Umsiedlungspolitik der Weltbank
- ShortId
-
94.3148
- Id
-
19943148
- Updated
-
10.04.2024 07:44
- Language
-
de
- Title
-
Umsiedlungspolitik der Weltbank
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei Weltbankvorhaben müssen insgesamt Millionen von Menschen umgesiedelt werden. Die Weltbank selbst hat verschiedene interne Untersuchungen über die Auswirkungen der Umsiedlung auf die betroffene Bevölkerung verfasst. Zur Beurteilung der Umsiedlungspolitik wurden interne Richtlinien erlassen. Zwar wurden diese aufgrund der zunehmenden negativen Auswirkungen verschärft, sie wurden aber oft nur unzureichend oder gar nicht angewandt.</p><p>1992 kam die von der Weltbank eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission zum Projekt "Narmada" in Indien zum Schluss, dass die Umsiedlungsvorschriften permanent missachtet wurden. Als Konsequenz wurde vom Präsidenten der Weltbank, Lewis Preston, eine neue umfassende Untersuchung über den Stand von Umsiedlungsprojekten innerhalb der Bank veranlasst.</p><p>Dieser neue Bericht wurde auf Ende Februar 1994 versprochen und dann auf Ende März verschoben. Doch kann heute schon anhand von zwei inzwischen veröffentlichten Länderstudien über Indien und China sowie eines Zwischenberichtes zur Umsiedlungspolitik der koordinierenden Umweltabteilung der Weltbank festgestellt werden, dass 134 laufende Projekte die Umsiedlung von rund zwei Millionen Menschen bedingen und 35 gegenwärtig geplante Projekte zur Umsiedlung von weiteren 1,1 Millionen Menschen führen werden. Die Einhaltung der Richtlinien der Weltbank werden heute in der Praxis immer noch selten überprüft.</p><p>Die umgesiedelten oder umzusiedelnden Menschen gehören grösstenteils zu den ärmsten Bevölkerungsschichten, also zur hauptsächlichen Zielgruppe der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Umsiedlungsprojekte verursachen für diese Menschen einschneidende wirtschaftliche und soziale Härten, viele verlieren selbst ihre bescheidenen Lebensgrundlagen. Die schweizerische Vertretung bei der Weltbank ist aufgrund des Bundesbeschlusses zum Beitritt in die Bretton-Woods-Institutionen verpflichtet, sich für die Anliegen der ärmsten Bevölkerungsschichten einzusetzen.</p>
- <p>Im Anschluss an den Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission, die das Projekt "Narmada" analysierte, beauftragte die Weltbank eine Arbeitsgruppe innerhalb der Umweltabteilung, alle zwischen 1986 und 1993 finanzierten Projekte auf unfreiwillige Umsiedlungen hin zu untersuchen. Parallel dazu wurden interne Studien zu derselben Problematik verfasst. Alle kamen zu denselben Schlussfolgerungen: Die Richtlinien der Weltbank über Umsiedlungen weisen in bezug auf Neuansiedlung angemessene Kriterien auf; die Umsetzung dieser Richtlinien ist jedoch überhaupt nicht befriedigend. Der Bundesrat teilt die Meinung der Weltbank, dass es die Zahl der betroffenen Leute zu reduzieren gilt, dass Umsiedlungen jedoch häufig nicht vermieden werden können. Von all den Personen, die im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten in der Dritten Welt umgesiedelt wurden, sind weniger als 3 Prozent von Weltbankprojekten betroffen. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Ansicht, dass es von grosser Bedeutung wäre, dass die Weltbank versucht, eine bessere Realisierung aller Projekte mit Umsiedlungskomponenten zu fördern, und sich nicht nur auf die Projekte beschränkt, die sie selber finanziert.</p><p>1. Der Bericht wurde am 8. April 1994 publiziert und sofort einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Exekutivrat hat ihn am 3. Mai behandelt. Der Bundesrat anerkennt die Nützlichkeit, eine möglichst breit angelegte Konsultation vorzunehmen, damit verschiedene Meinungen die Debatte über diesen wichtigen Bericht bereichern können. Die Ansichten von Basisorganisationen und der Bevölkerung des Südens wurden bereits berücksichtigt. Letztere waren am Konsultativprozess beteiligt, der im Felde im Zusammenhang mit der Untersuchung der Arbeitsgruppe, die den Bericht verfasst hat, durchgeführt wurde.</p><p>Die Schweizer Position wurde nach der Diskussion des Berichts in der Subkommission "Bretton Woods" festgelegt. Diese Subkommission, in der Vertreter aus dem Parlament, der Privatwirtschaft und der Hilfswerke vertreten sind, hat das Mandat, die zuständigen Verwaltungsinstanzen über die Grundzüge der schweizerischen Politik gegenüber den Bretton-Woods-Institutionen zu beraten.</p><p>2. Die Weltbank anerkennt die Schwächen, die sich sowohl bei der Bank selber als auch bei den Regierungen der Empfängerländer im Zusammenhang mit Um- und Neuansiedlungen von Personen manifestieren. Die soeben fertiggestellte Untersuchung erlaubt eine gewisse Zahl von operationellen Schlussfolgerungen über die gegenwärtigen und zukünftigen Aktivitäten. Insbesondere soll eine Verbesserung der Kapazitäten der Empfängerländer ins Auge gefasst werden, in bezug auf die Realisierung von Umsiedlungen, die Reduktion von Umsiedlungen und die bessere Kostenabschätzung solcher Aktionen. Die Bank beabsichtigt gleichfalls, ihre Rolle in diesem Projekttyp zu verstärken: Bei einer grossen Zahl von durch Umsiedlung betroffenen Personen soll ein eigenständiges Projekt, unter der Verantwortung von Spezialisten, für die Neuansiedlung konzipiert werden, damit eine bessere Realisierung und Kontrolle möglich werden. Der Bundesrat beurteilt den von der Bank eingeschlagenen Weg, eine adäquate Lösung für diese Problematik zu finden, als angemessen. Der Bundesrat beauftragte seine Vertreter bei der Weltbank, die Anwendung der Massnahmen genau zu verfolgen.</p><p>3. Die Richtlinien der Weltbank über die unfreiwillige Umsiedlung von Personen sind für alle ihre Projekte zwingend. Darüber hinaus werden Massnahmen zur Sicherstellung einer guten Realisierung solcher Projekte, die von der Weltbank vorgeschlagen werden, nach einem entsprechenden Entscheid des Exekutivrats für die Leitung und das Personal der Bank zwingend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass</p><p>1. der Ende März zu erwartende Umsiedlungsbericht rechtzeitig vor der Diskussion im Exekutivrat veröffentlicht und Basisorganisationen und Bevölkerungsgruppen im Süden zugänglich gemacht wird;</p><p>2. die bestehenden Umsiedlungsrichtlinien der Weltbank umfassend eingehalten und kontrolliert werden und die schweizerische Vertretung im Exekutivrat keine Projekte unterstützt, welche diese Bestimmungen nicht erfüllen;</p><p>3. im Exekutivrat keine neuen Projekte mit unfreiwilligen Umsiedlungen bewilligt werden, bis eine wirkungsvolle Kontrolle und Einhaltung der entsprechenden Richtlinien garantiert werden können;</p><p>4. die bestehende detaillierte Umsiedlungsrichtlinie ("operational directive") nicht verwässert und zu einer unverbindlicheren Anleitung ("operational policy") herabgestuft wird?</p>
- Umsiedlungspolitik der Weltbank
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei Weltbankvorhaben müssen insgesamt Millionen von Menschen umgesiedelt werden. Die Weltbank selbst hat verschiedene interne Untersuchungen über die Auswirkungen der Umsiedlung auf die betroffene Bevölkerung verfasst. Zur Beurteilung der Umsiedlungspolitik wurden interne Richtlinien erlassen. Zwar wurden diese aufgrund der zunehmenden negativen Auswirkungen verschärft, sie wurden aber oft nur unzureichend oder gar nicht angewandt.</p><p>1992 kam die von der Weltbank eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission zum Projekt "Narmada" in Indien zum Schluss, dass die Umsiedlungsvorschriften permanent missachtet wurden. Als Konsequenz wurde vom Präsidenten der Weltbank, Lewis Preston, eine neue umfassende Untersuchung über den Stand von Umsiedlungsprojekten innerhalb der Bank veranlasst.</p><p>Dieser neue Bericht wurde auf Ende Februar 1994 versprochen und dann auf Ende März verschoben. Doch kann heute schon anhand von zwei inzwischen veröffentlichten Länderstudien über Indien und China sowie eines Zwischenberichtes zur Umsiedlungspolitik der koordinierenden Umweltabteilung der Weltbank festgestellt werden, dass 134 laufende Projekte die Umsiedlung von rund zwei Millionen Menschen bedingen und 35 gegenwärtig geplante Projekte zur Umsiedlung von weiteren 1,1 Millionen Menschen führen werden. Die Einhaltung der Richtlinien der Weltbank werden heute in der Praxis immer noch selten überprüft.</p><p>Die umgesiedelten oder umzusiedelnden Menschen gehören grösstenteils zu den ärmsten Bevölkerungsschichten, also zur hauptsächlichen Zielgruppe der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Umsiedlungsprojekte verursachen für diese Menschen einschneidende wirtschaftliche und soziale Härten, viele verlieren selbst ihre bescheidenen Lebensgrundlagen. Die schweizerische Vertretung bei der Weltbank ist aufgrund des Bundesbeschlusses zum Beitritt in die Bretton-Woods-Institutionen verpflichtet, sich für die Anliegen der ärmsten Bevölkerungsschichten einzusetzen.</p>
- <p>Im Anschluss an den Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission, die das Projekt "Narmada" analysierte, beauftragte die Weltbank eine Arbeitsgruppe innerhalb der Umweltabteilung, alle zwischen 1986 und 1993 finanzierten Projekte auf unfreiwillige Umsiedlungen hin zu untersuchen. Parallel dazu wurden interne Studien zu derselben Problematik verfasst. Alle kamen zu denselben Schlussfolgerungen: Die Richtlinien der Weltbank über Umsiedlungen weisen in bezug auf Neuansiedlung angemessene Kriterien auf; die Umsetzung dieser Richtlinien ist jedoch überhaupt nicht befriedigend. Der Bundesrat teilt die Meinung der Weltbank, dass es die Zahl der betroffenen Leute zu reduzieren gilt, dass Umsiedlungen jedoch häufig nicht vermieden werden können. Von all den Personen, die im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten in der Dritten Welt umgesiedelt wurden, sind weniger als 3 Prozent von Weltbankprojekten betroffen. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Ansicht, dass es von grosser Bedeutung wäre, dass die Weltbank versucht, eine bessere Realisierung aller Projekte mit Umsiedlungskomponenten zu fördern, und sich nicht nur auf die Projekte beschränkt, die sie selber finanziert.</p><p>1. Der Bericht wurde am 8. April 1994 publiziert und sofort einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Der Exekutivrat hat ihn am 3. Mai behandelt. Der Bundesrat anerkennt die Nützlichkeit, eine möglichst breit angelegte Konsultation vorzunehmen, damit verschiedene Meinungen die Debatte über diesen wichtigen Bericht bereichern können. Die Ansichten von Basisorganisationen und der Bevölkerung des Südens wurden bereits berücksichtigt. Letztere waren am Konsultativprozess beteiligt, der im Felde im Zusammenhang mit der Untersuchung der Arbeitsgruppe, die den Bericht verfasst hat, durchgeführt wurde.</p><p>Die Schweizer Position wurde nach der Diskussion des Berichts in der Subkommission "Bretton Woods" festgelegt. Diese Subkommission, in der Vertreter aus dem Parlament, der Privatwirtschaft und der Hilfswerke vertreten sind, hat das Mandat, die zuständigen Verwaltungsinstanzen über die Grundzüge der schweizerischen Politik gegenüber den Bretton-Woods-Institutionen zu beraten.</p><p>2. Die Weltbank anerkennt die Schwächen, die sich sowohl bei der Bank selber als auch bei den Regierungen der Empfängerländer im Zusammenhang mit Um- und Neuansiedlungen von Personen manifestieren. Die soeben fertiggestellte Untersuchung erlaubt eine gewisse Zahl von operationellen Schlussfolgerungen über die gegenwärtigen und zukünftigen Aktivitäten. Insbesondere soll eine Verbesserung der Kapazitäten der Empfängerländer ins Auge gefasst werden, in bezug auf die Realisierung von Umsiedlungen, die Reduktion von Umsiedlungen und die bessere Kostenabschätzung solcher Aktionen. Die Bank beabsichtigt gleichfalls, ihre Rolle in diesem Projekttyp zu verstärken: Bei einer grossen Zahl von durch Umsiedlung betroffenen Personen soll ein eigenständiges Projekt, unter der Verantwortung von Spezialisten, für die Neuansiedlung konzipiert werden, damit eine bessere Realisierung und Kontrolle möglich werden. Der Bundesrat beurteilt den von der Bank eingeschlagenen Weg, eine adäquate Lösung für diese Problematik zu finden, als angemessen. Der Bundesrat beauftragte seine Vertreter bei der Weltbank, die Anwendung der Massnahmen genau zu verfolgen.</p><p>3. Die Richtlinien der Weltbank über die unfreiwillige Umsiedlung von Personen sind für alle ihre Projekte zwingend. Darüber hinaus werden Massnahmen zur Sicherstellung einer guten Realisierung solcher Projekte, die von der Weltbank vorgeschlagen werden, nach einem entsprechenden Entscheid des Exekutivrats für die Leitung und das Personal der Bank zwingend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen, dass</p><p>1. der Ende März zu erwartende Umsiedlungsbericht rechtzeitig vor der Diskussion im Exekutivrat veröffentlicht und Basisorganisationen und Bevölkerungsgruppen im Süden zugänglich gemacht wird;</p><p>2. die bestehenden Umsiedlungsrichtlinien der Weltbank umfassend eingehalten und kontrolliert werden und die schweizerische Vertretung im Exekutivrat keine Projekte unterstützt, welche diese Bestimmungen nicht erfüllen;</p><p>3. im Exekutivrat keine neuen Projekte mit unfreiwilligen Umsiedlungen bewilligt werden, bis eine wirkungsvolle Kontrolle und Einhaltung der entsprechenden Richtlinien garantiert werden können;</p><p>4. die bestehende detaillierte Umsiedlungsrichtlinie ("operational directive") nicht verwässert und zu einer unverbindlicheren Anleitung ("operational policy") herabgestuft wird?</p>
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