Milchproduktion als tragende Säule einer flächendeckenden Bewirtschaftung unseres Landes

ShortId
94.3139
Id
19943139
Updated
10.04.2024 12:26
Language
de
Title
Milchproduktion als tragende Säule einer flächendeckenden Bewirtschaftung unseres Landes
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Verringerung der Produktionsmenge sowie die Einführung eines Richtpreis- und Interventionssystems hätte für unser Land, insbesondere für die abgelegenen Regionen, verheerende Auswirkungen. Gerade in diesen Regionen sind die Bauernhöfe mit z. T. grossen finanziellen Aufwendungen, auch der öffentlichen Hand, saniert worden. Eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen würden gegen Treu und Glauben verstossen. Zur Kompensation von weiteren Milchpreissenkungen fehlen dem Staat die nötigen Mittel. Sollte eine weitere Ausdehnung der gesamten Milchmenge nicht möglich sein, könnte zur Gewinnung von Korrekturmengen die Umstellung einer bestimmten Anzahl Milchwirtschaftsbetriebe, mit Unterstützung des Bundes, auf extensive Tierhaltung gefördert werden. Die hierzu nötigen finanziellen Mittel könnten gemäss Artikel 31b Landwirtschaftsgesetz bereitgestellt werden.</p>
  • <p>Im 7. Landwirtschaftsbericht hat der Bundesrat einen sukzessiven Übergang zu einer freiheitlichen Marktordnung im Bereich Milchwirtschaft angekündigt, um die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors zu verbessern (7. Landwirtschaftsbericht, Seite 367ff., BBl 1992 II 497ff.). In der Botschaft vom 21. April 1993 über die Änderung des Milchwirtschaftsbeschlusses 1988 und des Milchbeschlusses, welche einen Schritt in diesem Übergang darstellt, hielten wir ausdrücklich fest, dass nach der Behandlung der Vorlage eine Totalrevision der gesamten milchwirtschaftlichen Gesetzgebung vorzunehmen sei (BBl 1993 II 602). Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten an die Hand genommen und am 16. März 1994 einen Bericht mit dem Titel "Weg zu einer neuen Milchmarktordnung" veröffentlicht. Die Gründe für die geplanten Reformen lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>- Verluste von Marktanteilen (stagnierende Inlandverkäufe, abnehmende Normalverkäufe beim Käseexport, steigende Nahrungsmitteleinkäufe im Ausland);</p><p>- der Schweizer Exportkäse hat den einstigen Qualitätsvorsprung im Ausland teilweise verloren;</p><p>- die Milchrechnung hat eine finanzielle und politische Schmerzgrenze erreicht, die bei rezessiver Wirtschaft und tiefroten Zahlen in der Bundeskasse besonders deutlich zum Vorschein kommt;</p><p>- Möglichkeiten, Kosten zu senken, werden nicht voll ausgenützt wegen des garantierten Milchpreises, der gesicherten Margen und der Abnahmegarantien; Innovation, Initiative und Dynamik am Markt werden durch die geltende Regelungsdichte gehemmt.</p><p>Die im Postulat formulierten Anliegen decken sich zu einem grossen Teil mit den im erwähnten Strategiepapier des BLW beschriebenen Ideen. Aus drei Gründen ist es nicht möglich, wesentliche Punkte der heutigen Regelungen in der Milchwirtschaft erst ab dem Jahre 2002 zu überprüfen und allenfalls in einem noch späteren Zeitpunkt zu ändern, wie das der Postulant beantragt:</p><p>- Die überwiesene Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion (93.3141) und die überwiesene Motion Beerli (93.3155) verlangen einen Abbau von Regulierungen und Subventionen bis 1998;</p><p>- die Umsetzung der Gatt-Bestimmungen - die spätestens 1996 beginnen wird - ist mit den geltenden Gesetzen nicht möglich;</p><p>- das Ziel der Mengenerhaltung bedingt, dass keine weiteren Marktanteile verlorengehen. Dies setzt gewisse Anpassungen bereits im Rahmen der bestehenden Gesetze voraus.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, bei den Vorarbeiten für eine neue Milchpolitik die Verwirklichung folgender Ziele anzustreben:</p><p>1. Die milchwirtschaftliche Gesetzgebung ist schrittweise, stufengerecht und unter Einhaltung einer genügend langen Anpassungsphase zu überarbeiten.</p><p>In einer ersten Phase ist die Anpassung an die Gatt-Vorschriften vorzunehmen, ohne dabei den Grenzschutz für unsere Milchprodukte mehr zu senken, als zwingend vorgeschrieben wird.</p><p>In einem zweiten Schritt sind die Bestimmungen über die Lenkung und Stützung von Milchverarbeitung und Handel anzupassen. Insbesondere ist zu prüfen, inwiefern die der Milchproduktion nachgelagerten Stufen (Käserei, Molkerei, Handel) einem neuen Leistungssystem zu unterstellen sind.</p><p>Erst in einer dritten Phase, d. h. nach Erfüllung der Gatt-Bestimmungen im Jahre 2002, sind die Stützungsmechanismen auf der Stufe Milchproduktion (Milchablieferungs- und Übernahmepflicht, garantierter Milchpreis) zu überprüfen.</p><p>2. Von einer Übernahme des in weiten Teilen Europas stark kritisierten Richtpreis- und Interventionssystems ist abzusehen.</p><p>3. Die Erhaltung unserer Produktionsmenge muss vorrangige Stelle haben.</p>
  • Milchproduktion als tragende Säule einer flächendeckenden Bewirtschaftung unseres Landes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Verringerung der Produktionsmenge sowie die Einführung eines Richtpreis- und Interventionssystems hätte für unser Land, insbesondere für die abgelegenen Regionen, verheerende Auswirkungen. Gerade in diesen Regionen sind die Bauernhöfe mit z. T. grossen finanziellen Aufwendungen, auch der öffentlichen Hand, saniert worden. Eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen würden gegen Treu und Glauben verstossen. Zur Kompensation von weiteren Milchpreissenkungen fehlen dem Staat die nötigen Mittel. Sollte eine weitere Ausdehnung der gesamten Milchmenge nicht möglich sein, könnte zur Gewinnung von Korrekturmengen die Umstellung einer bestimmten Anzahl Milchwirtschaftsbetriebe, mit Unterstützung des Bundes, auf extensive Tierhaltung gefördert werden. Die hierzu nötigen finanziellen Mittel könnten gemäss Artikel 31b Landwirtschaftsgesetz bereitgestellt werden.</p>
    • <p>Im 7. Landwirtschaftsbericht hat der Bundesrat einen sukzessiven Übergang zu einer freiheitlichen Marktordnung im Bereich Milchwirtschaft angekündigt, um die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors zu verbessern (7. Landwirtschaftsbericht, Seite 367ff., BBl 1992 II 497ff.). In der Botschaft vom 21. April 1993 über die Änderung des Milchwirtschaftsbeschlusses 1988 und des Milchbeschlusses, welche einen Schritt in diesem Übergang darstellt, hielten wir ausdrücklich fest, dass nach der Behandlung der Vorlage eine Totalrevision der gesamten milchwirtschaftlichen Gesetzgebung vorzunehmen sei (BBl 1993 II 602). Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten an die Hand genommen und am 16. März 1994 einen Bericht mit dem Titel "Weg zu einer neuen Milchmarktordnung" veröffentlicht. Die Gründe für die geplanten Reformen lassen sich wie folgt zusammenfassen:</p><p>- Verluste von Marktanteilen (stagnierende Inlandverkäufe, abnehmende Normalverkäufe beim Käseexport, steigende Nahrungsmitteleinkäufe im Ausland);</p><p>- der Schweizer Exportkäse hat den einstigen Qualitätsvorsprung im Ausland teilweise verloren;</p><p>- die Milchrechnung hat eine finanzielle und politische Schmerzgrenze erreicht, die bei rezessiver Wirtschaft und tiefroten Zahlen in der Bundeskasse besonders deutlich zum Vorschein kommt;</p><p>- Möglichkeiten, Kosten zu senken, werden nicht voll ausgenützt wegen des garantierten Milchpreises, der gesicherten Margen und der Abnahmegarantien; Innovation, Initiative und Dynamik am Markt werden durch die geltende Regelungsdichte gehemmt.</p><p>Die im Postulat formulierten Anliegen decken sich zu einem grossen Teil mit den im erwähnten Strategiepapier des BLW beschriebenen Ideen. Aus drei Gründen ist es nicht möglich, wesentliche Punkte der heutigen Regelungen in der Milchwirtschaft erst ab dem Jahre 2002 zu überprüfen und allenfalls in einem noch späteren Zeitpunkt zu ändern, wie das der Postulant beantragt:</p><p>- Die überwiesene Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion (93.3141) und die überwiesene Motion Beerli (93.3155) verlangen einen Abbau von Regulierungen und Subventionen bis 1998;</p><p>- die Umsetzung der Gatt-Bestimmungen - die spätestens 1996 beginnen wird - ist mit den geltenden Gesetzen nicht möglich;</p><p>- das Ziel der Mengenerhaltung bedingt, dass keine weiteren Marktanteile verlorengehen. Dies setzt gewisse Anpassungen bereits im Rahmen der bestehenden Gesetze voraus.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, bei den Vorarbeiten für eine neue Milchpolitik die Verwirklichung folgender Ziele anzustreben:</p><p>1. Die milchwirtschaftliche Gesetzgebung ist schrittweise, stufengerecht und unter Einhaltung einer genügend langen Anpassungsphase zu überarbeiten.</p><p>In einer ersten Phase ist die Anpassung an die Gatt-Vorschriften vorzunehmen, ohne dabei den Grenzschutz für unsere Milchprodukte mehr zu senken, als zwingend vorgeschrieben wird.</p><p>In einem zweiten Schritt sind die Bestimmungen über die Lenkung und Stützung von Milchverarbeitung und Handel anzupassen. Insbesondere ist zu prüfen, inwiefern die der Milchproduktion nachgelagerten Stufen (Käserei, Molkerei, Handel) einem neuen Leistungssystem zu unterstellen sind.</p><p>Erst in einer dritten Phase, d. h. nach Erfüllung der Gatt-Bestimmungen im Jahre 2002, sind die Stützungsmechanismen auf der Stufe Milchproduktion (Milchablieferungs- und Übernahmepflicht, garantierter Milchpreis) zu überprüfen.</p><p>2. Von einer Übernahme des in weiten Teilen Europas stark kritisierten Richtpreis- und Interventionssystems ist abzusehen.</p><p>3. Die Erhaltung unserer Produktionsmenge muss vorrangige Stelle haben.</p>
    • Milchproduktion als tragende Säule einer flächendeckenden Bewirtschaftung unseres Landes

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