Umgehung des Wirtschaftsembargos gegen Serben durch Schweizer Firmen

ShortId
94.3134
Id
19943134
Updated
10.04.2024 10:15
Language
de
Title
Umgehung des Wirtschaftsembargos gegen Serben durch Schweizer Firmen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Umgehungsgeschäfte gegen das Wirtschaftsembargo der Uno werden über Mittelsmänner getätigt, welche im Auftrag von Export-Import-Handelsfirmen mit Hauptsitz in Belgrad agieren.</p><p>Dabei wird Mazedonien, das als junger Staat sehr stark von Serbien abhängig ist, als Durchgangsland benutzt.</p><p>Dieses Durchbrechen der Wirtschaftssanktionen durch Schweizer Firmen bringt die Schweizer Aussenpolitik in ein schiefes Licht und schadet zudem ganz allgemein dem Ansehen der Schweiz, denn einmal mehr kann damit nachgewiesen werden, dass auch Schweizer es fertigbringen, mit dem Elend der anderen Geld zu verdienen.</p>
  • <p>1. Bisher wurden bereits mehr als ein Dutzend Untersuchungsverfahren wegen möglicher Embargoverletzungen eingeleitet, die grosse Mehrheit davon durch die Zollverwaltung wegen Bannbruchs (Umgehung der Zollkontrolle, Falschdeklaration), der Rest durch das Bundesamt für Aussenwirtschaft (Vermittlungsgeschäfte). Zwei Verfahren wurden abgeschlossen. In beiden Fällen wurden Strafen wegen Bannbruchs ausgesprochen. Bei den Gebüssten handelt es sich allerdings nicht um Mitarbeiter von Schweizer Firmen.</p><p>2. Die Zahlen der Aussenhandelsstatistik für das Jahr 1993 sind nicht vergleichbar mit jenen des Jahres 1992, da die Exporte nach Mazedonien erst seit dem 1. Mai 1992 separat ausgewiesen werden. Auch unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist für 1993 jedoch eine nicht unerhebliche Zunahme der schweizerischen Ausfuhren feststellbar. Ein Grund mag darin liegen, dass vor dem Embargo Serbien Mazedoniens wichtigster Handelspartner war und Mazedonien nun gezwungen ist, seine Importe aus anderen Ländern, darunter aus der Schweiz, zu beziehen. Es darf dabei auch nicht vergessen werden, dass die schweizerischen Exporte nach den anderen Staaten des Balkans, Zentral- und Osteuropas in dieser Zeitspanne generell zugenommen haben, dies trotz des starken Schrumpfens der Wirtschaft in diesen Ländern. Inwieweit die Rolle von Mazedonien als Drehscheibe für illegale Ausfuhren nach Serbien zu einer Zunahme der schweizerischen Exporte führte, kann nicht beurteilt werden (vgl. auch Antwort auf Frage 8).</p><p>3. Die beiden genannten Firmen, Ciba Geigy AG, Basel, und Bezema AG, Montlingen, haben gegenüber dem Bundesamt für Aussenwirtschaft zu den in der Presse veröffentlichten Vorwürfen Stellung genommen. Gemäss den Richtlinien der Ciba werden mazedonische Händler nur beliefert, wenn eine schriftliche Bestellung des Endabnehmers aus Mazedonien vorliegt und dieser Endabnehmer ein regelmässiger Kunde der Ciba ist. Vorübergehend - während der befristeten Gültigkeit einer entsprechenden EG-Regelung - hatte Ciba sogar nur bei Vorliegen einer Importlizenz Waren ab der Schweiz nach Mazedonien geliefert. Die Bezema ihrerseits hat mitgeteilt, dass die Verkäufe nach Mazedonien nach einem Einbruch im Jahre 1991 in den beiden folgenden Jahren deutlich angestiegen sind und heute unter Berücksichtigung der Preisentwicklung wieder im früheren Rahmen liegen.</p><p>4. Das Samcomm (Sanctions Assistance Missions Command, das KSZE/EU-Überwachungszentrum) in Brüssel informiert die Schweiz regelmässig über mögliche Embargoverletzungen. Liegen fundierte Hinweise vor, werden Ermittlungen eingeleitet. Von den unter Punkt 1 erwähnten Untersuchungsverfahren wurden sieben aufgrund von Meldungen des Samcomm eröffnet.</p><p>5. Der Export nach Mazedonien ist unter den Uno-Sanktionen nicht bewilligungspflichtig. Es können deshalb keine Endverbraucherzertifikate verlangt werden.</p><p>6. Die Aktivitäten von bekannten Zweig- und Aussenstellen, welche in der Schweiz die Interessen serbischer Handelsfirmen wahrnehmen, werden insofern überwacht, als ihre Konten seit der Verschärfung des Embargos im April 1993 gesperrt und Zahlungen bewilligungspflichtig sind.</p><p>7. Die Ciba ist seit über 40 Jahren in Jugoslawien tätig. Ihr Büro in Belgrad führte ursprünglich wissenschaftliche und technische Beratungsaufträge aus. Seit Einführung des Embargos ist seine Tätigkeit auf Koordinationsaufgaben im Zusammenhang mit Lieferungen unter Uno-Bewilligung reduziert. Finanziert wird das Büro durch die Begleichung von Altforderungen in Lokalwährung.</p><p>8. Die notorische Verletzung des Uno-Embargos, insbesondere an der mazedonisch-serbischen Grenze, ist dem Samcomm und der Uno seit langem bekannt, ohne dass dagegen Massnahmen ergriffen worden sind. Wöchentlich sollen bis zu 500 Lastwagen die Grenze nach Serbien überqueren. Weltweit sind vom Samcomm über 2000 mutmassliche Umgehungsfälle registriert worden. Es handelt sich dabei nicht um ein spezifisch schweizerisches Problem.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Offiziell hat die Schweiz im Juni 1992 die wirtschaftlichen Beziehungen mit Serbien unterbrochen und sich damit dem Wirtschaftsembargo der Uno angeschlossen. Meldungen zufolge versuchen Schweizer Firmen mit Erfolg, diese weltweit beachteten Wirtschaftssanktionen zu umgehen.</p><p>Ich erlaube mir, dem Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Ist der Bundesrat darüber unterrichtet, dass Schweizer Firmen das Wirtschaftsembargo gegen Serbien umgehen?</p><p>2. Laut Aussenhandelsstatistik haben die Exporte nach Mazedonien in den Bereichen Maschinen, Elektronik, Farbstoffe, Zigaretten, Chemikalien, Kunstdünger gegenüber 1992 im letzten Jahr übermässig zugenommen. Wie erklärt sich der Bundesrat diese massive Zunahme, nachdem bekannt ist, dass der junge Staat Mazedonien nahe am wirtschaftlichen Ruin steht?</p><p>3. Im speziellen ist bekanntgeworden, dass die Handelsbeziehungen der Firmen Ciba, Basel, und Bezema, Montlingen, mit Mazedonien massiv zugenommen haben. Kann der Bundesrat diese Meldung bestätigen, und, wenn ja, wie ist diese Tatsache zu erklären?</p><p>4. Hat der Bundesrat Kenntnis von Meldungen über Verletzungen des Embargos, welche offenbar vom Embargo-Überwachungszentrum in Brüssel erstattet worden sind? Was geschieht mit solchen Meldungen? Wie werden diese weiterverfolgt und - je nachdem - geahndet?</p><p>5. Wie kann der Bundesrat garantieren, dass Endverbraucherzertifikate auf ihren Wahrheitsgehalt zuverlässig geprüft werden können?</p><p>6. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Aktivitäten von Zweig- und Aussenstellen zu überwachen, welche in der Schweiz die Interessen serbischer Handelsfirmen wahrnehmen?</p><p>7. Warum und unter welchen Bedingungen kann der Chemiekonzern Ciba nach wie vor in Belgrad eine offizielle Vertretung unterhalten?</p><p>8. Wie hoch schätzt der Bundesrat den aussenpolitischen Schaden ein, der durch die Verletzung des Uno-Embargos durch Schweizer Firmen entsteht?</p>
  • Umgehung des Wirtschaftsembargos gegen Serben durch Schweizer Firmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Umgehungsgeschäfte gegen das Wirtschaftsembargo der Uno werden über Mittelsmänner getätigt, welche im Auftrag von Export-Import-Handelsfirmen mit Hauptsitz in Belgrad agieren.</p><p>Dabei wird Mazedonien, das als junger Staat sehr stark von Serbien abhängig ist, als Durchgangsland benutzt.</p><p>Dieses Durchbrechen der Wirtschaftssanktionen durch Schweizer Firmen bringt die Schweizer Aussenpolitik in ein schiefes Licht und schadet zudem ganz allgemein dem Ansehen der Schweiz, denn einmal mehr kann damit nachgewiesen werden, dass auch Schweizer es fertigbringen, mit dem Elend der anderen Geld zu verdienen.</p>
    • <p>1. Bisher wurden bereits mehr als ein Dutzend Untersuchungsverfahren wegen möglicher Embargoverletzungen eingeleitet, die grosse Mehrheit davon durch die Zollverwaltung wegen Bannbruchs (Umgehung der Zollkontrolle, Falschdeklaration), der Rest durch das Bundesamt für Aussenwirtschaft (Vermittlungsgeschäfte). Zwei Verfahren wurden abgeschlossen. In beiden Fällen wurden Strafen wegen Bannbruchs ausgesprochen. Bei den Gebüssten handelt es sich allerdings nicht um Mitarbeiter von Schweizer Firmen.</p><p>2. Die Zahlen der Aussenhandelsstatistik für das Jahr 1993 sind nicht vergleichbar mit jenen des Jahres 1992, da die Exporte nach Mazedonien erst seit dem 1. Mai 1992 separat ausgewiesen werden. Auch unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist für 1993 jedoch eine nicht unerhebliche Zunahme der schweizerischen Ausfuhren feststellbar. Ein Grund mag darin liegen, dass vor dem Embargo Serbien Mazedoniens wichtigster Handelspartner war und Mazedonien nun gezwungen ist, seine Importe aus anderen Ländern, darunter aus der Schweiz, zu beziehen. Es darf dabei auch nicht vergessen werden, dass die schweizerischen Exporte nach den anderen Staaten des Balkans, Zentral- und Osteuropas in dieser Zeitspanne generell zugenommen haben, dies trotz des starken Schrumpfens der Wirtschaft in diesen Ländern. Inwieweit die Rolle von Mazedonien als Drehscheibe für illegale Ausfuhren nach Serbien zu einer Zunahme der schweizerischen Exporte führte, kann nicht beurteilt werden (vgl. auch Antwort auf Frage 8).</p><p>3. Die beiden genannten Firmen, Ciba Geigy AG, Basel, und Bezema AG, Montlingen, haben gegenüber dem Bundesamt für Aussenwirtschaft zu den in der Presse veröffentlichten Vorwürfen Stellung genommen. Gemäss den Richtlinien der Ciba werden mazedonische Händler nur beliefert, wenn eine schriftliche Bestellung des Endabnehmers aus Mazedonien vorliegt und dieser Endabnehmer ein regelmässiger Kunde der Ciba ist. Vorübergehend - während der befristeten Gültigkeit einer entsprechenden EG-Regelung - hatte Ciba sogar nur bei Vorliegen einer Importlizenz Waren ab der Schweiz nach Mazedonien geliefert. Die Bezema ihrerseits hat mitgeteilt, dass die Verkäufe nach Mazedonien nach einem Einbruch im Jahre 1991 in den beiden folgenden Jahren deutlich angestiegen sind und heute unter Berücksichtigung der Preisentwicklung wieder im früheren Rahmen liegen.</p><p>4. Das Samcomm (Sanctions Assistance Missions Command, das KSZE/EU-Überwachungszentrum) in Brüssel informiert die Schweiz regelmässig über mögliche Embargoverletzungen. Liegen fundierte Hinweise vor, werden Ermittlungen eingeleitet. Von den unter Punkt 1 erwähnten Untersuchungsverfahren wurden sieben aufgrund von Meldungen des Samcomm eröffnet.</p><p>5. Der Export nach Mazedonien ist unter den Uno-Sanktionen nicht bewilligungspflichtig. Es können deshalb keine Endverbraucherzertifikate verlangt werden.</p><p>6. Die Aktivitäten von bekannten Zweig- und Aussenstellen, welche in der Schweiz die Interessen serbischer Handelsfirmen wahrnehmen, werden insofern überwacht, als ihre Konten seit der Verschärfung des Embargos im April 1993 gesperrt und Zahlungen bewilligungspflichtig sind.</p><p>7. Die Ciba ist seit über 40 Jahren in Jugoslawien tätig. Ihr Büro in Belgrad führte ursprünglich wissenschaftliche und technische Beratungsaufträge aus. Seit Einführung des Embargos ist seine Tätigkeit auf Koordinationsaufgaben im Zusammenhang mit Lieferungen unter Uno-Bewilligung reduziert. Finanziert wird das Büro durch die Begleichung von Altforderungen in Lokalwährung.</p><p>8. Die notorische Verletzung des Uno-Embargos, insbesondere an der mazedonisch-serbischen Grenze, ist dem Samcomm und der Uno seit langem bekannt, ohne dass dagegen Massnahmen ergriffen worden sind. Wöchentlich sollen bis zu 500 Lastwagen die Grenze nach Serbien überqueren. Weltweit sind vom Samcomm über 2000 mutmassliche Umgehungsfälle registriert worden. Es handelt sich dabei nicht um ein spezifisch schweizerisches Problem.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Offiziell hat die Schweiz im Juni 1992 die wirtschaftlichen Beziehungen mit Serbien unterbrochen und sich damit dem Wirtschaftsembargo der Uno angeschlossen. Meldungen zufolge versuchen Schweizer Firmen mit Erfolg, diese weltweit beachteten Wirtschaftssanktionen zu umgehen.</p><p>Ich erlaube mir, dem Bundesrat in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Ist der Bundesrat darüber unterrichtet, dass Schweizer Firmen das Wirtschaftsembargo gegen Serbien umgehen?</p><p>2. Laut Aussenhandelsstatistik haben die Exporte nach Mazedonien in den Bereichen Maschinen, Elektronik, Farbstoffe, Zigaretten, Chemikalien, Kunstdünger gegenüber 1992 im letzten Jahr übermässig zugenommen. Wie erklärt sich der Bundesrat diese massive Zunahme, nachdem bekannt ist, dass der junge Staat Mazedonien nahe am wirtschaftlichen Ruin steht?</p><p>3. Im speziellen ist bekanntgeworden, dass die Handelsbeziehungen der Firmen Ciba, Basel, und Bezema, Montlingen, mit Mazedonien massiv zugenommen haben. Kann der Bundesrat diese Meldung bestätigen, und, wenn ja, wie ist diese Tatsache zu erklären?</p><p>4. Hat der Bundesrat Kenntnis von Meldungen über Verletzungen des Embargos, welche offenbar vom Embargo-Überwachungszentrum in Brüssel erstattet worden sind? Was geschieht mit solchen Meldungen? Wie werden diese weiterverfolgt und - je nachdem - geahndet?</p><p>5. Wie kann der Bundesrat garantieren, dass Endverbraucherzertifikate auf ihren Wahrheitsgehalt zuverlässig geprüft werden können?</p><p>6. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Aktivitäten von Zweig- und Aussenstellen zu überwachen, welche in der Schweiz die Interessen serbischer Handelsfirmen wahrnehmen?</p><p>7. Warum und unter welchen Bedingungen kann der Chemiekonzern Ciba nach wie vor in Belgrad eine offizielle Vertretung unterhalten?</p><p>8. Wie hoch schätzt der Bundesrat den aussenpolitischen Schaden ein, der durch die Verletzung des Uno-Embargos durch Schweizer Firmen entsteht?</p>
    • Umgehung des Wirtschaftsembargos gegen Serben durch Schweizer Firmen

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