Moratorium für Hochspannungsleitungen
- ShortId
-
94.3164
- Id
-
19943164
- Updated
-
10.04.2024 13:01
- Language
-
de
- Title
-
Moratorium für Hochspannungsleitungen
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Elektromagnetische Felder werden mit einer Vielzahl von gesundheitlichen Risiken in Verbindung gebracht. Verschiedene Studien berichten, dass Hochfrefquenz-Strahlung Linsentrübungen, Ermüdungserscheinungen, Kopfschmerzen, Impotenz etc. auslösen kann. Ältere und neue Studien weisen darauf hin, dass das Risiko für Kinder, an einer Leukämie zu erkranken, doppelt so hoch ist, wenn sie in der Nähe von Hochspannungsleitungen aufwachsen. </p><p>Die Gefahr von gesundheitlichen Gefährdungen führt nebst anderen negativen Folgeerscheinungen in bezug auf Raumplanung und Umweltschutz, sowie Natur- und Heimatschutz berechtigterweise zu immer deutlicherem Widerstand von Seiten der betroffenen Bevölkerung gegen neue Hochspannungsleitungsprojekte. So hat sich z. B. auch in der Nordwestschweiz vor einigen Jahren ein aktives Komitee gegen die geplante Hochspannungsleitung Sierentz-Froloo gebildet. Es ist offensichtlich, dass das Gesetz von 1902 die neuen Erkenntnisse in Bezug auf Gesundheit, Umwelt und Natur- und Heimatschutz nicht gebührend berücksichtigt und den Forderungen nach einer bedarfsgerechten gesamtschweizerischen Planung nicht entspricht. Es besteht ein eigentlicher Koordinationsnotstand für Hoch- und Höchstspannungsleitungen. Ein Moratorium für die Bewilligung von neuen Hoch- und Höchstspannungsleitungen drängt sich deshalb auf, bis das alte Gesetz überarbeitet ist. Das neue Gesetz muss insbesondere die gesundheitlichen Risiken, die Beeinträchtigung von Umwelt, Natur- und Heimatschutz genügend berücksichtigen, sowie nur Leitungen zulassen, welche aufgrund einer gesamtschweizerischen bedarfsgerechten Planung absolut erforderlich sind. Die heutige Salamitaktik im Leitungsbau soll damit unterbunden werden.</p>
- <p>1. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor elektromagnetischen Feldern ist im Grundsatz im Umweltschutzgesetz</p><p></p><p>geregelt. Zur Zeit sind Vorarbeiten für eine Verordnung zum Schutz vor, elektromagnetischen Feldern im Gang, </p><p></p><p>welche die notwendigen Ausführungsbestimmungen samt den Immissionsgrenzwerten enthalten soll.</p><p></p><p>Das von der Motionärin angesprochene Elektrizitätsgesetz regelt demgegenüber die technischen und verfahrensmässigen Belange von Stark und Schwachstromanlagen.</p><p></p><p>Die Kenntnisse über die Wirkungen niederfrequenter elektromagnetischer Felder sind vor kurzem im Auftrag des BUWAL von einer medizinischen Arbeitsgruppe auf den neuesten Stand gebracht worden. Die Ergebnisse liegen in Form eine Berichtes vor, der vom BUWAL im Februar 1994 herausgegeben worden ist ("Biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder, 2. Teil: Frequenzbereich 10 Hz bis 100 kHz", Schriftenreihe Umwelt Nr. 214 des BUWAL). Die Arbeitsgruppe formuliert im Bericht eine Empfehlung für Immissionsgrenzwerte sowie den Grundsatz, im Sinne der Vorsorge Massnahmen an der Quelle zu treffen, um so die Immissionen beispielsweise durch geeignete Wahl des Standortes so gering wie möglich zu halten.</p><p></p><p>Der Bericht hält fest, dass aufgrund der bisherigen Kenntnisse über die Immissionen die empfohlenen Immissionsgrenzwerte in der allgemein zugänglichen Umwelt praktisch nirgends erreicht oder überschritten werden.</p><p></p><p>In Anbetracht der noch offenen Fragen empfiehlt die Arbeitsgruppe, die Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder kontinuierlich zu verfolgen und im Bedarfsfall eine Neubeurteilung vorzunehmen.</p><p></p><p></p><p></p><p>2. Bereits heute sind die sicherheitstechnischen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von elektrischen Leitungen geregelt: Entsprechende Bestimmungen finden sich in der Leitungsverordnung vom 30. März 1994. Die von der Motionärin erwähnten Gebäudeabstände von Hochspannungsleitungen werden in Anhang 8 dieser Leitungsverordnung behandelt. Berücksichtigt wird dabei der heutige Stand der Technik.</p><p></p><p>Zur Zeit ist im Rahmen von "Energie 2000" eine Arbeitsgruppe daran, ein nationales Übertragungsleitungskonzept zu erarbeiten, das den räumlichen und Landschaftsaspekten bestmöglich Rechnung trägt. Dabei sollen anhand von Nutz- und Schutzkriterien die bestehenden Ausbaupläne von SBB und Werken der Allgemeinversorgung überprüft werden. Erste Konzeptergebnisse sollen im Verlauf des Jahres 1995 vorliegen.</p><p></p><p>Angesichts der heutigen Kenntnisse, der laufenden und noch vorgesehenen Massnahmen betreffend elektromagnetische Felder und Leitungskonzept erachtet der Bundesrat ein Moratorium für Hochspannungsleitungen als nicht angebracht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>1. Das Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen soll revidiert werden. Bei der Revision sollen insbesondere die neuesten Erkenntnisse zur Beeinträchtigung von Menschen durch elektromagnetische Felder berücksichtigt werden.</p><p>2. Bis zur Ausarbeitung neuer gesetzlicher Grundlagen (z. B. über Gebäudeabstände) dürfen keine neuen Hochspannungsleitungen gebaut werden oder deren Spannung verstärkt werden.</p>
- Moratorium für Hochspannungsleitungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Elektromagnetische Felder werden mit einer Vielzahl von gesundheitlichen Risiken in Verbindung gebracht. Verschiedene Studien berichten, dass Hochfrefquenz-Strahlung Linsentrübungen, Ermüdungserscheinungen, Kopfschmerzen, Impotenz etc. auslösen kann. Ältere und neue Studien weisen darauf hin, dass das Risiko für Kinder, an einer Leukämie zu erkranken, doppelt so hoch ist, wenn sie in der Nähe von Hochspannungsleitungen aufwachsen. </p><p>Die Gefahr von gesundheitlichen Gefährdungen führt nebst anderen negativen Folgeerscheinungen in bezug auf Raumplanung und Umweltschutz, sowie Natur- und Heimatschutz berechtigterweise zu immer deutlicherem Widerstand von Seiten der betroffenen Bevölkerung gegen neue Hochspannungsleitungsprojekte. So hat sich z. B. auch in der Nordwestschweiz vor einigen Jahren ein aktives Komitee gegen die geplante Hochspannungsleitung Sierentz-Froloo gebildet. Es ist offensichtlich, dass das Gesetz von 1902 die neuen Erkenntnisse in Bezug auf Gesundheit, Umwelt und Natur- und Heimatschutz nicht gebührend berücksichtigt und den Forderungen nach einer bedarfsgerechten gesamtschweizerischen Planung nicht entspricht. Es besteht ein eigentlicher Koordinationsnotstand für Hoch- und Höchstspannungsleitungen. Ein Moratorium für die Bewilligung von neuen Hoch- und Höchstspannungsleitungen drängt sich deshalb auf, bis das alte Gesetz überarbeitet ist. Das neue Gesetz muss insbesondere die gesundheitlichen Risiken, die Beeinträchtigung von Umwelt, Natur- und Heimatschutz genügend berücksichtigen, sowie nur Leitungen zulassen, welche aufgrund einer gesamtschweizerischen bedarfsgerechten Planung absolut erforderlich sind. Die heutige Salamitaktik im Leitungsbau soll damit unterbunden werden.</p>
- <p>1. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor elektromagnetischen Feldern ist im Grundsatz im Umweltschutzgesetz</p><p></p><p>geregelt. Zur Zeit sind Vorarbeiten für eine Verordnung zum Schutz vor, elektromagnetischen Feldern im Gang, </p><p></p><p>welche die notwendigen Ausführungsbestimmungen samt den Immissionsgrenzwerten enthalten soll.</p><p></p><p>Das von der Motionärin angesprochene Elektrizitätsgesetz regelt demgegenüber die technischen und verfahrensmässigen Belange von Stark und Schwachstromanlagen.</p><p></p><p>Die Kenntnisse über die Wirkungen niederfrequenter elektromagnetischer Felder sind vor kurzem im Auftrag des BUWAL von einer medizinischen Arbeitsgruppe auf den neuesten Stand gebracht worden. Die Ergebnisse liegen in Form eine Berichtes vor, der vom BUWAL im Februar 1994 herausgegeben worden ist ("Biologische Wirkungen elektromagnetischer Felder, 2. Teil: Frequenzbereich 10 Hz bis 100 kHz", Schriftenreihe Umwelt Nr. 214 des BUWAL). Die Arbeitsgruppe formuliert im Bericht eine Empfehlung für Immissionsgrenzwerte sowie den Grundsatz, im Sinne der Vorsorge Massnahmen an der Quelle zu treffen, um so die Immissionen beispielsweise durch geeignete Wahl des Standortes so gering wie möglich zu halten.</p><p></p><p>Der Bericht hält fest, dass aufgrund der bisherigen Kenntnisse über die Immissionen die empfohlenen Immissionsgrenzwerte in der allgemein zugänglichen Umwelt praktisch nirgends erreicht oder überschritten werden.</p><p></p><p>In Anbetracht der noch offenen Fragen empfiehlt die Arbeitsgruppe, die Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder kontinuierlich zu verfolgen und im Bedarfsfall eine Neubeurteilung vorzunehmen.</p><p></p><p></p><p></p><p>2. Bereits heute sind die sicherheitstechnischen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau und Betrieb von elektrischen Leitungen geregelt: Entsprechende Bestimmungen finden sich in der Leitungsverordnung vom 30. März 1994. Die von der Motionärin erwähnten Gebäudeabstände von Hochspannungsleitungen werden in Anhang 8 dieser Leitungsverordnung behandelt. Berücksichtigt wird dabei der heutige Stand der Technik.</p><p></p><p>Zur Zeit ist im Rahmen von "Energie 2000" eine Arbeitsgruppe daran, ein nationales Übertragungsleitungskonzept zu erarbeiten, das den räumlichen und Landschaftsaspekten bestmöglich Rechnung trägt. Dabei sollen anhand von Nutz- und Schutzkriterien die bestehenden Ausbaupläne von SBB und Werken der Allgemeinversorgung überprüft werden. Erste Konzeptergebnisse sollen im Verlauf des Jahres 1995 vorliegen.</p><p></p><p>Angesichts der heutigen Kenntnisse, der laufenden und noch vorgesehenen Massnahmen betreffend elektromagnetische Felder und Leitungskonzept erachtet der Bundesrat ein Moratorium für Hochspannungsleitungen als nicht angebracht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>1. Das Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen soll revidiert werden. Bei der Revision sollen insbesondere die neuesten Erkenntnisse zur Beeinträchtigung von Menschen durch elektromagnetische Felder berücksichtigt werden.</p><p>2. Bis zur Ausarbeitung neuer gesetzlicher Grundlagen (z. B. über Gebäudeabstände) dürfen keine neuen Hochspannungsleitungen gebaut werden oder deren Spannung verstärkt werden.</p>
- Moratorium für Hochspannungsleitungen
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