Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der Städte
- ShortId
-
94.3307
- Id
-
19943307
- Updated
-
10.04.2024 16:11
- Language
-
de
- Title
-
Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der Städte
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die bisherigen Einkommensdisparitäten und Finanzkraftunterschiede zwischen den Regionen werden zunehmend überlagert durch das strukturelle Finanzkraftgefälle zwischen den Kernstädten und dem Agglomerationsgürtel. Die Kernstädte haben immer mehr Zentrumslasten zu tragen, und gleichzeitig wandern die zahlungskräftigen Steuersubjekte in die umliegenden Gemeinden ab. Die Städte haben Leistungen zu zahlen, von denen reiche Umliegergemeinden und Kantone nutzniessen, und sie geraten dadurch in einen fiskalpolitschen Teufelskreis.</p><p>Im Rahmen der Vorarbeiten für die Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen wurde es leider unterlassen, die Zentrumslasten der Städte und die Spill-over-Effekte Stadt/Land vertieft zu überprüfen (Expertise Frey/Spillmann/Dafflon/Jeanrenaud/Meier: Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen; 31.03.1994).</p><p>Es drängt sich auf, dass im Rahmen der Finanzausgleichsproblematik auch die fiskalischen Disparitäten zwischen den Kernstädten und dem Hinterland angegangen werden. Der Finanzausgleich zugunsten der Städte ist zwar nicht direkte Bundesaufgabe, aber der Bund kann und muss in Zukunft die Zentrumslasten der Grossstädte bei der Bemessung des Finanzausgleichs Bund/Kantone berücksichtigen: Er kann zum Beispiel die Subventionspraxis unter diesem Gesichtspunkt überprüfen. Die Auszahlung der zweckgebundenen Mittel aus der Treibstoffzollkasse (z. B. für Verkehrstrennung, Agglomerationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen, Fassadensanierungen usw.) können zugunsten der belasteten Kernstädte modifiziert werden. Es drängt sich nun auf, dass nicht nur die regionalen Disparitäten, sondern auch diese neuartigen Lasten der Kernstädte in der Schweiz ausgeglichen werden. Wir müssen in der Schweiz eine "Amerikanisierung", d. h. eine Auspowerung und Entleerung der Kernstädte mit Abwanderung der Reichen in die Vororte vermeiden, und neue finanzpolitische Ausgleichsmechanismen einsetzen. Mit dem Postulat bezwecken wir, dass der Bundesrat bei der Neuüberprüfung des Finanzausgleichs Bund/Kantone mögliche Ausgleichsmechanismen und -modelle zugunsten der Kernstädte ernsthaft studiert und an die Hand nimmt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat zu diesen Fragen im Zusammenhang mit der Interpellation Strahm Rudolf vom 17. Dezember 1993 Stellung genommen und dabei die Bedeutung dieser Problematik im Rahmen der Finanzausgleichsreform betont. Unter anderem bemerkte er, dass zu den vom Interpellanten grob skizzierten Ansätzen eines Einbezugs der Kernstädte in den bundesstaatlichen Finanzausgleich auch Alternativen denkbar seien, namentlich solche mit einem verstärkten innerregionalen Lastenausgleich.</p><p>Seither hat der Bundesrat gestützt auf eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren gemeinsam in Auftrag gegebene Expertise zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen vom März dieses Jahres und auf einen Antrag des EFD grünes Licht für eine grundlegende Reform des Transfersystems Bund/Kantone erteilt. Gleichzeitig hat er die strategischen Ziele und Hauptstossrichtungen der Reform vorgegeben. Der Bundesrat vertritt dabei auch die Meinung, dass mit dem Finanzausgleich nicht nur Finanzierungspotentiale anzugleichen, sondern auch "unverschuldete Ausgabenlasten", namentlich Zentrumslasten, abzugelten sind. Hierfür sind aber staatspolitisch stufengerechte Lösungen notwendig (interkommunaler, innerkantonaler und interkantonaler Lastenausgleich, Bundesabgeltungen).</p><p>Die Neuordnung des Finanzausgleichs wird aufzeigen, welche Aufgaben künftig durch die Kantone und welche durch den Bund zu finanzieren sind. Wichtige Ziele sind dabei vor allem die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und die Entflechtung der Finanzströme zwischen Bund und Kantonen. Der Bund muss von nichtstufengerechten Aufgaben entlastet werden, damit er den nötigen Freiraum für die Aufgaben von nationalem Interesse erhält, die einer landesweiten Steuerung bedürfen. Er sollte künftig nur noch dann finanziell tätig werden, wenn die Aufgabe vollumfänglich durch ihn finanziert wird oder Kantone (evtl. sogar Gemeinden) und Bund zusammenwirken, was aber eine klare Rollenverteilung verlangt.</p><p>Das in der Motion angeführte Hauptproblem der fiskalischen Disparitäten zwischen Kernstädten und Vororten ist sowohl ökonomisch als auch staatspolitisch nur über interkommunalen Lastenausgleich unter den beteiligten Agglormerationsgemeinden sinnvoll zu bewältigen. Ein allfälliges Engagement des Bundes gegenüber Kernstädten ist nur dann zu prüfen, wenn ein klares Landesinteresse an einer bestimmten Aufgabe besteht, die nicht auf der Stufe Kanton und/oder Gemeinde gelöst werden kann. Der Bund muss dann eine strategische Führungsrolle übernehmen. Diese Situation trifft aber für die in der Motion zitierten Massnahmen (Verkehrstrennung, Agglomerationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen und Fassadensanierung) nicht zu.</p><p>Bei der Neuordnung des Finanzausgleichs wird es folglich neben einer Stärkung des Subsidiaritätsprinzips darum gehen, die unumgänglichen Ausgleichsmechanismen auf den verschiedenen Ebenen so direkt und effizient wie möglich auszugestalten. Die Revisionsarbeiten werden dabei der in der Motion beschriebenen Problematik gebührend Beachtung schenken.</p>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen auch die Abgeltung von Zentrumslasten der Städte durch die Kantone als Verteilungskriterium zu berücksichtigen.</p>
- Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der Städte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die bisherigen Einkommensdisparitäten und Finanzkraftunterschiede zwischen den Regionen werden zunehmend überlagert durch das strukturelle Finanzkraftgefälle zwischen den Kernstädten und dem Agglomerationsgürtel. Die Kernstädte haben immer mehr Zentrumslasten zu tragen, und gleichzeitig wandern die zahlungskräftigen Steuersubjekte in die umliegenden Gemeinden ab. Die Städte haben Leistungen zu zahlen, von denen reiche Umliegergemeinden und Kantone nutzniessen, und sie geraten dadurch in einen fiskalpolitschen Teufelskreis.</p><p>Im Rahmen der Vorarbeiten für die Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen wurde es leider unterlassen, die Zentrumslasten der Städte und die Spill-over-Effekte Stadt/Land vertieft zu überprüfen (Expertise Frey/Spillmann/Dafflon/Jeanrenaud/Meier: Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen; 31.03.1994).</p><p>Es drängt sich auf, dass im Rahmen der Finanzausgleichsproblematik auch die fiskalischen Disparitäten zwischen den Kernstädten und dem Hinterland angegangen werden. Der Finanzausgleich zugunsten der Städte ist zwar nicht direkte Bundesaufgabe, aber der Bund kann und muss in Zukunft die Zentrumslasten der Grossstädte bei der Bemessung des Finanzausgleichs Bund/Kantone berücksichtigen: Er kann zum Beispiel die Subventionspraxis unter diesem Gesichtspunkt überprüfen. Die Auszahlung der zweckgebundenen Mittel aus der Treibstoffzollkasse (z. B. für Verkehrstrennung, Agglomerationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen, Fassadensanierungen usw.) können zugunsten der belasteten Kernstädte modifiziert werden. Es drängt sich nun auf, dass nicht nur die regionalen Disparitäten, sondern auch diese neuartigen Lasten der Kernstädte in der Schweiz ausgeglichen werden. Wir müssen in der Schweiz eine "Amerikanisierung", d. h. eine Auspowerung und Entleerung der Kernstädte mit Abwanderung der Reichen in die Vororte vermeiden, und neue finanzpolitische Ausgleichsmechanismen einsetzen. Mit dem Postulat bezwecken wir, dass der Bundesrat bei der Neuüberprüfung des Finanzausgleichs Bund/Kantone mögliche Ausgleichsmechanismen und -modelle zugunsten der Kernstädte ernsthaft studiert und an die Hand nimmt.</p>
- <p>Der Bundesrat hat zu diesen Fragen im Zusammenhang mit der Interpellation Strahm Rudolf vom 17. Dezember 1993 Stellung genommen und dabei die Bedeutung dieser Problematik im Rahmen der Finanzausgleichsreform betont. Unter anderem bemerkte er, dass zu den vom Interpellanten grob skizzierten Ansätzen eines Einbezugs der Kernstädte in den bundesstaatlichen Finanzausgleich auch Alternativen denkbar seien, namentlich solche mit einem verstärkten innerregionalen Lastenausgleich.</p><p>Seither hat der Bundesrat gestützt auf eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren gemeinsam in Auftrag gegebene Expertise zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen vom März dieses Jahres und auf einen Antrag des EFD grünes Licht für eine grundlegende Reform des Transfersystems Bund/Kantone erteilt. Gleichzeitig hat er die strategischen Ziele und Hauptstossrichtungen der Reform vorgegeben. Der Bundesrat vertritt dabei auch die Meinung, dass mit dem Finanzausgleich nicht nur Finanzierungspotentiale anzugleichen, sondern auch "unverschuldete Ausgabenlasten", namentlich Zentrumslasten, abzugelten sind. Hierfür sind aber staatspolitisch stufengerechte Lösungen notwendig (interkommunaler, innerkantonaler und interkantonaler Lastenausgleich, Bundesabgeltungen).</p><p>Die Neuordnung des Finanzausgleichs wird aufzeigen, welche Aufgaben künftig durch die Kantone und welche durch den Bund zu finanzieren sind. Wichtige Ziele sind dabei vor allem die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und die Entflechtung der Finanzströme zwischen Bund und Kantonen. Der Bund muss von nichtstufengerechten Aufgaben entlastet werden, damit er den nötigen Freiraum für die Aufgaben von nationalem Interesse erhält, die einer landesweiten Steuerung bedürfen. Er sollte künftig nur noch dann finanziell tätig werden, wenn die Aufgabe vollumfänglich durch ihn finanziert wird oder Kantone (evtl. sogar Gemeinden) und Bund zusammenwirken, was aber eine klare Rollenverteilung verlangt.</p><p>Das in der Motion angeführte Hauptproblem der fiskalischen Disparitäten zwischen Kernstädten und Vororten ist sowohl ökonomisch als auch staatspolitisch nur über interkommunalen Lastenausgleich unter den beteiligten Agglormerationsgemeinden sinnvoll zu bewältigen. Ein allfälliges Engagement des Bundes gegenüber Kernstädten ist nur dann zu prüfen, wenn ein klares Landesinteresse an einer bestimmten Aufgabe besteht, die nicht auf der Stufe Kanton und/oder Gemeinde gelöst werden kann. Der Bund muss dann eine strategische Führungsrolle übernehmen. Diese Situation trifft aber für die in der Motion zitierten Massnahmen (Verkehrstrennung, Agglomerationsverkehr, Lärmschutzmassnahmen und Fassadensanierung) nicht zu.</p><p>Bei der Neuordnung des Finanzausgleichs wird es folglich neben einer Stärkung des Subsidiaritätsprinzips darum gehen, die unumgänglichen Ausgleichsmechanismen auf den verschiedenen Ebenen so direkt und effizient wie möglich auszugestalten. Die Revisionsarbeiten werden dabei der in der Motion beschriebenen Problematik gebührend Beachtung schenken.</p>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen auch die Abgeltung von Zentrumslasten der Städte durch die Kantone als Verteilungskriterium zu berücksichtigen.</p>
- Finanzausgleich. Berücksichtigung der Zentrumslasten der Städte
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