General- bzw. Halbtaxabonnement. Zuschläge
- ShortId
-
94.3288
- Id
-
19943288
- Updated
-
10.04.2024 07:46
- Language
-
de
- Title
-
General- bzw. Halbtaxabonnement. Zuschläge
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit geraumer Zeit müssen Inhaber eines Generalabonnements (GA) auf ausgewählten Bergstrecken von Autobuslinien der PTT einen Zuschlag von 5 Franken bezahlen. Damit erfährt das GA, für das von den SBB intensiv geworben wird, eine erhebliche Komforteinbusse, weil der Vorteil eines GA ja gerade darin besteht, dass der Geldbeutel vor Antritt einer Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr in die Hand genommen werden muss.</p><p>Die Einführung der S-Bahn im Kanton Zürich (Zürcher Verkehrsverbund, ZVV) hat eine deutliche Verbesserung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr gebracht. Gleichzeitig hat das beliebte Halbtaxabonnement eine starke Aushöhlung seines Wertes erfahren. Fahrten im Verbundgebiet mit einem Halbtaxabonnement erfolgen leider nicht mehr zum tatsächlich halben Preis.</p>
- <p>Das Halbtaxabonnement, die günstige Einstiegskarte in den öffentlichen Verkehr, bestimmt gegenwärtig die Preis- und Marketingpolitik der SBB, des Postautodienstes sowie der konzessionierten Transportunternehmungen. Die Bezugs- wie auch die Benützungsbedingungen werden von den am Halbtaxabonnement beteiligten Transportunternehmungen gemeinsam festgelegt. Die Beteiligung am Halbtaxabonnement liegt im Ermessen jeder einzelnen Transportunternehmung. Das Fahrausweisangebot richtet sich nach den Marktbedürfnissen.</p><p>Bis Ende 1986 musste zum Generalabonnement und zu den Tageskarten zum Halbtaxabonnement auf den PTT-Strecken noch ein Billett zum halben Preis gekauft werden. Seit 1987 berechtigen diese beiden Fahrausweise nunmehr zur freien Fahrt auf allen Postautolinien. Der Postautodienst fährt auf den rund 20 touristischen Linien jährlich ein Defizit von rund 3 Millionen Franken ein. Da der Betrieb solcher Linien nicht unter die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben fällt, sollte dieser kostendeckend sein. Um kurzfristig eine Verbesserung der Einnahmen auf den Alpenlinien zu erzielen, ist im Moment der Zuschlag die einzige Möglichkeit näher an das Ziel zu gelangen. Eine massive Erhöhung der Fahrpreise und die gleichzeitige Rücknahme des Kursangebotes auf den traditionsreichen PTT-Bergstrecken wären eine andere Lösung, die jedoch dem Touristikland Schweiz nicht dienen würde.</p><p>1.--3. Die Tarifbestimmungen räumen den Transportunternehmungen die Möglichkeit ein, für kurze Strecken einen unteilbaren Mindestpreis festzusetzen. Die SBB sowie die meisten Konzessionierten Transportunternehmungen machen bei den allgemein gebräuchlichen Fahrausweisen von dieser Ausnahmebestimmung nicht Gebrauch. Es besteht keine Absicht, die Ausnahme zur Regel werden zu lassen. Im Gebiet des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) wie auch in anderen Tarifverbunden sind die Voraussetzungen für die Anerkennung des Halbtaxabonnements etwas anders gelagert. Im innerstädtischen und im anschliessenden Agglomerationsbereich überwiegen die Fahrten auf Kurzdistanzen. Eine zusätzliche Verbilligung durch die vollständige Anerkennung des Halbtaxabonnements ist in diesem Bereich mit bereits günstigen Fahrpreisen nicht erwünscht, denn sie hätte einen gegenüber heute spürbar höheren Grundpreis zur Folge.</p><p>Gestützt auf Artikel 14 des Transportgesetzes und im Rahmen des Übereinkommens über die Organisation der Zusammenarbeit der am direkten schweizerischen Personenverkehr beteiligten Transportunternehmungen suchen die Anbieter im öffentlichen Verkehr jeweils Lösungen, die die vielfältigen Interessen der Unternehmungen wahrnehmen und zugleich auf die Anforderungen des Marktes abgestimmt sind.</p><p>4. Der Zuschlag von 5 Franken, welchen die PTT auf ihren touristischen Linien seit dem Fahrplanwechsel 1993 erheben, ist ungeachtet des Fahrausweises von jedem Reisenden, der ein Linienteilstück ohne Erschliessungsfunktion für Wohn- und Arbeitsplätze befährt, zu bezahlen. Nachdem auf den fraglichen Linien vorwiegend Fahrten ausgeführt werden, die in den Freizeitbereich fallen, finden die am Generalabonnement beteiligten Transportunternehmungen eine Änderung in der Fahrausweiskonzeption zurzeit schwerlich angezeigt.</p><p>Für den Bundesrat besteht deshalb kein Anlass, von den Transportunternehmungen Anpassungen bei den Fahrausweisen zu verlangen.</p>
- <p>Ich stelle dem Bundesrat nachstehende Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass ein Halbtaxabonnement, mit dem zum Beispiel im ZVV mehr als die Hälfte des üblichen Fahrpreises zu bezahlen ist, kein Halbtaxabonnement mehr ist?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um weiteren Vernachlässigungen gesamtschweizerischer Interessen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs entgegenzutreten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den SBB die nationalen Anliegen beim ZVV durchzusetzen und so eine tatsächliche Wiederbelebung des Halbtaxabonnements einzuleiten?</p><p>4. Welche Möglichkeiten kommen für den Bundesrat in Frage, um das Generalabonnement wieder zu einem tatsächlich "generell wirkenden Abonnement" zu machen (z. B. Abschaffung der "Strafgebühr" von 5 Franken für GA-Inhaber oder eventuell Einführung eines Spezial-GA unter Einschluss der PTT-Bergstrecken)?</p>
- General- bzw. Halbtaxabonnement. Zuschläge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit geraumer Zeit müssen Inhaber eines Generalabonnements (GA) auf ausgewählten Bergstrecken von Autobuslinien der PTT einen Zuschlag von 5 Franken bezahlen. Damit erfährt das GA, für das von den SBB intensiv geworben wird, eine erhebliche Komforteinbusse, weil der Vorteil eines GA ja gerade darin besteht, dass der Geldbeutel vor Antritt einer Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr in die Hand genommen werden muss.</p><p>Die Einführung der S-Bahn im Kanton Zürich (Zürcher Verkehrsverbund, ZVV) hat eine deutliche Verbesserung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr gebracht. Gleichzeitig hat das beliebte Halbtaxabonnement eine starke Aushöhlung seines Wertes erfahren. Fahrten im Verbundgebiet mit einem Halbtaxabonnement erfolgen leider nicht mehr zum tatsächlich halben Preis.</p>
- <p>Das Halbtaxabonnement, die günstige Einstiegskarte in den öffentlichen Verkehr, bestimmt gegenwärtig die Preis- und Marketingpolitik der SBB, des Postautodienstes sowie der konzessionierten Transportunternehmungen. Die Bezugs- wie auch die Benützungsbedingungen werden von den am Halbtaxabonnement beteiligten Transportunternehmungen gemeinsam festgelegt. Die Beteiligung am Halbtaxabonnement liegt im Ermessen jeder einzelnen Transportunternehmung. Das Fahrausweisangebot richtet sich nach den Marktbedürfnissen.</p><p>Bis Ende 1986 musste zum Generalabonnement und zu den Tageskarten zum Halbtaxabonnement auf den PTT-Strecken noch ein Billett zum halben Preis gekauft werden. Seit 1987 berechtigen diese beiden Fahrausweise nunmehr zur freien Fahrt auf allen Postautolinien. Der Postautodienst fährt auf den rund 20 touristischen Linien jährlich ein Defizit von rund 3 Millionen Franken ein. Da der Betrieb solcher Linien nicht unter die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben fällt, sollte dieser kostendeckend sein. Um kurzfristig eine Verbesserung der Einnahmen auf den Alpenlinien zu erzielen, ist im Moment der Zuschlag die einzige Möglichkeit näher an das Ziel zu gelangen. Eine massive Erhöhung der Fahrpreise und die gleichzeitige Rücknahme des Kursangebotes auf den traditionsreichen PTT-Bergstrecken wären eine andere Lösung, die jedoch dem Touristikland Schweiz nicht dienen würde.</p><p>1.--3. Die Tarifbestimmungen räumen den Transportunternehmungen die Möglichkeit ein, für kurze Strecken einen unteilbaren Mindestpreis festzusetzen. Die SBB sowie die meisten Konzessionierten Transportunternehmungen machen bei den allgemein gebräuchlichen Fahrausweisen von dieser Ausnahmebestimmung nicht Gebrauch. Es besteht keine Absicht, die Ausnahme zur Regel werden zu lassen. Im Gebiet des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) wie auch in anderen Tarifverbunden sind die Voraussetzungen für die Anerkennung des Halbtaxabonnements etwas anders gelagert. Im innerstädtischen und im anschliessenden Agglomerationsbereich überwiegen die Fahrten auf Kurzdistanzen. Eine zusätzliche Verbilligung durch die vollständige Anerkennung des Halbtaxabonnements ist in diesem Bereich mit bereits günstigen Fahrpreisen nicht erwünscht, denn sie hätte einen gegenüber heute spürbar höheren Grundpreis zur Folge.</p><p>Gestützt auf Artikel 14 des Transportgesetzes und im Rahmen des Übereinkommens über die Organisation der Zusammenarbeit der am direkten schweizerischen Personenverkehr beteiligten Transportunternehmungen suchen die Anbieter im öffentlichen Verkehr jeweils Lösungen, die die vielfältigen Interessen der Unternehmungen wahrnehmen und zugleich auf die Anforderungen des Marktes abgestimmt sind.</p><p>4. Der Zuschlag von 5 Franken, welchen die PTT auf ihren touristischen Linien seit dem Fahrplanwechsel 1993 erheben, ist ungeachtet des Fahrausweises von jedem Reisenden, der ein Linienteilstück ohne Erschliessungsfunktion für Wohn- und Arbeitsplätze befährt, zu bezahlen. Nachdem auf den fraglichen Linien vorwiegend Fahrten ausgeführt werden, die in den Freizeitbereich fallen, finden die am Generalabonnement beteiligten Transportunternehmungen eine Änderung in der Fahrausweiskonzeption zurzeit schwerlich angezeigt.</p><p>Für den Bundesrat besteht deshalb kein Anlass, von den Transportunternehmungen Anpassungen bei den Fahrausweisen zu verlangen.</p>
- <p>Ich stelle dem Bundesrat nachstehende Fragen:</p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass ein Halbtaxabonnement, mit dem zum Beispiel im ZVV mehr als die Hälfte des üblichen Fahrpreises zu bezahlen ist, kein Halbtaxabonnement mehr ist?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um weiteren Vernachlässigungen gesamtschweizerischer Interessen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs entgegenzutreten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den SBB die nationalen Anliegen beim ZVV durchzusetzen und so eine tatsächliche Wiederbelebung des Halbtaxabonnements einzuleiten?</p><p>4. Welche Möglichkeiten kommen für den Bundesrat in Frage, um das Generalabonnement wieder zu einem tatsächlich "generell wirkenden Abonnement" zu machen (z. B. Abschaffung der "Strafgebühr" von 5 Franken für GA-Inhaber oder eventuell Einführung eines Spezial-GA unter Einschluss der PTT-Bergstrecken)?</p>
- General- bzw. Halbtaxabonnement. Zuschläge
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