Aenderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates

ShortId
94.3166
Id
19943166
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Aenderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Soweit ersichtlich sind die Stellungnahme und die Beschlussfassung des Nationalrates zu den vom Bundesrat unterbreiteten Berichten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Gesetzgebung oder mit der Genehmigung von Rechnung und Budget bzw. Geschäftsbericht stehen, nicht geregelt. Dieser Zustand ist sehr unbefriedigend, weil es dem Rat damit weitgehend verwehrt ist, seiner materiellen Beurteilung von Gehalt und Akzeptanz eines bundesrätlichen Berichtes nach aussen Ausdruck zu geben. Statt dessen werden Parlamentarier, die mit dem unterbreiteten Bericht nicht einverstanden sind, zu einem zumindest aus formaler Sicht höchst fragwürdigen Rückweisungsantrag veranlasst (siehe jüngstes Beispiel "Integrationsbericht"). Und nicht selten wird vorab in der Öffentlichkeit "Kenntnisnahme" mit "Zustimmung" gleichgesetzt.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen ist das Geschäftsreglement des Nationalrates in dem Sinne zu ändern, dass bundesrätliche Berichte inskünftig einer wertenden Beurteilung durch das Parlament unterzogen werden können. Wie in den Geschäftsreglementen mehrerer kantonaler Parlamente vorgesehen, soll daher inskünftig auch der Nationalrat verschiedene Möglichkeiten haben, einen unterbreiteten bundesrätlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Als Möglichkeiten könnten die nachfolgenden Kriterien in Betracht gezogen werden:</p><p>- Kenntnisnahme mit Zustimmung;</p><p>- Kenntnisnahme;</p><p>- Kenntnisnahme ohne Zustimmung.</p><p>Ich bitte daher das Büro des Nationalrates, baldmöglichst eine entsprechende Änderung des Geschäftsreglementes auszuarbeiten und dem Rat vorzulegen.</p>
  • <p>Die Frage der Art und Weise, wie Berichte des Bundesrates von den beiden Räten behandelt werden sollen und welche Beschlüsse dazu gefasst werden können, hat in der jüngsten Zeit wiederholt zu Diskussionen, auch im Büro, Anlass gegeben. Das Büro wird sich noch in diesem Jahr in bezug auf eine andere Frage mit einer allfälligen Reglementsrevision zu befassen haben. Es ist bereit, bei dieser Gelegenheit auch zu prüfen, wie die Genehmigung von Berichten des Bundesrates im Geschäftsreglement zu regeln ist.</p>
  • <p>Das Büro des Nationalrates wird eingeladen, im Geschäftsreglement die Beschlussfassung über die Berichte des Bundesrates zu regeln und dabei die Möglichkeit vorzusehen, dass der Rat seiner materiellen Beurteilung von Gehalt und Akzeptanz dieser Berichte Ausdruck geben kann.</p>
  • Aenderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates
State
Überwiesen an das Ratsbüro
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Soweit ersichtlich sind die Stellungnahme und die Beschlussfassung des Nationalrates zu den vom Bundesrat unterbreiteten Berichten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Gesetzgebung oder mit der Genehmigung von Rechnung und Budget bzw. Geschäftsbericht stehen, nicht geregelt. Dieser Zustand ist sehr unbefriedigend, weil es dem Rat damit weitgehend verwehrt ist, seiner materiellen Beurteilung von Gehalt und Akzeptanz eines bundesrätlichen Berichtes nach aussen Ausdruck zu geben. Statt dessen werden Parlamentarier, die mit dem unterbreiteten Bericht nicht einverstanden sind, zu einem zumindest aus formaler Sicht höchst fragwürdigen Rückweisungsantrag veranlasst (siehe jüngstes Beispiel "Integrationsbericht"). Und nicht selten wird vorab in der Öffentlichkeit "Kenntnisnahme" mit "Zustimmung" gleichgesetzt.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen ist das Geschäftsreglement des Nationalrates in dem Sinne zu ändern, dass bundesrätliche Berichte inskünftig einer wertenden Beurteilung durch das Parlament unterzogen werden können. Wie in den Geschäftsreglementen mehrerer kantonaler Parlamente vorgesehen, soll daher inskünftig auch der Nationalrat verschiedene Möglichkeiten haben, einen unterbreiteten bundesrätlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Als Möglichkeiten könnten die nachfolgenden Kriterien in Betracht gezogen werden:</p><p>- Kenntnisnahme mit Zustimmung;</p><p>- Kenntnisnahme;</p><p>- Kenntnisnahme ohne Zustimmung.</p><p>Ich bitte daher das Büro des Nationalrates, baldmöglichst eine entsprechende Änderung des Geschäftsreglementes auszuarbeiten und dem Rat vorzulegen.</p>
    • <p>Die Frage der Art und Weise, wie Berichte des Bundesrates von den beiden Räten behandelt werden sollen und welche Beschlüsse dazu gefasst werden können, hat in der jüngsten Zeit wiederholt zu Diskussionen, auch im Büro, Anlass gegeben. Das Büro wird sich noch in diesem Jahr in bezug auf eine andere Frage mit einer allfälligen Reglementsrevision zu befassen haben. Es ist bereit, bei dieser Gelegenheit auch zu prüfen, wie die Genehmigung von Berichten des Bundesrates im Geschäftsreglement zu regeln ist.</p>
    • <p>Das Büro des Nationalrates wird eingeladen, im Geschäftsreglement die Beschlussfassung über die Berichte des Bundesrates zu regeln und dabei die Möglichkeit vorzusehen, dass der Rat seiner materiellen Beurteilung von Gehalt und Akzeptanz dieser Berichte Ausdruck geben kann.</p>
    • Aenderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates

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