AHV-Beiträge bei Versicherungsleistungen nach UVG

ShortId
94.3183
Id
19943183
Updated
25.06.2025 01:58
Language
de
Title
AHV-Beiträge bei Versicherungsleistungen nach UVG
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehören die Taggelder nach UVG nicht zum massgebenden Lohn im Sinne des AHVG. Das hat unter anderem zu Folge, dass während Perioden, in denen der Arbeitnehmer infolge Unfalls aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften zwar weiterhin seinen Lohn bezieht, für ihn jedoch keine AHV-Beiträge mehr entrichtet werden. Bis zum 1. Januar 1994 war dies ebenfalls für die der Militärversicherung unterstehenden Bundesbediensteten im Krankheitsurlaub der Fall. Bei unteren und mittleren Einkommensbezügern führt dieser Tatbestand (für die Betroffenen auf Bundesebene übrigens ein nicht wahrnehmbarer Tatbestand, da ihre AHV-Beiträge aufgrund beamtenrechtlicher Bestimmungen zwar weiterhin vom Lohn abgezogen werden, jedoch vom Arbeitgeber nicht der Ausgleichskasse weitergeleitet werden) zu einer (teilweise massiven) Schmälerung des individuellen AHV-Beitragskontos und damit zu späteren, lebenslänglichen kleineren Renten.</p><p>Diese sozialpolitisch unhaltbaren und für die Betroffenen im Entstehungszeitpunkt nicht bekannten Folgen bedürfen einer dringenden Korrektur. Um so mehr, als die daraus resultierenden Rentenschmälerungen nur die unteren und mittleren Einkommensbezüger treffen.</p>
  • <p>1. Das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) ist so zu ändern, dass die Taggelder der obligatorischen Unfallversicherung ausdrücklich dem massgebenden Lohn im Sinne des AHVG gleichgestellt werden.</p><p>2. Der Bundesrat wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie die sozialpolitisch fragwürdigen AHV-Renten-Einbussen, entstanden durch die fehlende Gleichstellung der UVG-Taggelder (und bis zum 1. Januar 1994 auch der MV-Taggelder) als massgebender Lohn im Sinne des AHVG, nachträglich korrigiert werden können.</p>
  • AHV-Beiträge bei Versicherungsleistungen nach UVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehören die Taggelder nach UVG nicht zum massgebenden Lohn im Sinne des AHVG. Das hat unter anderem zu Folge, dass während Perioden, in denen der Arbeitnehmer infolge Unfalls aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften zwar weiterhin seinen Lohn bezieht, für ihn jedoch keine AHV-Beiträge mehr entrichtet werden. Bis zum 1. Januar 1994 war dies ebenfalls für die der Militärversicherung unterstehenden Bundesbediensteten im Krankheitsurlaub der Fall. Bei unteren und mittleren Einkommensbezügern führt dieser Tatbestand (für die Betroffenen auf Bundesebene übrigens ein nicht wahrnehmbarer Tatbestand, da ihre AHV-Beiträge aufgrund beamtenrechtlicher Bestimmungen zwar weiterhin vom Lohn abgezogen werden, jedoch vom Arbeitgeber nicht der Ausgleichskasse weitergeleitet werden) zu einer (teilweise massiven) Schmälerung des individuellen AHV-Beitragskontos und damit zu späteren, lebenslänglichen kleineren Renten.</p><p>Diese sozialpolitisch unhaltbaren und für die Betroffenen im Entstehungszeitpunkt nicht bekannten Folgen bedürfen einer dringenden Korrektur. Um so mehr, als die daraus resultierenden Rentenschmälerungen nur die unteren und mittleren Einkommensbezüger treffen.</p>
    • <p>1. Das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung (UVG) ist so zu ändern, dass die Taggelder der obligatorischen Unfallversicherung ausdrücklich dem massgebenden Lohn im Sinne des AHVG gleichgestellt werden.</p><p>2. Der Bundesrat wird gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie die sozialpolitisch fragwürdigen AHV-Renten-Einbussen, entstanden durch die fehlende Gleichstellung der UVG-Taggelder (und bis zum 1. Januar 1994 auch der MV-Taggelder) als massgebender Lohn im Sinne des AHVG, nachträglich korrigiert werden können.</p>
    • AHV-Beiträge bei Versicherungsleistungen nach UVG

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