Deklarationspflicht für Hölzer und Holzprodukte

ShortId
94.3167
Id
19943167
Updated
25.06.2025 02:00
Language
de
Title
Deklarationspflicht für Hölzer und Holzprodukte
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Simmen vom 28. April 1993 dargelegt hat, teilt er die Besorgnis um die weltweite Waldzerstörung. Angesichts der eigentlichen Hauptursache insbesondere für die Tropenwaldzerstörung, der Armut der lokalen Bevölkerung und der grossflächigen Brandrodung zur landwirtschaftlichen Nutzung, vertritt er nach wie vor die Auffassung, dass eine obligatorische Deklaration von Holz und Holzprodukten nur einen unwesentlichen Beitrag zur weltweiten nachhaltigen Waldbewirtschaftung leisten kann.</p><p>Das Interesse der Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen nach Information über Name und Ursprungsland aller in- und ausländischen Hölzer und Holzprodukte kann am effizientesten über das Konsumenteninformationsgesetz (KIG) abgedeckt werden, indem</p><p>- die Deklaration gemäss KIG auf privatrechtlicher Basis im Einvernehmen mit den betroffenen Organisationen der Wirtschaft und der Konsumenten vereinbart wird, wobei internationale Normen und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung berücksichtigt werden (KIG, Art. 3);</p><p>- es im Rahmen des KIG der Verantwortung der betroffenen Anbieter selber obliegt, ihre Produkte nach Ursprung und Name zu deklarieren;</p><p>- auch Hölzer und Holzprodukte, über deren Ursprung oder Namen keine Informationen erhältlich sind, entsprechend bezeichnet werden;</p><p>- "der Bundesrat die Deklaration durch eine Verordnung regeln kann, wenn innert angemessener Frist keine Vereinbarung zustande gekommen ist", oder nach Ansicht der betroffenen Organisationen die Deklaration "unzureichend erfüllt wird" (KIG, Art. 4).</p><p>Mit dem KIG kann das Ziel der Motion somit innerhalb der existierenden Gesetzgebung erreicht werden.</p><p>2. Die Arbeiten zur Schaffung eines freiwilligen, international abgestimmten Labels auf privater Ebene, das ausschliesslich Holz aus nachhaltiger Nutzung kennzeichnet, sind im Gange, unter Einbezug des Privatsektors und der Umweltschutzorganisationen. Der Bund unterstützt diese Bemühungen finanziell und wird darüber im Aussenwirtschaftsbericht 1995 Bericht erstatten. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass ein Beitrag zu dem von den Motionären anvisierten Ziel der nachhaltigen Waldbewirtschaftung durch die Einführung eines solchen Labels effizienter erreicht werden kann als durch eine obligatorische Deklaration.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die in- und ausländische Hölzer sowie Holzprodukte einer Deklarationspflicht unterstellt, soweit diese Informationen dem Deklarationspflichtigen verfügbar sind. Hölzer und Holzprodukte, deren Ursprung oder Name nicht bekannt sind, sind als solche zu bezeichnen.</p><p>Die Deklaration soll mindestens enthalten:</p><p>1. Name des Holzes oder der Hölzer;</p><p>2. Ursprungsland der gefällten Bäume.</p><p>Ferner wird der Bundesrat aufgefordert, eine freiwillige Deklaration in Form eines Labels von Holz respektive Holzprodukten aus nachhaltiger Nutzung zu fördern.</p>
  • Deklarationspflicht für Hölzer und Holzprodukte
State
Erledigt
Related Affairs
  • 19933217
  • 19942019
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Simmen vom 28. April 1993 dargelegt hat, teilt er die Besorgnis um die weltweite Waldzerstörung. Angesichts der eigentlichen Hauptursache insbesondere für die Tropenwaldzerstörung, der Armut der lokalen Bevölkerung und der grossflächigen Brandrodung zur landwirtschaftlichen Nutzung, vertritt er nach wie vor die Auffassung, dass eine obligatorische Deklaration von Holz und Holzprodukten nur einen unwesentlichen Beitrag zur weltweiten nachhaltigen Waldbewirtschaftung leisten kann.</p><p>Das Interesse der Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen nach Information über Name und Ursprungsland aller in- und ausländischen Hölzer und Holzprodukte kann am effizientesten über das Konsumenteninformationsgesetz (KIG) abgedeckt werden, indem</p><p>- die Deklaration gemäss KIG auf privatrechtlicher Basis im Einvernehmen mit den betroffenen Organisationen der Wirtschaft und der Konsumenten vereinbart wird, wobei internationale Normen und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung berücksichtigt werden (KIG, Art. 3);</p><p>- es im Rahmen des KIG der Verantwortung der betroffenen Anbieter selber obliegt, ihre Produkte nach Ursprung und Name zu deklarieren;</p><p>- auch Hölzer und Holzprodukte, über deren Ursprung oder Namen keine Informationen erhältlich sind, entsprechend bezeichnet werden;</p><p>- "der Bundesrat die Deklaration durch eine Verordnung regeln kann, wenn innert angemessener Frist keine Vereinbarung zustande gekommen ist", oder nach Ansicht der betroffenen Organisationen die Deklaration "unzureichend erfüllt wird" (KIG, Art. 4).</p><p>Mit dem KIG kann das Ziel der Motion somit innerhalb der existierenden Gesetzgebung erreicht werden.</p><p>2. Die Arbeiten zur Schaffung eines freiwilligen, international abgestimmten Labels auf privater Ebene, das ausschliesslich Holz aus nachhaltiger Nutzung kennzeichnet, sind im Gange, unter Einbezug des Privatsektors und der Umweltschutzorganisationen. Der Bund unterstützt diese Bemühungen finanziell und wird darüber im Aussenwirtschaftsbericht 1995 Bericht erstatten. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass ein Beitrag zu dem von den Motionären anvisierten Ziel der nachhaltigen Waldbewirtschaftung durch die Einführung eines solchen Labels effizienter erreicht werden kann als durch eine obligatorische Deklaration.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die in- und ausländische Hölzer sowie Holzprodukte einer Deklarationspflicht unterstellt, soweit diese Informationen dem Deklarationspflichtigen verfügbar sind. Hölzer und Holzprodukte, deren Ursprung oder Name nicht bekannt sind, sind als solche zu bezeichnen.</p><p>Die Deklaration soll mindestens enthalten:</p><p>1. Name des Holzes oder der Hölzer;</p><p>2. Ursprungsland der gefällten Bäume.</p><p>Ferner wird der Bundesrat aufgefordert, eine freiwillige Deklaration in Form eines Labels von Holz respektive Holzprodukten aus nachhaltiger Nutzung zu fördern.</p>
    • Deklarationspflicht für Hölzer und Holzprodukte

Back to List