Zweitwohnungserwerb durch Personen im Ausland. Kontingent des Kantons Tessin
- ShortId
-
94.3176
- Id
-
19943176
- Updated
-
10.04.2024 09:01
- Language
-
de
- Title
-
Zweitwohnungserwerb durch Personen im Ausland. Kontingent des Kantons Tessin
- AdditionalIndexing
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- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt zurzeit nicht, die gesetzlichen Bestimmungen über den Erwerb von Zweitwohnungen durch Personen im Ausland grundlegend zu ändern.</p><p>Im Kanton Tessin haben die Gemeindebehörden von sich aus planerische Massnahmen ergriffen, um die Höchstzahl der Zweitwohnungen festzulegen. Die Tessiner Behörden - Staatsrat und Grosser Rat - haben mehrmals bei den Bundesbehörden um Erhöhung der Jahreskontingente nachgesucht; mittelfristig haben sie die Abschaffung des Gesetzes verlangt. Die Antwort des Bundes fiel stets negativ aus und beschränkte sich auf die Feststellung, dass man im Sinne eines Entgegenkommens auf eine Reduzierung des Kontingents verzichte.</p><p>Schon heute - Ende April 1994 - ist das Tessiner Kontingent völlig ausgeschöpft; die Wirtschaftstätigkeit ist in diesem Sektor blockiert. Vermutlich können aber andere Kantone ihr Kontingent nicht ausschöpfen.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Gedenkt er für das laufende Jahr ein zusätzliches Kontingent freizugeben? (Das Gesetz erlaubt dies, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 92.3462 vom 30. November 1992 in Punkt 3 ausführt.)</p><p>2. Beabsichtigt er, Teile von Kontingenten, die anderswo vermutlich nicht genutzt werden, umzuverteilen, um die Tessiner Behörden in ihren Bestrebungen zu unterstützen?</p><p>3. Gedenkt er zusammen mit den Tessiner Kantonsbehörden die Gründe, die deren Forderungen zugrunde liegen, dringend zu prüfen? Die Auflagen des Bundes, die aus angeblich höherem Interesse notwendig sein sollen, stellen, da sie den Interessen eines Kantons zuwiderlaufen, eine Gefahr für die nationale Verständigung dar.</p>
- Zweitwohnungserwerb durch Personen im Ausland. Kontingent des Kantons Tessin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt zurzeit nicht, die gesetzlichen Bestimmungen über den Erwerb von Zweitwohnungen durch Personen im Ausland grundlegend zu ändern.</p><p>Im Kanton Tessin haben die Gemeindebehörden von sich aus planerische Massnahmen ergriffen, um die Höchstzahl der Zweitwohnungen festzulegen. Die Tessiner Behörden - Staatsrat und Grosser Rat - haben mehrmals bei den Bundesbehörden um Erhöhung der Jahreskontingente nachgesucht; mittelfristig haben sie die Abschaffung des Gesetzes verlangt. Die Antwort des Bundes fiel stets negativ aus und beschränkte sich auf die Feststellung, dass man im Sinne eines Entgegenkommens auf eine Reduzierung des Kontingents verzichte.</p><p>Schon heute - Ende April 1994 - ist das Tessiner Kontingent völlig ausgeschöpft; die Wirtschaftstätigkeit ist in diesem Sektor blockiert. Vermutlich können aber andere Kantone ihr Kontingent nicht ausschöpfen.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Gedenkt er für das laufende Jahr ein zusätzliches Kontingent freizugeben? (Das Gesetz erlaubt dies, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 92.3462 vom 30. November 1992 in Punkt 3 ausführt.)</p><p>2. Beabsichtigt er, Teile von Kontingenten, die anderswo vermutlich nicht genutzt werden, umzuverteilen, um die Tessiner Behörden in ihren Bestrebungen zu unterstützen?</p><p>3. Gedenkt er zusammen mit den Tessiner Kantonsbehörden die Gründe, die deren Forderungen zugrunde liegen, dringend zu prüfen? Die Auflagen des Bundes, die aus angeblich höherem Interesse notwendig sein sollen, stellen, da sie den Interessen eines Kantons zuwiderlaufen, eine Gefahr für die nationale Verständigung dar.</p>
- Zweitwohnungserwerb durch Personen im Ausland. Kontingent des Kantons Tessin
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