Visumszwang für Baltische Staaten

ShortId
94.3147
Id
19943147
Updated
10.04.2024 10:22
Language
de
Title
Visumszwang für Baltische Staaten
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Freiheit der baltischen Staaten - Estland, Lettland und Litauen - ist noch nicht gesichert. Die erst teilweise abgezogenen russischen Besatzungstruppen werden unter anderem im Gebiet um Königsberg und offensichtlich nahe an den Aussengrenzen der drei Länder, so auch in Weissrussland, massiert stationiert.</p><p>Die zuständigen Stellen der KSZE zeigen wenig Verständnis für die gezielte Überfremdung in Estland und Lettland durch russische Einwanderer. Russland versucht ständig, ein Junktim zwischen dem Abzug seiner Besatzungstruppen und der Gewährung von Privilegien für nicht assimilierungsfähige und -willige Russen herzustellen.</p><p>Auch die Schweiz zeigt den Menschen aus Estland, Lettland und Litauen die kalte Schulter, indem nach wie vor keine Visumfreiheit zwischen ihnen und der Schweiz besteht. Der Hinweis auf das Verhalten derjenigen Länder, welche dem Abkommen von Schengen beigetreten sind, vermag nicht zu überzeugen. Als Kleinstaat könnte die Schweiz für die baltischen Staaten ein Zeichen der Solidarität setzen.</p>
  • <p>1. Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen wurde ein grosser Teil der ehemals in den baltischen Staaten stationierten russischen Truppen in den Nordkaukasus verlegt. Andere Truppenteile sind neu im Militärbezirk Wolga, in der Nähe von Wolgograd, stationiert. Weitere Verbände sind zudem in die Militärbezirke Moskau und St. Petersburg verlegt worden.</p><p>Die bemerkenswert hohe Militärkonzentration im Militärbezirk von Kaliningrad ist in erster Linie dadurch zustande gekommen, dass Soldaten aus der ehemaligen DDR, aber auch aus dem Baltikum dort zwischendisloziert wurden. Nach russischen Angaben handelt es sich hierbei um eine Lösung auf Zeit. In Russland fehlen momentan rund 400 000 Wohnungen, um die aus dem Ausland zurückkehrenden Soldaten mit ihren Familien unterzubringen. Dem Bundesrat liegen keine Informationen vor, wonach im weissrussischen Grenzgebiet zum Baltikum russische Truppen konzentriert werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat Russland wiederholt aufgefordert, seine im Rahmen der KSZE eingegangenen Verpflichtungen zu einem Rückzug sämtlicher Truppen aus den baltischen Staaten einzulösen. Der Bundesrat hat in Anbetracht der jüngsten Geschichte auch Verständnis dafür, dass nebst den in Lettland und Estland verbliebenen russischen Truppen auch die Truppenkonzentrationen in den Bezirken von Königsberg und von St. Petersburg als Bedrohung wahrgenommen werden. Der Bundesrat bedauert deshalb, dass die bereits heute angespannte Stimmung durch "Pannen" wie die Ankündigung von russischen Militärbasen in Lettland zusätzlich gereizt wird.</p><p>Zweifelsohne sind die baltischen Staaten für Russland von hoher sicherheitspolitischer Bedeutung. Diese Feststellung gilt aber angesichts des Kräfteverhältnisses zwischen den baltischen Staaten einerseits und Russland andererseits in noch höherem Ausmasse in umgekehrter Richtung. Um so mehr erachtet es der Bundesrat daher als unabdingbar, dass die Akteure auf allen Seiten zu einer vom Geiste des gegenseitigen Respektes und der unbedingten Anerkennung der staatlichen Souveränität getragenen Lösung der anstehenden Probleme Hand bieten. Stabile Verhältnisse im Baltikum liegen nicht nur im Interesse der direkt betroffenen Staaten, sondern ebenso im Interesse Europas und damit auch der Schweiz.</p><p>3. Die internationalen Gremien, namentlich die KSZE und der Europarat, kennen den Begriff nationaler Minderheiten in Abgrenzung zu den sozialen Minderheiten wie z. B. Migrationsgruppen. Eine allgemein anerkannte Definition der nationalen Minderheiten existiert nicht. Voraussetzung ist aber, dass die Angehörigen nationaler Minderheiten die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Residenzlandes besitzen. Die estnischen, lettischen und litauischen Bürgerinnen und Bürger russischer Nationalität sind somit nationale Minderheiten und geniessen den entsprechenden Schutz. Die vom Europarat und von der KSZE erarbeiteten bzw. angestrebten Bestimmungen zum Minderheitenschutz haben für alle nationalen Minderheiten Geltung. Es wäre mit der Rechtsgleichheit unvereinbar, gewisse Kategorien nationaler Minderheiten davon auszunehmen. Die Schweiz tritt im multilateralen Rahmen für einen umfassenden Minderheitenschutz ein, weil Probleme im Zusammenhang mit nationalen Minderheiten eine Dimension der Menschenrechte darstellen und zudem eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit in Europa bilden.</p><p>Im Rahmen des Europarates sind momentan zwei rechtliche Instrumente zum Minderheitenschutz in Bearbeitung: eine Rahmenkonvention und ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Arbeiten werden durch die Schweiz präsidiert.</p><p>Die Russinnen und Russen in den baltischen Staaten, die nicht über die entsprechende Staatsangehörigkeit verfügen, befinden sich rechtlich in einer Grauzone zwischen blossen Migranten und nationaler Minderheit. Es ist im Interesse der politischen Stabilität der baltischen Staaten zweifelsohne von grosser Bedeutung, die Anwesenheit dieser Menschen befriedigend zu lösen. Der KSZE-Hochkommissar für nationale Minderheiten steht den Verantwortlichen in den baltischen Staaten beratend zur Seite und ist bestrebt, bei der Suche nach einer für alle befriedigenden Lösung konstruktiv beizutragen. Auf Wunsch Estlands und Lettlands haben Experten des Europarates verschiedene Gesetze geprüft und Vorschläge unterbreitet, welche zum Teil übernommen wurden.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Bemühungen für eine friedliche Regelung des Problems in voller Anerkennung des legitimen Souveränitätsrechts der drei baltischen Republiken.</p><p>4. Aus Gründen der Migrationspolitik, der inneren Sicherheit sowie der internationalen Abstimmung ist der Verzicht auf die Visumpflicht derzeit nicht erwünscht. In seiner Antwort auf die Interpellation Seiler Hanspeter (92.3092) vom 12. März 1992 hat der Bundesrat seine Absicht bekanntgegeben, die Visumpflicht für Angehörige der baltischen Staaten aufzuheben, sofern diese Staaten ihrerseits die Visumpflicht für Schweizer aufheben und sofern auch die Nachbarstaaten der Schweiz die Bürger der baltischen Staaten vom Visumszwang befreien. Heute darf man zwar davon ausgehen, dass die baltischen Staaten im Fall eines schweizerischen Verzichts Gegenrecht gewähren würden. In der Tat hat z. B. Litauen einseitig die Visumpflicht für Schweizer aufgehoben. Solange aber die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sowie die meisten Staaten der EU an der Visumpflicht festhalten, erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, im Alleingang auf die generelle Visumpflicht zu verzichten. Es ist indessen der feste Wille des Bundesrates, bereits heute alles zu unternehmen, um im Rahmen der geltenden Ordnung den Personenverkehr zwischen den baltischen Staaten und der Schweiz möglichst reibungslos zu gestalten.</p>
  • <p>Wie stellt sich der Bundesrat zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, wo Russland die - leider - erst teilweise aus dem Baltikum abgezogenen Besatzungstruppen konzentriert?</p><p>2. Welche sicherheitspolitischen Überlegungen für Europa und die Schweiz hat der Bundesrat über das undurchsichtige Verhalten Russlands im Baltikum angestellt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, den baltischen Republiken zum Beispiel im Rahmen von Europarat und KSZE in Minderheitenfragen Verständnis in dem Sinne entgegenzubringen, dass die nach 1940 eingeschleusten Russen keine "autochthone Minderheit" sind und darum der Europarat und die KSZE ihre Ansichten zur Minderheitengesetzgebung situationsgerecht vorzutragen haben?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, jetzt die Initiative zu ergreifen, um zwischen der Schweiz einerseits und den baltischen Staaten andererseits völlige Visumfreiheit herzustellen? Falls nicht, woran wäre die Visumfreiheit zu binden, und wann ist mit dieser zu rechnen?</p>
  • Visumszwang für Baltische Staaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Freiheit der baltischen Staaten - Estland, Lettland und Litauen - ist noch nicht gesichert. Die erst teilweise abgezogenen russischen Besatzungstruppen werden unter anderem im Gebiet um Königsberg und offensichtlich nahe an den Aussengrenzen der drei Länder, so auch in Weissrussland, massiert stationiert.</p><p>Die zuständigen Stellen der KSZE zeigen wenig Verständnis für die gezielte Überfremdung in Estland und Lettland durch russische Einwanderer. Russland versucht ständig, ein Junktim zwischen dem Abzug seiner Besatzungstruppen und der Gewährung von Privilegien für nicht assimilierungsfähige und -willige Russen herzustellen.</p><p>Auch die Schweiz zeigt den Menschen aus Estland, Lettland und Litauen die kalte Schulter, indem nach wie vor keine Visumfreiheit zwischen ihnen und der Schweiz besteht. Der Hinweis auf das Verhalten derjenigen Länder, welche dem Abkommen von Schengen beigetreten sind, vermag nicht zu überzeugen. Als Kleinstaat könnte die Schweiz für die baltischen Staaten ein Zeichen der Solidarität setzen.</p>
    • <p>1. Nach den uns zur Verfügung stehenden Informationen wurde ein grosser Teil der ehemals in den baltischen Staaten stationierten russischen Truppen in den Nordkaukasus verlegt. Andere Truppenteile sind neu im Militärbezirk Wolga, in der Nähe von Wolgograd, stationiert. Weitere Verbände sind zudem in die Militärbezirke Moskau und St. Petersburg verlegt worden.</p><p>Die bemerkenswert hohe Militärkonzentration im Militärbezirk von Kaliningrad ist in erster Linie dadurch zustande gekommen, dass Soldaten aus der ehemaligen DDR, aber auch aus dem Baltikum dort zwischendisloziert wurden. Nach russischen Angaben handelt es sich hierbei um eine Lösung auf Zeit. In Russland fehlen momentan rund 400 000 Wohnungen, um die aus dem Ausland zurückkehrenden Soldaten mit ihren Familien unterzubringen. Dem Bundesrat liegen keine Informationen vor, wonach im weissrussischen Grenzgebiet zum Baltikum russische Truppen konzentriert werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat Russland wiederholt aufgefordert, seine im Rahmen der KSZE eingegangenen Verpflichtungen zu einem Rückzug sämtlicher Truppen aus den baltischen Staaten einzulösen. Der Bundesrat hat in Anbetracht der jüngsten Geschichte auch Verständnis dafür, dass nebst den in Lettland und Estland verbliebenen russischen Truppen auch die Truppenkonzentrationen in den Bezirken von Königsberg und von St. Petersburg als Bedrohung wahrgenommen werden. Der Bundesrat bedauert deshalb, dass die bereits heute angespannte Stimmung durch "Pannen" wie die Ankündigung von russischen Militärbasen in Lettland zusätzlich gereizt wird.</p><p>Zweifelsohne sind die baltischen Staaten für Russland von hoher sicherheitspolitischer Bedeutung. Diese Feststellung gilt aber angesichts des Kräfteverhältnisses zwischen den baltischen Staaten einerseits und Russland andererseits in noch höherem Ausmasse in umgekehrter Richtung. Um so mehr erachtet es der Bundesrat daher als unabdingbar, dass die Akteure auf allen Seiten zu einer vom Geiste des gegenseitigen Respektes und der unbedingten Anerkennung der staatlichen Souveränität getragenen Lösung der anstehenden Probleme Hand bieten. Stabile Verhältnisse im Baltikum liegen nicht nur im Interesse der direkt betroffenen Staaten, sondern ebenso im Interesse Europas und damit auch der Schweiz.</p><p>3. Die internationalen Gremien, namentlich die KSZE und der Europarat, kennen den Begriff nationaler Minderheiten in Abgrenzung zu den sozialen Minderheiten wie z. B. Migrationsgruppen. Eine allgemein anerkannte Definition der nationalen Minderheiten existiert nicht. Voraussetzung ist aber, dass die Angehörigen nationaler Minderheiten die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Residenzlandes besitzen. Die estnischen, lettischen und litauischen Bürgerinnen und Bürger russischer Nationalität sind somit nationale Minderheiten und geniessen den entsprechenden Schutz. Die vom Europarat und von der KSZE erarbeiteten bzw. angestrebten Bestimmungen zum Minderheitenschutz haben für alle nationalen Minderheiten Geltung. Es wäre mit der Rechtsgleichheit unvereinbar, gewisse Kategorien nationaler Minderheiten davon auszunehmen. Die Schweiz tritt im multilateralen Rahmen für einen umfassenden Minderheitenschutz ein, weil Probleme im Zusammenhang mit nationalen Minderheiten eine Dimension der Menschenrechte darstellen und zudem eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit in Europa bilden.</p><p>Im Rahmen des Europarates sind momentan zwei rechtliche Instrumente zum Minderheitenschutz in Bearbeitung: eine Rahmenkonvention und ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Arbeiten werden durch die Schweiz präsidiert.</p><p>Die Russinnen und Russen in den baltischen Staaten, die nicht über die entsprechende Staatsangehörigkeit verfügen, befinden sich rechtlich in einer Grauzone zwischen blossen Migranten und nationaler Minderheit. Es ist im Interesse der politischen Stabilität der baltischen Staaten zweifelsohne von grosser Bedeutung, die Anwesenheit dieser Menschen befriedigend zu lösen. Der KSZE-Hochkommissar für nationale Minderheiten steht den Verantwortlichen in den baltischen Staaten beratend zur Seite und ist bestrebt, bei der Suche nach einer für alle befriedigenden Lösung konstruktiv beizutragen. Auf Wunsch Estlands und Lettlands haben Experten des Europarates verschiedene Gesetze geprüft und Vorschläge unterbreitet, welche zum Teil übernommen wurden.</p><p>Die Schweiz unterstützt die Bemühungen für eine friedliche Regelung des Problems in voller Anerkennung des legitimen Souveränitätsrechts der drei baltischen Republiken.</p><p>4. Aus Gründen der Migrationspolitik, der inneren Sicherheit sowie der internationalen Abstimmung ist der Verzicht auf die Visumpflicht derzeit nicht erwünscht. In seiner Antwort auf die Interpellation Seiler Hanspeter (92.3092) vom 12. März 1992 hat der Bundesrat seine Absicht bekanntgegeben, die Visumpflicht für Angehörige der baltischen Staaten aufzuheben, sofern diese Staaten ihrerseits die Visumpflicht für Schweizer aufheben und sofern auch die Nachbarstaaten der Schweiz die Bürger der baltischen Staaten vom Visumszwang befreien. Heute darf man zwar davon ausgehen, dass die baltischen Staaten im Fall eines schweizerischen Verzichts Gegenrecht gewähren würden. In der Tat hat z. B. Litauen einseitig die Visumpflicht für Schweizer aufgehoben. Solange aber die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sowie die meisten Staaten der EU an der Visumpflicht festhalten, erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, im Alleingang auf die generelle Visumpflicht zu verzichten. Es ist indessen der feste Wille des Bundesrates, bereits heute alles zu unternehmen, um im Rahmen der geltenden Ordnung den Personenverkehr zwischen den baltischen Staaten und der Schweiz möglichst reibungslos zu gestalten.</p>
    • <p>Wie stellt sich der Bundesrat zu folgenden Fragen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, wo Russland die - leider - erst teilweise aus dem Baltikum abgezogenen Besatzungstruppen konzentriert?</p><p>2. Welche sicherheitspolitischen Überlegungen für Europa und die Schweiz hat der Bundesrat über das undurchsichtige Verhalten Russlands im Baltikum angestellt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, den baltischen Republiken zum Beispiel im Rahmen von Europarat und KSZE in Minderheitenfragen Verständnis in dem Sinne entgegenzubringen, dass die nach 1940 eingeschleusten Russen keine "autochthone Minderheit" sind und darum der Europarat und die KSZE ihre Ansichten zur Minderheitengesetzgebung situationsgerecht vorzutragen haben?</p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, jetzt die Initiative zu ergreifen, um zwischen der Schweiz einerseits und den baltischen Staaten andererseits völlige Visumfreiheit herzustellen? Falls nicht, woran wäre die Visumfreiheit zu binden, und wann ist mit dieser zu rechnen?</p>
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