Rolle der Schweizer Botschaften
- ShortId
-
94.3302
- Id
-
19943302
- Updated
-
10.04.2024 08:45
- Language
-
de
- Title
-
Rolle der Schweizer Botschaften
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Kindersextourismus</p><p>Die Vereinigung "Stoppt die Kinderprostitution im Asien-Tourismus" (Ecpat, 1990 von Wohlfahrtsorganisationen aus 20 Staaten Europas und Asiens gegründet) hat kürzlich in Bangkok eine Konferenz abgehalten, an welcher Chuan Leekpai, der thailändische Ministerpräsident, harte Vorwürfe an die westlichen Staaten richtete und u. a. äusserte: "Wenn Ausländer in Thailand auf frischer Tat beim Kindesmissbrauch ertappt werden, versuchen viele Botschaften, ihre Staatsbürger zu schützen ....", offenbar anstatt die Bekämpfung der Kinderprostitution zu unterstützen, was sich die thailändische Regierung als Ziel gesteckt hat.</p><p>Damit ergäbe sich eine vom Bundesrat in der Antwort auf die Motion Carobbio (vom 14. März 1994; AB 1994 N 1174) gewünschte Zusammenarbeit mit einem von der Kinderprostitution betroffenen Land.</p><p>2. Frauenhandel</p><p>Im Jahresbericht des FIZ 1993 wird ausgeführt, dass der Vorstoss von Ständerat Bruno Frick (Empfehlung 93.3314, im Dezember 1993 überwiesen; AB 1993 S 989) ein kurzfristiges Massnahmenpaket mit neuen Regelungen des Problems der Ausbeutung von Go-go-Girls ausgelöst habe: u. a. Durchsetzung neuer, von der Asco und vom Biga anerkannter Engagementsverträge für Cabaret-Tänzerinnen, und dass ein Tänzerinnnen-Visum nur noch ausgestellt wird, wenn die Frau persönlich bei der schweizerischen Auslandvertretung vorspricht und einen offiziellen Arbeitsvertrag vorweisen kann.</p><p>Der "Schweizerische Beobachter" bringt nun in der Nr. 11 vom 27. Mai 1994 einen längeren Artikel über den Frauenhandel mit Russinnen in der Schweiz, der den Effekt der zitierten Massnahmen sehr relativiert:</p><p>"Um sich den Schweizer Traum zu erfüllen, haben sie sich massiv verschuldet. Testfotos, Visum, Flugbillet, Vermittlungsgebühren: so läppern sich Schulden von rund 5000 Franken zusammen ...."</p><p>"Ein paar findige Newcomer haben sich auf einen neuen Erwerbszweig spezialisiert: auf den illegalen Verkauf von Visa .... Noch einfacher geht der Visahandel, wenn Cabaret- und Agenturbesitzer identisch sind .... Die Schweiz ist bei den russischen Agenturen beliebt. Obwohl ein Visum rund 50mal teurer ist als etwa in Frankreich, lohnt sich der Aufwand .... Es ist viel einfacher, die Mädchen in die Schweiz zu schicken. Die Behörden dort merken gar nichts ...."</p><p>"Wenigstens die Bundesanwältin Carla del Ponte macht der Mafia das Leben schwer ...." Carla del Ponte wörtlich: "Auch der Handel mit Frauen aus Osteuropa und den Drittweltländern ist international organisiert."</p><p>3. Asylgesuchstellung und Information</p><p>Die Fragestellung ist durch die Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 zur Interpellation Fankhauser "Asylrechtliche Beweiserhebung in der Türkei" (AB 1994 N 1215) und Nachrichten über Schwierigkeiten bei der Asylgesuchstellung im Fluchtland veranlasst.</p>
- <p>1. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist einer der schlimmsten Verstösse gegen die Menschenrechte. Sogenannte Kindersextouristen aus der Schweiz gibt es leider ebenso wie die Kinderprostitution in der Schweiz (z. B. Drogenbeschaffungsstrich). Zahlenangaben, welche aufgrund verschiedener Studien (z. B. der Unicef) bestehen, sind immer mit Fragezeichen zu versehen, da eine grosse Dunkelziffer von Sextouristen besteht. Dass aber Schweizer in den Kindersextourismus verwickelt sind, ist dem Bundesrat bekannt.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zur Motion von Felten vom 6. Oktober 1993 und zur Motion Carobbio vom 16. Dezember 1993 ausgeführt hat, stellt die weltweite Verbesserung des Schutzes der Kinder vor sexueller Ausbeutung ein Anliegen der Schweiz dar. Unser Land sucht zu diesem Zweck auch die Zusammenarbeit mit den vom Kindersextourismus betroffenen Ländern. Ein Teil der schweizerischen Botschaften in diesen Staaten pflegt bereits seit einiger Zeit aktiv eine solche Zusammenarbeit mit den Behörden des Gastlandes. Namentlich unsere Botschaft in Thailand steht laufend in Kontakt mit den dortigen, für die Bekämpfung des Kindersextourismus zuständigen Behörden, wie mit Vitit Muntarbhorn, der auch Sonderberichterstatter der Uno über Kinderhandel ist. Darüber hinaus beteiligt sich diese Botschaft auch an Informationsveranstaltungen, z. B. der Organisation "Child rights asianet", zu diesem Thema.</p><p>Neben diesen bilateralen Kontakten pflegt die Schweiz die Zusammenarbeit auch auf multilateraler Ebene, namentlich mit der Weltorganisation gegen die Folter ("SOS-Torture"), dem Komitee für die Rechte des Kindes (einem Organ der Uno-Kinderkonvention) sowie mit dem Uno-Sonderberichterstatter über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie, der regelmässig über Fälle überall auf der Welt berichtet und entsprechende Massnahmen vorschlägt. Die Schweiz beabsichtigt, die Uno-Kinderkonvention zu ratifizieren, welche die Vertragsstaaten verpflichtet, Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Das "Office central pour la répression de la traite des femmes et des enfants" im EJPD nimmt aktiv an einer Arbeitsgruppe der Interpol in Lyon teil, welche Delikte gegen Minderjährige behandelt. Diese Stelle im EJPD nimmt auch Meldungen über Fälle mit Schweizer Bürgern direkt von den Polizeibehörden aus verschiedensten Ländern (u. a. aus Sri Lanka, den Philippinen, Thailand) entgegen und leitet sie an die zuständigen kantonalen Untersuchungsbehörden weiter. Allerdings besteht keine Regelmässigkeit dieses Informationsaustausches oder gar eine Pflicht zur Weiterleitung.</p><p>Wenn es auch nicht Aufgabe einer schweizerischen Botschaft im Ausland ist, Schweizer Bürger wegen begangener Straftaten bei den Behörden des Gaststaates anzuzeigen, so darf sie durchaus diese auf Minderjährige aufmerksam machen, die nach ihren Informationen Opfer einer Straftat geworden sind, was den Behörden die Ergreifung eines Täters erleichtern kann. Im übrigen erfahren die schweizerischen Botschaften in der Regel nur von Fällen, in welchen Schweizer in den Kindersextourismus verwickelt sind, wenn diese in Schwierigkeiten geraten.</p><p>Was die angebliche Hilfe westlicher Botschaften an des Kindermissbrauchs Beschuldigte anbelangt, so ist darauf zu verweisen, dass jede schweizerische Vertretung verpflichtet ist, mit allen ihr bekannten Inhaftierten schweizerischer Nationalität, unabhängig von der Art ihres Vergehens, Verbindung aufzunehmen, um sich von der Korrektheit der Haftbedingungen und der Zurverfügungstellung eines Rechtsbeistandes zu überzeugen. Die schweizerische Vertretung mischt sich aber nicht in das Verfahren ein.</p><p>2. Der Fachausschuss "Frauenhandel, Sextourismus und Prostitution", welcher vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann des EDI geleitet wird, setzt sich aus Vertreterinnen der Verwaltung und aus nichtgouvernementalen Organisationen (NGO) - FIZ, Arbeitskreis Tourismus und Entwicklung und Caritas - zusammen und hat eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne zum Thema "Frauen aus der Dritten Welt" durchgeführt. Hierzu wurde eine Informationsbroschüre zum Thema Sextourismus ("Wenn einer eine Reise tut ....") vom Gleichstellungsbüro realisiert. Die genannten NGO stehen auch in Verbindung mit NGO in vom Sextourismus besonders betroffenen Ländern. Die Sektion für Menschenrechte des EDA, welche in diesem Fachausschuss vertreten ist, pflegt einen Kontakt zu den schweizerischen Botschaften, deren Anregungen und Informationen dem Fachausschuss weitergeleitet werden. Im Rahmen des Ausbildungsprogrammes des diplomatischen und konsularischen Dienstes sowie in Weiterbildungskursen für Kanzleichefs werden vom Fachausschuss regelmässig Informationsveranstaltungen zum Thema "Frauen auf dem Weg in die Schweiz" durchgeführt. Damit wird das Botschaftspersonal ausgebildet, um die nötige Beratung der ausreisewilligen Frauen und die nötige Aufklärungsarbeit zu leisten. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Fachausschuss, in Zusammenarbeit mit dem FIZ eine Broschüre für Frauen aus Asien, Afrika und Lateinamerika in der Schweiz herauszugeben. Der Fachausschuss prüft dazu ergänzend die Schaffung eines Prospektes, welcher den Visaantragstellerinnen und -antragstellern in den Konsulaten abgegeben werden könnte.</p><p>Mit der Visumpflicht kann der Menschenhandel zwecks Prostitution wirksam gebremst, jedoch nicht gänzlich unterbunden werden. Wichtig ist es, die betroffenen ausländischen Frauen nicht in die Illegalität zu drängen. Die Visumpflicht trägt diesbezüglich zum Schutze bei. Für die Aufdeckung der Zuhälterei und der international organisierten ausbeuterischen Prostitution ist es notwendig, dass die für die Prüfung der Visumgesuche zuständigen Konsular- und Polizeiorgane über die erforderlichen Informationen verfügen und international zusammenarbeiten. Dieses Problem wird auch in den Gesamtrahmen der illegalen und unkontrollierten Wanderungen gestellt. Um die nationalen und internationalen Informations- und Koordinationsbedürfnisse in diesem Bereich zu verstärken, wurde im Bundesamt für Ausländerfragen des EJPD vor einem Jahr eine neue spezialisierte Einheit geschaffen.</p><p>3. Im Rahmen der Grundausbildung werden angehende Diplomatinnen und Diplomaten auch mit den zu beachtenden Prinzipien im Asylrecht vertraut gemacht. Jeder designierte Missionschef in einem Land, welches als Herkunftsland von Asylsuchenden bekannt ist, wird vor Amtsantritt eingehend auf seine Rolle im Umgang mit Flüchtlingen vorbereitet.</p><p>Solange jedoch eine Person nicht in die Schweiz eingereist ist, besteht völkerrechtlich keine Möglichkeit, ihr umfassenden Schutz vor dem Zugriff des Residenzstaates zu gewähren, wie dies bei Asylgewährung in der Schweiz der Fall ist. Denn die Gewährung von "diplomatischem Asyl" im Sinne einer Verweigerung der Herausgabe einer schutzsuchenden Person würde (mit Ausnahme bei gewissen südamerikanischen Staaten) die Gebietshoheit und die Souveränität des Residenzstaates verletzen. Die vorsorgliche Bereitstellung besonderer Infrastrukturen gehört folgerichtig nicht zum Tätigkeitsfeld einer diplomatischen Vertretung, wie es im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen festgelegt ist.</p><p>Die schweizerischen Vertretungen bemühen sich aber, situationsgerecht zu reagieren, und sind akut gefährdeten Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich. Insbesondere kann einer ausserordentlich gefährdeten Person die sofortige Einreise in die Schweiz gestattet werden.</p><p>Botschaftsanfrage und -auskunft ist Teil der Sachverhaltsabklärung, wie sie im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Asylgesetz vorgesehen ist. Ob und in welcher Intensität Abklärungen vorgenommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Dabei ist einerseits dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen und andererseits eine Güterabwägung zwischen der Pflicht der Behörde zur Sachverhaltsabklärung und einer dadurch möglichen Gefährdung der Persönlichkeitsrechte der von der Abklärung betroffenen Personen vorzunehmen. Wo personenbezogene Daten eine Rolle spielen, werden die Auskünfte so eingeholt, dass kein Zusammenhang mit asylverfahrensrechtlichen Abklärungen hergestellt werden kann. Wenn eine Abklärung zu einer Gefährdung des Gesuchstellers oder anderer Personen (insbesondere seiner Familie) führt, ist davon abzusehen. Die mit den Abklärungen befassten Botschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind - wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes - an die Grundsätze des Datenschutzgesetzes und an das Amtsgeheimnis gebunden.</p><p>Für die Übermittlung von Anfragen und Auskünften - mithin den Informationsfluss zwischen der Schweiz und dem Herkunftsland - gelten zusätzlich die Spezialvorschriften für den Verkehr zwischen den Dienststellen des Bundes mit den schweizerischen Vertretungen im Ausland. Die Abklärungen finden selbstverständlich im Rahmen der völkerrechtlichen Regeln statt, insbesondere des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Für weitere, detaillierte Angaben zum Ablauf der Informationsbeschaffung kann im übrigen auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fankhauser vom 18. Mai 1994 (93.3583; "Asylrechtliche Beweiserhebung in der Türkei"; AB 1994 N 1215) verwiesen werden.</p><p>Die Zusammenarbeit zwischen den mit Abklärungen befassten Missionen und dem Bundesamt für Flüchtlinge verläuft gut. Sie ist nicht nur für die Beurteilung einzelner Asylgesuche, sondern auch für die Beobachtung und Beurteilung sich anbahnender Entwicklungen in den Herkunftsländern von Flüchtlingen von grossem Wert.</p><p>Was die Personalverhältnisse betrifft (Ziff. 3), ist festzuhalten, dass - wie in der gesamten Bundesverwaltung - trotz den prekären Personalverhältnissen Arbeitskontrollen gemäss den bestehenden Pflichtenheften erfolgen und die mit Abklärungen befassten Botschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter anhand praktischer Fälle eingearbeitet werden.</p>
- <p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Schweizer in den Kindersextourismus verwickelt gewesen sind? Gibt es dafür eine spezifische Meldepflicht der Botschaften?</p><p>Gibt es weitere Instruktionen an das Botschaftspersonal, wie es sich in diesen Fällen verhalten soll, so dass die Vorwürfe des thailändischen Ministerpräsidenten gegenstandslos werden?</p><p>2. Welche Rolle spielen die entsprechenden Botschaften und Auslandvertretungen der Schweiz in bezug auf diesen Frauenhandel? Können sie einen Beitrag zur Bekämpfung dieser Mafiavariante erbringen?</p><p>Ist das Botschaftspersonal genügend dotiert und ausgebildet, um die nötige Beratung und Aufklärungsarbeit der ausreisewilligen Frauen schon vor und spätestens bei der Visaerteilung zu leisten?</p><p>3. Bei akuter Gefährdung von Asylgesuchstellern ist es eminent wichtig, dass die Botschaften und Auslandvertretungen im Fluchtland ihnen den nötigen Schutz bieten können. Ist das Personal darauf genügend vorbereitet, und bestehen die für Akutfälle notwendigen Infrastrukturen?</p><p>a. Wie verläuft bei den Abklärungen und Recherchen des BFF der Informationsfluss innerhalb des Fluchtlandes und von diesem in die Schweiz bezüglich des Datenschutzes? Gibt es eine entsprechende Datenschutzregelung?</p><p>b. Ist sichergestellt, dass durch die Kontrolle von Aussagen Asylsuchende nicht gefährdet werden?</p><p>c. Wird auf eine solche Aussagenkontrolle verzichtet, wenn die Gefahr besteht, dass dadurch weitere Personen, vor allem Verwandte, blossgestellt und belastet werden?</p><p>d. Wie verläuft die gesamte Zusammenarbeit der Botschaftsmitarbeiter mit dem BFF?</p><p>Alle diese Arbeitsbereiche der Botschaften und Auslandvertretungen sind ebenso wichtig wie heikel. Existieren diesbezügliche Pflichtenhefte, wird eine Arbeitskontrolle vorgenommen, und sollten nicht die Anforderungsprofile der Mitarbeiter überprüft werden?</p>
- Rolle der Schweizer Botschaften
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Kindersextourismus</p><p>Die Vereinigung "Stoppt die Kinderprostitution im Asien-Tourismus" (Ecpat, 1990 von Wohlfahrtsorganisationen aus 20 Staaten Europas und Asiens gegründet) hat kürzlich in Bangkok eine Konferenz abgehalten, an welcher Chuan Leekpai, der thailändische Ministerpräsident, harte Vorwürfe an die westlichen Staaten richtete und u. a. äusserte: "Wenn Ausländer in Thailand auf frischer Tat beim Kindesmissbrauch ertappt werden, versuchen viele Botschaften, ihre Staatsbürger zu schützen ....", offenbar anstatt die Bekämpfung der Kinderprostitution zu unterstützen, was sich die thailändische Regierung als Ziel gesteckt hat.</p><p>Damit ergäbe sich eine vom Bundesrat in der Antwort auf die Motion Carobbio (vom 14. März 1994; AB 1994 N 1174) gewünschte Zusammenarbeit mit einem von der Kinderprostitution betroffenen Land.</p><p>2. Frauenhandel</p><p>Im Jahresbericht des FIZ 1993 wird ausgeführt, dass der Vorstoss von Ständerat Bruno Frick (Empfehlung 93.3314, im Dezember 1993 überwiesen; AB 1993 S 989) ein kurzfristiges Massnahmenpaket mit neuen Regelungen des Problems der Ausbeutung von Go-go-Girls ausgelöst habe: u. a. Durchsetzung neuer, von der Asco und vom Biga anerkannter Engagementsverträge für Cabaret-Tänzerinnen, und dass ein Tänzerinnnen-Visum nur noch ausgestellt wird, wenn die Frau persönlich bei der schweizerischen Auslandvertretung vorspricht und einen offiziellen Arbeitsvertrag vorweisen kann.</p><p>Der "Schweizerische Beobachter" bringt nun in der Nr. 11 vom 27. Mai 1994 einen längeren Artikel über den Frauenhandel mit Russinnen in der Schweiz, der den Effekt der zitierten Massnahmen sehr relativiert:</p><p>"Um sich den Schweizer Traum zu erfüllen, haben sie sich massiv verschuldet. Testfotos, Visum, Flugbillet, Vermittlungsgebühren: so läppern sich Schulden von rund 5000 Franken zusammen ...."</p><p>"Ein paar findige Newcomer haben sich auf einen neuen Erwerbszweig spezialisiert: auf den illegalen Verkauf von Visa .... Noch einfacher geht der Visahandel, wenn Cabaret- und Agenturbesitzer identisch sind .... Die Schweiz ist bei den russischen Agenturen beliebt. Obwohl ein Visum rund 50mal teurer ist als etwa in Frankreich, lohnt sich der Aufwand .... Es ist viel einfacher, die Mädchen in die Schweiz zu schicken. Die Behörden dort merken gar nichts ...."</p><p>"Wenigstens die Bundesanwältin Carla del Ponte macht der Mafia das Leben schwer ...." Carla del Ponte wörtlich: "Auch der Handel mit Frauen aus Osteuropa und den Drittweltländern ist international organisiert."</p><p>3. Asylgesuchstellung und Information</p><p>Die Fragestellung ist durch die Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Mai 1994 zur Interpellation Fankhauser "Asylrechtliche Beweiserhebung in der Türkei" (AB 1994 N 1215) und Nachrichten über Schwierigkeiten bei der Asylgesuchstellung im Fluchtland veranlasst.</p>
- <p>1. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist einer der schlimmsten Verstösse gegen die Menschenrechte. Sogenannte Kindersextouristen aus der Schweiz gibt es leider ebenso wie die Kinderprostitution in der Schweiz (z. B. Drogenbeschaffungsstrich). Zahlenangaben, welche aufgrund verschiedener Studien (z. B. der Unicef) bestehen, sind immer mit Fragezeichen zu versehen, da eine grosse Dunkelziffer von Sextouristen besteht. Dass aber Schweizer in den Kindersextourismus verwickelt sind, ist dem Bundesrat bekannt.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zur Motion von Felten vom 6. Oktober 1993 und zur Motion Carobbio vom 16. Dezember 1993 ausgeführt hat, stellt die weltweite Verbesserung des Schutzes der Kinder vor sexueller Ausbeutung ein Anliegen der Schweiz dar. Unser Land sucht zu diesem Zweck auch die Zusammenarbeit mit den vom Kindersextourismus betroffenen Ländern. Ein Teil der schweizerischen Botschaften in diesen Staaten pflegt bereits seit einiger Zeit aktiv eine solche Zusammenarbeit mit den Behörden des Gastlandes. Namentlich unsere Botschaft in Thailand steht laufend in Kontakt mit den dortigen, für die Bekämpfung des Kindersextourismus zuständigen Behörden, wie mit Vitit Muntarbhorn, der auch Sonderberichterstatter der Uno über Kinderhandel ist. Darüber hinaus beteiligt sich diese Botschaft auch an Informationsveranstaltungen, z. B. der Organisation "Child rights asianet", zu diesem Thema.</p><p>Neben diesen bilateralen Kontakten pflegt die Schweiz die Zusammenarbeit auch auf multilateraler Ebene, namentlich mit der Weltorganisation gegen die Folter ("SOS-Torture"), dem Komitee für die Rechte des Kindes (einem Organ der Uno-Kinderkonvention) sowie mit dem Uno-Sonderberichterstatter über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie, der regelmässig über Fälle überall auf der Welt berichtet und entsprechende Massnahmen vorschlägt. Die Schweiz beabsichtigt, die Uno-Kinderkonvention zu ratifizieren, welche die Vertragsstaaten verpflichtet, Kinder vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Das "Office central pour la répression de la traite des femmes et des enfants" im EJPD nimmt aktiv an einer Arbeitsgruppe der Interpol in Lyon teil, welche Delikte gegen Minderjährige behandelt. Diese Stelle im EJPD nimmt auch Meldungen über Fälle mit Schweizer Bürgern direkt von den Polizeibehörden aus verschiedensten Ländern (u. a. aus Sri Lanka, den Philippinen, Thailand) entgegen und leitet sie an die zuständigen kantonalen Untersuchungsbehörden weiter. Allerdings besteht keine Regelmässigkeit dieses Informationsaustausches oder gar eine Pflicht zur Weiterleitung.</p><p>Wenn es auch nicht Aufgabe einer schweizerischen Botschaft im Ausland ist, Schweizer Bürger wegen begangener Straftaten bei den Behörden des Gaststaates anzuzeigen, so darf sie durchaus diese auf Minderjährige aufmerksam machen, die nach ihren Informationen Opfer einer Straftat geworden sind, was den Behörden die Ergreifung eines Täters erleichtern kann. Im übrigen erfahren die schweizerischen Botschaften in der Regel nur von Fällen, in welchen Schweizer in den Kindersextourismus verwickelt sind, wenn diese in Schwierigkeiten geraten.</p><p>Was die angebliche Hilfe westlicher Botschaften an des Kindermissbrauchs Beschuldigte anbelangt, so ist darauf zu verweisen, dass jede schweizerische Vertretung verpflichtet ist, mit allen ihr bekannten Inhaftierten schweizerischer Nationalität, unabhängig von der Art ihres Vergehens, Verbindung aufzunehmen, um sich von der Korrektheit der Haftbedingungen und der Zurverfügungstellung eines Rechtsbeistandes zu überzeugen. Die schweizerische Vertretung mischt sich aber nicht in das Verfahren ein.</p><p>2. Der Fachausschuss "Frauenhandel, Sextourismus und Prostitution", welcher vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann des EDI geleitet wird, setzt sich aus Vertreterinnen der Verwaltung und aus nichtgouvernementalen Organisationen (NGO) - FIZ, Arbeitskreis Tourismus und Entwicklung und Caritas - zusammen und hat eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne zum Thema "Frauen aus der Dritten Welt" durchgeführt. Hierzu wurde eine Informationsbroschüre zum Thema Sextourismus ("Wenn einer eine Reise tut ....") vom Gleichstellungsbüro realisiert. Die genannten NGO stehen auch in Verbindung mit NGO in vom Sextourismus besonders betroffenen Ländern. Die Sektion für Menschenrechte des EDA, welche in diesem Fachausschuss vertreten ist, pflegt einen Kontakt zu den schweizerischen Botschaften, deren Anregungen und Informationen dem Fachausschuss weitergeleitet werden. Im Rahmen des Ausbildungsprogrammes des diplomatischen und konsularischen Dienstes sowie in Weiterbildungskursen für Kanzleichefs werden vom Fachausschuss regelmässig Informationsveranstaltungen zum Thema "Frauen auf dem Weg in die Schweiz" durchgeführt. Damit wird das Botschaftspersonal ausgebildet, um die nötige Beratung der ausreisewilligen Frauen und die nötige Aufklärungsarbeit zu leisten. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Fachausschuss, in Zusammenarbeit mit dem FIZ eine Broschüre für Frauen aus Asien, Afrika und Lateinamerika in der Schweiz herauszugeben. Der Fachausschuss prüft dazu ergänzend die Schaffung eines Prospektes, welcher den Visaantragstellerinnen und -antragstellern in den Konsulaten abgegeben werden könnte.</p><p>Mit der Visumpflicht kann der Menschenhandel zwecks Prostitution wirksam gebremst, jedoch nicht gänzlich unterbunden werden. Wichtig ist es, die betroffenen ausländischen Frauen nicht in die Illegalität zu drängen. Die Visumpflicht trägt diesbezüglich zum Schutze bei. Für die Aufdeckung der Zuhälterei und der international organisierten ausbeuterischen Prostitution ist es notwendig, dass die für die Prüfung der Visumgesuche zuständigen Konsular- und Polizeiorgane über die erforderlichen Informationen verfügen und international zusammenarbeiten. Dieses Problem wird auch in den Gesamtrahmen der illegalen und unkontrollierten Wanderungen gestellt. Um die nationalen und internationalen Informations- und Koordinationsbedürfnisse in diesem Bereich zu verstärken, wurde im Bundesamt für Ausländerfragen des EJPD vor einem Jahr eine neue spezialisierte Einheit geschaffen.</p><p>3. Im Rahmen der Grundausbildung werden angehende Diplomatinnen und Diplomaten auch mit den zu beachtenden Prinzipien im Asylrecht vertraut gemacht. Jeder designierte Missionschef in einem Land, welches als Herkunftsland von Asylsuchenden bekannt ist, wird vor Amtsantritt eingehend auf seine Rolle im Umgang mit Flüchtlingen vorbereitet.</p><p>Solange jedoch eine Person nicht in die Schweiz eingereist ist, besteht völkerrechtlich keine Möglichkeit, ihr umfassenden Schutz vor dem Zugriff des Residenzstaates zu gewähren, wie dies bei Asylgewährung in der Schweiz der Fall ist. Denn die Gewährung von "diplomatischem Asyl" im Sinne einer Verweigerung der Herausgabe einer schutzsuchenden Person würde (mit Ausnahme bei gewissen südamerikanischen Staaten) die Gebietshoheit und die Souveränität des Residenzstaates verletzen. Die vorsorgliche Bereitstellung besonderer Infrastrukturen gehört folgerichtig nicht zum Tätigkeitsfeld einer diplomatischen Vertretung, wie es im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen festgelegt ist.</p><p>Die schweizerischen Vertretungen bemühen sich aber, situationsgerecht zu reagieren, und sind akut gefährdeten Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich. Insbesondere kann einer ausserordentlich gefährdeten Person die sofortige Einreise in die Schweiz gestattet werden.</p><p>Botschaftsanfrage und -auskunft ist Teil der Sachverhaltsabklärung, wie sie im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Asylgesetz vorgesehen ist. Ob und in welcher Intensität Abklärungen vorgenommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Dabei ist einerseits dem Prinzip der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen und andererseits eine Güterabwägung zwischen der Pflicht der Behörde zur Sachverhaltsabklärung und einer dadurch möglichen Gefährdung der Persönlichkeitsrechte der von der Abklärung betroffenen Personen vorzunehmen. Wo personenbezogene Daten eine Rolle spielen, werden die Auskünfte so eingeholt, dass kein Zusammenhang mit asylverfahrensrechtlichen Abklärungen hergestellt werden kann. Wenn eine Abklärung zu einer Gefährdung des Gesuchstellers oder anderer Personen (insbesondere seiner Familie) führt, ist davon abzusehen. Die mit den Abklärungen befassten Botschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind - wie alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes - an die Grundsätze des Datenschutzgesetzes und an das Amtsgeheimnis gebunden.</p><p>Für die Übermittlung von Anfragen und Auskünften - mithin den Informationsfluss zwischen der Schweiz und dem Herkunftsland - gelten zusätzlich die Spezialvorschriften für den Verkehr zwischen den Dienststellen des Bundes mit den schweizerischen Vertretungen im Ausland. Die Abklärungen finden selbstverständlich im Rahmen der völkerrechtlichen Regeln statt, insbesondere des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen. Für weitere, detaillierte Angaben zum Ablauf der Informationsbeschaffung kann im übrigen auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fankhauser vom 18. Mai 1994 (93.3583; "Asylrechtliche Beweiserhebung in der Türkei"; AB 1994 N 1215) verwiesen werden.</p><p>Die Zusammenarbeit zwischen den mit Abklärungen befassten Missionen und dem Bundesamt für Flüchtlinge verläuft gut. Sie ist nicht nur für die Beurteilung einzelner Asylgesuche, sondern auch für die Beobachtung und Beurteilung sich anbahnender Entwicklungen in den Herkunftsländern von Flüchtlingen von grossem Wert.</p><p>Was die Personalverhältnisse betrifft (Ziff. 3), ist festzuhalten, dass - wie in der gesamten Bundesverwaltung - trotz den prekären Personalverhältnissen Arbeitskontrollen gemäss den bestehenden Pflichtenheften erfolgen und die mit Abklärungen befassten Botschaftsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter anhand praktischer Fälle eingearbeitet werden.</p>
- <p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Schweizer in den Kindersextourismus verwickelt gewesen sind? Gibt es dafür eine spezifische Meldepflicht der Botschaften?</p><p>Gibt es weitere Instruktionen an das Botschaftspersonal, wie es sich in diesen Fällen verhalten soll, so dass die Vorwürfe des thailändischen Ministerpräsidenten gegenstandslos werden?</p><p>2. Welche Rolle spielen die entsprechenden Botschaften und Auslandvertretungen der Schweiz in bezug auf diesen Frauenhandel? Können sie einen Beitrag zur Bekämpfung dieser Mafiavariante erbringen?</p><p>Ist das Botschaftspersonal genügend dotiert und ausgebildet, um die nötige Beratung und Aufklärungsarbeit der ausreisewilligen Frauen schon vor und spätestens bei der Visaerteilung zu leisten?</p><p>3. Bei akuter Gefährdung von Asylgesuchstellern ist es eminent wichtig, dass die Botschaften und Auslandvertretungen im Fluchtland ihnen den nötigen Schutz bieten können. Ist das Personal darauf genügend vorbereitet, und bestehen die für Akutfälle notwendigen Infrastrukturen?</p><p>a. Wie verläuft bei den Abklärungen und Recherchen des BFF der Informationsfluss innerhalb des Fluchtlandes und von diesem in die Schweiz bezüglich des Datenschutzes? Gibt es eine entsprechende Datenschutzregelung?</p><p>b. Ist sichergestellt, dass durch die Kontrolle von Aussagen Asylsuchende nicht gefährdet werden?</p><p>c. Wird auf eine solche Aussagenkontrolle verzichtet, wenn die Gefahr besteht, dass dadurch weitere Personen, vor allem Verwandte, blossgestellt und belastet werden?</p><p>d. Wie verläuft die gesamte Zusammenarbeit der Botschaftsmitarbeiter mit dem BFF?</p><p>Alle diese Arbeitsbereiche der Botschaften und Auslandvertretungen sind ebenso wichtig wie heikel. Existieren diesbezügliche Pflichtenhefte, wird eine Arbeitskontrolle vorgenommen, und sollten nicht die Anforderungsprofile der Mitarbeiter überprüft werden?</p>
- Rolle der Schweizer Botschaften
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