Alpeninitiative

ShortId
94.3060
Id
19943060
Updated
10.04.2024 09:26
Language
de
Title
Alpeninitiative
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Allgemeines</p><p>Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3023</p><p>Zu den einzelnen Fragen</p><p>1. Der Bundesrat ist erfreut über die deutliche Annahme des Kompetenzartikels für eine leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Dieser Entscheid ist ein deutliches Signal für die schrittweise Verwirklichung der Kostenwahrheit. Der Bundesrat wird das EVED beauftragen, eine Botschaft zu einem Bundesgesetz für eine verursachergerechte Schwerverkehrsabgabe auszuarbeiten.</p><p>2. Auch Treibstoffzollgelder sind Mittel, welche das Volk dem Staat zur Verfügung stellt. Es ist entsprechend vorsichtig und sorgfältig mit diesen Mitteln umzugehen. Eine weitere Investition in die Planung von Projekten, welche mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit infolge von Artikel 36sexies Absatz 3 der Bundesverfassung gar nie realisiert werden können, ist daher nicht zu vertreten. Die logische Folge ist der durch das Bundesamt für Strassenbau nach Rücksprache und im Auftrag des EVED erlassene vorläufige Planungs- und Projektierungsstopp als provisorische Massnahme.</p><p>Es wird Sache der Ausführungsgesetzgebung sein, möglichst rasch konkrete Vorgaben zu liefern, damit die vorsorglichen Massnahmen zumindest partiell aufgehoben werden können. In die Erarbeitung dieser Ausführungsbestimmungen werden selbstverständlich die Kantone und die Baudirektorenkonferenz einbezogen. Diverse Kontakte in dieser Richtung haben in den letzten Tagen bereits stattgefunden.</p><p>3. Angesichts der diametral auseinanderliegenden Ansichten betreffend möglicher Auslegungen von Artikel 36sexies Absatz 3 der Bundesverfassung hat das EVED eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, mit dem Auftrag, den möglichen Interpretationsrahmen darzulegen. Es ist davon auszugehen, dass anschliessend vor allem auch die Diskussionen über die Möglichkeiten betreffend die N 9 konkret stattfinden können. Materielle Aussagen zu dieser Frage sind heute noch verfrüht. Expertenmandate sind derzeit aus den oben angeführten Überlegungen betreffend Bau- und Projektierungsstopp nicht angezeigt.</p><p>4. Bei einem eidgenössischen Urnengang werden die Motive des Souveräns für seine Stimmabgabe üblicherweis im Rahmen einer Vox-Analyse untersucht. Den Ergebnissen dieser wissenschaftlichen Abklärungen kann nicht vorgegriffen werden. Im Gespräch mit den europäischen Partnern sind möglichst für alle Seiten akzeptable Modalitäten für die Umsetzung der Initiative zu suchen.</p><p>5. Der Bundesrat wird die nötigen Abklärungen treffen und die erforderlichen Massnahmen einleiten, um die Initiative umzusetzen. Dazu ist er auf die Mitwirkung aller Beteiligten angewiesen.</p><p>6. Mit den Organen der EU bestehen eingespielte und permanente Kontakte. Der Informationsfluss ist gesichert, Erklärungsbedarf ist gegeben.</p><p>7. Der Bundesrat wird in der Organisation des Umsetzungsauftrages seine Führungsfunktion wahrnehmen. Er wird bemüht sein, dafür die optimalste Organisationsform zu wählen.</p><p>8. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Initiative möglichst europakompatibel und nichtdiskriminierend umzusetzen ist. Zur Herstellung der Kostenwahrheit beim Schwerverkehr ist indessen die leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe das prioritäre Instrument.</p><p>9. Bereits vor Annahme der Alpen-Initiative hat die schweizerische Verkehrspolitik das Ziel der Umlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene verfolgt. Auf dieser Grundlage wurde insbesondere auch die Neat geplant und hat sich die Schweiz im Transitabkommen zur Förderung des kombinierten Verkehrs verpflichtet.</p><p>Die Kapazität im kombinierten Verkehr wird durch die Realisierung von Huckepackkorridor und Neat laufend erhöht. Die Auslastung des Transitkorridors betrug Ende letzten Jahres 74 Prozent. Der Bundesrat ist gewillt, auf den Zeitpunkt der Umsetzung der Alpen-Initiative die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.</p><p>10. Der Bundesrat legt dem Parlament im Rahmen des Geschäftsberichts regelmässig Rechenschaft ab. Zudem steht er den Fachkommissionen des Parlamentes für weitere erwünschte Angaben zur Verfügung. Eine spezielle Berichterstattung dürfte sich somit auch aus verwaltungsökonomischen Gründen erübrigen.</p>
  • <p>1. Das Wochenende vom 20. Februar 1994 brachte nicht nur die Annahme der Alpen-Initiative mit sich, sondern auch die Annahme der beiden Vorlagen im Bereich des Schwerverkehrs. Damit ist der Weg politisch frei für die schrittweise Einführung der Kostenwahrheit in diesem Bereich. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat angesichts dieser klaren Volksentscheide wann zu unternehmen?</p><p>2. Die Kritik an dem vorläufig erlassenen Planungsstopp geht nach der Meinung der Baudirektoren und -direktorinnen zu weit. Ist der Bundesrat bereit, unverzüglich zusammen mit den betroffenen Kantonen und interessierten Kreisen diese Liste zu bereinigen?</p><p>3. Der strittigste Punkt betrifft die N 9 im Oberwallis. Vor der Abstimmung vertraten die Gegner der Initiative den Standpunkt, im Oberwallis könne nicht mehr gebaut werden. Nach der Abstimmung wollen dieselben Gegner eine vierspurige Autobahn durchsetzen. Anders die Befürworter der Initiative, welche immer davon ausgingen, dass eine zweispurige Nationalstrasse möglich bleibt. Ist der Bundesrat bereit, dem Experten, der sich bereits bei der Umfahrung von Brig bewährt hat, ein Mandat zu erteilen, um gemeinsam mit allen Interessierten einen konstruktiven Vorschlag zu unterbreiten?</p><p>4. Europäisch waren die Kommentare zur Annahme der Initiative besser als erwartet. Ein EG-Komissar bemerkte gegenüber dem deutschen "Spiegel", die Schweiz "könnte Europa ein Stück in Richtung einer vernünftig geplanten, gemeinsamen Verkehrspolitik voranbringen". Teilt der Bundesrat nach einer ersten Analyse des Resultates die Ansicht, dass erstens die Mehrheit der Befürworter und Befürworterinnen des EWR auch der Alpen-Initiative zugestimmt haben und dass zweitens auch deshalb die Initiative nicht gegen, sondern mit Europa umgesetzt werden soll?</p><p>5. Die Alpen-Initiative nennt ein Ziel und eine Frist zur Erreichung dieses Ziels. Sie überlässt die Wahl der Mittel dem Bundesrat, der direkt auf dem Verordnungsweg tätig werden kann und muss. Nur Ausnahmen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit allen Beteiligten ein Programm zu starten, um bis in das Jahr 2004 die Güter auf die Bahn zu bringen?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, europäisch eine Medienkampagne zu starten, um diese Weichenstellung in der europäischen Verkehrspolitik zu erläutern?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, einen Delegierten für den Transit zu ernennen, der mit einem kleinen Stab unverzüglich die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung der Initiative konzipiert und anschliessend deren Umsetzung begleitet?</p><p>8. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass diese Umsetzung europakompatibel und nichtdiskriminierend erfolgen und gleichzeitig einen Beitrag zur Herstellung der Kostenwahrheit im Verkehr leisten soll?</p><p>9. Die Annahme der Alpen-Initiative ist ein klares Bekenntnis zur Bahn. Wie wirkt sich diese Weichenstellung auf die anstehenden Entscheide im Bereich des öffentlichen Verkehrs aus?</p><p>10. Ist der Bundesrat bereit, jährlich dem Parlament Bericht zu erstatten über den Stand der Umsetzung der Alpen-Initiative?</p>
  • Alpeninitiative
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Allgemeines</p><p>Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3023</p><p>Zu den einzelnen Fragen</p><p>1. Der Bundesrat ist erfreut über die deutliche Annahme des Kompetenzartikels für eine leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Dieser Entscheid ist ein deutliches Signal für die schrittweise Verwirklichung der Kostenwahrheit. Der Bundesrat wird das EVED beauftragen, eine Botschaft zu einem Bundesgesetz für eine verursachergerechte Schwerverkehrsabgabe auszuarbeiten.</p><p>2. Auch Treibstoffzollgelder sind Mittel, welche das Volk dem Staat zur Verfügung stellt. Es ist entsprechend vorsichtig und sorgfältig mit diesen Mitteln umzugehen. Eine weitere Investition in die Planung von Projekten, welche mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit infolge von Artikel 36sexies Absatz 3 der Bundesverfassung gar nie realisiert werden können, ist daher nicht zu vertreten. Die logische Folge ist der durch das Bundesamt für Strassenbau nach Rücksprache und im Auftrag des EVED erlassene vorläufige Planungs- und Projektierungsstopp als provisorische Massnahme.</p><p>Es wird Sache der Ausführungsgesetzgebung sein, möglichst rasch konkrete Vorgaben zu liefern, damit die vorsorglichen Massnahmen zumindest partiell aufgehoben werden können. In die Erarbeitung dieser Ausführungsbestimmungen werden selbstverständlich die Kantone und die Baudirektorenkonferenz einbezogen. Diverse Kontakte in dieser Richtung haben in den letzten Tagen bereits stattgefunden.</p><p>3. Angesichts der diametral auseinanderliegenden Ansichten betreffend möglicher Auslegungen von Artikel 36sexies Absatz 3 der Bundesverfassung hat das EVED eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, mit dem Auftrag, den möglichen Interpretationsrahmen darzulegen. Es ist davon auszugehen, dass anschliessend vor allem auch die Diskussionen über die Möglichkeiten betreffend die N 9 konkret stattfinden können. Materielle Aussagen zu dieser Frage sind heute noch verfrüht. Expertenmandate sind derzeit aus den oben angeführten Überlegungen betreffend Bau- und Projektierungsstopp nicht angezeigt.</p><p>4. Bei einem eidgenössischen Urnengang werden die Motive des Souveräns für seine Stimmabgabe üblicherweis im Rahmen einer Vox-Analyse untersucht. Den Ergebnissen dieser wissenschaftlichen Abklärungen kann nicht vorgegriffen werden. Im Gespräch mit den europäischen Partnern sind möglichst für alle Seiten akzeptable Modalitäten für die Umsetzung der Initiative zu suchen.</p><p>5. Der Bundesrat wird die nötigen Abklärungen treffen und die erforderlichen Massnahmen einleiten, um die Initiative umzusetzen. Dazu ist er auf die Mitwirkung aller Beteiligten angewiesen.</p><p>6. Mit den Organen der EU bestehen eingespielte und permanente Kontakte. Der Informationsfluss ist gesichert, Erklärungsbedarf ist gegeben.</p><p>7. Der Bundesrat wird in der Organisation des Umsetzungsauftrages seine Führungsfunktion wahrnehmen. Er wird bemüht sein, dafür die optimalste Organisationsform zu wählen.</p><p>8. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Initiative möglichst europakompatibel und nichtdiskriminierend umzusetzen ist. Zur Herstellung der Kostenwahrheit beim Schwerverkehr ist indessen die leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe das prioritäre Instrument.</p><p>9. Bereits vor Annahme der Alpen-Initiative hat die schweizerische Verkehrspolitik das Ziel der Umlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene verfolgt. Auf dieser Grundlage wurde insbesondere auch die Neat geplant und hat sich die Schweiz im Transitabkommen zur Förderung des kombinierten Verkehrs verpflichtet.</p><p>Die Kapazität im kombinierten Verkehr wird durch die Realisierung von Huckepackkorridor und Neat laufend erhöht. Die Auslastung des Transitkorridors betrug Ende letzten Jahres 74 Prozent. Der Bundesrat ist gewillt, auf den Zeitpunkt der Umsetzung der Alpen-Initiative die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.</p><p>10. Der Bundesrat legt dem Parlament im Rahmen des Geschäftsberichts regelmässig Rechenschaft ab. Zudem steht er den Fachkommissionen des Parlamentes für weitere erwünschte Angaben zur Verfügung. Eine spezielle Berichterstattung dürfte sich somit auch aus verwaltungsökonomischen Gründen erübrigen.</p>
    • <p>1. Das Wochenende vom 20. Februar 1994 brachte nicht nur die Annahme der Alpen-Initiative mit sich, sondern auch die Annahme der beiden Vorlagen im Bereich des Schwerverkehrs. Damit ist der Weg politisch frei für die schrittweise Einführung der Kostenwahrheit in diesem Bereich. Welche Schritte gedenkt der Bundesrat angesichts dieser klaren Volksentscheide wann zu unternehmen?</p><p>2. Die Kritik an dem vorläufig erlassenen Planungsstopp geht nach der Meinung der Baudirektoren und -direktorinnen zu weit. Ist der Bundesrat bereit, unverzüglich zusammen mit den betroffenen Kantonen und interessierten Kreisen diese Liste zu bereinigen?</p><p>3. Der strittigste Punkt betrifft die N 9 im Oberwallis. Vor der Abstimmung vertraten die Gegner der Initiative den Standpunkt, im Oberwallis könne nicht mehr gebaut werden. Nach der Abstimmung wollen dieselben Gegner eine vierspurige Autobahn durchsetzen. Anders die Befürworter der Initiative, welche immer davon ausgingen, dass eine zweispurige Nationalstrasse möglich bleibt. Ist der Bundesrat bereit, dem Experten, der sich bereits bei der Umfahrung von Brig bewährt hat, ein Mandat zu erteilen, um gemeinsam mit allen Interessierten einen konstruktiven Vorschlag zu unterbreiten?</p><p>4. Europäisch waren die Kommentare zur Annahme der Initiative besser als erwartet. Ein EG-Komissar bemerkte gegenüber dem deutschen "Spiegel", die Schweiz "könnte Europa ein Stück in Richtung einer vernünftig geplanten, gemeinsamen Verkehrspolitik voranbringen". Teilt der Bundesrat nach einer ersten Analyse des Resultates die Ansicht, dass erstens die Mehrheit der Befürworter und Befürworterinnen des EWR auch der Alpen-Initiative zugestimmt haben und dass zweitens auch deshalb die Initiative nicht gegen, sondern mit Europa umgesetzt werden soll?</p><p>5. Die Alpen-Initiative nennt ein Ziel und eine Frist zur Erreichung dieses Ziels. Sie überlässt die Wahl der Mittel dem Bundesrat, der direkt auf dem Verordnungsweg tätig werden kann und muss. Nur Ausnahmen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Ist der Bundesrat bereit, gemeinsam mit allen Beteiligten ein Programm zu starten, um bis in das Jahr 2004 die Güter auf die Bahn zu bringen?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, europäisch eine Medienkampagne zu starten, um diese Weichenstellung in der europäischen Verkehrspolitik zu erläutern?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, einen Delegierten für den Transit zu ernennen, der mit einem kleinen Stab unverzüglich die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung der Initiative konzipiert und anschliessend deren Umsetzung begleitet?</p><p>8. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass diese Umsetzung europakompatibel und nichtdiskriminierend erfolgen und gleichzeitig einen Beitrag zur Herstellung der Kostenwahrheit im Verkehr leisten soll?</p><p>9. Die Annahme der Alpen-Initiative ist ein klares Bekenntnis zur Bahn. Wie wirkt sich diese Weichenstellung auf die anstehenden Entscheide im Bereich des öffentlichen Verkehrs aus?</p><p>10. Ist der Bundesrat bereit, jährlich dem Parlament Bericht zu erstatten über den Stand der Umsetzung der Alpen-Initiative?</p>
    • Alpeninitiative

Back to List