Lotterien. Kontrollinstanz

ShortId
94.3326
Id
19943326
Updated
10.04.2024 10:30
Language
de
Title
Lotterien. Kontrollinstanz
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Folge der Volksabstimmung vom 7. März 1993 über die Aufhebung des Spielbankenverbots wurde Artikel 35 der Bundesverfassung geändert. Es scheint unerlässlich, dass eine zu diesem Zweck eingesetzte Kommission oder eine andere Bundesbehörde den Auftrag erhält, die Konzessionserteilung für Spielbanken, deren Verwaltung sowie deren Erträge zu überwachen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Sollte die gleiche Behörde nicht auch Lotterien jeder Art, Pferdewetten, das Sporttoto, usw., die sich immer mehr ausbreiten, überwachen? Man hört sogar, dass multinationale Gesellschaften sowie Vereinigungen aller Art auf diese Betriebe Einfluss nehmen.</p><p>2. Sollte diese Kontrollinstanz angesichts der beachtlichen Geldsummen, die von diesen Betrieben im Zeichen der Gemeinnützigkeit umgesetzt werden, nicht auch das bisher völlig freie Ermessen dieser Betriebe in bezug auf die Verteilung der Gewinne an Sportclubs sowie an Künstler und Schriftsteller überwachen? Diese Auswahl und die Geldzuweisungen werden anscheinend von wenigen Personen durchgeführt, die durch private oder politische Kooptation gewählt werden und nach eigenem Gutdünken vorgehen können.</p><p>3. Ist es dem Bund, der in bezug auf Lotterien gewisse Kompetenzen hat (Art. 35 Abs. 6 der Bundesverfassung bestimmt, dass der Bund Massnahmen bezüglich Lotterien treffen kann), nicht möglich, auf Strukturen und Methoden dieser Betriebe Einfluss zu nehmen, damit deren Betriebsführung transparenter wird?</p>
  • Lotterien. Kontrollinstanz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Folge der Volksabstimmung vom 7. März 1993 über die Aufhebung des Spielbankenverbots wurde Artikel 35 der Bundesverfassung geändert. Es scheint unerlässlich, dass eine zu diesem Zweck eingesetzte Kommission oder eine andere Bundesbehörde den Auftrag erhält, die Konzessionserteilung für Spielbanken, deren Verwaltung sowie deren Erträge zu überwachen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Sollte die gleiche Behörde nicht auch Lotterien jeder Art, Pferdewetten, das Sporttoto, usw., die sich immer mehr ausbreiten, überwachen? Man hört sogar, dass multinationale Gesellschaften sowie Vereinigungen aller Art auf diese Betriebe Einfluss nehmen.</p><p>2. Sollte diese Kontrollinstanz angesichts der beachtlichen Geldsummen, die von diesen Betrieben im Zeichen der Gemeinnützigkeit umgesetzt werden, nicht auch das bisher völlig freie Ermessen dieser Betriebe in bezug auf die Verteilung der Gewinne an Sportclubs sowie an Künstler und Schriftsteller überwachen? Diese Auswahl und die Geldzuweisungen werden anscheinend von wenigen Personen durchgeführt, die durch private oder politische Kooptation gewählt werden und nach eigenem Gutdünken vorgehen können.</p><p>3. Ist es dem Bund, der in bezug auf Lotterien gewisse Kompetenzen hat (Art. 35 Abs. 6 der Bundesverfassung bestimmt, dass der Bund Massnahmen bezüglich Lotterien treffen kann), nicht möglich, auf Strukturen und Methoden dieser Betriebe Einfluss zu nehmen, damit deren Betriebsführung transparenter wird?</p>
    • Lotterien. Kontrollinstanz

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