Volksabstimmung vom 12. Juni 1994. Grundsatzfragen

ShortId
94.3306
Id
19943306
Updated
10.04.2024 17:15
Language
de
Title
Volksabstimmung vom 12. Juni 1994. Grundsatzfragen
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat liess durch die Bundeskanzlei am Tage nach der Abstimmung eine Erklärung verbreiten, in welcher er eine Sondersitzung des Bundesrates noch vor den Sommerferien ankündigte, "um den Gründen für den Graben zwischen unserem Volk und den politischen Behörden nachzugehen und nach Mitteln zur Verbesserung der Situation zu suchen". Anschliessend möchte er die Lage mit den Regierungsparteien erörtern. Er sei überzeugt, dass sich unser Land den zukünftigen Herausforderungen nur stellen könne, wenn er dabei die Unterstützung aller finden wird, denen das Wohl unseres Landes am Herzen liege.</p><p>Seit Beginn dieser Legislatur sitzen von 246 Vertretern von Volk und Ständen deren 55, welche nicht einer sogenannten Regierungspartei angehören, im Parlament. Diese vertreten dabei einen respektablen Wähleranteil von 30,6 Prozent.</p>
  • <p>Wie die Beziehungen zwischen dem Bundesrat und den politischen Parteien, insbesondere den Regierungsparteien, zu gestalten sind, wird gesetzlich nirgends festgelegt. Einzige Ausnahme ist die Verpflichtung des Bundesrates, Entwürfe zu Erlassen, die er in die Vernehmlassung schicken will, neben den Kantonen und betroffenen Organisationen auch den politischen Parteien zu unterbreiten.</p><p>Dieses Verfahren erlaubt es allen im Parlament vertretenen Parteien, jeweils ihre Meinung zu den wichtigsten Fragen darzulegen, bevor die Regierung darüber entscheidet. Diese Parteien haben zudem die Möglichkeit, ihren Standpunkt in den parlamentarischen Kommissionen und während den Verhandlungen im Plenum zu verteidigen. Das Instrument der parlamentarischen Vorstösse garantiert schliesslich den Dialog zwischen allen Ratsmitgliedern und dem Bundesrat.</p><p>Es ist nur selbstverständlich, dass die Mitglieder des Bundesrates ein engeres Verhältnis zur politischen Bewegung pflegen, aus der sie hervorgegangen sind, indem sie insbesondere an den Sitzungen der höheren Gremien ihrer Partei teilnehmen und den Standpunkt des Bundesrates zu den jeweiligen Themen sowohl vor ihrer Fraktion in den Räten als auch in den Delegiertenversammlungen, Kongressen und anderen Versammlungen ihrer Partei vertreten.</p><p>Erst Anfang 1970 ergriff der Bundesrat, nach dem sehr knappen Abstimmungsergebnis bei der Schwarzenbach-Initiative und angesichts der Notwendigkeit, einen minimalen Konsens bei der Bekämpfung der konjunkturellen Überhitzung zu finden, die Initiative und lud die Präsidenten der in der Regierung vertretenen Parteien und Fraktionen zu einem Treffen im Bundeshaus ein. Die sachbezogene Diskussion, die bei dieser Gelegenheit geführt wurde, war offensichtlich von grossem Nutzen; im Verlauf des zweiten Semesters desselben Jahres fanden nämlich noch sechs solche Treffen im Von-Wattenwyl-Haus statt. Der Beginn der Begegnungen im Von-Wattenwyl-Haus als Gesprächsforum für den Bundesrat und die vier Regierungsparteien fällt somit ins Jahr 1970. Diese Gespräche finden nun viermal im Jahr statt, in der Regel zwei Wochen vor den Sessionen des Parlamentes oder dann bei Bedarf. Der Hauptzweck dieser Gespräche liegt für den Bundesrat darin, die politischen Parteien über seine Absichten zu unterrichten, die Probleme, die ihn beschäftigen, und seine Zukunftspläne darzulegen und die Meinung der Parteien dazu einzuholen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Gespräche nützlich sind und dass sie fortzuführen sind, wobei er dafür noch wirkungsvollere Formen suchen will. Mit den anderen politischen Kräften, die in den Räten vertreten sind, will der Bundesrat ebenfalls Kontakte pflegen, wenn er dies zur Lösung der Probleme unseres Landes als notwendig erachtet.</p><p>Im Sinne dieser Ausführungen gibt der Bundesrat auf die zwei gestellten Fragen folgende Antworten:</p><p>1. Nachdem der Bundesrat am 29. Juni mit den Regierungsparteien über die Konsequenzen gesprochen hat, die aus dem dreifachen Nein des 12. Juni zu ziehen sind, hat sich am 5. September 1994 eine Delegation des Bundesrates mit den Verantwortlichen der übrigen in den Räten vertretenen Parteien getroffen. Es ging dabei insbesondere um einen Gedankenaustausch über die Schwerpunkte, die für die zu Ende gehende Legislaturperiode festzulegen sind.</p><p>2. Der Bundesrat ist bereit, im Bedarfsfall auch in Zukunft solche Treffen vorzusehen. Er ist jedoch der Ansicht, dass der Einbezug der Vertreter weiterer Parteien in die Von-Wattenwyl-Gespräche diese teilweise um ihre Wirkung bringen und deren Bedeutung verändern würde.</p>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat nicht auch die Meinung, dass zu dieser wichtigen Lagebeurteilung nicht nur die vier mit der sogenannten Zauberformel verbundenen Parteien, sondern alle Parteien, welche die Politik unseres Landes mitbestimmen, eingeladen werden sollten?</p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit, neben den Bundesratsparteien auch je einen Vertreter aller im Parlament vertretenen Parteien einzuladen, welche fast ein Drittel der Wähler repräsentieren und denen das Wohl unseres Landes ebenfalls am Herzen liegt und die für einen Konsens bestmöglicher Lösungen für die Zukunft ebenfalls nötig sein werden?</p>
  • Volksabstimmung vom 12. Juni 1994. Grundsatzfragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat liess durch die Bundeskanzlei am Tage nach der Abstimmung eine Erklärung verbreiten, in welcher er eine Sondersitzung des Bundesrates noch vor den Sommerferien ankündigte, "um den Gründen für den Graben zwischen unserem Volk und den politischen Behörden nachzugehen und nach Mitteln zur Verbesserung der Situation zu suchen". Anschliessend möchte er die Lage mit den Regierungsparteien erörtern. Er sei überzeugt, dass sich unser Land den zukünftigen Herausforderungen nur stellen könne, wenn er dabei die Unterstützung aller finden wird, denen das Wohl unseres Landes am Herzen liege.</p><p>Seit Beginn dieser Legislatur sitzen von 246 Vertretern von Volk und Ständen deren 55, welche nicht einer sogenannten Regierungspartei angehören, im Parlament. Diese vertreten dabei einen respektablen Wähleranteil von 30,6 Prozent.</p>
    • <p>Wie die Beziehungen zwischen dem Bundesrat und den politischen Parteien, insbesondere den Regierungsparteien, zu gestalten sind, wird gesetzlich nirgends festgelegt. Einzige Ausnahme ist die Verpflichtung des Bundesrates, Entwürfe zu Erlassen, die er in die Vernehmlassung schicken will, neben den Kantonen und betroffenen Organisationen auch den politischen Parteien zu unterbreiten.</p><p>Dieses Verfahren erlaubt es allen im Parlament vertretenen Parteien, jeweils ihre Meinung zu den wichtigsten Fragen darzulegen, bevor die Regierung darüber entscheidet. Diese Parteien haben zudem die Möglichkeit, ihren Standpunkt in den parlamentarischen Kommissionen und während den Verhandlungen im Plenum zu verteidigen. Das Instrument der parlamentarischen Vorstösse garantiert schliesslich den Dialog zwischen allen Ratsmitgliedern und dem Bundesrat.</p><p>Es ist nur selbstverständlich, dass die Mitglieder des Bundesrates ein engeres Verhältnis zur politischen Bewegung pflegen, aus der sie hervorgegangen sind, indem sie insbesondere an den Sitzungen der höheren Gremien ihrer Partei teilnehmen und den Standpunkt des Bundesrates zu den jeweiligen Themen sowohl vor ihrer Fraktion in den Räten als auch in den Delegiertenversammlungen, Kongressen und anderen Versammlungen ihrer Partei vertreten.</p><p>Erst Anfang 1970 ergriff der Bundesrat, nach dem sehr knappen Abstimmungsergebnis bei der Schwarzenbach-Initiative und angesichts der Notwendigkeit, einen minimalen Konsens bei der Bekämpfung der konjunkturellen Überhitzung zu finden, die Initiative und lud die Präsidenten der in der Regierung vertretenen Parteien und Fraktionen zu einem Treffen im Bundeshaus ein. Die sachbezogene Diskussion, die bei dieser Gelegenheit geführt wurde, war offensichtlich von grossem Nutzen; im Verlauf des zweiten Semesters desselben Jahres fanden nämlich noch sechs solche Treffen im Von-Wattenwyl-Haus statt. Der Beginn der Begegnungen im Von-Wattenwyl-Haus als Gesprächsforum für den Bundesrat und die vier Regierungsparteien fällt somit ins Jahr 1970. Diese Gespräche finden nun viermal im Jahr statt, in der Regel zwei Wochen vor den Sessionen des Parlamentes oder dann bei Bedarf. Der Hauptzweck dieser Gespräche liegt für den Bundesrat darin, die politischen Parteien über seine Absichten zu unterrichten, die Probleme, die ihn beschäftigen, und seine Zukunftspläne darzulegen und die Meinung der Parteien dazu einzuholen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Gespräche nützlich sind und dass sie fortzuführen sind, wobei er dafür noch wirkungsvollere Formen suchen will. Mit den anderen politischen Kräften, die in den Räten vertreten sind, will der Bundesrat ebenfalls Kontakte pflegen, wenn er dies zur Lösung der Probleme unseres Landes als notwendig erachtet.</p><p>Im Sinne dieser Ausführungen gibt der Bundesrat auf die zwei gestellten Fragen folgende Antworten:</p><p>1. Nachdem der Bundesrat am 29. Juni mit den Regierungsparteien über die Konsequenzen gesprochen hat, die aus dem dreifachen Nein des 12. Juni zu ziehen sind, hat sich am 5. September 1994 eine Delegation des Bundesrates mit den Verantwortlichen der übrigen in den Räten vertretenen Parteien getroffen. Es ging dabei insbesondere um einen Gedankenaustausch über die Schwerpunkte, die für die zu Ende gehende Legislaturperiode festzulegen sind.</p><p>2. Der Bundesrat ist bereit, im Bedarfsfall auch in Zukunft solche Treffen vorzusehen. Er ist jedoch der Ansicht, dass der Einbezug der Vertreter weiterer Parteien in die Von-Wattenwyl-Gespräche diese teilweise um ihre Wirkung bringen und deren Bedeutung verändern würde.</p>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat nicht auch die Meinung, dass zu dieser wichtigen Lagebeurteilung nicht nur die vier mit der sogenannten Zauberformel verbundenen Parteien, sondern alle Parteien, welche die Politik unseres Landes mitbestimmen, eingeladen werden sollten?</p><p>2. Wäre der Bundesrat bereit, neben den Bundesratsparteien auch je einen Vertreter aller im Parlament vertretenen Parteien einzuladen, welche fast ein Drittel der Wähler repräsentieren und denen das Wohl unseres Landes ebenfalls am Herzen liegt und die für einen Konsens bestmöglicher Lösungen für die Zukunft ebenfalls nötig sein werden?</p>
    • Volksabstimmung vom 12. Juni 1994. Grundsatzfragen

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