Rekrutenprüfungen und Erwerbstätigkeit der Mütter

ShortId
94.3182
Id
19943182
Updated
10.04.2024 08:49
Language
de
Title
Rekrutenprüfungen und Erwerbstätigkeit der Mütter
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem in den Ergebnissen der Rekrutenprüfungen hergestellten Konnex zwischen der Erwerbstätigkeit der Mütter und dem Versagen der Söhne wird ein alter patriarchalischer Mythos wiederbelebt, der die Frauen an den altbekannten Platz zurückverweisen möchte: an Haus und Herd. Dass das gerade in der Zeit der Rezession passiert, hat System. Jetzt, wo die Arbeitsplätze knapp werden, ist es am einfachsten, die Frauen wieder nach Hause zu schicken, um lästige Konkurrentinnen um die rarer gewordenen Arbeitsplätze loszuwerden. Dabei ist die Methode, berufstätigen Müttern wegen der angeblichen Vernachlässigung ihrer Kinder ein schlechtes Gewissen zu machen, eine altbekannte Variante. Sie wird mit diesen Rekrutenprüfungskommentaren neu belebt: Wer zu Hause bleibt und die Kinder betreut, hat kluge Kinder; wer das nicht tut, ist an deren mangelnder Förderung schuld. Dabei wird die ganze Verantwortung einseitig an die Mütter delegiert. Nicht nur, dass die Väter aus der Erziehungsverantwortung entlassen werden! Der frauenfeindliche Zynismus geht noch weiter: Eine möglichst karriereträchtige Berufstätigkeit der Väter erhöht sogar die Intelligenzleistungen ihrer Söhne!</p><p>Dass diese Aussagen in den publizierten Ergebnissen der Rekrutenprüfungen einer unvoreingenommenen Überprüfung bedürfen, ist aus gleichstellungspolitischen Gründen dringend nötig.</p>
  • <p>Die Pädagogischen Rekrutenprüfungen unterstehen gemäss Verordnung vom 22. November 1973 dem EMD, das dafür eine Kommission eingesetzt hat. Dieser obliegt es, die jährlichen Prüfungsthemen festzulegen und den oder die wissenschftlichen Projektleiter zu bezeichnen. Die Auswertung der Prüfungsergebnisse und deren Publikation sind ausschliesslich Sache der Projektleiter; er steht weder der Kommission noch dem EMD und dem Bundesrat zu, die Aussagen der wissenschaftlichen Projektleiter zu kommentieren oder sogar zu korrigieren.</p><p>Die Ergebnisse der Pädagogischen Rekrutenprüfungen 1991 zum Thema Grundwissen sind von den drei projektleitenden Wissenschaftern ausgewertet und am 9. Mai 1994 der Presse vorgestellt worden. Der beanstandete Befund bezüglich des Grundwissens von Söhnen berufstätiger Mütter wurde dabei im Presserohstoff unkommentiert weitergegeben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er interpretationsbedürftig ist. Dies ist aber nicht Sache des Bundesrates, sondern Sache der Wissenschaft. Bei den Prüfungsergebnissen handelt es sich nicht um Meinungen, sondern um statistische Befunde, die als solche keine politische Aussage darstellen und somit nicht gegen die Gleichstellungsbemühungen gerichtet sein können.</p><p>Im Sinne der Lehr- und Forschungsfreiheit, die in unserem Land zu Recht einen hohen Stellenwert geniesst, hält es der Bundesrat für wünschbar, dass demoskopisch ermittelte Befunde immer wieder überprüft und nötigenfalls korrigiert werden. Solche Überprüfungen durch Wiederholung von Befragungen sind in der Sozialforschung nicht unüblich; sie dienen insbesondere dazu, Trends und Entwicklungen in der schulischen Kompetenz sichtbar zu machen. In diesem Sinn begrüsst der Bundesrat die Anregungen der Interpellantin.</p><p>Im Zuge eines zurzeit in Ausarbeitung stehenden Forschungsprogramms "Schule und Bildung" sollen im Rahmen der Pädagogischen Rekrutenprüfungen in einem späteren Zeitpunkt einzelne Fragen der Prüfungen 1991 wieder aufgenommen und auf jugendrepräsentativer Basis erneut gestellt werden.</p><p>Professor Girod von der Universität Genf, der das fragliche Prüfungsprojekt geleitet hat und dafür allein die Verantwortung trägt, schreibt in seinem Bericht ebenfalls, dass die Ergebnisse der Prüfungen es verdienen würden, genauer untersucht zu werden. So wäre es beispielsweise denkbar, die Untersuchung auch auf Töchter oder auf Kinder auszudehnen, deren Erziehung den Vätern anvertraut war.</p><p>Die Pädagogischen Rekrutenprüfungen erfassen heute ausschliesslich die dienstpflichtige männliche Jugend. Bereits seit einigen Jahren sind aber die mit der Durchführung betrauten Organe dazu übergegangen, verschiedene repräsentative Ergänzungserhebungen bei nichtdienstleistenden Männern und zwanzigjährigen Frauen durchzuführen, und die Anstrengungen zur Erlangung jugendrepräsentativer Aussagen werden intensiviert. Es besteht die Absicht, die repräsentativen Ergänzungsbefragungen in einigen Jahren zu institutionalisieren und zur Regel werden zu lassen. Die entsprechenden Abklärungen und Vorbereitungen sind im Gang; Entscheide hat aber der Bundesrat noch nicht getroffen.</p>
  • <p>Bei der Bekanntgabe der Rekrutenprüfungsergebnisse 1991 wurde nebst der Klage, dass die jungen Männer generell schlecht abgeschnitten haben, ein Faktum besonders hervorgehoben: der Zusammenhang zwischen der Erwerbstätigkeit der Mütter und den Prüfungsergebnissen ihrer Söhne. Die Untersuchung kommt, plakativ gesagt, zu folgendem Schluss: Am schlechten Abschneiden der Söhne ist die Berufstätigkeit der Mütter schuld. Im Kommentar zur Auswertung der Rekrutenprüfungen heisst es denn auch wortwörtlich: "Im allgemeinen zeigt sich: Je weniger eine Frau durch berufliche Verantwortungen und Ambitionen mit Beschlag belegt wird, um so besser kann sie ihren erzieherischen Aufgaben gerecht werden. Wie anders liesse sich die Tatsache sonst erklären, dass durchschnittlich, je höher es die Mutter in der beruflichen Hierarchie gebracht hat, desto bescheidener der Erfolg der Rekruten beim Lösen der 1991er Aufgabe aus dem Bereich der Grundschulung geblieben ist? Übrigens: der erste Rang kommt jenen Rekruten zu, deren Mütter nicht berufstätig gewesen sind."</p><p>Ich frage den Bundesrat,</p><p>- ob er nicht auch der Meinung sei, dass dieser Kommentar in seiner absolut patriarchalen Einäugigkeit gegen die Gleichstellungsbemühungen gerichtet sei und diese völlig desavouiere;</p><p>- ob er bereit sei, dieses alarmierend frauenfeindliche "Prüfungsergebnis" eventuell vom Gleichstellungsbüro, in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen, überprüfen zu lassen;</p><p>- ob er dafür sorgen werde, dass in Zukunft solche einseitig gegen die erwerbstätigen Frauen gerichteten Untersuchungskommentare unterbleiben, wenn die mangelnde Mitbeteiligung der Väter an der Erziehungsarbeit gleichzeitig nicht genauso Untersuchungsgegenstand ist.</p>
  • Rekrutenprüfungen und Erwerbstätigkeit der Mütter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem in den Ergebnissen der Rekrutenprüfungen hergestellten Konnex zwischen der Erwerbstätigkeit der Mütter und dem Versagen der Söhne wird ein alter patriarchalischer Mythos wiederbelebt, der die Frauen an den altbekannten Platz zurückverweisen möchte: an Haus und Herd. Dass das gerade in der Zeit der Rezession passiert, hat System. Jetzt, wo die Arbeitsplätze knapp werden, ist es am einfachsten, die Frauen wieder nach Hause zu schicken, um lästige Konkurrentinnen um die rarer gewordenen Arbeitsplätze loszuwerden. Dabei ist die Methode, berufstätigen Müttern wegen der angeblichen Vernachlässigung ihrer Kinder ein schlechtes Gewissen zu machen, eine altbekannte Variante. Sie wird mit diesen Rekrutenprüfungskommentaren neu belebt: Wer zu Hause bleibt und die Kinder betreut, hat kluge Kinder; wer das nicht tut, ist an deren mangelnder Förderung schuld. Dabei wird die ganze Verantwortung einseitig an die Mütter delegiert. Nicht nur, dass die Väter aus der Erziehungsverantwortung entlassen werden! Der frauenfeindliche Zynismus geht noch weiter: Eine möglichst karriereträchtige Berufstätigkeit der Väter erhöht sogar die Intelligenzleistungen ihrer Söhne!</p><p>Dass diese Aussagen in den publizierten Ergebnissen der Rekrutenprüfungen einer unvoreingenommenen Überprüfung bedürfen, ist aus gleichstellungspolitischen Gründen dringend nötig.</p>
    • <p>Die Pädagogischen Rekrutenprüfungen unterstehen gemäss Verordnung vom 22. November 1973 dem EMD, das dafür eine Kommission eingesetzt hat. Dieser obliegt es, die jährlichen Prüfungsthemen festzulegen und den oder die wissenschftlichen Projektleiter zu bezeichnen. Die Auswertung der Prüfungsergebnisse und deren Publikation sind ausschliesslich Sache der Projektleiter; er steht weder der Kommission noch dem EMD und dem Bundesrat zu, die Aussagen der wissenschaftlichen Projektleiter zu kommentieren oder sogar zu korrigieren.</p><p>Die Ergebnisse der Pädagogischen Rekrutenprüfungen 1991 zum Thema Grundwissen sind von den drei projektleitenden Wissenschaftern ausgewertet und am 9. Mai 1994 der Presse vorgestellt worden. Der beanstandete Befund bezüglich des Grundwissens von Söhnen berufstätiger Mütter wurde dabei im Presserohstoff unkommentiert weitergegeben. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er interpretationsbedürftig ist. Dies ist aber nicht Sache des Bundesrates, sondern Sache der Wissenschaft. Bei den Prüfungsergebnissen handelt es sich nicht um Meinungen, sondern um statistische Befunde, die als solche keine politische Aussage darstellen und somit nicht gegen die Gleichstellungsbemühungen gerichtet sein können.</p><p>Im Sinne der Lehr- und Forschungsfreiheit, die in unserem Land zu Recht einen hohen Stellenwert geniesst, hält es der Bundesrat für wünschbar, dass demoskopisch ermittelte Befunde immer wieder überprüft und nötigenfalls korrigiert werden. Solche Überprüfungen durch Wiederholung von Befragungen sind in der Sozialforschung nicht unüblich; sie dienen insbesondere dazu, Trends und Entwicklungen in der schulischen Kompetenz sichtbar zu machen. In diesem Sinn begrüsst der Bundesrat die Anregungen der Interpellantin.</p><p>Im Zuge eines zurzeit in Ausarbeitung stehenden Forschungsprogramms "Schule und Bildung" sollen im Rahmen der Pädagogischen Rekrutenprüfungen in einem späteren Zeitpunkt einzelne Fragen der Prüfungen 1991 wieder aufgenommen und auf jugendrepräsentativer Basis erneut gestellt werden.</p><p>Professor Girod von der Universität Genf, der das fragliche Prüfungsprojekt geleitet hat und dafür allein die Verantwortung trägt, schreibt in seinem Bericht ebenfalls, dass die Ergebnisse der Prüfungen es verdienen würden, genauer untersucht zu werden. So wäre es beispielsweise denkbar, die Untersuchung auch auf Töchter oder auf Kinder auszudehnen, deren Erziehung den Vätern anvertraut war.</p><p>Die Pädagogischen Rekrutenprüfungen erfassen heute ausschliesslich die dienstpflichtige männliche Jugend. Bereits seit einigen Jahren sind aber die mit der Durchführung betrauten Organe dazu übergegangen, verschiedene repräsentative Ergänzungserhebungen bei nichtdienstleistenden Männern und zwanzigjährigen Frauen durchzuführen, und die Anstrengungen zur Erlangung jugendrepräsentativer Aussagen werden intensiviert. Es besteht die Absicht, die repräsentativen Ergänzungsbefragungen in einigen Jahren zu institutionalisieren und zur Regel werden zu lassen. Die entsprechenden Abklärungen und Vorbereitungen sind im Gang; Entscheide hat aber der Bundesrat noch nicht getroffen.</p>
    • <p>Bei der Bekanntgabe der Rekrutenprüfungsergebnisse 1991 wurde nebst der Klage, dass die jungen Männer generell schlecht abgeschnitten haben, ein Faktum besonders hervorgehoben: der Zusammenhang zwischen der Erwerbstätigkeit der Mütter und den Prüfungsergebnissen ihrer Söhne. Die Untersuchung kommt, plakativ gesagt, zu folgendem Schluss: Am schlechten Abschneiden der Söhne ist die Berufstätigkeit der Mütter schuld. Im Kommentar zur Auswertung der Rekrutenprüfungen heisst es denn auch wortwörtlich: "Im allgemeinen zeigt sich: Je weniger eine Frau durch berufliche Verantwortungen und Ambitionen mit Beschlag belegt wird, um so besser kann sie ihren erzieherischen Aufgaben gerecht werden. Wie anders liesse sich die Tatsache sonst erklären, dass durchschnittlich, je höher es die Mutter in der beruflichen Hierarchie gebracht hat, desto bescheidener der Erfolg der Rekruten beim Lösen der 1991er Aufgabe aus dem Bereich der Grundschulung geblieben ist? Übrigens: der erste Rang kommt jenen Rekruten zu, deren Mütter nicht berufstätig gewesen sind."</p><p>Ich frage den Bundesrat,</p><p>- ob er nicht auch der Meinung sei, dass dieser Kommentar in seiner absolut patriarchalen Einäugigkeit gegen die Gleichstellungsbemühungen gerichtet sei und diese völlig desavouiere;</p><p>- ob er bereit sei, dieses alarmierend frauenfeindliche "Prüfungsergebnis" eventuell vom Gleichstellungsbüro, in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen, überprüfen zu lassen;</p><p>- ob er dafür sorgen werde, dass in Zukunft solche einseitig gegen die erwerbstätigen Frauen gerichteten Untersuchungskommentare unterbleiben, wenn die mangelnde Mitbeteiligung der Väter an der Erziehungsarbeit gleichzeitig nicht genauso Untersuchungsgegenstand ist.</p>
    • Rekrutenprüfungen und Erwerbstätigkeit der Mütter

Back to List