Ausführungsbestimmungen zu Art. 36sexies BV. Nationalstrassengesetzgebung
- ShortId
-
94.3087
- Id
-
19943087
- Updated
-
10.04.2024 14:39
- Language
-
de
- Title
-
Ausführungsbestimmungen zu Art. 36sexies BV. Nationalstrassengesetzgebung
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bereits im Vorfeld des Urnenganges zur Alpen-Initiative wurde von verschiedener Seite auf die Schwierigkeiten bei der Interpretation des Initiativtextes hingewiesen. Bundesrat und Parlament stehen nun vor der heiklen Aufgabe, zu definieren, welche Strassen im Alpengebiet im Sinne der Alpeninitiative als Transitachsen zu bezeichnen sind.</p><p>Zuhanden des Bundesrates, namentlich des zuständigen Eidgenössischen Verkehrs- und Energiedepartementes, möchten wir zum Ausdruck bringen, dass der Transitverkehr zwischen Siders und Brig äusserst bescheiden ist. Dieses Strassenteilstück dient in allererster Linie dem Regional- und Lokalverkehr. Sehr zuverlässige Verkehrszählungen belegen diese Tatsachen.</p><p>Nur aufgrund der hier aufgezeigten Entscheide bzw. Massnahmen können regionale Ungerechtigkeiten verhindert werden, die letztlich auch garantieren, dass in den Bergkantonen zeitgemässe Strassen überhaupt zu realisieren sind, die eine wirtschaftliche und touristische Weiterentwicklung ermöglichen.</p>
- Der Bundesrat beantragt, Teil 1 als erledigt abzuschreiben und Teil 2 in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die ganzheitliche Verkehrspolitik des Bundesrates und des Parlamentes erfährt nach der Annahme der Volksinitiative "zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr" durch das Volk und die Stände zwangsläufig eine bedeutende Neuorientierung.</p><p>Aufgrund dieser offensichtlichen Sachverhalte laden wir den Bundesrat ein, unter Bezugnahme auf die schriftlich hinterlegten Eingaben von Ständerat Bloetzer sowie der Nationalräte Comby, Epiney und Schmidhalter, im Rahmen der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 36sexies der Bundesverfassung alle Vorkehrungen zu treffen, damit</p><p>- die Rhonetalstrasse zwischen Siders und Brig nicht als Transitstrasse klassiert wird und somit die Realisierung der dringend notwendigen Autobahn im Oberwallis ermöglicht wird.</p><p>In zweiter Priorität ersuchen wir den Bundesrat zu veranlassen,</p><p>- die heute in Kraft stehende Nationalstrassengesetzgebung dahingehend zu ändern, dass in Landesteilen und Regionen, die nicht über ein Nationalstrassennetz verfügen, die Finanzierungsmöglichkeiten für die Hauptstrassenachsen denjenigen der Nationalstrassen gleichgestellt werden. Dies im Sinne eines gerechten Ausgleichs, der es auch benachteiligten Regionen ermöglicht, die dringenden Verkehrsprobleme zu lösen.</p>
- Ausführungsbestimmungen zu Art. 36sexies BV. Nationalstrassengesetzgebung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bereits im Vorfeld des Urnenganges zur Alpen-Initiative wurde von verschiedener Seite auf die Schwierigkeiten bei der Interpretation des Initiativtextes hingewiesen. Bundesrat und Parlament stehen nun vor der heiklen Aufgabe, zu definieren, welche Strassen im Alpengebiet im Sinne der Alpeninitiative als Transitachsen zu bezeichnen sind.</p><p>Zuhanden des Bundesrates, namentlich des zuständigen Eidgenössischen Verkehrs- und Energiedepartementes, möchten wir zum Ausdruck bringen, dass der Transitverkehr zwischen Siders und Brig äusserst bescheiden ist. Dieses Strassenteilstück dient in allererster Linie dem Regional- und Lokalverkehr. Sehr zuverlässige Verkehrszählungen belegen diese Tatsachen.</p><p>Nur aufgrund der hier aufgezeigten Entscheide bzw. Massnahmen können regionale Ungerechtigkeiten verhindert werden, die letztlich auch garantieren, dass in den Bergkantonen zeitgemässe Strassen überhaupt zu realisieren sind, die eine wirtschaftliche und touristische Weiterentwicklung ermöglichen.</p>
- Der Bundesrat beantragt, Teil 1 als erledigt abzuschreiben und Teil 2 in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Die ganzheitliche Verkehrspolitik des Bundesrates und des Parlamentes erfährt nach der Annahme der Volksinitiative "zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr" durch das Volk und die Stände zwangsläufig eine bedeutende Neuorientierung.</p><p>Aufgrund dieser offensichtlichen Sachverhalte laden wir den Bundesrat ein, unter Bezugnahme auf die schriftlich hinterlegten Eingaben von Ständerat Bloetzer sowie der Nationalräte Comby, Epiney und Schmidhalter, im Rahmen der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen zu Artikel 36sexies der Bundesverfassung alle Vorkehrungen zu treffen, damit</p><p>- die Rhonetalstrasse zwischen Siders und Brig nicht als Transitstrasse klassiert wird und somit die Realisierung der dringend notwendigen Autobahn im Oberwallis ermöglicht wird.</p><p>In zweiter Priorität ersuchen wir den Bundesrat zu veranlassen,</p><p>- die heute in Kraft stehende Nationalstrassengesetzgebung dahingehend zu ändern, dass in Landesteilen und Regionen, die nicht über ein Nationalstrassennetz verfügen, die Finanzierungsmöglichkeiten für die Hauptstrassenachsen denjenigen der Nationalstrassen gleichgestellt werden. Dies im Sinne eines gerechten Ausgleichs, der es auch benachteiligten Regionen ermöglicht, die dringenden Verkehrsprobleme zu lösen.</p>
- Ausführungsbestimmungen zu Art. 36sexies BV. Nationalstrassengesetzgebung
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