Berufliche Vorsorge. Individuelle Aequivalenz

ShortId
94.3154
Id
19943154
Updated
25.06.2025 02:02
Language
de
Title
Berufliche Vorsorge. Individuelle Aequivalenz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu den heutigen Schwächen der beruflichen Vorsorge gehören die fehlende Mobilität der Arbeitnehmer, unbefriedigende Kapitalerträge, hohe Betriebskosten, Wettbewerbsverzerrungen und fehlende Transparenz. Die uneffiziente und unbefriedigende Situation ist im wesentlichen auf die Verflechtung der AHV und des BVG hinsichtlich ihrer Ziele und der eingesetzten Mittel zurückzuführen. Dies obwohl Art. 34 quater der Bundesverfassung den beiden ersten Säulen der schweizerischen Altersvorsorge verschiedene Ziele setzt. Eine solche Unterordnung unter zwei unterschiedliche Zwecke sollte eigentlich auch zum Einsatz unterschiedlicher Instrumente führen. Denn warum soll man zwei Säulen aufrechterhalten, wenn beide die gleichen Ziele mit den gleichen Mitteln verfolgen ?</p><p>Mit der Ausrichtung auf die Sicherstellung des Existenzminimums impliziert die erste Säule die Verwirklichung des sozialen Ausgleichs. Soweit nicht ganz sicher ist, dass jeder dieses Ziel aus eigenen Mitteln erreichen kann, ist eine Verteilungssolidarität erforderlich. Bezüglich der AHV steht also der soziale Ausgleich nicht zur Diskussion. Hier besteht die Schwierigkeit vielmehr darin zu bewerten, inwieweit diese Sozialversicherung die Forderung nach Sicherstellung des Existenzminimums für alle erfüllt.</p><p>Die bestehenden Mängel der beruflichen Vorsorge erklären sich zum grossen Teil aus der Tatsache, dass auch bei ihr Umverteilungsmechanismen zur Anwendung kommen. Diese Konsequenz lässt sich nicht vermeiden, sobald man sich ein Ziel in Form von Leistungen setzt - die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise - , ohne dass es eine Sicherheit dafür gibt, dass jeder Versicherte dieses Ziel mit eigenen Mitteln erreichen kann. Wenn man Renten garantieren will, die 60 Prozent des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens erreichen und die Preisentwicklung und die reale Lohnentwicklung ausgleichen, und zugleich der Eintrittsgeneration Vorzugsbedingungen anbieten will, setzt man sich Ziele, die ohne Umverteilung nicht realisierbar sind. </p><p>Das System unserer Altersvorsorge würde an Effizienz gewinnen, wenn man eine deutlichere Trennung vornehmen könnte. Der ersten Säule sollte man die Umverteilungssolidarität, die erforderlich ist, um das Existenzminimum sicherzustellen, belassen. Die zweite Säule sollte sich auf den Grundsatz für das BVG ausrichten, wie er bereits in der Botschaft des Bundesrates vom 19. Dezember 1975 hervorgehoben wurde: "Sowohl die Leistungsgestaltung als auch die Finanzierung der beruflichen Pensionsversicherung beruhen grundsätzlich auf dem individuellen Aequivalenzprinzip, d.h. der versicherungstechnischen Gleichwertigkeit von versprochenen Leistungen und Beiträgen."</p><p>Folglich würde die berufliche Vorsorge ihre Rolle für die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung für den Teil, der über das Existenzminimum hinausgeht, effizienter erfüllen, wenn sie auf den Grundsatz der individuellen Äquivalenz abstützt.</p><p>Auf diesem Wege könnte dieser Sektor auch der wohltuenden Wirkung des Wettbewerbs ausgesetzt werden. Es gibt nämlich in diesem Bereich Hemmnisse, die vom wirtschaftlichen Standpunkt aus nicht sehr rationell sind. Zu erwähnen ist beispielsweise die Bindung zwischen dem Arbeitnehmer und der Vorsorgeeinrichtung, welche jedesmal, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, einen Wechsel von einer Vorsorgeeinrichtung zur anderen erforderlich macht, oder der Grundsatz des Leistungsprimats, der bei einem solchen Wechsel der Vorsorgeeinrichtung eine volle Rückzahlung des Deckungskapitals verunmöglicht. Mit der Anwendung des Grundsatzes der individuellen Aequivalenz öffnet man also ipso facto den Weg für die volle Freizügigkeit, was seinerseits zu einem gesunden Wettbewerb führt. Begrenzt man die obligatorische zweite Säule auf die Form von Minimalbeiträgen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu leisten sind, damit die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sichergestellt werden kann, dann richtet man sich zwar auf ein Ziel aus, setzt dieses aber nicht unrealistisch hoch an. Überlässt man dem Arbeitnehmer die Freiheit der Wahl unter den Vorsorgeeinrichtungen, erzeugt man zwischen diesen Konkurrenz, was sich auf die Verwaltungskosten, die Kapitalerträge, die Transparenz und ihre Innovationskraft günstig auswirkt. Schliesslich wäre diese Lösung auch wettbewerbsneutral und hätte den Vorteil, zahlreiche Wettbewerbsverzerrungen, welche die zweite Säule sowohl auf dem Arbeits- wie auf dem Kapitalmarkt verursacht hat, zu eliminieren. </p><p>Mit diesem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, bei der nächsten Revision des BVG die dargelegten Argumente zu berücksichtigen oder den eidgenössischen Räten Bericht zu erstatten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Hinblick auf die anstehende Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) die Reorganisation der zweiten Säule zu prüfen und dabei dem Grundsatz der individuellen Äquivalenz den Vorrang einzuräumen. Der Sinn einer solchen Umgestaltung würde im folgenden bestehen: Die erste Säule, die auf dem Grundsatz des sozialen Ausgleichs beruht, hat den Zweck, den Existenzbedarf sicherzustellen. Die zweite Säule, die auf den Grundsatz der individuellen Äquivalenz abstellt, hat den Zweck, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Diese beiden Ziele sollten deutlicher voneinander getrennt werden. Die Beseitigung der bestehenden Verflechtung zwischen AHV einerseits und beruflicher Vorsorge andererseits würde einen klareren und effizienteren Einsatz der Instrumente ermöglichen, mit denen die spezifischen Ziele der zwei Säulen - Umverteilungssolidarität zur Sicherstellung des Existenzminimums (AHV); versicherungsmathematische Solidarität jenseits der Schwelle des Existenzminimums (BVG) - erreicht werden können.</p><p>Eine striktere Trennung der beiden Säulen der Altersvorsorge sollte, was ihre Zielsetzungen und ihre Instrumente betrifft, die berufliche Vorsorge zum eigentlichen Gegengewicht der AHV werden lassen. Indem man die zweite Säule von den Umverteilungsfunktionen befreit, gibt man dem Wettbewerb mehr Raum, was eine höhere Effizienz zur Folge hat. Mit der Einführung der vollen Freizügigkeit, mit höheren Kapitalerträgen, mit der Senkung der Verwaltungskosten und einer verbesserten Transparenz könnten die heutigen Schwächen des Systems zum grossen Teil abgebaut werden.</p>
  • Berufliche Vorsorge. Individuelle Aequivalenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den heutigen Schwächen der beruflichen Vorsorge gehören die fehlende Mobilität der Arbeitnehmer, unbefriedigende Kapitalerträge, hohe Betriebskosten, Wettbewerbsverzerrungen und fehlende Transparenz. Die uneffiziente und unbefriedigende Situation ist im wesentlichen auf die Verflechtung der AHV und des BVG hinsichtlich ihrer Ziele und der eingesetzten Mittel zurückzuführen. Dies obwohl Art. 34 quater der Bundesverfassung den beiden ersten Säulen der schweizerischen Altersvorsorge verschiedene Ziele setzt. Eine solche Unterordnung unter zwei unterschiedliche Zwecke sollte eigentlich auch zum Einsatz unterschiedlicher Instrumente führen. Denn warum soll man zwei Säulen aufrechterhalten, wenn beide die gleichen Ziele mit den gleichen Mitteln verfolgen ?</p><p>Mit der Ausrichtung auf die Sicherstellung des Existenzminimums impliziert die erste Säule die Verwirklichung des sozialen Ausgleichs. Soweit nicht ganz sicher ist, dass jeder dieses Ziel aus eigenen Mitteln erreichen kann, ist eine Verteilungssolidarität erforderlich. Bezüglich der AHV steht also der soziale Ausgleich nicht zur Diskussion. Hier besteht die Schwierigkeit vielmehr darin zu bewerten, inwieweit diese Sozialversicherung die Forderung nach Sicherstellung des Existenzminimums für alle erfüllt.</p><p>Die bestehenden Mängel der beruflichen Vorsorge erklären sich zum grossen Teil aus der Tatsache, dass auch bei ihr Umverteilungsmechanismen zur Anwendung kommen. Diese Konsequenz lässt sich nicht vermeiden, sobald man sich ein Ziel in Form von Leistungen setzt - die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise - , ohne dass es eine Sicherheit dafür gibt, dass jeder Versicherte dieses Ziel mit eigenen Mitteln erreichen kann. Wenn man Renten garantieren will, die 60 Prozent des zuletzt erzielten Bruttoeinkommens erreichen und die Preisentwicklung und die reale Lohnentwicklung ausgleichen, und zugleich der Eintrittsgeneration Vorzugsbedingungen anbieten will, setzt man sich Ziele, die ohne Umverteilung nicht realisierbar sind. </p><p>Das System unserer Altersvorsorge würde an Effizienz gewinnen, wenn man eine deutlichere Trennung vornehmen könnte. Der ersten Säule sollte man die Umverteilungssolidarität, die erforderlich ist, um das Existenzminimum sicherzustellen, belassen. Die zweite Säule sollte sich auf den Grundsatz für das BVG ausrichten, wie er bereits in der Botschaft des Bundesrates vom 19. Dezember 1975 hervorgehoben wurde: "Sowohl die Leistungsgestaltung als auch die Finanzierung der beruflichen Pensionsversicherung beruhen grundsätzlich auf dem individuellen Aequivalenzprinzip, d.h. der versicherungstechnischen Gleichwertigkeit von versprochenen Leistungen und Beiträgen."</p><p>Folglich würde die berufliche Vorsorge ihre Rolle für die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung für den Teil, der über das Existenzminimum hinausgeht, effizienter erfüllen, wenn sie auf den Grundsatz der individuellen Äquivalenz abstützt.</p><p>Auf diesem Wege könnte dieser Sektor auch der wohltuenden Wirkung des Wettbewerbs ausgesetzt werden. Es gibt nämlich in diesem Bereich Hemmnisse, die vom wirtschaftlichen Standpunkt aus nicht sehr rationell sind. Zu erwähnen ist beispielsweise die Bindung zwischen dem Arbeitnehmer und der Vorsorgeeinrichtung, welche jedesmal, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird, einen Wechsel von einer Vorsorgeeinrichtung zur anderen erforderlich macht, oder der Grundsatz des Leistungsprimats, der bei einem solchen Wechsel der Vorsorgeeinrichtung eine volle Rückzahlung des Deckungskapitals verunmöglicht. Mit der Anwendung des Grundsatzes der individuellen Aequivalenz öffnet man also ipso facto den Weg für die volle Freizügigkeit, was seinerseits zu einem gesunden Wettbewerb führt. Begrenzt man die obligatorische zweite Säule auf die Form von Minimalbeiträgen, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu leisten sind, damit die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sichergestellt werden kann, dann richtet man sich zwar auf ein Ziel aus, setzt dieses aber nicht unrealistisch hoch an. Überlässt man dem Arbeitnehmer die Freiheit der Wahl unter den Vorsorgeeinrichtungen, erzeugt man zwischen diesen Konkurrenz, was sich auf die Verwaltungskosten, die Kapitalerträge, die Transparenz und ihre Innovationskraft günstig auswirkt. Schliesslich wäre diese Lösung auch wettbewerbsneutral und hätte den Vorteil, zahlreiche Wettbewerbsverzerrungen, welche die zweite Säule sowohl auf dem Arbeits- wie auf dem Kapitalmarkt verursacht hat, zu eliminieren. </p><p>Mit diesem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, bei der nächsten Revision des BVG die dargelegten Argumente zu berücksichtigen oder den eidgenössischen Räten Bericht zu erstatten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, im Hinblick auf die anstehende Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) die Reorganisation der zweiten Säule zu prüfen und dabei dem Grundsatz der individuellen Äquivalenz den Vorrang einzuräumen. Der Sinn einer solchen Umgestaltung würde im folgenden bestehen: Die erste Säule, die auf dem Grundsatz des sozialen Ausgleichs beruht, hat den Zweck, den Existenzbedarf sicherzustellen. Die zweite Säule, die auf den Grundsatz der individuellen Äquivalenz abstellt, hat den Zweck, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Diese beiden Ziele sollten deutlicher voneinander getrennt werden. Die Beseitigung der bestehenden Verflechtung zwischen AHV einerseits und beruflicher Vorsorge andererseits würde einen klareren und effizienteren Einsatz der Instrumente ermöglichen, mit denen die spezifischen Ziele der zwei Säulen - Umverteilungssolidarität zur Sicherstellung des Existenzminimums (AHV); versicherungsmathematische Solidarität jenseits der Schwelle des Existenzminimums (BVG) - erreicht werden können.</p><p>Eine striktere Trennung der beiden Säulen der Altersvorsorge sollte, was ihre Zielsetzungen und ihre Instrumente betrifft, die berufliche Vorsorge zum eigentlichen Gegengewicht der AHV werden lassen. Indem man die zweite Säule von den Umverteilungsfunktionen befreit, gibt man dem Wettbewerb mehr Raum, was eine höhere Effizienz zur Folge hat. Mit der Einführung der vollen Freizügigkeit, mit höheren Kapitalerträgen, mit der Senkung der Verwaltungskosten und einer verbesserten Transparenz könnten die heutigen Schwächen des Systems zum grossen Teil abgebaut werden.</p>
    • Berufliche Vorsorge. Individuelle Aequivalenz

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