die Verlängerung dieses Bundesbeschlusses anstrebte?</p><p>2. Wie beurteilt er die wirtschaftliche Lage in den betroffenen Regionen?</p><p>3. Wie gedenkt er die Kontinuität zwischen dem abgelaufenen Bundesbeschluss und der Annahme einer soeben angekündigten neuen Vorlage zu sichern?</p><p>4. Welche Hilfe könnte er während dieser Übergangszeit leisten, um die Investitions- und Arbeitsplatzbeschaffungspläne, die angenommen, entwickelt und verwirklicht werden könnten, nicht zu kompromittieren?</p>
- Hilfe an wirtschaftlich bedrohte Regionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 26. Februar 1992 hat sich der Bundesrat bereit erklärt, die Motion Matthey (91.3314) entgegenzunehmen, und am 20. März 1992 hat der Nationalrat die Motion überwiesen. Darin wird der Bundesrat eingeladen, "die Verlängerung des Bundesbeschlusses .... und wenn nötig dessen Anpassung vorzuschlagen".</p><p>Zur Begründung der Verlängerung wurde auf die Schwäche und Gefährdung der Wirtschafts- und Industriestrukturen der betroffenen Regionen hingewiesen. Angesichts der heutigen Arbeitslosigkeit und der Streichung von Arbeitsplätzen behalten diese Gründe erst recht ihre Gültigkeit.</p><p>Im Interesse unseres Landes ist es eindeutig nötig, in den betroffenen Regionen Arbeitsplätze zu schaffen und Investitionen zu fördern, damit diese Regionen ihre Vitalität bewahren und sich vor Abwanderung schützen können. Dies entspricht übrigens auch den Anforderungen und Zielsetzungen der Raumplanung in unserem Land und trägt zu einer harmonischen Verteilung der Bevölkerung bei.</p>
- <p>1. Eine blosse Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 genügt nicht, um den aktuellen Problemen und den in der Motion Matthey (91.3314) zum Ausdruck gebrachten Wünschen zu entsprechen; die Motion war am 20. März 1992 durch den Nationalrat und am 10. Dezember 1992 durch den Ständerat gutgeheissen worden. In dieser Absicht hat der Bundesrat am 1. Juni 1993 den Entwurf zu einem Bundesbeschluss zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität in die Vernehmlassung gegeben. Obschon der Vernehmlassungsentwurf grossmehrheitlich begrüsst worden ist, fielen die Antworten doch sehr gegensätzlich aus, was eine vertiefte Auseinandersetzung erforderlich machte.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Situation in den betroffenen Regionen als besorgniserregend. Trotz der feststellbaren Fortschritte sind die Wirtschaftsstrukturen in gewissen dem Bundesbeschluss unterstellten Regionen schwach geblieben. Aber auch andere Regionen haben Probleme und leiden namentlich unter einer grossen strukturellen Arbeitslosigkeit. Aufgrund dieser Analyse hat der Bundesrat am 16. Februar 1994 entschieden, das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit der unverzüglichen Vorlage einer neuen Botschaft zu beauftragen.</p><p>3. Eine Kontinuität zwischen den alten und den neuen Massnahmen ist für jenen Teil der betroffenen Regionen möglich, die nach einigen Monaten erneut über Beihilfen zugunsten von Unternehmen in Form von Bürgschaften und Steuererleichterungen verfügen werden. Weiter ist vorgesehen, dass der Bund die Standortpromotion der Kantone im Ausland unterstützt, indem er die Werbung für den Unternehmensstandort Schweiz fördert.</p><p>4. Die Botschaft über die neuen Massnahmen wird dem Parlament noch in diesem Frühjahr unterbreitet. Eine vorrangige Behandlung sollte es erlauben, das neue Instrument auf Anfang 1995 in Kraft zu setzen. Die Erfahrung zeigt, dass die Vorbereitung von Gesuchen für Finanzierungsbeihilfen mehrere Monate benötigt. Ein Unterbruch von einigen Monaten ist daher tragbar. Eine möglichst rasche Inkraftsetzung der neuen Massnahmen ist nach Ansicht des Bundesrates der allfälligen Verlängerung des bisherigen Bundesbeschlusses vorzuziehen.</p>
- <p>Ende Februar 1994 läuft der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen (Beschluss Bonny) aus. Wir möchten dem Bundesrat deshalb folgende Fragen stellen:</p><p>1. Warum hat er einer im März 1992 verabschiedeten Motion nicht Folge gegeben, welche die Verlängerung dieses Bundesbeschlusses anstrebte?</p><p>2. Wie beurteilt er die wirtschaftliche Lage in den betroffenen Regionen?</p><p>3. Wie gedenkt er die Kontinuität zwischen dem abgelaufenen Bundesbeschluss und der Annahme einer soeben angekündigten neuen Vorlage zu sichern?</p><p>4. Welche Hilfe könnte er während dieser Übergangszeit leisten, um die Investitions- und Arbeitsplatzbeschaffungspläne, die angenommen, entwickelt und verwirklicht werden könnten, nicht zu kompromittieren?</p>
- Hilfe an wirtschaftlich bedrohte Regionen
Back to List